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Kategorie: ‘Allgemein’

GKV-Arzneimittelausgaben erreichen neuen Höchststand

04. Dezember 2024 | von

Die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erreichten 2023 mit 54 Milliarden Euro einen neuen Höchststand, was einen Anstieg von 74 Prozent im Vergleich zu vor zehn Jahren bedeutet. In diesem Zeitraum stieg die Anzahl der Verordnungen lediglich um 13,2 Prozent, von 651,5 Millionen auf 737,3 Millionen. Die Hauptursache für diese Ausgabensteigerung sind die Preise patentgeschützter Arzneimittel. Diese Medikamente machen mehr als die Hälfte der gesamten Arzneimittelausgaben aus, obwohl ihr Anteil an der tatsächlichen Versorgung immer weiter sinkt. 2023 deckten sie nur noch 6,7 Prozent der verordneten Tagesdosen ab, 2014 waren es noch 11,4 Prozent, was einen Rückgang von über 40 Prozent bedeutet.

Die Preise patentgeschützter Arzneimittel sind im Vergleich zu vor zehn Jahren stark gestiegen. Eine Packung eines solchen Arzneimittels kostete 2023 im Durchschnitt 587,72 Euro, mehr als dreimal so viel wie 2014 (190,06 Euro). Im Gegensatz dazu stiegen die Preise für Arzneimittel, deren Patentschutz abgelaufen ist und die als Generika erhältlich sind, im gleichen Zeitraum nur um 31 Prozent auf 34,85 Euro pro Packung.

Dieser Trend führt dazu, dass immer mehr Geld für die Versorgung einer kleineren Zahl von Patienten aufgewendet wird. Helmut Schröder, Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), betonte, dass trotz gesetzlicher Anpassungen wie dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz der starke Anstieg der Markteintrittspreise patentgeschützter Arzneimittel nicht wirksam gebremst werden konnte. Schröder fordert daher eine Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens, um eine bezahlbare und nachhaltige Arzneimittelversorgung in der GKV sicherzustellen.

 

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/155996/Neuer-Hoechstwert-bei-den-Arzneimittelausgaben

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/gkv-arzneimittelausgaben-erneut-stark-gestiegen-151579/

https://www.wido.de/news-presse/pressemitteilungen/2024/rekordwert-bei-den-gkv-arzneimittelkosten/

(zuletzt aufgerufen 26.11.2024)

Fast 50 Prozent kaufen Arzneimittel online

04. Dezember 2024 | von

Eine repräsentative Umfrage der GfK-Konsumforscher im Auftrag von Mastercard zeigt, dass immer mehr Deutsche ihre Medikamente bei Versand-Apotheken kaufen. Der Anteil der Verbraucher, die Arzneimittel online bestellen, stieg von 32 Prozent im Jahr 2022 auf 44 Prozent im Jahr 2023. Dies stellt einen deutlichen Anstieg dar und spiegelt die wachsende Akzeptanz des Online-Kaufs von Arzneimitteln wider. Ein wesentlicher Treiber dieses Trends könnte die seit 2023 bundesweit verpflichtende Einführung des E-Rezepts sein, das den digitalen Erwerb von verschreibungspflichtigen Medikamenten erleichtert und beschleunigt.

Die Umfrage belegt auch, dass der Online-Handel insgesamt weiterhin stark wächst. Zwei Drittel der Befragten (66 Prozent) gaben an, im vergangenen Jahr Bekleidung und Schuhe im Internet gekauft zu haben, was einen erheblichen Anstieg im Vergleich zu nur 43 Prozent zu Beginn der Corona-Pandemie darstellt. Elektronikartikel (47 Prozent) und Unterhaltungsmedien wie Bücher, Filme und Spiele (45 Prozent) gehören ebenfalls zu den populären Online-Kaufkategorien.

Obwohl Mode und Elektronik nach wie vor die größten Kategorien im Online-Handel sind, zeigt der zunehmende Trend beim Medikamentenkauf, dass auch Arzneimittel immer häufiger über Versand-Apotheken bezogen werden. Dieser Wandel im Konsumverhalten dürfte durch die fortschreitende Digitalisierung und die Einführung des E-Rezepts weiter beschleunigt werden, was den Medikamentenkauf für viele Verbraucher noch bequemer macht.

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/fast-jeder-zweite-kauft-medikamente-im-internet-151566/

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/markt/44-prozent-kaufen-arzneimittel-online/#

(zuletzt aufgerufen 26.11.2024)

Verbände warnen: Ethanol unverzichtbar für Medizin und Hygiene

04. Dezember 2024 | von

Vier Verbände der Gesundheitsindustrie (BPI, BVMed, IHO und VDGH) warnen vor einer geplanten Gefahreneinstufung von Ethanol durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA). Ethanol könnte als krebserregend oder reproduktionstoxisch eingestuft werden, was gravierende Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung hätte. Ethanol ist unverzichtbar in Desinfektionsmitteln, Medizinprodukten und Arzneimitteln, da es wirksam, sicher und biologisch abbaubar ist. Es wird zur Herstellung, Stabilisierung und Konservierung von Arzneimitteln sowie in Produktionsprozessen eingesetzt.

Eine CMR-Einstufung würde den Einsatz stark einschränken und langwierige Konformitätsverfahren für Produkte auslösen. Besonders betroffen wären Desinfektionsmittel, die essenziell für die Hygiene und Infektionskontrolle in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind. Die Verbände kritisieren, dass die Bewertung der ECHA auf Daten zur oralen Aufnahme von Ethanol basiert, obwohl die Anwendungen in der Medizin und Hygiene sicher und gut reguliert sind.

Die Verbände fordern, die geplante Einstufung zu verhindern, um eine Verschlechterung der Hygiene und Gesundheitsversorgung zu vermeiden. Ethanol bleibt in Pandemiezeiten und darüber hinaus eine zentrale Säule des Infektionsschutzes. Die Einstufung würde dem Ziel der Biozid- und CLP-Verordnungen, die menschliche Gesundheit zu schützen, widersprechen.

 

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/herstellung-wichtiger-arzneimittel-gefaehrdet-151424/

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/pharmazie/neue-auflagen-fuer-ethanol-verbaende-schlagen-alarm/

https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/ethanol-ist-im-medizinischen-bereich-unverzichtbar-163681/

(zuletzt aufgerufen 18.11.2024)

 

 

EU-Rat beschließt neue Abwasserrichtlinie

04. Dezember 2024 | von

Der Rat der EU hat eine neue Abwasserrichtlinie verabschiedet, die den Ausbau kommunaler Kläranlagen um eine vierte Reinigungsstufe vorschreibt. Diese zusätzliche Reinigungsebene soll Mikroschadstoffe wie Medikamentenrückstände, antibiotikaresistente Erreger, Viren und Mikroplastik aus dem Abwasser entfernen. Zur Finanzierung verpflichtet die Richtlinie Pharma- und Kosmetikhersteller, mindestens 80 % der Kosten zu tragen. In Deutschland werden die Gesamtkosten auf etwa 9 Milliarden Euro für den Ausbau und 1 Milliarde Euro jährlich für den Betrieb geschätzt. Zudem sollen die EU-Mitgliedstaaten die Wiederverwendung von behandeltem Abwasser fördern.

Die Richtlinie wird von Umwelt- und Wasserwirtschaftsverbänden wie dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft (DWA) als wichtiger Schritt für den Gewässerschutz unterstützt. Sie betonen jedoch die erheblichen finanziellen und organisatorischen Herausforderungen und fordern eine realistische und rechtssichere Umsetzung.

Pharmahersteller und ihre Verbände, darunter Pro Generika, der Verband der forschenden Arzneimittelhersteller (vfa) und der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), üben starke Kritik. Sie sehen die Kostenverteilung als einseitig und ungerecht, da andere Schadstoffquellen wie die Landwirtschaft oder der Verkehr nicht zur Finanzierung herangezogen werden, obwohl sie ebenfalls Schadstoffe in die Gewässer eintragen. Besonders Generika-Hersteller fühlen sich unverhältnismäßig belastet, da die Schadstoffe hauptsächlich durch die Nutzung von Medikamenten und nicht durch deren Herstellung entstehen.

Die Pharmaverbände warnen vor gravierenden Folgen: Die hohen finanziellen Belastungen könnten über die nächsten 20 Jahre Arzneimittelengpässe verschärfen und den Pharmastandort Deutschland schwächen. Sie fordern eine gerechtere Kostenverteilung, die auch andere Verursacher einbezieht, sowie Entlastungsmaßnahmen für die Branche, um eine stabile Arzneimittelversorgung und Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen.

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/rat-der-eu-beschliesst-neue-abwasserrichtlinie-151156/

(zuletzt aufgerufen 05.11.2024)

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/11/06/rat-der-eu-beschliesst-neue-abwasserrichtlinie

(zuletzt aufgerufen 06.11.2024)

Medizinforschungsgesetz passiert Bundesrat

31. Oktober 2024 | von

Das Medizinforschungsgesetz wurde am 27. September 2024 vom Bundesrat verabschiedet. Es zielt darauf ab, die Entwicklung und Zulassung von Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland zu beschleunigen und zu entbürokratisieren. Dabei werden neue ethische und administrative Verfahren eingeführt, um klinische Studien effizienter zu gestalten. Zudem werden spezielle Ethikkommissionen eingerichtet und Forschungsanreize für pharmazeutische Unternehmen geschaffen. Ziel ist es, Deutschland als Standort für medizinische Forschung zu stärken und den Zugang zu innovativen Therapien zu verbessern.

Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, äußerte sich besorgt über das Medizinforschungsgesetz (MFG) und warnte vor drastischen Preissteigerungen bei Arzneimitteln. Sie kritisierte besonders die Einführung von Geheimpreisen, die das Kostenwachstum der GKV weiter anheizen könnten, da bereits jetzt zweistellige Zuwachsraten bei den Arzneimittelausgaben verzeichnet werden. Reimann betonte, dass die abgeschwächten Regelungen für Erstattungsbeträge die Kosten für neue, patentgeschützte Medikamente noch weiter erhöhen könnten. Eine Analyse der AOK zeigt, dass die Arzneimittelausgaben in den letzten zehn Jahren um über 65 % gestiegen sind, was maßgeblich auf patentgeschützte Medikamente zurückzuführen ist.

Reimann fordert wirksame Steuerungsinstrumente und eine Reform des AMNOG-Verfahrens, um die finanzielle Stabilität der GKV zu sichern. Sie kritisierte, dass mit den neuen Regelungen ein falsches Signal gesetzt wird, das Pharmaprofite über die nachhaltige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten stellt.

 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/medizinforschungsgesetz-brat-27-09-24.html

https://www.verbandsbuero.de/aok-warnt-geheimpreise-treiben-arzneimittelkosten-in-die-hoehe/

(zuletzt aufgerufen 27.09.2024)

Bundesregierung soll Apotheken effiziente Versorgung ermöglichen

31. Oktober 2024 | von

Lieferengpässe bei Medikamenten sind weiterhin ein großes Problem im Apothekenalltag, und die bisherigen gesetzlichen Regelungen reichen nicht aus. Rund 500 verschreibungspflichtige Medikamente sind derzeit nicht lieferbar, und der tatsächliche Umfang ist laut der ABDA noch größer. Die Apothekerschaft fordert daher dringend Maßnahmen, um Apotheken eine pragmatischere Versorgung zu ermöglichen. Der Personalaufwand, um Lieferprobleme zu bewältigen, sei immens und erzeuge über fünf Millionen zusätzliche Arbeitsstunden.

Auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) forderte die Apothekerschaft, dass Apotheken mehr Handlungsspielraum beim Austausch von Arzneimitteln erhalten, um Therapieunterbrechungen zu vermeiden und den bürokratischen Aufwand für Ärztinnen und Ärzte zu reduzieren. Die während der Pandemie geltenden Austauschregeln sollen wieder eingeführt oder erweitert werden, und die Dokumentationspflichten, insbesondere gegenüber Krankenkassen, sollen reduziert werden.

Lieferengpässe bei Medikamenten belasten Apothekenteams stark, die wöchentlich 20 bis 30 Stunden für deren Verwaltung aufwenden müssen. Laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach betreffen diese Engpässe vor allem günstige Generika in ganz Europa. Die aktuell rund 500 Medikamente sind mit etwa 850 Produkten auf der Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet. Eine Analyse zeigt, dass jeder dritte Engpass länger als ein Jahr anhält. Mehr als die Hälfte der Erstmeldungen schätzt eine Dauer von drei Monaten bis einem Jahr, während bei 36 Prozent aller Meldungen der Engpass über ein Jahr dauert.

 

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bundesregierung-soll-apotheken-effiziente-versorgung-ermoeglichen-150604/

(zuletzt aufgerufen 11.10.2024)

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/pharmazie/lieferengpaesse-jeder-dritte-dauert-laenger-als-ein-jahr/

(zuletzt aufgerufen 12.10.2024)

Lauterbachs Initiative: Gematik soll in eine Bundesagentur umgewandelt werden

27. Mai 2024 | von

Bundesgesundheitsminister Lauterbach setzt mit einem neuen Gesetz zur Digitalisierung des Gesundheitswesens ein klares Zeichen für den beschleunigten Einsatz des E-Rezepts. Die Gematik, bisher für die Telematik zuständig, wird in eine Digitalagentur umgewandelt, die vollständig dem Bund unterliegt. Diese Neuerung soll der Agentur mehr Autonomie und Entscheidungsbefugnis verleihen, um Prozesse effizienter zu gestalten. Ein entscheidender Schritt ist die Umstellung von freiwilligen auf verbindliche Maßnahmen. Zudem wird ein Kompetenzzentrum für Interoperabilität geschaffen, das Standards festlegt und die Einhaltung überprüft. Ein neues Konformitätsbewertungsverfahren soll sicherstellen, dass die technische Umsetzung den Qualitätsstandards entspricht. Patienten erhalten ein Recht auf Interoperabilität, und die Industrie erhält Klagebefugnis bei Problemen. Diese Initiative verspricht eine grundlegende Modernisierung des Gesundheitssektors durch eine effektivere digitale Infrastruktur.

Quellen: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/die-neue-digitalagentur-wird-ein-powerhouse-143530/

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/f-a-z-exklusiv-die-gematik-erhaelt-einen-neuen-namen-hoheitliche-befugnisse-und-mehr-zugriffe-auf-den-markt-19716592.html

Zuletzt aufgerufen am 14. 05. 2024

Ärztetag fordert dringende Verbesserungen an elektronischer Patientenakte

27. Mai 2024 | von

Auf dem 128. Ärztetag in Mainz äußerte die Ärzteschaft deutliche Bedenken über den aktuellen Funktionsumfang der elektronischen Patientenakte (ePA). Es wurde festgestellt, dass dringende Nachbesserungen erforderlich sind, um die ePA zu einer verlässlichen Grundlage für ärztliches Handeln zu machen. Ein mit großer Mehrheit angenommener Antrag betonte die Notwendigkeit, dass die ePA ärztliches Handeln auf der Basis valider und vollständiger Informationen über die Patientenvorgeschichte unterstützen sollte. Die geforderten Verbesserungen sollten mehr Transparenz im Behandlungsgeschehen schaffen, Dokumentationsaufwände minimieren und das Auffinden von Vorbefunden erleichtern. Kritisiert wurde unter anderem das Fehlen einer Volltextsuche, eines Virenscanners und eines ausreichenden Medikationsprozesses. Zusätzlich wurde bemängelt, dass es keine Möglichkeit gibt, kritische Befunde erst nach einer Einordnung in einem Arzt-Patient-Gespräch in die ePA einzustellen oder für den Patienten sichtbar zu machen. Zudem wurde festgestellt, dass die ePA nicht protokolliert, welche Inhalte für Ärzte zum Zugriffszeitpunkt einsehbar waren und welche Inhalte der Patient zum Zeitpunkt des Zugriffs verborgen hatte. In einem weiteren Antrag wurde die Beschränkung auf 25 Megabyte für hochgeladene Bilddateien als unpraktikabel kritisiert, insbesondere im Hinblick auf die steigende Verwendung von Bildmaterial in der Medizin. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass das PDF-A-Format bei Dokumenten zu Kompatibilitätsproblemen mit gängigen Praxisverwaltungs- und Klinikinformationssystemen führen könnte.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/151382/Aerztetag-verlangt-Nachbesserungen-an-elektronischer-Patientenakte

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/dav-fordert-nachbesserungen-bei-der-epa-145475/

Zuletzt aufgerufen am 14. 05. 2024

Die Einführung des E-Rezepts für Privatversicherte

02. Mai 2024 | von

Seit Anfang des Jahres sind Ärzte in Deutschland dazu verpflichtet, elektronische Rezepte (E-Rezepte) auszustellen, nicht nur für gesetzlich Versicherte, sondern auch für Privatversicherte. Das E-Rezept bietet eine digitale Alternative zu herkömmlichen Papierrezepten und wird derzeit in Arztpraxen und Apotheken technisch implementiert. Während gesetzlich Versicherte das E-Rezept obligatorisch nutzen müssen, bleibt es für Privatversicherte optional. Sie können selbst entscheiden, ob sie es verwenden möchten oder nicht.

Ein Vorteil des E-Rezepts für Privatversicherte ist die Möglichkeit, Kostenbelege von Medikamenten direkt in der E-Rezept-App einzusehen und zur Erstattung an ihre private Krankenversicherungs-App weiterzuleiten. Ab 2025 soll das E-Rezept für Privatversicherte mit einer elektronischen Patientenakte verknüpft werden, was eine nahtlose Verwaltung von medizinischen Daten ermöglicht.

Anders als gesetzlich Versicherte, die ihre Krankenkassenkarte verwenden, müssen Privatversicherte das E-Rezept in der Apotheke mithilfe digitaler Identitäten einlösen, die von ihrer privaten Krankenversicherung bereitgestellt werden. Sie können das E-Rezept entweder in der Apotheke vor Ort oder von zu Hause aus über die entsprechende App einlösen. Zudem können sie den aktuellen Status ihres Rezepts in der E-Rezept-App überprüfen, um zu sehen, ob es bereits eingelöst wurde oder von der Arztpraxis signiert wurde.

Quelle: https://www.pkv.de/verband/presse/meldungen/jeder-versicherte-entscheidet-selbst-ob-er-das-e-rezept-nutzt/ (letzter Zugriff am 22. 04. 2024)

Testphase für elektronische Betäubungsmittelrezepte geplant

04. April 2024 | von

Seit dem 01.01.2024 ist das E-Rezept verpflichtend für Ärztinnen und Ärzte und wird in vielen Bereiche verwendet. Bisher sind elektronische Verordnungen für Betäubungsmittel (BtM) noch nicht möglich.

Ein Referentenentwurf zur Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung sieht jedoch eine Testphase für elektronische BtM-Rezepte ab dem 01.10.2024 vor. Da Hamburg und Franken Modellregionen für die Telematikinfrastruktur sind, könne man davon ausgehen, dass in diesen Regionen auch das elektronische BtM-Rezept getestet wird. Ab dem 01.07.2025 soll die BtM-Verordnung rein elektronisch ablaufen.

Quelle:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/149624/Testphase-fuer-elektronische-Betaeubungsmittelrezepte-ab-Oktober-geplant

(zuletzt aufgerufen am 15.03.2024)