Schlagwort: ‘Digitale Versorgung Gesetz (DVG)’
Bundestag beschließt Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn
Der Bundestag hat am 7.11. das Digitalisierungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn beschlossen. Es wird voraussichtlich im Januar 2020 in Kraft treten. Das Gesetz bestimme, dass bestimmte Apps von der Krankenkasse bezahlt werden sollen, wenn sie der Arzt verschreibt. Weiterhin sollen Mediziner über ihre Onlinesprechstunden auf ihren Internetseiten informieren dürfen. Ebenso werden Arztpraxen und Apotheken bis Ende September 2020 und Krankenhäuser bis Januar 2021 verpflichtet sich an das bundesweite Datennetz anzuschließen. Sollten sich Praxen weigern drohen ihnen ab März 2020 Honorarkürzungen. Außerdem solle der elektronische und damit papierlose Fach-Austausch gefördert werden, indem der Faxversand nicht mehr höher vergütet werde.
In Sache der kritisierten, geplanten Gesundheitsdatenbank sind die gesetzlichen Krankenversicherungen verpflichtet, die Daten bereits pseudonymisiert an den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung zu übermitteln. Dies ist eine verstärkte Sicherungsvorkehrung, da die Pseudonymisierung ursprünglich erst bei der Weiterleitung an die Gesundheitsdatenbank geplant war.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/bundestag-gesundheits-apps-kommen-bald-auf-rezept-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-191107-99-617593, 14. November 2019
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn weist Kritik an Gesundheitsdatenbank zurück
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat seine Gesetzespläne zur Digitalisierung im Gesundheitswesen verteidigt. Insbesondere wies er die Kritik an der geplanten Weitergabe von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken zurück. Hierfür solle eine zentrale Gesundheitsdatenbank eingerichtet werden, die die Informationen von 73 Millionen gesetzlich Versicherten pseudonymisiert erfasst. Hierbei sichere Spahn „Datenschutz auf höchstem Standard“ zu. Eine Widerspruchsmöglichkeit für die Versicherten oder Löschfristen seien jedoch nicht vorgesehen. Kritiker sehen in der Datenbank einen Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Patienten. Der Bundesrat fordere den Gesetzesentwurf hinsichtlich des Datenschutzes zu überprüfen.
Quelle: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-11/digitale-versorgung-gesetz-elektronische-patientenakte-gesundheitsapps-datenschutz, 12. November 2019
Referenzdatenbank für einheitliche Wirkstoffangaben geplant
In dem Änderungsantrag zu dem Digitalen Versorgungs Gesetz (DVG), sehen die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und der SPD die Einrichtung einer Referenzdatenbank vor. Diese soll eine verbindliche, einheitliche Bezeichnung für Fertigarzneimittel für die Verwendung im Medikationsplan beinhalten. Die Sicherstellung der Betreibung der Datenbank soll durch das Bundesgesundheitsministerium erfolgen. Es soll diese Aufgabe auf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte oder eine geeignete juristische Person des Privatrechts übertragen dürfen.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/10/16/medikationsplan-groko-plant-datenbank-fuer-einheitliche-wirkstoffangaben, 22. Oktober 2019
Anbindung aller Apotheken an Telematikinfrastruktur erst Ende 2020 realistisch
In einer aktuellen Stellungnahme der ABDA zum Digitalen Versorgungs Gesetz (DVG) geht hervor, dass eine Anbindung aller Apotheken an die Telematikinfrastruktur (TI) erst Ende 2020 realistisch sei. Dies sei der Fall, weil einige Produkte der Software- und Hardware-Hersteller noch nicht auf dem Markt seien. So müsse die Apothekensoftware aktualisiert werden und E-Health-Konnektoren, neue Kartenlesegeräte und verschiedene Zugangskarten an alle Apotheken verteilt werden. Die TI solle es künftig ermöglichen Informationen (E-Medikationspläne und E-Rezepte) sicher untereinander auszutauschen.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/10/16/abda-ti-anbindung-der-apotheken-erst-ende-2020, 21. Oktober 2019
Verordnete Gesundheits-Apps können zu Milliardenkosten führen
Der AOK-Bundesverband warnt vor hohen Folgekosten und Gefahren für Patienten, die durch das Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) anfallen können. Insbesondere seien Gesundheitsapps, die Ärzte verordnen sollen eine Gefahr, weil diese ohne ausreichende Überprüfung ihres Gesundheitsnutzens von den Kassen übernommen werden sollen und das zu einem von den Herstellern festgesetzten Preis. Hinzu komme, dass die Hersteller angesichts beliebig wählbarer Produktzyklen jedes Jahr „neue“ Produkte auf den Markt bringen können, um so den Preisverhandlungen aus dem Weg zu gehen. So entstehe ein erhebliches Kostenrisiko für die gesetzlich Versicherten.
Der AOK-Bundesverband schlägt vor, dass der Preis der digitalen Anwendungen analog zum Hilfsmittelbereich in wettbewerblichen Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Anbietern durchgeführt wird. Weiterhin müsse es eine Verpflichtung zu Studien über die Nützlichkeit der digitalen Anwendungen geben.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103781/AOK-rechnet-mit-Milliardenkosten-durch-verordnete-Gesundheits-Apps, 14. Juni 2019
Bundesländer verlangen mehr Mitspracherecht bei der Digitalisierung
Auf der Gesundheitsministerkonferenz forderten die Bundesländer wesentlich mehr Beteiligung an Entscheidungen bei den Auswirkungen die das Digitale-Versorgungs-Gesetz vorsieht. Bislang sehe der Gesetzesentwurf keine Regelungen für Länderbeteiligungen vor, die Länder sehen sich jedoch in einer „koordinierenden Rolle“ bei der Erprobung und Entwicklung von innovativen digitalen Versorgungsangeboten. Die Länder wollen insbesondere „regionale Experimentierräume“ bekommen. Hierbei soll die Erprobung von innovativen Versorgungsformen und –methoden in ihren Händen liegen. Es sollen aber auch geeignete Strukturen geschaffen werden, die eine bundesweite Transparenz ermöglichen.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103691/Laender-wollen-regionale-Experimentierraeume-bei-der-Digitalisierung, 10. Juni 2019