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Bundeskabinett beschließt Entwurf der Krankenhausreform

27. Mai 2024 | von

Am 15.05.2024 verabschiedete das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf Lauterbachs zur Krankenhausreform. Ziele der Krankenhausreform sind die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung und Entbürokratisierung.

Die Behandlungsqualität wird dadurch verbessert, dass Kliniken auf bestimmte Leistungen spezialisiert werden und man somit den Fokus auf Qualität statt Quantität legt. So könne man Qualitätsdefizite vermeiden, da diese Kliniken keine Leistungen mehr vornehmen müssen, in denen sie nur wenig Erfahrung haben.

Auch die Vergütung soll sich ändern. Kliniken sollen in Zukunft Vorhaltepauschalen bekommen, anstatt pro Behandlung bezahlt zu werden. Krankenhäuser erhalten dann den Großteil ihres Geldes dafür, dass sie qualifiziertes Personal oder bestimmte medizinische Geräte haben, unabhängig von der Zahl der behandelten Fälle.

Lauterbachs Entwurf wird von den Ländern kritisiert. Man kann die Folgen der Reform noch nicht abschätzen, aber es wird befürchtet, dass vor allem Kliniken auf dem Land gefährdet sind. Kerstin von der Decken, Gesundheitsministerin in Schleswig-Holstein, äußerte sich und sagte, dass die Länder mehr Flexibilität bräuchten. Die Länder wollen noch einige Änderungen an der Reform durchsetzen, beispielsweise Ausnahmeregelungen zu Kliniken auf dem Land.

 

Quellen:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenhaus/krankenhausreform

https://www.sueddeutsche.de/politik/krankenhausreform-lauterbach-kabinett-gesetz-beschluss-widerstand-1.7251275

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/krankenhausreform-122.html

(zuletzt aufgerufen am 23.05.2024)

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