Kategorie: ‘Ärzte’
30. November 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) wird weiterhin mit 11,34 Euro vergütet. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilt, haben sich KBV und der GKV-Spitzenverband darauf verständigt, die bisherige Vergütungsregelung für die ePA-Erstbefüllung bis zum 30. Juni 2026 zu verlängern. Auch die Pauschalen für das weitere Einstellen von Dokumenten in die ePA bleiben bis zu diesem Datum unverändert. Hintergrund ist, dass die Verhandlungen über eine neue Vergütungsstruktur noch nicht abgeschlossen sind. Eigentlich sollte die Entscheidung noch bis Ende dieses Jahres fallen, der Zeitplan wurde nun jedoch auf Mitte 2026 verschoben.
Abgerechnet wird die Erstbefüllung über die GOP 01648 (Gebührenordnungsposition, also eine Abrechnungsziffer im Einheitlichen Bewertungsmaßstab). Diese Leistung ist weiterhin mit 89 Punkten bewertet und darf pro Patientin bzw. Patient nur einmal berechnet werden. Sie ist für Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten abrechnungsfähig, wenn zum Zeitpunkt der Befüllung noch kein anderer Leistungserbringer (z. B. Arztpraxis, Zahnarztpraxis oder Krankenhaus) zuvor einen Befundbericht oder ein anderes Dokument in die ePA eingestellt hat.
Inhaltlich umfasst die Erstbefüllung medizinische Unterlagen, die im aktuellen Behandlungskontext entstanden sind. Als Beispiel wird ein Befundbericht nach einer Koloskopie (Darmspiegelung) in einer gastroenterologischen Praxis genannt. Die entsprechenden Dokumente werden aktiv von Ärztinnen und Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder durch das Praxispersonal in die ePA hochgeladen. Nicht zur Erstbefüllung zählen Arzneimittel, die per eRezept verordnet werden und automatisch in die Medikationsliste der ePA übernommen werden.
Für weitere Einträge in die ePA gibt es zwei Abrechnungswege. Wenn im Behandlungsfall (Quartal) ein Arzt-Patienten-Kontakt stattfindet – persönlich in der Praxis oder per Video – kann die GOP 01647 abgerechnet werden, die mit 1,91 Euro vergütet wird. Erfolgt das Einstellen von Dokumenten ohne einen solchen Kontakt, ist stattdessen die GOP 01431 abrechnungsfähig, die 0,38 Euro beträgt. Die Vergütung wird weiterhin extrabudgetär gezahlt (also zusätzlich zur Budgetierung und nicht innerhalb einer gedeckelten Gesamtvergütung).
https://www.aerzteblatt.de/news/elektronische-patientenakte-ab-januar-weiterhin-mehr-als-elf-euro-fur-erstbefullung-c808a22d-85e8-458a-be4d-ba4ffe8c51bc
https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2025/11-27/ab-januar-weiterhin-mehr-als-elf-euro-fuer-epa-erstbefuellung
(zuletzt aufgerufen 27.11)
Kategorie: Allgemein, Ärzte, Krankenkasse, Patienten
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24. November 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Der Hartmannbund kritisiert die elektronische Patientenakte (ePA) als bislang nur unzureichend nutzbar und bemängelt eine schleppende Einführung. Obwohl die ePA in Politik und Gesundheitswesen als zentraler Meilenstein der Digitalisierung gilt, bleibe der erhoffte Nutzen im Versorgungsalltag für Ärztinnen und Ärzte sowie für Patientinnen und Patienten bislang aus. Die Folge sei spürbare Ernüchterung: In ihrer aktuellen Form biete die ePA kaum praktische Vorteile und wirke vor allem wie eine digitale Ablage, die analoge Prozesse lediglich kopiert.
Dr. Moritz Völker, Vorsitzender der jungen Ärztinnen und Ärzte im Hartmannbund und Vorstandsmitglied, fordert deshalb einen Kurswechsel: Die Diskussion über alle Eventualitäten dürfe nicht länger den Fortschritt bremsen, denn entscheidend sei jetzt eine konsequente, schnelle Umsetzung. Fertige Module und Ideen lägen nach Angaben des Verbandes längst vor, würden aber nicht zügig in die Versorgung gebracht. Stillstand gefährde zudem die Glaubwürdigkeit der gesamten Digitalisierung.
Der Ärzteverband warnt, die ePA könne zu einem „Datenfriedhof“ werden: ein unsortiertes Archiv, das weder in der Versorgung noch in der Forschung sinnvoll genutzt werden kann. Um echten Mehrwert zu schaffen, müsse sich die ePA zu einem intelligenten Versorgungswerkzeug entwickeln. Dazu gehören automatisierte Integrationen von Laborbefunden, Bildgebung und Medikationsplänen, außerdem übersichtliche Verlaufsdarstellungen, Kumulativbefunde, Trendansichten sowie eine leistungsfähige Suchfunktion. Perspektivisch seien auch KI-gestützte Analysen denkbar.
Wichtig sei zudem, Notfalldaten wie Diagnosen, Allergien und aktuelle Medikation jederzeit verfügbar zu machen und die ePA aktiv unterstützen zu lassen, etwa durch Warnhinweise bei Wechselwirkungen oder nötigen Dosisanpassungen. Für Patientinnen und Patienten fordert der Hartmannbund eine klar strukturierte Oberfläche, einfache Zugänge und präventive Empfehlungen.
Ein weiterer Kritikpunkt: Die ePA werde derzeit faktisch vor allem ambulant genutzt, während viele Krankenhäuser technisch abgehängt seien. Daher fordert der Verband verbindliche Qualitäts- und Leistungsanforderungen an Praxis- und Krankenhaussoftware sowie mehr Datenharmonisierung durch die Gematik, etwa bei Labordaten. Ziel ist eine beschleunigte Weiterentwicklung der ePA bei gleichzeitig niedrigeren regulatorischen Hürden.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/aerzte-sehen-epa-auf-dem-weg-zum-datenfriedhof-160718/
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-health/aerzte-fordern-tempo-bei-der-epa/#
(zuletzt aufgerufen 24.11)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Ärzte, Patienten, Politik
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13. November 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) hat einen neuen Vorstand gewählt und Dr. Hans-Peter Hubmann (61) einstimmig für weitere vier Jahre als Vorstandsvorsitzenden bestätigt. Hubmann steht dem DAPI bereits seit 2021 vor und bleibt damit auch in der kommenden Amtsperiode die zentrale Führungsperson des Instituts. Er betont die Rolle des DAPI bei der Förderung der Arzneimitteltherapiesicherheit: Durch Publikationen und Gutachten trage das Institut zur Verbesserung der sicheren Arzneimittelanwendung bei. Zusätzlich unterstützten die Auswertungen und Analysen des DAPI Apothekerkammern und -verbände, etwa bei der Vorbereitung von Verhandlungen, bei Schulungen oder bei Veranstaltungen. Hubmann zeigt sich erfreut, das Institut weiterhin leiten zu dürfen.
Auch die stellvertretende Vorstandsvorsitzende bleibt unverändert: Cathrin Burs (62), Präsidentin der Apothekerkammer Niedersachsen, wurde ebenfalls mit allen Stimmen im Amt bestätigt. Neben ihr gehören weiterhin Thomas Benkert (69), Ehrenpräsident der Bundesapothekerkammer, sowie Dr. Peter Froese (65), Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft für digitale Services der Apotheken mbH (GEDISA), dem Vorstand an.
Neu in das Gremium rückt Prof. Dr. Martin Schulz (66) auf. Er ist Geschäftsführer Arzneimittel der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) und zugleich Vorsitzender der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Schulz war zuvor bereits als einer der beiden Geschäftsführer des DAPI tätig und übernimmt nun zusätzlich Verantwortung im Vorstand. Im Gegenzug scheidet Dr. Sebastian Schmitz (66), Hauptgeschäftsführer der ABDA, aus dem DAPI-Vorstand aus, da er nicht erneut kandidierte.
Zum Hintergrund: Das DAPI ist als gemeinnütziger Verein organisiert. Getragen wird es derzeit von 15 Landesapothekerkammern und 15 Landesapothekerverbänden. Darüber hinaus unterstützen rund 250 Einzelmitglieder die Arbeit des Instituts durch jährliche Mitgliedsbeiträge.
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/11/10/hubmann-als-dapi-vorstandsvorsitzender-bestaetigt
https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/newsroom/detail/dr-hans-peter-hubmann-als-dapi-vorstandsvorsitzender-bestaetigt/
(zuletzt aufgerufen 10.11)
erstellt 13.11
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Ärzte
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30. Oktober 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Seit dem 1. Oktober 2025 sind Arztpraxen und Krankenhäuser in Deutschland verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) aktiv zu nutzen. Ärztinnen und Ärzte müssen damit Diagnosen, Behandlungen und Medikationen von gesetzlich Versicherten zentral in der ePA hinterlegen. Ziel ist es, Behandlungsabläufe zu vereinfachen, Therapien zu verbessern und medizinische Informationen schneller verfügbar zu machen. Die Nutzung der ePA ermöglicht es, relevante Gesundheitsdaten wie Laborwerte, Untersuchungsbefunde oder Medikamentenpläne jederzeit einsehbar zu machen – sofern der Patient zustimmt.
Bereits seit Januar wurden für rund 70 Millionen der insgesamt 74 Millionen gesetzlich Versicherten automatisch elektronische Patientenakten durch die Krankenkassen angelegt. Nur wer aktiv widersprochen hat, besitzt keine ePA. Für Privatversicherte gilt dieser automatische Prozess nicht: Bislang bieten lediglich fünf von 36 privaten Krankenversicherern eine freiwillige ePA an.
Die Einführung wurde zuvor regional getestet und anschließend bundesweit ausgeweitet. Bislang konnten Ärzte die ePA freiwillig nutzen; nun gilt die gesetzliche Pflicht. Für Patientinnen und Patienten bleibt die Nutzung allerdings weiterhin freiwillig. Ein späterer Widerspruch führt zur vollständigen Löschung der Akte. Zudem entscheiden Patienten selbst, welche Ärzte Einblick erhalten. Die Zugriffsrechte lassen sich über die ePA-App zeitlich und inhaltlich begrenzen.
Die Bundesregierung betont die Sicherheit der Daten: Nur berechtigte Personen können auf die ePA zugreifen, nicht einmal die Krankenkassen. Durch das Einstecken der elektronischen Gesundheitskarte in der Praxis wird der Zugriff temporär ermöglicht. Da freigegebene Informationen jedoch allen behandelnden Berechtigten sichtbar werden, bietet ein internes Zugriffsprotokoll Transparenz: Patienten können nachvollziehen, wer wann welche Dokumente eingesehen oder hinzugefügt hat.
Mit der verpflichtenden Nutzung der ePA soll die Digitalisierung des Gesundheitswesens entscheidend vorangebracht und die medizinische Versorgung effizienter gestaltet werden.
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/gesundheitssystem-elektronische-patientenakte-100.html#:~:text=Ab%20heute%20sind%20%C3%84rzte%20und,und%20damit%20zentral%20zug%C3%A4nglich%20machen.
(zuletzt aufgerufen 01.10.2025)
https://www.apotheken-umschau.de/gesundheitspolitik/elektronische-patientenakte-was-sie-zur-epa-wissen-muessen-957439.html
(zuletzt aufgerufen 27.10.2025)
Kategorie: Allgemein, Ärzte, Krankenkasse, Patienten
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24. Oktober 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Die Bundesregierung plant eine deutliche Stärkung der Apotheken, um deren Kompetenz besser für die Gesundheitsversorgung zu nutzen und gleichzeitig Arztpraxen zu entlasten. Der neue Referentenentwurf für das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) erweitert dazu sowohl den gesetzlichen Rahmen der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) als auch die Rolle der Apotheken in Prävention und Früherkennung. Der Entwurf überarbeitet §129 Abs. 5e SGB V grundlegend und ergänzt, dass pDL künftig explizit Maßnahmen zur Prävention und Früherkennung von Krankheiten und Risikofaktoren umfassen sollen.
Bisher beruhte die Entwicklung der pDL auf Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband (DAV). Diese Möglichkeit bleibt bestehen, allerdings zeigte die Vergangenheit – inklusive Schieds- und Gerichtsverfahren –, wie schwierig Einigungen sind. Daher enthält das Gesetz nun eine eigene Liste von neun pDLs, auf die Versicherte im Abstand von zwölf Monaten Anspruch haben. Diese Liste umfasst die fünf bereits bestehenden Dienstleistungen und vier neue, wobei weitere Leistungen künftig ergänzt werden können.
Die Reform sieht außerdem vor, dass Ärzte pharmazeutische Dienstleistungen künftig aktiv verschreiben können. Neben neuen Befugnissen – wie dem Impfen mit Ausnahme von Lebendimpfstoffen oder der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel in dringlichen Situationen ohne Rezept – sollen Apotheken damit eine deutlich größere Rolle im Versorgungsalltag erhalten.
Die vier neuen pDL konzentrieren sich auf Gesundheitsvorsorge und eine verbesserte Arzneimitteltherapie:
-
Beratung inklusive Messungen zu Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes – mit Fokus auf Lebensstil, Blutdruck, BMI und Risikomodelle.
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Tabakentwöhnung – niedrigschwellige Kurzinterventionen zur Unterstützung von aufhörwilligen oder wenig motivierten Rauchern und Raucherinnen.
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Pharmazeutisches Medikationsmanagement bei komplexer oder neu begonnener Dauermedikation – zur Optimierung der Therapie in enger Abstimmung mit ärztlicher Behandlung.
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(Der vierte Punkt im Entwurf betrifft weitere präventionsorientierte Maßnahmen, die gesetzlich verankert und später erweitert werden können.)
Ziel der Reform ist es, Apotheken stärker als niedrigschwellige Gesundheitsakteure einzubinden und Versorgungsstrukturen zu entlasten.
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/10/17/das-sind-die-pdl-plaene-des-bmg
(zuletzt aufgerufen 17.10.2025)
https://www.aerzteblatt.de/news/arzte-sollen-pharmazeutische-dienstleistungen-in-apotheken-verordnen-03eafc5b-5204-4bc5-b65c-8d317b408eb7
(zuletzt aufgerufen 20.10.2025)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Ärzte, Politik
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15. September 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Eine internationale Metaanalyse zeigt, dass apothekergeführte Interventionen das Schlaganfall- und Blutungsrisiko bei Patienten mit Vorhofflimmern deutlich verringern können. Der systematische Review, veröffentlicht im Canadian Pharmacists Journal, umfasste 17 Studien aus neun Ländern mit insgesamt 11.428 Teilnehmenden. Er untersuchte verschiedene apothekerbasierte Maßnahmen, von Medikationsmanagement und Therapieoptimierung bis hin zu eigenständigen Arzneimittelverordnungen, im Vergleich zur Standardbehandlung.
Die Ergebnisse zeigen: Das Schlaganfallrisiko sank um 35 Prozent, und das Risiko für schwere Blutungen ging um 24 Prozent zurück. Keine signifikanten Unterschiede wurden bei thromboembolischen Ereignissen, der Gesamtmortalität oder der Therapietreue (Adhärenz) festgestellt. Positiv wirkte sich die Intervention auf die Verschreibung von oralen Antikoagulanzien aus, die um 36 Prozent häufiger angemessen erfolgte. Zudem verbesserten sich die Werte im therapeutischen Bereich (Time in Therapeutic Range, TTR) um 35 Prozent, was auf eine optimierte Einstellung der Blutgerinnung hinweist.
Die Studien stammen vor allem aus Spanien, Portugal und Kanada. Aus Deutschland konnte keine Studie berücksichtigt werden, da diese die Einschlusskriterien nicht erfüllte. Dennoch hatte die frühere deutsche Forschung bereits positive Effekte apothekergeführter Medikationsanalysen für Sicherheit, Lebensqualität und Adhärenz gezeigt.
Der korrespondierende Autor der Metaanalyse ist Prof. Dr. Martin Schulz (FU Berlin, ABDA) und Erstautorin Prof. Dr. Fernanda S. Tonin (Universität Granada). Das Autorenteam schlussfolgert, dass pharmazeutisch geleitete Dienstleistungen die Versorgungsqualität bei Vorhofflimmern verbessern und Leitlinientreue erhöhen können. Es fordert jedoch weitere randomisierte Studien, um die optimale Rolle des Apothekers in der Therapie zu bestimmen – insbesondere bei Früherkennung, Medikationsmanagement und Verschreibungskompetenz.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/apotheker-koennen-risiko-fuer-schlaganfall-senken-158683/
(zuletzt aufgerufen 09.09)
https://www.aponet.de/artikel/vorhofflimmern-apotheken-koennen-risiko-fuer-schlaganfall-senken-32192
(zuletzt aufgerufen 12.09)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Ärzte, Patienten
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Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) bewertet die jüngsten Entwicklungen im Handelsabkommen zwischen der EU und den USA als nur teilweise positiv. Zwar seien durch die Ende Juli vereinbarte Absichtserklärung höhere Sonderzölle auf Arzneimittel abgewendet worden, dennoch bleibe die Lage für die Branche angespannt. BPI-Vorsitzender Oliver Kirst warnt vor anhaltender Unsicherheit und neuen Belastungen für pharmazeutische Unternehmen.
Erstmals unterliegen Arzneimittel nun einem Zollregime: Für Generika, Wirkstoffe und Vorprodukte gilt künftig der MFN-Satz (Meistbegünstigungszollsatz), während für alle übrigen Pharma-Produkte ein Zollsatz von 15 Prozent vorgesehen ist. Da die Vereinbarung bislang lediglich politisch bindend ist, fehlen noch konkrete rechtliche Regelungen. Laut Kirst führt dies zu Unsicherheit bei kurzfristigen Geschäftsentscheidungen und schafft mittelfristig das Risiko neuer Handelsbarrieren.
Der BPI fordert einen fairen Umgang zwischen den Handelspartnern und betont, dass Arzneimittel, Medizinprodukte und deren Vorprodukte vollständig aus politischen Handelskonflikten herausgehalten werden müssten. Hinter jeder wirtschaftlichen Entscheidung stünden letztlich Patientinnen und Patienten, die auf eine verlässliche Versorgung angewiesen seien.
Darüber hinaus bezieht sich die Erklärung auch auf weitere EU-Regelwerke wie die Entwaldungsverordnung (EUDR), die Nachhaltigkeitsberichtspflicht (CSRD) und die Lieferkettenrichtlinie (CS3D). Der BPI unterstützt deren nachhaltige Zielsetzungen, warnt jedoch davor, dass diese Regelungen zu versteckten Handelshemmnissen werden und Unternehmen zusätzlich belasten könnten.
Insgesamt sieht der Verband zwar einen ersten Schritt zur Entspannung, fordert aber klare rechtliche Rahmenbedingungen und verlässliche Handelsbeziehungen, um die pharmazeutische Versorgungssicherheit langfristig sicherzustellen.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/arzneimittel-unterliegen-erstmals-einem-harten-zollregime-158468/
https://www.bpi.de/newsroom/news-details/transatlantisches-handelsabkommen-vorlaeufig-15-prozent-hoechstsatz-und-generika-zum-mfn-satz-rechtliche-unsicherheit-bleibt
(zuletzt aufgerufen 29.08)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Ärzte, Patienten, Politik
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Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) kritisiert die anhaltenden Störungen und Ausfälle beim elektronischen Rezept (E-Rezept). Dessen Zuverlässigkeit sei so schlecht, dass es „der Deutschen Bahn den Rang ablaufe“, sagte ABDA-Chef Thomas Preis dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Während Zugausfälle lediglich ärgerlich seien, könnten nicht abrufbare E-Rezepte schwerwiegende Folgen für die Gesundheit der Patienten haben.
Nach Angaben von Preis kam es allein in den vergangenen zwei Wochen an fünf Tagen zu Komplettausfällen oder massiven Beeinträchtigungen des E-Rezept-Systems oder der zugrunde liegenden Telematikinfrastruktur (TI). Dadurch seien Zehntausende Patienten betroffen gewesen, die ihre Medikamente nicht oder nur verzögert erhielten.
Preis betonte, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens grundsätzlich notwendig sei, die derzeitige Unzuverlässigkeit jedoch nicht akzeptabel. Die zuständige Gematik, die die digitale Infrastruktur verwaltet, müsse dringend dafür sorgen, dass Apotheken und Arztpraxen in einem stabilen System arbeiten können. Zudem fordert die ABDA, dass Apotheken bei Systemausfällen mehr Handlungsspielraum erhalten, um Patienten weiterhin zeitnah mit Arzneimitteln versorgen zu können.
Die Gematik wies die Kritik teilweise zurück. Einschränkungen, die die gesamte Infrastruktur betreffen, kämen nur selten vor. Man räume jedoch ein, dass einzelne Komponenten oder Dienste zuletzt wiederholt beeinträchtigt gewesen seien. Die Stabilität und Verlässlichkeit des Systems hätten „oberste Priorität“, und es werde kontinuierlich daran gearbeitet, den Betrieb des E-Rezepts zu verbessern.
Seit der Einführung des E-Rezepts im Januar 2024 häufen sich die technischen Probleme, was nicht nur Apotheker, sondern auch Patientenschutzorganisationen zunehmend beunruhigt.
https://www.zeit.de/news/2025-08/08/apotheker-klagen-ueber-ausfaelle-im-system-fuer-e-rezepte
https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/e-rezept-apotheker-stoerung-totalausfall-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/e-rezept-ausfaelle-100.html
(zuletzt aufgerufen 08.08)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Ärzte, Patienten
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Die Gematik hat das Video-Ident-Verfahren „ePass“ der Nect GmbH am 1. August 2025 erneut für den Einsatz in der Telematikinfrastruktur (TI) zugelassen. Damit können sich gesetzlich Versicherte künftig wieder per Video-Ident-Verfahren für die elektronische Patientenakte (ePA) registrieren – eine Möglichkeit, die 2022 wegen Sicherheitsbedenken ausgesetzt worden war.
Damals hatten sowohl die Gematik als auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhebliche sicherheitstechnische Schwachstellen festgestellt und das Verfahren für unzulässig erklärt. Eine Wiederzulassung wurde erst nach Vorlage konkreter Nachweise erlaubt, dass die Mängel behoben wurden. Diese Nachweise liegen nun vor.
Das zugelassene Verfahren bezieht sich ausschließlich auf die „Stand-Alone“-Version der Nect-App, also eine unabhängige Anwendung, die nicht in Krankenkassen-Apps integriert werden darf. Beim neuen Verfahren werden neben der visuellen Identitätsprüfung auch Ausweisdokumente elektronisch ausgelesen, um die Sicherheit zu erhöhen.
Die Entscheidung soll insbesondere Versicherten helfen, die keine PIN für ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder ihren Personalausweis besitzen. Bisher konnten sie ihre ePA nur durch eine Identitätsprüfung vor Ort oder über die Online-Ausweisfunktion aktivieren.
Mit dem neuen Verfahren soll die Aktivierung und Nutzung der ePA vereinfacht und beschleunigt werden. Die Gematik sieht darin einen wichtigen Schritt, um mehr Bürger zur aktiven Nutzung der elektronischen Patientenakte zu bewegen. Über die tatsächliche Einführung des Verfahrens in den Systemen entscheiden nun die Krankenkassen, nachdem das BSI die sicherheitstechnische Eignung bestätigt hat.
https://www.aerzteblatt.de/news/elektronische-patientenakte-gematik-lasst-video-ident-verfahren-zu-c5331add-894f-456f-adda-b587cc993890
14.08
https://netzpolitik.org/2025/gematik-fuer-die-elektronische-patientenakte-kann-man-sich-jetzt-doch-per-video-identifizieren/
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Ärzte, Patienten
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Apotheker und Sozialverbände in Deutschland lehnen Pläne der EU-Kommission ab, gedruckte Beipackzettel für Medikamente künftig schrittweise durch digitale Varianten per QR-Code und Smartphone zu ersetzen. Hintergrund ist eine geplante Reform des europäischen Arzneimittelrechts, mit der die Versorgungssicherheit verbessert und der Pharmasektor wettbewerbsfähiger gemacht werden soll. Digitale Beipackzettel sollen helfen, Lieferengpässe flexibler zu managen, Kosten zu senken und die Umwelt zu entlasten. Zudem bieten sie Vorteile wie mehrsprachige Inhalte, barrierefreie Formate für Sehbehinderte sowie die Möglichkeit, Bilder und Videos einzubinden.
Trotz dieser Vorteile warnen Kritiker vor negativen Folgen einer vollständigen Digitalisierung. Der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Thomas Preis, betont, elektronische Packungsbeilagen könnten die gedruckten nur ergänzen, nicht ersetzen. Jeder müsse sich barrierefrei über Medikamente informieren können, insbesondere in Notfällen. Viele ältere Menschen hätten keinen Zugang zu digitalen Geräten. Zudem dürften Apotheken und Arztpraxen nicht zusätzlich belastet werden, etwa durch den Ausdruck digitaler Beipackzettel.
Auch die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, spricht sich für ein „gedruckt und digital“-Modell aus. Alle Patientinnen und Patienten müssten weiterhin einen rechtlichen Anspruch auf eine Papierbeilage haben, damit niemand ausgeschlossen werde. Gleichzeitig erkennt sie die Vorteile digitaler Formate an – insbesondere für sehbehinderte und blinde Menschen, die auf barrierefreie elektronische Informationen angewiesen sind.
In mehreren EU-Staaten, darunter Frankreich, warnen bereits Verbraucher- und Patientenschützer vor dem möglichen Verschwinden der gedruckten Packungsbeilage, das ihrer Ansicht nach zu einer Digitalkluft im Gesundheitswesen führen könnte.
https://www.aerzteblatt.de/news/apotheker-warnen-vor-abschaffung-von-beipackzetteln-fur-medikamente-a706f1cc-6bae-4e00-b04e-676abcaa81db
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/warnungen-vor-dem-ende-gedruckter-beipackzettel-157993/
(zuletzt aufgerufen 07.08)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Ärzte, Patienten, Politik
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