Kategorie: ‘Ärzte’
Medizinforschungsgesetz passiert Bundesrat
Das Medizinforschungsgesetz wurde am 27. September 2024 vom Bundesrat verabschiedet. Es zielt darauf ab, die Entwicklung und Zulassung von Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland zu beschleunigen und zu entbürokratisieren. Dabei werden neue ethische und administrative Verfahren eingeführt, um klinische Studien effizienter zu gestalten. Zudem werden spezielle Ethikkommissionen eingerichtet und Forschungsanreize für pharmazeutische Unternehmen geschaffen. Ziel ist es, Deutschland als Standort für medizinische Forschung zu stärken und den Zugang zu innovativen Therapien zu verbessern.
Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, äußerte sich besorgt über das Medizinforschungsgesetz (MFG) und warnte vor drastischen Preissteigerungen bei Arzneimitteln. Sie kritisierte besonders die Einführung von Geheimpreisen, die das Kostenwachstum der GKV weiter anheizen könnten, da bereits jetzt zweistellige Zuwachsraten bei den Arzneimittelausgaben verzeichnet werden. Reimann betonte, dass die abgeschwächten Regelungen für Erstattungsbeträge die Kosten für neue, patentgeschützte Medikamente noch weiter erhöhen könnten. Eine Analyse der AOK zeigt, dass die Arzneimittelausgaben in den letzten zehn Jahren um über 65 % gestiegen sind, was maßgeblich auf patentgeschützte Medikamente zurückzuführen ist.
Reimann fordert wirksame Steuerungsinstrumente und eine Reform des AMNOG-Verfahrens, um die finanzielle Stabilität der GKV zu sichern. Sie kritisierte, dass mit den neuen Regelungen ein falsches Signal gesetzt wird, das Pharmaprofite über die nachhaltige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten stellt.
https://www.verbandsbuero.de/aok-warnt-geheimpreise-treiben-arzneimittelkosten-in-die-hoehe/
(zuletzt aufgerufen 27.09.2024)
Ärztetag fordert dringende Verbesserungen an elektronischer Patientenakte
Auf dem 128. Ärztetag in Mainz äußerte die Ärzteschaft deutliche Bedenken über den aktuellen Funktionsumfang der elektronischen Patientenakte (ePA). Es wurde festgestellt, dass dringende Nachbesserungen erforderlich sind, um die ePA zu einer verlässlichen Grundlage für ärztliches Handeln zu machen. Ein mit großer Mehrheit angenommener Antrag betonte die Notwendigkeit, dass die ePA ärztliches Handeln auf der Basis valider und vollständiger Informationen über die Patientenvorgeschichte unterstützen sollte. Die geforderten Verbesserungen sollten mehr Transparenz im Behandlungsgeschehen schaffen, Dokumentationsaufwände minimieren und das Auffinden von Vorbefunden erleichtern. Kritisiert wurde unter anderem das Fehlen einer Volltextsuche, eines Virenscanners und eines ausreichenden Medikationsprozesses. Zusätzlich wurde bemängelt, dass es keine Möglichkeit gibt, kritische Befunde erst nach einer Einordnung in einem Arzt-Patient-Gespräch in die ePA einzustellen oder für den Patienten sichtbar zu machen. Zudem wurde festgestellt, dass die ePA nicht protokolliert, welche Inhalte für Ärzte zum Zugriffszeitpunkt einsehbar waren und welche Inhalte der Patient zum Zeitpunkt des Zugriffs verborgen hatte. In einem weiteren Antrag wurde die Beschränkung auf 25 Megabyte für hochgeladene Bilddateien als unpraktikabel kritisiert, insbesondere im Hinblick auf die steigende Verwendung von Bildmaterial in der Medizin. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass das PDF-A-Format bei Dokumenten zu Kompatibilitätsproblemen mit gängigen Praxisverwaltungs- und Klinikinformationssystemen führen könnte.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/dav-fordert-nachbesserungen-bei-der-epa-145475/
Zuletzt aufgerufen am 14. 05. 2024
Dosierungsangabe auf Rezepten sorgt für verbesserte Arzneimitteltherapiesicherheit
Seit November 2020 muss auf ärztlichen Rezepten die Dosierung festgehalten werden, beispielsweise „1-0-1“ für je eine Tablette morgens und eine abends.
Eine Umfrage der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) vom Herbst 2023 zeigt, dass rund 44% der 318 befragten Apotheken bestätigen, dass die Dosierung auf einem Rezept die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessert. Etwa 78% der Befragten betonten zudem, dass durch die Angabe der Dosierung potenzielle Medikationsfehler erkannt werden können. Somit könne man durch Rücksprache mit Patientinnen und Patienten möglichen Risiken begegnen.
Sollten Patientinnen oder Patienten bereits einen Medikationsplan haben, reicht das Kürzel „Dj“ auf dem Rezept. Dieses bedeutet „Dosierungsanweisung vorhanden: ja“. Laut der befragten Apotheker sei auf ca. 50% der Rezepte dieses Kürzel, obwohl auf Nachfrage manche Betroffenen keinen Medikationsplan hätten. In dem Fall berät die Apotheke zur Medikation.
Quelle:
(zuletzt aufgerufen am 29.04.2024)
Die Einführung des E-Rezepts für Privatversicherte
Seit Anfang des Jahres sind Ärzte in Deutschland dazu verpflichtet, elektronische Rezepte (E-Rezepte) auszustellen, nicht nur für gesetzlich Versicherte, sondern auch für Privatversicherte. Das E-Rezept bietet eine digitale Alternative zu herkömmlichen Papierrezepten und wird derzeit in Arztpraxen und Apotheken technisch implementiert. Während gesetzlich Versicherte das E-Rezept obligatorisch nutzen müssen, bleibt es für Privatversicherte optional. Sie können selbst entscheiden, ob sie es verwenden möchten oder nicht.
Ein Vorteil des E-Rezepts für Privatversicherte ist die Möglichkeit, Kostenbelege von Medikamenten direkt in der E-Rezept-App einzusehen und zur Erstattung an ihre private Krankenversicherungs-App weiterzuleiten. Ab 2025 soll das E-Rezept für Privatversicherte mit einer elektronischen Patientenakte verknüpft werden, was eine nahtlose Verwaltung von medizinischen Daten ermöglicht.
Anders als gesetzlich Versicherte, die ihre Krankenkassenkarte verwenden, müssen Privatversicherte das E-Rezept in der Apotheke mithilfe digitaler Identitäten einlösen, die von ihrer privaten Krankenversicherung bereitgestellt werden. Sie können das E-Rezept entweder in der Apotheke vor Ort oder von zu Hause aus über die entsprechende App einlösen. Zudem können sie den aktuellen Status ihres Rezepts in der E-Rezept-App überprüfen, um zu sehen, ob es bereits eingelöst wurde oder von der Arztpraxis signiert wurde.
Quelle: https://www.pkv.de/verband/presse/meldungen/jeder-versicherte-entscheidet-selbst-ob-er-das-e-rezept-nutzt/ (letzter Zugriff am 22. 04. 2024)
Neue Gesetze für Medizinforschung und Digitalisierung im Gesundheitswesen beschlossen: Was bedeutet das für Patienten und Ärzte?
Die Bundesregierung hat kürzlich wichtige Schritte unternommen, um die medizinische Forschung zu fördern und die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben. Am 27. März verabschiedete das Kabinett das Medizinforschungsgesetz mit dem Ziel, die Genehmigungsverfahren für klinische Prüfungen sowie die forschungsbezogenen Zulassungsverfahren für Arzneimittel, Medizinprodukte und Strahlenanwendungen zu beschleunigen und zu entbürokratisieren und gleichzeitig hohe Sicherheitsstandards für die Patienten zu gewährleisten. Die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland sollen verbessert werden.
Gleichzeitig treten zwei Digitalisierungsgesetze in Kraft, die die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und den Umgang mit Gesundheitsdaten regeln. Ärzte sind verpflichtet, elektronische Rezepte auszustellen, andernfalls drohen Sanktionen. Bis zum 15. Januar 2025 sollen gesetzlich Versicherte automatisch eine ePA erhalten, sofern sie dem nicht aktiv widersprechen. Die Krankenkassen erhalten über ihre ePA-Anwendungen innerhalb der Telematikinfrastruktur Zugriff auf das E-Rezept, wodurch eigene E-Rezept-Anwendungen überflüssig werden.
Ab dem 15. Januar 2025 müssen Apotheken die Medikationspläne aktualisieren und zeitnah im elektronischen Medikationsplan (eMP) des Versicherten speichern. Der Zugriff der Apotheken ist auf drei Tage begrenzt, es sei denn, es erfolgt eine Verlängerung mit dem Versicherten. Das Gesetz ermöglicht auch Maßnahmen der assistierten Telemedizin, darunter die Beratung über telemedizinische Leistungen und die Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen.
Die Praxen müssen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen, dass sie in der Lage sind, digitale Rezepte auszustellen und zu übermitteln, andernfalls droht eine pauschale Kürzung der Vergütung um 1%. Darüber hinaus können Krankenkassen ihre Versicherten auf Basis der vorhandenen Daten auf individuelle Gesundheitsrisiken hinweisen.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/digitalgesetze-treten-morgen-in-kraft-146402/
zuletzt aufgerufen am 05.04.2024
Testphase für elektronische Betäubungsmittelrezepte geplant
Seit dem 01.01.2024 ist das E-Rezept verpflichtend für Ärztinnen und Ärzte und wird in vielen Bereiche verwendet. Bisher sind elektronische Verordnungen für Betäubungsmittel (BtM) noch nicht möglich.
Ein Referentenentwurf zur Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung sieht jedoch eine Testphase für elektronische BtM-Rezepte ab dem 01.10.2024 vor. Da Hamburg und Franken Modellregionen für die Telematikinfrastruktur sind, könne man davon ausgehen, dass in diesen Regionen auch das elektronische BtM-Rezept getestet wird. Ab dem 01.07.2025 soll die BtM-Verordnung rein elektronisch ablaufen.
Quelle:
(zuletzt aufgerufen am 15.03.2024)
Drei Monate E-Rezept-Pflicht: Technische Herausforderungen und Nutzungstrends
Seit der Einführung der E-Rezeptpflicht vor drei Monaten kämpfen Arztpraxen, Apotheken und Patienten immer wieder mit technischen Problemen, die den reibungslosen Ablauf behindern. Trotz der Hoffnung auf eine effizientere Verschreibung und Abrechnung von Arzneimitteln sehen sich viele Beteiligte immer wieder mit Herausforderungen, insbesondere im Zusammenhang mit der technischen Infrastruktur und der elektronischen Signatur, konfrontiert.
Eine nicht repräsentative Umfrage der KV Rheinland-Pfalz unter ihren Mitgliedern ergab, dass 65 Prozent von Schwierigkeiten berichten, wobei über 62 Prozent Probleme mit der technischen Infrastruktur und rund 80 Prozent einen erheblichen Zeitaufwand für die Aufklärung der Patienten über das E-Rezept angaben.
Ein weiteres Problem liegt im Prozess: Ärzte geben Rezepte oft erst mit Verzögerung frei, was dazu führt, dass die Apotheken die Rezepte erst verspätet auf der Versichertenkarte abrufen können. Viele Patienten, die direkt nach dem Arzttermin in die Apotheke kommen, müssen deshalb auf ihr Medikament warten.
Trotz dieser Schwierigkeiten ist eine steigende Nutzung des E-Rezepts zu verzeichnen: Im Januar 2024 wurden bereits 69 % der eingelösten Rezepte in diesem Format ausgestellt. Dennoch gibt es Verbesserungsmöglichkeiten, insbesondere im Bereich der Pflegeeinrichtungen, wo die Einführung des E-Rezepts die Versorgung weiter verbessern könnte.
https://www.volksfreund.de/region/rheinland-pfalz/drei-monate-e-rezept-pflicht-kampf-mit-technik-problemen_aid-109900059 zuletzt aufgerufen am 04.04.2024
Arzneimitteltherapiesicherheit durch Digitalisierung
Die Koordinierungsgruppe AMTS (Arzneimitteltherapiesicherheit) entstand 2008 und beschäftigt sich unter anderem damit, Patientinnen und Patienten vor unnötigen Risiken zu schützen. Das Hauptziel der Gruppe ist eine Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit. In dem Gremium sind das Bundesministerium für Gesundheit, die Ärzte- und Apothekerschaft, Patientenverbände und weitere Akteure vertreten.
Bei ihrer 50. Sitzung am 29.02.2024 hat die Vorsitzende der Koordinierungsgruppe besonders hervorgehoben, dass die Einführung der elektronischen Patientenakte, des E-Rezeptes und des elektronischen Medikationsplanes entscheidend für die Optimierung des Medikationsprozesses werde. Dadurch könne man auch Medikationsfehler verhindern. Somit spielt die Digitalisierung des Gesundheitssystems eine wichtige Rolle für die Sicherheit der Arzneimitteltherapie.
Ziel sei ein interprofessionelles Miteinander, um sowohl das Vertrauen des medizinischen, pharmazeutischen und pflegerischen Personals als auch das der Patientinnen und Patienten zu erlangen. Diese Thematik wird im Oktober 2024 beim „Deutschen Kongress für Patientensicherheit bei medikamentöser Therapie“ weiter besprochen.
Quellen:
(zuletzt aufgerufen am 12.03.2024)
Beschluss zwei neuer Gesetze zur Digitalisierung im Gesundheitswesen
Am 14.12.2023 wurden das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (kurz DigiG) und das „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz) vom Bundestag verabschiedet. Ziel der beiden Gesetze ist es, durch Digitalisierung die Gesundheitsversorgung und die Forschung in Deutschland zu verbessern.
Das DigiG soll den Behandlungsalltag von Ärztinnen und Ärzte vereinfachen. Dabei stehe die elektronische Patientenakte im Mittelpunkt, die Anfang des Jahres 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet werden muss. Auch das E-Rezept solle weiterentwickelt werden. Zudem habe das Digital-Gesetz als Ziel, Telemedizin zu einem festen Bestandteil der Gesundheitsversorgung zu machen.
Mithilfe des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes sollen Gesundheitsdaten für die Forschung gesammelt werden. Für die Nutzung dieser Daten schaffe man eine zentrale Datennutzungs- und Koordinierungsstelle, um den Zugang für die Forschung zu erleichtern. Außerdem gilt für die Datenfreigabe aus der elektronischen Patientenakte künftig das Opt-Out-Verfahren.
Quellen:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/gesetze-und-verordnungen/guv-20-lp/digig
(zuletzt aufgerufen am 22.01.2024)
Start des „fit4translation“-Projekts
An Hochschulen werden häufig innovative Lösungen zu medizinischen Problemen entwickelt. Diese kommen jedoch in den meisten Fällen nicht in der Patientenversorgung an.
Dafür wurde nun das Projekt „fit4translation“ vorgestellt, welches dieses Problem lösen soll. Koordiniert wird das Projekt von der RWTH Aachen in Zusammenarbeit mit der Uni Münster, die im Bereich der Software und des Qualitätsmanagements unterstützt. Die Uni Bonn wird im Bereich des Risikomanagements beraten.
Das Ziel von „fit4translation“ sei es, Methoden und Prozesse zu entwickeln, die an den Universitäten umsetzbar sind und den Anforderungen der Medizinprodukteverordnung entsprechen. Mithilfe eines Simulations- und Usabilitylabors solle zusätzlich die Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit der Software und Produkten getestet werden.
Quellen:
(zuletzt aufgerufen am 17.01.2024)