Schlagwort: ‘Mobile Anwendung’
Zahlreiche Änderungsvorschläge für Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz
Vor der geplanten Verabschiedung des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) liegen noch zahlreiche Änderungsvorschläge im Bundesgesundheitsministerium vor. Hierbei seien viele Bedenken aus der Praxis aufgenommen worden. So wurde das Makelverbot, wie lange von der ABDA gefordert, auf den elektronischen Zugangscode der E-Rezepte ausgeweitet. Dadurch kann das Makelverbot nicht mehr über den Zugangscode ausgehebelt werden. Weiterhin ist eine Fristverschiebung für die Übertragung der Daten von der elektronischen Gesundheitskarte in Online-Anwendungen der Telematikinfrastruktur um sechs Monate auf den 1. Juli 2023 vorgesehen. Zudem sollen die Versicherten die elektronische Gesundheitskarte noch bis zum 1. Juli 2024 als Datenträger für bestimmte Informationen verwenden. Dadurch sollen die Daten auch für Versicherte ohne Smartphone oder Internetzugang abrufbar sein.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/04/30/verlaengerte-fristen-fuer-online-medikationsplan-und-grenzen-fuer-videosprechstunden, 3. Mai 2021
Erstdiagnose mithilfe von Symptomcheck-KI-Plattform
Der Versicherer Axa möchte durch eine mit Microsoft entwickelte Anwendung den Suchanfragen nach Erstdiagnosen im Internet ein Ende bereiten. Die entwickelte Anwendung soll hierbei mithilfe von künstlicher Intelligenz einen ersten Onlinecheck der Krankheitssymptome durchführen um die Patienten anschließend an einen geeigneten Onlinearzt weiter zu leiten. Dieser sogenannte Symptomcheck soll somit in einem ersten Schritt die Krankheitssymptome von vollversicherten und beihilfeberechtigten Kunden überprüfen lassen. Dies soll zu einer zuverlässigeren ersten Diagnose führen.
Quelle: https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/versicherer/e-health-onlinediagnose-vor-dem-eigenen-pc-versicherer-axa-sagt-dr-google-den-kampf-an/27091536.html?ticket=ST-654237-3G3OtpjCFzR06PLHGK3d-ap1, 19. April 2021
Strategiepapier für innovative Medizinforschung in NRW vorgestellt
Das Strategiepapier wurde gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft erarbeitet und soll dazu beitragen, Innovationen aus der Forschung schneller in medizinische Anwendungen zu übertragen. Dies soll beispielsweise durch eine Harmonisierung der Gesundheitsdaten und der stärkeren Vernetzung von Universitätskliniken und Unternehmen geschehen.
Clustermanager Dr. Patrick Guidato betont, dass es im Rahmen des Strategiepapiers wichtig war, keine Strategie vorzugeben, sondern gemeinsam mit einer Vielzahl von Akteuren Handlungsfelder zu identifizieren. In dem Strategiepapier wurden vier eng miteinander verknüpfte Themenfelder identifiziert: die klinische Forschung, die Entwicklung und Anwendung von Gesundheitstechnologien, die Digitalisierung des Gesundheitssystems und die Personalisierung der Medizin.
Quelle: https://nachrichten.idw-online.de/2020/06/15/cluster-medizin-nrw-stellt-strategiepapier-fuer-die-innovative-medizinforschung-in-nordrhein-westfalen-vor/, 19. Juni 2020
Bundestag beschließt Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn
Der Bundestag hat am 7.11. das Digitalisierungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn beschlossen. Es wird voraussichtlich im Januar 2020 in Kraft treten. Das Gesetz bestimme, dass bestimmte Apps von der Krankenkasse bezahlt werden sollen, wenn sie der Arzt verschreibt. Weiterhin sollen Mediziner über ihre Onlinesprechstunden auf ihren Internetseiten informieren dürfen. Ebenso werden Arztpraxen und Apotheken bis Ende September 2020 und Krankenhäuser bis Januar 2021 verpflichtet sich an das bundesweite Datennetz anzuschließen. Sollten sich Praxen weigern drohen ihnen ab März 2020 Honorarkürzungen. Außerdem solle der elektronische und damit papierlose Fach-Austausch gefördert werden, indem der Faxversand nicht mehr höher vergütet werde.
In Sache der kritisierten, geplanten Gesundheitsdatenbank sind die gesetzlichen Krankenversicherungen verpflichtet, die Daten bereits pseudonymisiert an den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung zu übermitteln. Dies ist eine verstärkte Sicherungsvorkehrung, da die Pseudonymisierung ursprünglich erst bei der Weiterleitung an die Gesundheitsdatenbank geplant war.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/bundestag-gesundheits-apps-kommen-bald-auf-rezept-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-191107-99-617593, 14. November 2019
Verordnungsfähigkeit bei Apps auf Rezept
Die Verordnungsfähigkeit von medizinischen Apps ist geplant. Dennoch gebe es laut Dr. Thomas Kriedel, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, noch Rahmenbedingungen zu klären. Bislang seien die Konsequenzen nicht durchdacht. Beispielsweise sei noch unklar, wer die Haftung trägt und ob alle Ärzte dazu verpflichtet sind die Daten aus Apps auszulesen. Diese Lücken werde laut Christian Klose, Leiter der Unterabteilung gematik, Telematikinfrastruktur, E-Health im Bundesgesundheitsministerium, jedoch die Rechtsverordnung klären. Um die medizinischen Apps schneller in die Versorgung zu bringen würde es laut Tom Ackermann, Chef der AOK Nordwest ausreichen sie den Versicherten über Satzungsleistungen zugänglich zu machen.
Quelle: https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/e-health/article/997882/e-health-uebernimmt-apps-rezept-haftung.html, 11. Oktober 2019
Telemedizinisches Projekt für Asthma-Patienten bewährt sich
Das Mainzer Gesundheitsministerium konnte bei dem telemedizinischen Projekt „Rheinland-Pfalz atmet durch“ ein positives Fazit ziehen. Durch das Projekt konnten die Asthma-typischen Symptome und die krankheitsbezogene Lebensqualität der Teilnehmer verbessert werden.
Die Teilnehmer führten über die Smartphone-App „SaniQ Asthma“ ein digitales Gesundheitstagebuch. Hierfür erfassten sie mithilfe von Bluetooth-fähigen Messgeräten Werte zur Beschreibung der Lungenfunktion. Weiterhin konnten auch Symptome und Medikationseinnahmen dokumentiert werden, sowie Erinnerungen an Messungen oder Medikamenteneinnahmen eingerichtete werden. Das Gesundheitstagebuch wurde in nahezu Echtzeit an die Praxis des behandelnden Arztes übertragen. Bei Auffälligkeiten könne er den Patienten kontaktieren und geeignete Schritte einleiten.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/105149/Telemedizinische-Unterstuetzung-fuer-Asthma-Patienten-bewaehrt-sich-in-Rheinland-Pfalz, 8. August 2019
Verordnete Gesundheits-Apps können zu Milliardenkosten führen
Der AOK-Bundesverband warnt vor hohen Folgekosten und Gefahren für Patienten, die durch das Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) anfallen können. Insbesondere seien Gesundheitsapps, die Ärzte verordnen sollen eine Gefahr, weil diese ohne ausreichende Überprüfung ihres Gesundheitsnutzens von den Kassen übernommen werden sollen und das zu einem von den Herstellern festgesetzten Preis. Hinzu komme, dass die Hersteller angesichts beliebig wählbarer Produktzyklen jedes Jahr „neue“ Produkte auf den Markt bringen können, um so den Preisverhandlungen aus dem Weg zu gehen. So entstehe ein erhebliches Kostenrisiko für die gesetzlich Versicherten.
Der AOK-Bundesverband schlägt vor, dass der Preis der digitalen Anwendungen analog zum Hilfsmittelbereich in wettbewerblichen Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Anbietern durchgeführt wird. Weiterhin müsse es eine Verpflichtung zu Studien über die Nützlichkeit der digitalen Anwendungen geben.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103781/AOK-rechnet-mit-Milliardenkosten-durch-verordnete-Gesundheits-Apps, 14. Juni 2019
Schnellere Verfahren für die Bewertung digitaler Medizinprodukte
Digitale Medizinprodukte müssen, wie auch andere Medizinprodukte, ihrem klinischen Nutzen nach anerkannte, wissenschaftliche Standards nachweisen. In einem Positionspapier der Arbeitsgruppe Digitalisierung und E-Health der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und Gestaltung (GVG) wird dies jedoch als problematisch angesehen. Der Fortschritt der digitalen Anwendungen sei zu schnell für die herkömmliche Nutzenbewertung. Die Autoren des Positionspapiers, darunter Krankenkassen, die Bundesärztekammer, der Marburger Bund, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Ärztekammer Nordrhein, schlagen deshalb ein „Innovationsbüro“ vor. Dieses soll Anbieter digitaler Gesundheitsanwendungen kostenfrei beraten, beispielsweise bei Fragen zu Zugangsvoraussetzungen. Dies sei notwendig, weil Softwarehäuser und Anbieter häufig nicht mit den Anforderungen des Gesundheitsmarktes vertraut seien.
Weiterhin kritisieren die Autoren eine fehlende Transparenz über das Angebot an digitalen Gesundheitsanwendungen und fordern, dass Anbieter eine strukturierte Selbstauskunft zu ihrem Produkt veröffentlichen. Diese sollen dann in einem unabhängigen, öffentlichen Verzeichnis einzusehen sein.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103268/Zur-Bewertung-digitaler-Medizinprodukte-sind-schnellere-Verfahren-noetig, 28. Mai 2019
Apotheker wollen Web-App zur Verwaltung elektronischer Rezepte bereitstellen
Apotheker wollen allen Patienten eine „kostenfreie, wettbewerbsneutrale und leicht bedienbare Web-App“ für den Umgang mit E-Rezepten anbieten. Hierbei sollen die Möglichkeiten bestehen das Rezept einzusehen, in jeder beliebigen Apotheke einzulösen und nachzufragen, ob das Arzneimittel vorrätig ist. Außerdem seien Zusatzfunktionen wie eine Erinnerung an das Ablaufdatum oder die Einnahme vorgesehen. Die erste Version soll Ende 2019 oder Anfang 2020 herauskommen. Damit bietet der DAV die erste einheitliche Lösung für die Verwendung der E-Rezepte.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/102940/Apotheker-entwickeln-Web-App-zur-Verwaltung-elektronischer-Rezepte, 13. Mai 2019
Krankenkassen warnen vor Debakel bei Einführung der elektronischen Patientenakte
Die Digitalisierungs-Vorgaben von Gesundheitsminister Jens Spahn erfahren wachsenden Widerstand seitens der Krankenkassen. Der Zeitdruck und die harten Sanktionen bei Nichteinhaltung der Fristen werden als kontraproduktiv empfunden. Die Krankenkassen sehen es weiterhin kritisch, dass das Angebot hochkompliziert und nur schwer nutzbar seien werde und dadurch für Enttäuschungen unter den Versicherten führen wird.
Die mobile Nutzung, die Spahn versprochen hat, werde nur als Notlösung funktionieren. Weiterhin sei die elektronische Patientenakte wegen fehlender Beachtung internationaler Standards nur in Deutschland verwendbar.
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/politik/sorge-wegen-elektronischer-patientenakte-krankenkassen-warnen-vor-debakel-bei-digitalisierung/24169032.html, abgerufen am 8. April 2019