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SmartMed

Kategorie: ‘Allgemein’

Lauterbachs Initiative: Gematik soll in eine Bundesagentur umgewandelt werden

27. Mai 2024 | von

Bundesgesundheitsminister Lauterbach setzt mit einem neuen Gesetz zur Digitalisierung des Gesundheitswesens ein klares Zeichen für den beschleunigten Einsatz des E-Rezepts. Die Gematik, bisher für die Telematik zuständig, wird in eine Digitalagentur umgewandelt, die vollständig dem Bund unterliegt. Diese Neuerung soll der Agentur mehr Autonomie und Entscheidungsbefugnis verleihen, um Prozesse effizienter zu gestalten. Ein entscheidender Schritt ist die Umstellung von freiwilligen auf verbindliche Maßnahmen. Zudem wird ein Kompetenzzentrum für Interoperabilität geschaffen, das Standards festlegt und die Einhaltung überprüft. Ein neues Konformitätsbewertungsverfahren soll sicherstellen, dass die technische Umsetzung den Qualitätsstandards entspricht. Patienten erhalten ein Recht auf Interoperabilität, und die Industrie erhält Klagebefugnis bei Problemen. Diese Initiative verspricht eine grundlegende Modernisierung des Gesundheitssektors durch eine effektivere digitale Infrastruktur.

Quellen: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/die-neue-digitalagentur-wird-ein-powerhouse-143530/

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/f-a-z-exklusiv-die-gematik-erhaelt-einen-neuen-namen-hoheitliche-befugnisse-und-mehr-zugriffe-auf-den-markt-19716592.html

Zuletzt aufgerufen am 14. 05. 2024

Ärztetag fordert dringende Verbesserungen an elektronischer Patientenakte

27. Mai 2024 | von

Auf dem 128. Ärztetag in Mainz äußerte die Ärzteschaft deutliche Bedenken über den aktuellen Funktionsumfang der elektronischen Patientenakte (ePA). Es wurde festgestellt, dass dringende Nachbesserungen erforderlich sind, um die ePA zu einer verlässlichen Grundlage für ärztliches Handeln zu machen. Ein mit großer Mehrheit angenommener Antrag betonte die Notwendigkeit, dass die ePA ärztliches Handeln auf der Basis valider und vollständiger Informationen über die Patientenvorgeschichte unterstützen sollte. Die geforderten Verbesserungen sollten mehr Transparenz im Behandlungsgeschehen schaffen, Dokumentationsaufwände minimieren und das Auffinden von Vorbefunden erleichtern. Kritisiert wurde unter anderem das Fehlen einer Volltextsuche, eines Virenscanners und eines ausreichenden Medikationsprozesses. Zusätzlich wurde bemängelt, dass es keine Möglichkeit gibt, kritische Befunde erst nach einer Einordnung in einem Arzt-Patient-Gespräch in die ePA einzustellen oder für den Patienten sichtbar zu machen. Zudem wurde festgestellt, dass die ePA nicht protokolliert, welche Inhalte für Ärzte zum Zugriffszeitpunkt einsehbar waren und welche Inhalte der Patient zum Zeitpunkt des Zugriffs verborgen hatte. In einem weiteren Antrag wurde die Beschränkung auf 25 Megabyte für hochgeladene Bilddateien als unpraktikabel kritisiert, insbesondere im Hinblick auf die steigende Verwendung von Bildmaterial in der Medizin. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass das PDF-A-Format bei Dokumenten zu Kompatibilitätsproblemen mit gängigen Praxisverwaltungs- und Klinikinformationssystemen führen könnte.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/151382/Aerztetag-verlangt-Nachbesserungen-an-elektronischer-Patientenakte

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/dav-fordert-nachbesserungen-bei-der-epa-145475/

Zuletzt aufgerufen am 14. 05. 2024

Die Einführung des E-Rezepts für Privatversicherte

02. Mai 2024 | von

Seit Anfang des Jahres sind Ärzte in Deutschland dazu verpflichtet, elektronische Rezepte (E-Rezepte) auszustellen, nicht nur für gesetzlich Versicherte, sondern auch für Privatversicherte. Das E-Rezept bietet eine digitale Alternative zu herkömmlichen Papierrezepten und wird derzeit in Arztpraxen und Apotheken technisch implementiert. Während gesetzlich Versicherte das E-Rezept obligatorisch nutzen müssen, bleibt es für Privatversicherte optional. Sie können selbst entscheiden, ob sie es verwenden möchten oder nicht.

Ein Vorteil des E-Rezepts für Privatversicherte ist die Möglichkeit, Kostenbelege von Medikamenten direkt in der E-Rezept-App einzusehen und zur Erstattung an ihre private Krankenversicherungs-App weiterzuleiten. Ab 2025 soll das E-Rezept für Privatversicherte mit einer elektronischen Patientenakte verknüpft werden, was eine nahtlose Verwaltung von medizinischen Daten ermöglicht.

Anders als gesetzlich Versicherte, die ihre Krankenkassenkarte verwenden, müssen Privatversicherte das E-Rezept in der Apotheke mithilfe digitaler Identitäten einlösen, die von ihrer privaten Krankenversicherung bereitgestellt werden. Sie können das E-Rezept entweder in der Apotheke vor Ort oder von zu Hause aus über die entsprechende App einlösen. Zudem können sie den aktuellen Status ihres Rezepts in der E-Rezept-App überprüfen, um zu sehen, ob es bereits eingelöst wurde oder von der Arztpraxis signiert wurde.

Quelle: https://www.pkv.de/verband/presse/meldungen/jeder-versicherte-entscheidet-selbst-ob-er-das-e-rezept-nutzt/ (letzter Zugriff am 22. 04. 2024)

Testphase für elektronische Betäubungsmittelrezepte geplant

04. April 2024 | von

Seit dem 01.01.2024 ist das E-Rezept verpflichtend für Ärztinnen und Ärzte und wird in vielen Bereiche verwendet. Bisher sind elektronische Verordnungen für Betäubungsmittel (BtM) noch nicht möglich.

Ein Referentenentwurf zur Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung sieht jedoch eine Testphase für elektronische BtM-Rezepte ab dem 01.10.2024 vor. Da Hamburg und Franken Modellregionen für die Telematikinfrastruktur sind, könne man davon ausgehen, dass in diesen Regionen auch das elektronische BtM-Rezept getestet wird. Ab dem 01.07.2025 soll die BtM-Verordnung rein elektronisch ablaufen.

Quelle:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/149624/Testphase-fuer-elektronische-Betaeubungsmittelrezepte-ab-Oktober-geplant

(zuletzt aufgerufen am 15.03.2024)

EU-Gesundheitsausschuss stimmt für EU-Pharmapaket

04. April 2024 | von

Der Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des EU-Parlaments hat am 19.03. die Entwürfe für das EU-Pharmapaket mit Mehrheit angenommen. Ziel dabei sei es, die Regelungen bezüglich Patent- und Unterlagenschutz bei neu auf den Markt gebrachten Arzneimitteln komplexer zu machen, indem man Anreizsysteme schaffe.

Der Unterlagenschutz solle von sechs auf siebeneinhalb Jahre erhöht werden und um ein weiteres Jahr verlängert werden, wenn das Arzneimittel einen ungedeckten medizinischen Bedarf bedient. Es gibt noch weitere Regelungen um den Unterlagenschutz zu verlängern, jedoch wurde eine Obergrenze von 8,5 Jahren für die kombinierte Datenschutzfrist festgelegt.

Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI) kritisiert den Entwurf und sagt, dass die Vorschläge noch nicht ausreichen würden, um Europa als einen attraktiven Standort für die Industrie darzustellen. Er stellt auch die vorgeschlagene Umweltverträglichkeitsprüfung in Frage, da es fraglich sei, ob sich der Mehraufwand für die Unternehmen lohnen würde.

 

Quelle:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/150085/EU-Gesundheitsausschuss-stimmt-fuer-Pharmapaket

(zuletzt aufgerufen am 01.04.2024)

Schaffung des European Health Data Space (EHDS)

04. April 2024 | von

Die Vertreter des EU-Parlaments und des Rates einigten sich am 15.03.2024 auf die Details des Gesetzesentwurfs zur Schaffung des European Health Data Space (EHDS). Somit können Patientinnen und Patienten von überall in der EU auf ihre Gesundheitsdaten zugreifen. Dabei kann man Medikationspläne, Laborergebnisse etc. vom Smartphone oder der elektronischen Gesundheitskarte aufrufen und mit Ärzten teilen.

Patientinnen und Patienten können dabei selber entscheiden, wer auf die Daten zugreifen darf und welche Daten geheim bleiben sollen. Zum Schutz der Daten gehört auch, dass diese nicht zu Werbezwecken oder für Entscheidungen von Versicherungen oder Arbeitgebern genutzt werden dürfen.

Der EU-Gesundheitsdatenraum sei zudem auch wichtig für die Forschung. Durch die Sekundärnutzung der Daten in anonymisierter Form können Forscherinnen und Forscher diese Daten nutzen.

 

Quelle:

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/eu-einigung-ermoeglicht-europaweiten-e-rezept-abruf-146158/

(zuletzt aufgerufen am 01.04.2024)

Beschluss des Medizinforschungsgesetzes

04. April 2024 | von

Am 27.03.2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Medizinforschungsgesetzes beschlossen. Ziel des Gesetzes sei es, die Erforschung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland zu stärken. Dabei sollen die hohen Standards zur Sicherheit von Patientinnen und Patienten weiterhin gewährleistet sein.

Um dies zu erreichen, hat das Bundesgesundheitsministerium wichtige Maßnahmen festgelegt. Zum einen werde man die Zusammenarbeit der Arzneimittelzulassungsbehörden optimieren. Zum anderen ermögliche man dezentrale klinische Prüfungen außerhalb der Prüfzentren. Für besonders komplexe oder eilige Verfahren wird eine spezialisierte Ethik-Kommission eingerichtet.

Das Gesetz umfasst auch einen Teil, der sich mit Maßnahmen zu Strahlenanwendungen beschäftigt.

 

Quelle:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/bundesregierung-beschliesst-medizinforschungsgesetz-pm-27-03-2024.html

(zuletzt aufgerufen am 04.04.2024)

Arzneimitteltherapiesicherheit durch Digitalisierung

13. März 2024 | von

Die Koordinierungsgruppe AMTS (Arzneimitteltherapiesicherheit) entstand 2008 und beschäftigt sich unter anderem damit, Patientinnen und Patienten vor unnötigen Risiken zu schützen. Das Hauptziel der Gruppe ist eine Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit. In dem Gremium sind das Bundesministerium für Gesundheit, die Ärzte- und Apothekerschaft, Patientenverbände und weitere Akteure vertreten.

Bei ihrer 50. Sitzung am 29.02.2024 hat die Vorsitzende der Koordinierungsgruppe besonders hervorgehoben, dass die Einführung der elektronischen Patientenakte, des E-Rezeptes und des elektronischen Medikationsplanes entscheidend für die Optimierung des Medikationsprozesses werde. Dadurch könne man auch Medikationsfehler verhindern. Somit spielt die Digitalisierung des Gesundheitssystems eine wichtige Rolle für die Sicherheit der Arzneimitteltherapie.

Ziel sei ein interprofessionelles Miteinander, um sowohl das Vertrauen des medizinischen, pharmazeutischen und pflegerischen Personals als auch das der Patientinnen und Patienten zu erlangen. Diese Thematik wird im Oktober 2024 beim „Deutschen Kongress für Patientensicherheit bei medikamentöser Therapie“ weiter besprochen.

 

Quellen:

https://www.bundesaerztekammer.de/presse/aktuelles/detail/fuer-eine-sichere-arzneimitteltherapie-in-deutschland

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/149653/Digitalisierung-fuer-Arzneimitteltherapiesicherheit-nutzen

(zuletzt aufgerufen am 12.03.2024)

Entscheidung des Bundesgerichtshof zu Skonti für Apotheken

03. März 2024 | von

Bereits im November haben viele Apotheker gestreikt, um ein besseres Budget für Apotheken zu erhalten. Nun ist ein Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) gefallen, welches zu erheblichen weiteren finanziellen Einbußen bei den Einkaufskonditionen von Apotheken führen könnte.

Die aktuelle Diskussion zum Skonto hat ihren Ursprung in einer Klage der Wettbewerbszentrale gegen den Pharmahändler Haemato in Berlin. Dieser hatte Apotheken einen 3,04-prozentigen Rabatt und 3 Prozent Skonto bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen gewährt. Beim Verkauf von verschreibungspflichtigen Medikamenten dürfen Großhändler maximal 3,15 Prozent Rabatt geben. Für Skonti habe es bisher keinen Deckel gegeben. Nun wurde jedoch entschieden, dass Skonti verboten sind, wenn sie über die 3,15-Prozent-Spanne hinausgehen. Dies würde die Apotheken weiter einschränken, da sie durch die Kombination von Rabatten und Skonti Geld beim Einkauf sparen.

Der Deutsche Apothekerverband und weitere Landesverbände haben die Politik bereits zu einer Reaktion aufgefordert.

 

Quellen:

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bgh-sieht-skonto-als-rabatt-145378/

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/kollaps-des-apothekensystems-verhindern-145499/

(zuletzt aufgerufen am 02.03.2024)

Beschluss zwei neuer Gesetze zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

22. Januar 2024 | von

Am 14.12.2023 wurden das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (kurz DigiG) und das „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz) vom Bundestag verabschiedet. Ziel der beiden Gesetze ist es, durch Digitalisierung die Gesundheitsversorgung und die Forschung in Deutschland zu verbessern.

Das DigiG soll den Behandlungsalltag von Ärztinnen und Ärzte vereinfachen. Dabei stehe die elektronische Patientenakte im Mittelpunkt, die Anfang des Jahres 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet werden muss. Auch das E-Rezept solle weiterentwickelt werden. Zudem habe das Digital-Gesetz als Ziel, Telemedizin zu einem festen Bestandteil der Gesundheitsversorgung zu machen.

Mithilfe des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes sollen Gesundheitsdaten für die Forschung gesammelt werden. Für die Nutzung dieser Daten schaffe man eine zentrale Datennutzungs- und Koordinierungsstelle, um den Zugang für die Forschung zu erleichtern. Außerdem gilt für die Datenfreigabe aus der elektronischen Patientenakte künftig das Opt-Out-Verfahren.

 

Quellen:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/bundestag-verabschiedet-digitalgesetze-pm-14-12-23

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/gesetze-und-verordnungen/guv-20-lp/digig

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/gesundheitsdatennutzungsgesetz.html

(zuletzt aufgerufen am 22.01.2024)