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Lücke beim Makel- und Zuweisungsverbot

14. September 2020 | von

Das Makel- und Zuweisungsverbot ist im Patientendaten-Schutzgesetz verankert. Für die ABDA sei die juristische Verklauselung jedoch nicht ausreichend, weshalb eine technische Absicherung des Makelverbots gefordert werde. Nun machen zwei Juristen, Dr. Elmar Mand und Professor Hilko Meyer, auf eine Lücke der gesetzlichen Sicherheitsregeln aufmerksam. Hierbei gehe es um die Trennung von E-Rezept und dessen Zugriffscode, dem E-Rezept Token. Weil die gesetzlichen Regelungen nur die Speicherung und den Transport des E-Rezepts regeln, könne der E-Rezept Token beliebig weitergeleitet werden, auch außerhalb der TI. Dies hätte zur Folge, dass kein Schutz der TI mehr bestehen könne. Deshalb sollte, laut den zwei Juristen, die tatsächliche Funktion des Tokens rechtlich berücksichtig werden.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/09/04/bedrohliche-luecke-beim-makel-und-zuweisungsverbot, 14. September 2020

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