Mehrere europäische Arzneimittelhersteller haben Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Kommunale Abwasserrichtlinie (KARL) eingereicht. Die Richtlinie sieht vor, dass Hersteller einen großen Teil der Kosten für die Einführung einer vierten Reinigungsstufe in Klärwerken tragen müssen, um Mikroschadstoffe, darunter Arzneimittelrückstände, aus dem Abwasser zu filtern. Branchenverbände wie die European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations (EFPIA) und Pharma Deutschland kritisieren, dass nur Pharma- und Kosmetikunternehmen für die Wasserverschmutzung verantwortlich gemacht werden, obwohl auch andere Industrien und landwirtschaftliche Quellen zur Schadstoffbelastung beitragen.
Die Klage wird durch Pharmaunternehmen wie Dermapharm, Fresenius-Kabi, Sandoz und Teva unterstützt, die die erweiterten Herstellerverantwortung als ungerecht empfinden. Sie argumentieren, dass Arzneimittelrückstände hauptsächlich aus menschlichen Ausscheidungen stammen und die pharmazeutische Produktion bereits strengen Umweltauflagen unterliegt. Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland, betont, dass die Abwasserrichtlinie gegen EU-Recht verstößt und die Arzneimittelversorgung in Europa gefährdet. Die Pharmaindustrie fordert eine breitere Betrachtung aller Verursacher und eine gerechtere Kostenverteilung.
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Patienten, Pflege
Schlagworte: Arzneimittel, Gesundheitsversorgung, Medikamentenversorgung
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