Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat seine Gesetzespläne zur Digitalisierung im Gesundheitswesen verteidigt. Insbesondere wies er die Kritik an der geplanten Weitergabe von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken zurück. Hierfür solle eine zentrale Gesundheitsdatenbank eingerichtet werden, die die Informationen von 73 Millionen gesetzlich Versicherten pseudonymisiert erfasst. Hierbei sichere Spahn „Datenschutz auf höchstem Standard“ zu. Eine Widerspruchsmöglichkeit für die Versicherten oder Löschfristen seien jedoch nicht vorgesehen. Kritiker sehen in der Datenbank einen Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Patienten. Der Bundesrat fordere den Gesetzesentwurf hinsichtlich des Datenschutzes zu überprüfen.
Quelle: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-11/digitale-versorgung-gesetz-elektronische-patientenakte-gesundheitsapps-datenschutz, 12. November 2019
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