Kategorie: ‘Ärzte’
Hürden bei der TI-Anbindung für Betriebsärzte und Pflegeeinrichtungen
Ärzte klagen über technische Probleme: ePA-Start verzögert sich
Sicherheitslücken und fehlerhafte Diagnosen: Probleme der elektronischen Patientenakte und ihre Folgen
ESMP: EU-Plattform zur Überwachung von Arzneimittelengpässen startet
Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat die European Shortages Monitoring Platform (ESMP) zur Überwachung von Arzneimittelknappheiten EU-weit mit vollem Funktionsumfang aktiviert. Die Plattform soll drohende Engpässe bei wichtigen Arzneimitteln frühzeitig erkennen und insbesondere in Gesundheitskrisen eine bessere Bewältigung ermöglichen. Ab dem 2. Februar 2025 sind Zulassungsinhaber und -behörden verpflichtet, Informationen über die Versorgung, Nachfrage und Verfügbarkeit von Arzneimitteln auf dieser zentralen Plattform zu melden. Ziel ist es, Engpässe besser zu steuern und eine effektive Krisenvorsorge zu gewährleisten.
Im November 2024 wurde bereits die erste Phase der Plattform aktiviert, um Engpässe bei zentral zugelassenen Arzneimitteln zu melden. Nun ist die ESMP vollständig funktionsfähig, und ab sofort sind sowohl Zulassungsinhaber als auch nationale Behörden verpflichtet, diese Plattform zur Meldung von Arzneimittelknappheiten zu nutzen. Öffentliche Informationen über aktuelle Engpässe können auf der Plattform sowie in den nationalen Katalogen der EMA abgerufen werden. Die ESMP ist ein zentrales Instrument der erweiterten EMA-Mandate, das die Überwachung und Vorsorge in Bezug auf Arzneimittelknappheit im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum verbessern soll.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/eu-plattform-startet-voll-durch-152844/
(zuletzt aufgerufen 29.01.2025)
(zuletzt aufgerufen 30.01.2025)
Start der elektronische Patientenakte 3.0
Zwei Tage vor dem offiziellen Start der elektronischen Patientenakte (ePA) 3.0 am 15. Januar wurde das erste der beiden benötigten Aktensysteme zugelassen. Damit erhalten zunächst Versicherte von Krankenkassen, die mit Bitmarck und RISE zusammenarbeiten, eine ePA. Kunden der AOK und Techniker Krankenkasse müssen warten, da das Aktensystem von IBM nicht rechtzeitig fertig wurde. Der Testbetrieb wird daher nur mit dem System von RISE beginnen.
Die Systeme von IBM und RISE unterscheiden sich stark, was die Interoperabilität erschwert. Die Testphase soll bis spätestens April abgeschlossen sein. Ärzte sollen erst dann flächendeckend mit der ePA arbeiten, wenn positive Erfahrungen vorliegen.
Bitmarck-Chef Andreas Strausfeld betonte die Herausforderungen bei der Entwicklung, darunter späte Spezifikationen, kurzfristige Änderungen und Sicherheitsupdates.
Ab 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA, wenn sie nicht widersprechen (Opt-Out). Die Akte enthält Befunde, Diagnosen und Therapiedaten, um eine bessere Versorgung zu ermöglichen. Ärzte und Psychotherapeuten haben so einen schnellen Zugriff auf relevante Informationen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beantwortet bereits viele Fragen aus den Praxen zur neuen ePA.
(zuletzt aufgerufen 13.01.2025)
https://www.kbv.de/html/69298.php
(zuletzt aufgerufen 16.01.2025)
Holpriger Start der ePA-Testphase: Technische Probleme, Verzögerungen und Kritik
Der Start der Testphase der elektronischen Patientenakte (ePA) verläuft holprig. Technische Verzögerungen und fehlende Freigaben behindern den Beginn. Während einige Praxen bereits bereit sind, warten andere auf notwendige Updates der Praxisverwaltungssysteme (PVS), die erst Ende Januar eingespielt werden.
Versicherte von Krankenkassen, die mit Bitmarck/Rise zusammenarbeiten, können ihre ePA bald nutzen, darunter DAK-Gesundheit, BKKs, IKKs, KKH und hkk. Bei Krankenkassen mit IBM als Anbieter, darunter AOKs, TK und Barmer, verzögert sich der Start weiter. IBM muss noch eine „Allow-List“ des Bundesamts für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) erfüllen, was bis zum 29. Januar dauern kann. Bis dahin ist der Zugriff für Ärzte über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) deaktiviert, Versicherte können ihre Akte jedoch über die Kassen-Apps nutzen.
Arztpraxen bemängeln die mangelnde Transparenz und Kommunikation seitens der Gematik. Auch wenn erste Freigaben erfolgen, kann es Wochen dauern, bis Krankenkassen allen Versicherten eine ePA anlegen.
Die ePA wird zunächst in drei Modellregionen getestet: Hamburg, Teile Frankens und NRWs. Kritiker warnen vor Datenschutzproblemen und einer ambitionierten Umsetzung. Während gesetzlich Versicherte automatisch eine ePA erhalten, bleibt die Teilnahme für privat Versicherte freiwillig. Trotz der Schwierigkeiten gilt der Testbetrieb als wichtiger Schritt zur Digitalisierung des Gesundheitswesens.
(zuletzt aufgerufen 17.01.2025)
(zuletzt aufgerufen 15.01.2025)
Verbände warnen: Ethanol unverzichtbar für Medizin und Hygiene
Vier Verbände der Gesundheitsindustrie (BPI, BVMed, IHO und VDGH) warnen vor einer geplanten Gefahreneinstufung von Ethanol durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA). Ethanol könnte als krebserregend oder reproduktionstoxisch eingestuft werden, was gravierende Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung hätte. Ethanol ist unverzichtbar in Desinfektionsmitteln, Medizinprodukten und Arzneimitteln, da es wirksam, sicher und biologisch abbaubar ist. Es wird zur Herstellung, Stabilisierung und Konservierung von Arzneimitteln sowie in Produktionsprozessen eingesetzt.
Eine CMR-Einstufung würde den Einsatz stark einschränken und langwierige Konformitätsverfahren für Produkte auslösen. Besonders betroffen wären Desinfektionsmittel, die essenziell für die Hygiene und Infektionskontrolle in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind. Die Verbände kritisieren, dass die Bewertung der ECHA auf Daten zur oralen Aufnahme von Ethanol basiert, obwohl die Anwendungen in der Medizin und Hygiene sicher und gut reguliert sind.
Die Verbände fordern, die geplante Einstufung zu verhindern, um eine Verschlechterung der Hygiene und Gesundheitsversorgung zu vermeiden. Ethanol bleibt in Pandemiezeiten und darüber hinaus eine zentrale Säule des Infektionsschutzes. Die Einstufung würde dem Ziel der Biozid- und CLP-Verordnungen, die menschliche Gesundheit zu schützen, widersprechen.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/herstellung-wichtiger-arzneimittel-gefaehrdet-151424/
(zuletzt aufgerufen 18.11.2024)
Medizinforschungsgesetz passiert Bundesrat
Das Medizinforschungsgesetz wurde am 27. September 2024 vom Bundesrat verabschiedet. Es zielt darauf ab, die Entwicklung und Zulassung von Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland zu beschleunigen und zu entbürokratisieren. Dabei werden neue ethische und administrative Verfahren eingeführt, um klinische Studien effizienter zu gestalten. Zudem werden spezielle Ethikkommissionen eingerichtet und Forschungsanreize für pharmazeutische Unternehmen geschaffen. Ziel ist es, Deutschland als Standort für medizinische Forschung zu stärken und den Zugang zu innovativen Therapien zu verbessern.
Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, äußerte sich besorgt über das Medizinforschungsgesetz (MFG) und warnte vor drastischen Preissteigerungen bei Arzneimitteln. Sie kritisierte besonders die Einführung von Geheimpreisen, die das Kostenwachstum der GKV weiter anheizen könnten, da bereits jetzt zweistellige Zuwachsraten bei den Arzneimittelausgaben verzeichnet werden. Reimann betonte, dass die abgeschwächten Regelungen für Erstattungsbeträge die Kosten für neue, patentgeschützte Medikamente noch weiter erhöhen könnten. Eine Analyse der AOK zeigt, dass die Arzneimittelausgaben in den letzten zehn Jahren um über 65 % gestiegen sind, was maßgeblich auf patentgeschützte Medikamente zurückzuführen ist.
Reimann fordert wirksame Steuerungsinstrumente und eine Reform des AMNOG-Verfahrens, um die finanzielle Stabilität der GKV zu sichern. Sie kritisierte, dass mit den neuen Regelungen ein falsches Signal gesetzt wird, das Pharmaprofite über die nachhaltige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten stellt.
https://www.verbandsbuero.de/aok-warnt-geheimpreise-treiben-arzneimittelkosten-in-die-hoehe/
(zuletzt aufgerufen 27.09.2024)
Ärztetag fordert dringende Verbesserungen an elektronischer Patientenakte
Auf dem 128. Ärztetag in Mainz äußerte die Ärzteschaft deutliche Bedenken über den aktuellen Funktionsumfang der elektronischen Patientenakte (ePA). Es wurde festgestellt, dass dringende Nachbesserungen erforderlich sind, um die ePA zu einer verlässlichen Grundlage für ärztliches Handeln zu machen. Ein mit großer Mehrheit angenommener Antrag betonte die Notwendigkeit, dass die ePA ärztliches Handeln auf der Basis valider und vollständiger Informationen über die Patientenvorgeschichte unterstützen sollte. Die geforderten Verbesserungen sollten mehr Transparenz im Behandlungsgeschehen schaffen, Dokumentationsaufwände minimieren und das Auffinden von Vorbefunden erleichtern. Kritisiert wurde unter anderem das Fehlen einer Volltextsuche, eines Virenscanners und eines ausreichenden Medikationsprozesses. Zusätzlich wurde bemängelt, dass es keine Möglichkeit gibt, kritische Befunde erst nach einer Einordnung in einem Arzt-Patient-Gespräch in die ePA einzustellen oder für den Patienten sichtbar zu machen. Zudem wurde festgestellt, dass die ePA nicht protokolliert, welche Inhalte für Ärzte zum Zugriffszeitpunkt einsehbar waren und welche Inhalte der Patient zum Zeitpunkt des Zugriffs verborgen hatte. In einem weiteren Antrag wurde die Beschränkung auf 25 Megabyte für hochgeladene Bilddateien als unpraktikabel kritisiert, insbesondere im Hinblick auf die steigende Verwendung von Bildmaterial in der Medizin. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass das PDF-A-Format bei Dokumenten zu Kompatibilitätsproblemen mit gängigen Praxisverwaltungs- und Klinikinformationssystemen führen könnte.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/dav-fordert-nachbesserungen-bei-der-epa-145475/
Zuletzt aufgerufen am 14. 05. 2024