Kategorie: ‘Apotheker’
Shop-Apotheke will Vorreiterrolle im Medikationsmanagement einnehmen
Der niederländische Arzneimittelversender Shop-Apotheke will durch den Ausbau digitaler Gesundheitsdienste eine Vorreiterrolle im digitalen Medikationsmanagement einnehmen. Hierzu wurde die Smartpatient GmbH erworben. Diese hat insbesondere die MyTherapie-App entwickelt, die für beinahe alle chronischen Krankheiten geeignet ist. Hierbei unterstützt sie die ca. 1.4 Millionen Nutzer durch ein digitales Medikationsmanagement, Tagebuch für Messwerte und ausdruckbaren Gesundheitsberichten in der Therapietreue. Shop-Apotheke hat diesen Erwerb vor dem Hintergrund der Einführung des E-Rezepts getätigt, um bei ihren Kunden mit digitalen Angeboten punkten zu können. Weiterhin versprichts sie sich die Möglichkeit weiterer Partnerschaften mit der pharmazeutischen Industrie und dem Gesundheitswesen.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/01/08/shop-apotheke-kauft-ein, 11. Januar 2021
Start der elektronischen Patientenakte in NRW
Seit dem 1. Januar haben Kassen-Versicherte Anspruch auf die elektronische Patientenakte (ePA). Diese wird zunächst in einigen Regionen in Deutschland getestet. So ist die ePA im Raum Düsseldorf und in Westfalen-Lippe seit Beginn des Jahres im Einsatz. Ab dem 01.07.2021 ist die Einführung der ePA für niedergelassene Ärzte, Therapeuten und Krankenhäuser in ganz Deutschland verpflichtend. Die Nutzung für Versicherte bleibt freiwillig. Patienten können die ePA bei ihrer Krankenkasse erhalten.
Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/start-test-elektronische-patientenakte-epa-100.html, 04. Januar 2021
Gesetzesentwurf zur Modernisierung der Versorgung und Pflege vorgelegt
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“ (DVPMG) vorgelegt. In dem PDSG wurde bereits geregelt, dass im Januar 2022 die grundsätzliche Pflicht zum E-Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente startet. Bisher gab es dabei Ausnahmen für T- und BtM-Rezepte, die nach dem neuen Gesetzesentwurf aber zum 1. Januar 2023 fallen sollen. Weiterhin soll es das E-Rezept zukünftig auch in der häuslichen Krankenpflege, der außerklinischen Intensivpflege, der Sooziotherapie und bei Heil- und Hilfsmitteln geben. Zusätzlich soll die Rezepteinlösung auch in Apotheken im europäischen Ausland ermöglicht werden. Weiterhin soll die elektronische Gesundheitskarte künftig nicht mehr als Datenspeicher, sondern ausschließlich als Versicherungsnachweis dienen. Dadurch werden der elektronische Medikationsplan und die elektronischen Notfalldaten nur noch in der elektronischen Patientenakte geführt.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/11/17/neues-zum-e-rezept/chapter:all, 24. November 2020
Vor-Ort-Apotheken erhalten Gesetz zur Stärkung
Das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOSG), das am 29.Oktober 2020 vom Bundestag beschlossen wurde und wahrscheinlich im Dezember 2020 in Kraft treten wird, sieht unter anderem vor, dass Apotheken zukünftig pharmazeutische Dienstleistungen anbieten und abrechnen können. Hierbei sollen der Deutsche Apothekenverband und der GKV-Spitzenverband neue pharmazeutische Dienstleistungen vereinbaren. Infrage kommen beispielsweise eine intensive pharmazeutische Betreuung von Krebspatienten oder eine Arzneimittelversorgung von pflegebedürftigen Patienten in häuslicher Umgebung.
Weiterhin soll für gesetzliche Versicherte künftig der gleiche Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel gelten, unabhängig davon, ob diese in einer Vor-Ort-Apotheke oder über eine EU-Versandapotheke erworben werden. Zusätzlich wird den Apotheken dauerhaft die Möglichkeit eingeräumt, bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten im Wege eines Botendienstes einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 2,50 Euro je Lieferort und Tag zu erheben.
Quelle: https://www.stb-web.de/news/article.php/id/24645, 11. November 2020
E-Rezept Duplikate sorgen für Probleme bei TeleClinic
Seit zwei Wochen ist es für TeleClinic-Nutzern wieder möglich, ihre E-Rezepte in selbst ausgewählte Apotheken senden zu lassen. Dazu werden die Kontaktdaten der gewünschten Vor-Ort-Apotheke eingetragen, woraufhin die Privatverordnung per Mail verschickt wird. Die Apotheken erhalten das Rezept mit der qualifizierten elektronischen Signatur als Link. Jedoch gibt es bei diesem Verfahren diverse juristische Lücken. So sei unklar, wie die TeleClinic die angegebenen Apotheken authentifiziert. Weiterhin gebe es keinen passwortgeschützten Login und keine klaren Regelungen, was passiert, wenn die ausgewählte Apotheke das Rezept nicht beliefern kann. Diese Lücken führen in der praktischen Umsetzung zu Problemen. So sei ein Rezept eines Patienten, welches in einer anderen Apotheke nicht beliefert werden konnte, gleich in dreifacher Ausführung per Fax gesendet worden. Das Rezept lag nun in mehreren Apotheken gleichzeitig vor und hätte auch mehrfach eingelöst werden können. Im Gespräch mit dem Patienten erfuhr die Apothekerin weiterhin, dass TeleClinic ihn mehrfach dazu gedrängt hätte, das E-Rezept bei der angeschlossenen Versandapotheke einzulösen.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/09/21/teleclinic-stiftet-chaos-in-apotheke, 28. September 2020
Kein Wettbewerbsvorteil für Apotheken aufgrund früher TI-Anbindung
Apotheken müssen bis zum 30. September 2020 an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein. Für andere Leistungserbringer wie Sanitätshäuser gibt es bis jetzt noch keine Pflicht, sich an die TI anzuschließen. Deshalb hat sich die FDP in einer kleinen Anfrage danach erkundigt, ob den Apotheken dadurch Wettbewerbsvorteile entstehen. Die Bundesregierung sehe keinen wettbewerbsrelevanten Nachteil für andere Leistungserbringer gegenüber Apotheken, weil die Nutzung des E-Rezepts erstmal nur für apothekenpflichtige Arzneimittel gedacht sei. In einem zweiten Schritt soll dies auch Betäubungsmittel umfassen. Erst langfristig soll die TI auch für andere Heil- und Hilfsmittel genutzt werden.
Um das E-Rezept auch auf Heil- und Hilfsmittel auszuweiten, müsse die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband bis Ende 2020 in den Bundesmantelverträgen die notwendigen Regelungen für die Verwendung elektronischer Hilfsmittelverordnungen definieren.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/08/25/bundesregierung-fruehe-ti-anbindung-der-apotheken-ist-kein-wettbewerbsvorteil, 3. September 2020
Mehr als die Hälfte der Deutschen kaufen Arzneimittel online
Laut einer Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 1193 Personen in Deutschland ab 16 Jahren bestellen 58 Prozent der Deutschen regelmäßig bei einer Onlineapotheke. 17 Prozent lösten auch Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamenten in einer Onlineapotheke ein. Besonders jüngere Verbraucher bestellen ihre Medikamente online. Unter denjenigen, die online Medikamente bestellen, wird besonders die angebotene Auswahl, die Liefergeschwindigkeit und das Preis-Leistungs-Verhältnis gelobt. Onlineapotheken verbesserten insbesondere die Versorgung von Menschen in ländlichen Regionen sowie von älteren und mobil eingeschränkten Personen.
Im Übrigen nutzen aber fast alle Befragten auch Vor-Ort-Apotheken für verschreibungspflichtige (99 Prozent) und nicht verschreibungspflichtige Medikamente (74 Prozent).
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/115682/Mehr-als-jeder-zweite-Deutsche-kauft-Arzneimittel-online, 29. August 2020
Weiterbildungsstudium „eHealth and Communication“
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens verändert die Kommunikation und die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Akteuren nachhaltig. Prof. Jutta Hübner, Professorin für Integrative Onkologie am Universitätsklinikum Jena, sieht darin aber auch eine Chance, die Kommunikation zwischen Patient und Behandlern neu zu gestalten. Deshalb bietet die Friedrich-Schiller-Universität Jena gemeinsam mit dem Universitätsklinikum Jena den Weiterbildungsstudiengang „eHealth and Communication“ für alle Berufstätigen im Gesundheitswesen an. In dem drei Semester dauernden Masterstudiengang werden eHealth-Technologien analysiert und Ideen entwickelt, wie diese im beruflichen Alltag eingebunden werden können, um optimale Kommunikationswege zu etablieren.
Quelle: https://nachrichten.idw-online.de/2020/08/07/neues-weiterbildungsstudium-ehealth-and-communication/, 7. August 2020
Ärzte verweigern Spahns Digital-Plan Vorgaben umzusetzen
Ilka Enger, Internistin aus Neutraubling, will bei der Digitalisierung nicht mitmachen. Sie zahle lieber Strafen als einen Konnektor in ihrer Praxis zu installieren. Dies liege daran, dass sie Sorge habe, dass Patientendaten an die Öffentlichkeit gelangen könnten. Wenn Erberkrankungen oder psychotherapeutische Diagnosen in die Öffentlichkeit gelangten, könne das verheerende Folgen für die Patienten haben. Der Konnektor sei eine Blackbox und Experten hätten immer wieder gezeigt, dass das System von außen angreifbar sei. Ältere Ärzte würden zudem mit dem Gedanken spielen, ihre Praxis vorzeitig aufzugeben, um sich die digitale Umstellung zu ersparen.
Deshalb fordert Enger, dass es den Arztpraxen genauso wie den Patienten freigestellt wird, ob sie bei der Digitalisierung mitmachen wollen. Zudem müsse es auch ein Ersatzverfahren geben, wenn die TI, wie zuletzt, nicht funktioniere.
Auch die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) kritisiert, dass bis heute nicht eindeutig geklärt sei, wo die Verantwortung in Sachen Datenschutz bei der Praxis aufhört und wofür die gematik die Haftung übernimmt. Weil es keine Antwort auf die vorgebrachten Bedenken gab, haben die Kassenärztlichen Vereinigungen sämtlicher Bundesländer gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) einen Brief an Jens Spahn verfasst, in dem sie sich gegen die Pläne des Ministers stemmen.
Quelle: https://www.merkur.de/politik/aerzte-rebellieren-gegen-spahns-digital-plan-13846439.html, 29. Juli 2020
ABDA veröffentlicht Website über das E-Rezept
Weil das elektronische Rezept das Papierrezept ab dem 1. Januar 2022 ablösen soll, hat die ABDA nun eine eigene Website zum E-Rezept kreiert, auf der erklärt wird, wie das E-Rezept funktioniert. Unter daserezeptkommt.de werden auch häufig gestellte Fragen beantwortet. Die ABDA weist auf ihrer Website auch darauf hin, dass bei der Einlösung des E-Rezepts alle Rechte wie beim Papierrezept gelten müssen und dass die kommende einheitliche Patienten-App den höchsten Datenschutzstandards genügen werde.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/07/24/neue-abda-webseite-erklaert-das-e-rezept, 25. Juli 2020