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Kategorie: ‘Allgemein’

KBV verlängert Vergütung der ePA Erstbefüllung bis Ende Juni 2026

30. November 2025 | von

Die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) wird weiterhin mit 11,34 Euro vergütet. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilt, haben sich KBV und der GKV-Spitzenverband darauf verständigt, die bisherige Vergütungsregelung für die ePA-Erstbefüllung bis zum 30. Juni 2026 zu verlängern. Auch die Pauschalen für das weitere Einstellen von Dokumenten in die ePA bleiben bis zu diesem Datum unverändert. Hintergrund ist, dass die Verhandlungen über eine neue Vergütungsstruktur noch nicht abgeschlossen sind. Eigentlich sollte die Entscheidung noch bis Ende dieses Jahres fallen, der Zeitplan wurde nun jedoch auf Mitte 2026 verschoben.

Abgerechnet wird die Erstbefüllung über die GOP 01648 (Gebührenordnungsposition, also eine Abrechnungsziffer im Einheitlichen Bewertungsmaßstab). Diese Leistung ist weiterhin mit 89 Punkten bewertet und darf pro Patientin bzw. Patient nur einmal berechnet werden. Sie ist für Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten abrechnungsfähig, wenn zum Zeitpunkt der Befüllung noch kein anderer Leistungserbringer (z. B. Arztpraxis, Zahnarztpraxis oder Krankenhaus) zuvor einen Befundbericht oder ein anderes Dokument in die ePA eingestellt hat.

Inhaltlich umfasst die Erstbefüllung medizinische Unterlagen, die im aktuellen Behandlungskontext entstanden sind. Als Beispiel wird ein Befundbericht nach einer Koloskopie (Darmspiegelung) in einer gastroenterologischen Praxis genannt. Die entsprechenden Dokumente werden aktiv von Ärztinnen und Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder durch das Praxispersonal in die ePA hochgeladen. Nicht zur Erstbefüllung zählen Arzneimittel, die per eRezept verordnet werden und automatisch in die Medikationsliste der ePA übernommen werden.

Für weitere Einträge in die ePA gibt es zwei Abrechnungswege. Wenn im Behandlungsfall (Quartal) ein Arzt-Patienten-Kontakt stattfindet – persönlich in der Praxis oder per Video – kann die GOP 01647 abgerechnet werden, die mit 1,91 Euro vergütet wird. Erfolgt das Einstellen von Dokumenten ohne einen solchen Kontakt, ist stattdessen die GOP 01431 abrechnungsfähig, die 0,38 Euro beträgt. Die Vergütung wird weiterhin extrabudgetär gezahlt (also zusätzlich zur Budgetierung und nicht innerhalb einer gedeckelten Gesamtvergütung).

https://www.aerzteblatt.de/news/elektronische-patientenakte-ab-januar-weiterhin-mehr-als-elf-euro-fur-erstbefullung-c808a22d-85e8-458a-be4d-ba4ffe8c51bc

https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2025/11-27/ab-januar-weiterhin-mehr-als-elf-euro-fuer-epa-erstbefuellung

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Sicherer Zugriff auf Gesundheitsdaten in Apotheken: PoPP und Anforderungen an Kartenleser

28. November 2025 | von

Die Apothekerkammer Hamburg informiert ihre Mitglieder darüber, dass Apotheken künftig auch mit Standardkartenlesern oder sogar Dienst-Smartphones auf Gesundheitsdaten von Versicherten zugreifen können. Grundlage dafür ist das neue Verfahren „Proof of Patient Presence“ (PoPP). Dabei wird die Identität der Versicherten unter anderem über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) nachgewiesen, um den Zugriff auf Versichertendaten zu ermöglichen.

Für PoPP sollen nicht nur bisherige eHealth-Kartenterminals, sondern auch einfache USB-Kartenleser oder die NFC-Schnittstelle eines Dienst-Smartphones nutzbar sein. Diese Geräte sind direkt an den PoPP-Service angebunden; eine PIN-Eingabe ist dabei nicht vorgesehen. Aus diesem Grund ist ein zusätzlicher Schutz des Kartenterminals, wie er bei klassischen Anwendungen oft erforderlich ist, nach Einschätzung der Kammer nicht zwingend notwendig.

Gleichzeitig betont die Apothekerkammer, dass Kartenlesegeräte als IT-Peripherie gelten und damit denselben Sicherheitsanforderungen unterliegen wie andere Komponenten der Apotheken-IT. Es können Sicherheitsrisiken entstehen, etwa durch Schwachstellen in Firmware oder Treibern, unsichere drahtlose Übertragungen, zweifelhafte Zusatzsoftware oder problematische, vorinstallierte Funktionen auf Smartphones. Besonders bei Dienst-Smartphones gelten deshalb die gleichen Grundregeln wie bei anderen IT-Systemen: regelmäßige Software- und Sicherheitsupdates sowie eine Beschränkung der installierten Apps auf das unbedingt Notwendige.

Abschließend wird empfohlen, Kartenlesegeräte nur aus vertrauenswürdigen, seriösen Quellen zu beschaffen.

https://www.apothekerkammer.de/aktuelles/detail/hinweis-der-gematik-zur-it-sicherheit-von-kartenlesegeraeten

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https://www.pharmazeutische-zeitung.de/zugriff-ohne-ehealth-kartenterminal-160832/

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Hartmannbund fordert Tempo und echte Innovationen für die ePA

24. November 2025 | von

Der Hartmannbund kritisiert die elektronische Patientenakte (ePA) als bislang nur unzureichend nutzbar und bemängelt eine schleppende Einführung. Obwohl die ePA in Politik und Gesundheitswesen als zentraler Meilenstein der Digitalisierung gilt, bleibe der erhoffte Nutzen im Versorgungsalltag für Ärztinnen und Ärzte sowie für Patientinnen und Patienten bislang aus. Die Folge sei spürbare Ernüchterung: In ihrer aktuellen Form biete die ePA kaum praktische Vorteile und wirke vor allem wie eine digitale Ablage, die analoge Prozesse lediglich kopiert.
Dr. Moritz Völker, Vorsitzender der jungen Ärztinnen und Ärzte im Hartmannbund und Vorstandsmitglied, fordert deshalb einen Kurswechsel: Die Diskussion über alle Eventualitäten dürfe nicht länger den Fortschritt bremsen, denn entscheidend sei jetzt eine konsequente, schnelle Umsetzung. Fertige Module und Ideen lägen nach Angaben des Verbandes längst vor, würden aber nicht zügig in die Versorgung gebracht. Stillstand gefährde zudem die Glaubwürdigkeit der gesamten Digitalisierung.
Der Ärzteverband warnt, die ePA könne zu einem „Datenfriedhof“ werden: ein unsortiertes Archiv, das weder in der Versorgung noch in der Forschung sinnvoll genutzt werden kann. Um echten Mehrwert zu schaffen, müsse sich die ePA zu einem intelligenten Versorgungswerkzeug entwickeln. Dazu gehören automatisierte Integrationen von Laborbefunden, Bildgebung und Medikationsplänen, außerdem übersichtliche Verlaufsdarstellungen, Kumulativbefunde, Trendansichten sowie eine leistungsfähige Suchfunktion. Perspektivisch seien auch KI-gestützte Analysen denkbar.
Wichtig sei zudem, Notfalldaten wie Diagnosen, Allergien und aktuelle Medikation jederzeit verfügbar zu machen und die ePA aktiv unterstützen zu lassen, etwa durch Warnhinweise bei Wechselwirkungen oder nötigen Dosisanpassungen. Für Patientinnen und Patienten fordert der Hartmannbund eine klar strukturierte Oberfläche, einfache Zugänge und präventive Empfehlungen.
Ein weiterer Kritikpunkt: Die ePA werde derzeit faktisch vor allem ambulant genutzt, während viele Krankenhäuser technisch abgehängt seien. Daher fordert der Verband verbindliche Qualitäts- und Leistungsanforderungen an Praxis- und Krankenhaussoftware sowie mehr Datenharmonisierung durch die Gematik, etwa bei Labordaten. Ziel ist eine beschleunigte Weiterentwicklung der ePA bei gleichzeitig niedrigeren regulatorischen Hürden.

 

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/aerzte-sehen-epa-auf-dem-weg-zum-datenfriedhof-160718/

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-health/aerzte-fordern-tempo-bei-der-epa/#

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DAPI-Vorstand bestätigt: Hubmann bleibt Vorsitzender

13. November 2025 | von

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) hat einen neuen Vorstand gewählt und Dr. Hans-Peter Hubmann (61) einstimmig für weitere vier Jahre als Vorstandsvorsitzenden bestätigt. Hubmann steht dem DAPI bereits seit 2021 vor und bleibt damit auch in der kommenden Amtsperiode die zentrale Führungsperson des Instituts. Er betont die Rolle des DAPI bei der Förderung der Arzneimitteltherapiesicherheit: Durch Publikationen und Gutachten trage das Institut zur Verbesserung der sicheren Arzneimittelanwendung bei. Zusätzlich unterstützten die Auswertungen und Analysen des DAPI Apothekerkammern und -verbände, etwa bei der Vorbereitung von Verhandlungen, bei Schulungen oder bei Veranstaltungen. Hubmann zeigt sich erfreut, das Institut weiterhin leiten zu dürfen.
Auch die stellvertretende Vorstandsvorsitzende bleibt unverändert: Cathrin Burs (62), Präsidentin der Apothekerkammer Niedersachsen, wurde ebenfalls mit allen Stimmen im Amt bestätigt. Neben ihr gehören weiterhin Thomas Benkert (69), Ehrenpräsident der Bundesapothekerkammer, sowie Dr. Peter Froese (65), Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft für digitale Services der Apotheken mbH (GEDISA), dem Vorstand an.
Neu in das Gremium rückt Prof. Dr. Martin Schulz (66) auf. Er ist Geschäftsführer Arzneimittel der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) und zugleich Vorsitzender der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Schulz war zuvor bereits als einer der beiden Geschäftsführer des DAPI tätig und übernimmt nun zusätzlich Verantwortung im Vorstand. Im Gegenzug scheidet Dr. Sebastian Schmitz (66), Hauptgeschäftsführer der ABDA, aus dem DAPI-Vorstand aus, da er nicht erneut kandidierte.
Zum Hintergrund: Das DAPI ist als gemeinnütziger Verein organisiert. Getragen wird es derzeit von 15 Landesapothekerkammern und 15 Landesapothekerverbänden. Darüber hinaus unterstützen rund 250 Einzelmitglieder die Arbeit des Instituts durch jährliche Mitgliedsbeiträge.

 

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/11/10/hubmann-als-dapi-vorstandsvorsitzender-bestaetigt

https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/newsroom/detail/dr-hans-peter-hubmann-als-dapi-vorstandsvorsitzender-bestaetigt/

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erstellt 13.11

Elektronische Patientenakte wird Pflicht in Praxen und Kliniken

30. Oktober 2025 | von

Seit dem 1. Oktober 2025 sind Arztpraxen und Krankenhäuser in Deutschland verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) aktiv zu nutzen. Ärztinnen und Ärzte müssen damit Diagnosen, Behandlungen und Medikationen von gesetzlich Versicherten zentral in der ePA hinterlegen. Ziel ist es, Behandlungsabläufe zu vereinfachen, Therapien zu verbessern und medizinische Informationen schneller verfügbar zu machen. Die Nutzung der ePA ermöglicht es, relevante Gesundheitsdaten wie Laborwerte, Untersuchungsbefunde oder Medikamentenpläne jederzeit einsehbar zu machen – sofern der Patient zustimmt.

Bereits seit Januar wurden für rund 70 Millionen der insgesamt 74 Millionen gesetzlich Versicherten automatisch elektronische Patientenakten durch die Krankenkassen angelegt. Nur wer aktiv widersprochen hat, besitzt keine ePA. Für Privatversicherte gilt dieser automatische Prozess nicht: Bislang bieten lediglich fünf von 36 privaten Krankenversicherern eine freiwillige ePA an.

Die Einführung wurde zuvor regional getestet und anschließend bundesweit ausgeweitet. Bislang konnten Ärzte die ePA freiwillig nutzen; nun gilt die gesetzliche Pflicht. Für Patientinnen und Patienten bleibt die Nutzung allerdings weiterhin freiwillig. Ein späterer Widerspruch führt zur vollständigen Löschung der Akte. Zudem entscheiden Patienten selbst, welche Ärzte Einblick erhalten. Die Zugriffsrechte lassen sich über die ePA-App zeitlich und inhaltlich begrenzen.

Die Bundesregierung betont die Sicherheit der Daten: Nur berechtigte Personen können auf die ePA zugreifen, nicht einmal die Krankenkassen. Durch das Einstecken der elektronischen Gesundheitskarte in der Praxis wird der Zugriff temporär ermöglicht. Da freigegebene Informationen jedoch allen behandelnden Berechtigten sichtbar werden, bietet ein internes Zugriffsprotokoll Transparenz: Patienten können nachvollziehen, wer wann welche Dokumente eingesehen oder hinzugefügt hat.

Mit der verpflichtenden Nutzung der ePA soll die Digitalisierung des Gesundheitswesens entscheidend vorangebracht und die medizinische Versorgung effizienter gestaltet werden.

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/gesundheitssystem-elektronische-patientenakte-100.html#:~:text=Ab%20heute%20sind%20%C3%84rzte%20und,und%20damit%20zentral%20zug%C3%A4nglich%20machen.

(zuletzt aufgerufen 01.10.2025)

https://www.apotheken-umschau.de/gesundheitspolitik/elektronische-patientenakte-was-sie-zur-epa-wissen-muessen-957439.html

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Apotheken sollen eine größere Rolle bei Prävention, Früherkennung und Versorgung erhalten

24. Oktober 2025 | von

Die Bundesregierung plant eine deutliche Stärkung der Apotheken, um deren Kompetenz besser für die Gesundheitsversorgung zu nutzen und gleichzeitig Arztpraxen zu entlasten. Der neue Referentenentwurf für das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) erweitert dazu sowohl den gesetzlichen Rahmen der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) als auch die Rolle der Apotheken in Prävention und Früherkennung. Der Entwurf überarbeitet §129 Abs. 5e SGB V grundlegend und ergänzt, dass pDL künftig explizit Maßnahmen zur Prävention und Früherkennung von Krankheiten und Risikofaktoren umfassen sollen.

Bisher beruhte die Entwicklung der pDL auf Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband (DAV). Diese Möglichkeit bleibt bestehen, allerdings zeigte die Vergangenheit – inklusive Schieds- und Gerichtsverfahren –, wie schwierig Einigungen sind. Daher enthält das Gesetz nun eine eigene Liste von neun pDLs, auf die Versicherte im Abstand von zwölf Monaten Anspruch haben. Diese Liste umfasst die fünf bereits bestehenden Dienstleistungen und vier neue, wobei weitere Leistungen künftig ergänzt werden können.

Die Reform sieht außerdem vor, dass Ärzte pharmazeutische Dienstleistungen künftig aktiv verschreiben können. Neben neuen Befugnissen – wie dem Impfen mit Ausnahme von Lebendimpfstoffen oder der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel in dringlichen Situationen ohne Rezept – sollen Apotheken damit eine deutlich größere Rolle im Versorgungsalltag erhalten.

Die vier neuen pDL konzentrieren sich auf Gesundheitsvorsorge und eine verbesserte Arzneimitteltherapie:

  1. Beratung inklusive Messungen zu Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes – mit Fokus auf Lebensstil, Blutdruck, BMI und Risikomodelle.

  2. Tabakentwöhnung – niedrigschwellige Kurzinterventionen zur Unterstützung von aufhörwilligen oder wenig motivierten Rauchern und Raucherinnen.

  3. Pharmazeutisches Medikationsmanagement bei komplexer oder neu begonnener Dauermedikation – zur Optimierung der Therapie in enger Abstimmung mit ärztlicher Behandlung.

  4. (Der vierte Punkt im Entwurf betrifft weitere präventionsorientierte Maßnahmen, die gesetzlich verankert und später erweitert werden können.)

Ziel der Reform ist es, Apotheken stärker als niedrigschwellige Gesundheitsakteure einzubinden und Versorgungsstrukturen zu entlasten.

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/10/17/das-sind-die-pdl-plaene-des-bmg

(zuletzt aufgerufen 17.10.2025)

https://www.aerzteblatt.de/news/arzte-sollen-pharmazeutische-dienstleistungen-in-apotheken-verordnen-03eafc5b-5204-4bc5-b65c-8d317b408eb7

(zuletzt aufgerufen 20.10.2025)

Apothekenreform 2025: BMG legt Entwurf für mehr Versorgungskompetenz und neue Regeln vor

20. Oktober 2025 | von

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat den Referentenentwurf für das „Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz“ (ApoVWG) in die Ressortabstimmung gegeben. Ein zentrales Ziel ist es, die Arzneimittelversorgung flexibler zu machen – vor allem in Situationen „besonderer Dringlichkeit und besonderen Versorgungsbedarfs“. In solchen Fällen sollen Apotheker künftig bestimmte Arzneimittel auch ohne ärztliches Rezept abgeben dürfen. Dafür enthält der Entwurf klare rechtliche Vorgaben, um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten und den Handlungsspielraum der Apotheken zu erweitern.

Parallel dazu hat das Bundesgesundheitsministerium ein Maßnahmenpaket zur Apothekenreform vorgestellt, inklusive einer zweiten Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung. Das deutet darauf hin, dass einzelne Regelungen schneller umgesetzt werden sollen. Eine direkte Honorarerhöhung – etwa die im Koalitionsvertrag angekündigte Anhebung auf 9,50 Euro pro Rezept – ist im aktuellen Entwurf jedoch nicht enthalten.

Stattdessen setzt das BMG auf eine Verhandlungslösung: Der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) sollen künftig Anpassungen der Vergütung selbst miteinander aushandeln. Um diese Verhandlungen zu strukturieren, will das Ministerium verbindliche Leitplanken in Form von Indizes vorgeben. Die erzielten Ergebnisse sollen als Empfehlung in künftige Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung einfließen.

Ein weiterer wichtiger Baustein ist die umstrittene PTA-Vertretungsregel. PTA sollen nach einer zweijährigen berufsbegleitenden Zusatzqualifikation zeitlich begrenzt – maximal 20 Tage im Jahr, davon höchstens zehn Tage am Stück – die Apothekenleitung vertreten dürfen. Dies ist nur in Apotheken möglich, in denen sie bereits eigenständig ohne Aufsicht arbeiten; spezialisierte Apotheken wie Zytostatika-Betriebe sind davon ausgenommen. Das Curriculum für die Weiterbildung soll von der Bundesapothekerkammer (BAK) erarbeitet werden.

(zuletzt aufgerufen 17.10.2025)

35 Jahre Einheit: Wie sich die Arzneimittelversorgung in Ost und West entwickelt hat

06. Oktober 2025 | von

Zum 35. Jahrestag der deutschen Wiedervereinigung hebt die ABDA die Fortschritte, aber auch die verbliebenen Unterschiede in der Arzneimittelversorgung zwischen Ost- und Westdeutschland hervor. Grundsätzlich zeigt das neue Faktenblatt „35 Jahre Deutsche Einheit“, erstellt mit Unterstützung des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI), dass die flächendeckende Versorgung durch Apotheken in beiden Landesteilen heute auf einem vergleichbar hohen Niveau ist. Dies stellt ein bedeutendes Ergebnis jahrzehntelanger Harmonisierung im Gesundheitswesen dar.

Dennoch lassen sich regionale Unterschiede erkennen, die vor allem auf unterschiedliche Gesundheitsgewohnheiten und Anwendungsweisen von Arzneimitteln zurückzuführen sind. So wird in Ostdeutschland häufiger geimpft, und ein größerer Anteil der Frauen nutzt die Anti-Baby-Pille. Auch Diabetes-Medikamente kommen dort stärker zum Einsatz. Im Westen hingegen ist der Antibiotikaverbrauch höher als im Osten. Diese Differenzen spiegeln medizinische Traditionen, verschiedene Versorgungsschwerpunkte sowie unterschiedliche Präventions- und Therapieansätze wider.

Positiv bewertet die ABDA, dass die Zahl der Apothekerinnen und Apotheker in beiden Teilen Deutschlands seit der Wiedervereinigung deutlich gestiegen ist. Die Bevölkerung in Ost und West nutzt Apotheken regelmäßig, bringt ihnen großes Vertrauen entgegen und befürwortet ihre stärkere Einbindung in die Primärversorgung. Dies unterstreicht die wachsende Bedeutung der Apotheken als niedrigschwellige Anlaufstelle im Gesundheitswesen.

Ein historischer Rückblick verdeutlicht die besondere Bedeutung dieses Jahrestages auch für die Apothekerschaft: Im Video zum 75-jährigen Bestehen der ABDA wird eine Szene vom Deutschen Apothekertag 1990 gezeigt, bei dem der damalige ABDA-Präsident Klaus Stürzbecher die Wiedervereinigung als historischen Moment für den Berufsstand würdigte. Nach nahezu fünf Jahrzehnten Trennung markierte sie auch für Apotheken den Beginn einer neuen gemeinsamen Entwicklung.

https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/newsroom/detail/35-jahre-deutsche-einheit-arzneimittelversorgung-mit-unterschieden/

(zuletzt aufgerufen 01.10.2025)

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/10/03/arzneimittelversorgung-ost-und-west-gemeinsamkeiten-und-unterschiede

(zuletzt aufgerufen 03.10.2025)

Apotheker warnen vor neuem Medikamentenmangel im Winter

19. September 2025 | von

Deutschland ist nach Einschätzung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) erneut schlecht auf den kommenden Winter vorbereitet. Laut ABDA-Präsident Thomas Preis sind derzeit mehr als 500 Medikamente offiziell als schwer verfügbar gemeldet, bei einigen bestehe sogar ein Versorgungsmangel. Besonders betroffen seien Antibiotika-Säfte für Kinder, das Asthma-Mittel Salbutamol sowie Medikamente gegen ADHS. Bei Fieber-, Erkältungs- und Hustensäften sei die Versorgung hingegen weitgehend gesichert.
Preis kritisiert, dass das Thema Lieferengpässe mittlerweile zu einem Dauerthema in Apotheken geworden sei. Der Hauptgrund liege in der Abhängigkeit von Produktionsstandorten außerhalb Europas. „Deutschland war früher die Apotheke der Welt, jetzt steht die Apotheke der Welt in China oder Indien“, sagte Preis. Produktionsprobleme in diesen Ländern wirkten sich unmittelbar auf die Arzneimittelversorgung in Europa und Deutschland aus.
Neben den Apothekern warnt auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) vor den Folgen der Engpässe. Sie seien besonders belastend für ältere Menschen, chronisch Kranke und Menschen mit Behinderungen, betonte SoVD-Vorstandsvorsitzender Michael Engelmeier. Er fordert, die im März gestartete Initiative der EU-Kommission zur Stärkung der Arzneimittelproduktion in Europa dringend fortzusetzen, um die Versorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten.
Zudem verlangt der SoVD mehr Handlungsspielraum für Apotheken, damit bürokratische Hürden abgebaut und Patienten im Notfall schneller versorgt werden können. Die Lage habe sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft, so Preis. Auch in der Wintersaison 2024/25 rechnen Apotheken und Ärzte erneut mit massiven Lieferengpässen bei wichtigen Medikamenten – ein Problem, das laut ABDA dringend politische Lösungen erfordert.

 

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/apotheken-medikamente-engpass-100.html

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https://www.aerzteblatt.de/news/apotheker-warnen-vor-medikamentenmangel-57152a3d-d67a-445a-b4a6-10801a8cd5ca

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Apotheker-Interventionen senken Schlaganfall- und Blutungsrisiko bei Vorhofflimmern

15. September 2025 | von

Eine internationale Metaanalyse zeigt, dass apothekergeführte Interventionen das Schlaganfall- und Blutungsrisiko bei Patienten mit Vorhofflimmern deutlich verringern können. Der systematische Review, veröffentlicht im Canadian Pharmacists Journal, umfasste 17 Studien aus neun Ländern mit insgesamt 11.428 Teilnehmenden. Er untersuchte verschiedene apothekerbasierte Maßnahmen, von Medikationsmanagement und Therapieoptimierung bis hin zu eigenständigen Arzneimittelverordnungen, im Vergleich zur Standardbehandlung.
Die Ergebnisse zeigen: Das Schlaganfallrisiko sank um 35 Prozent, und das Risiko für schwere Blutungen ging um 24 Prozent zurück. Keine signifikanten Unterschiede wurden bei thromboembolischen Ereignissen, der Gesamtmortalität oder der Therapietreue (Adhärenz) festgestellt. Positiv wirkte sich die Intervention auf die Verschreibung von oralen Antikoagulanzien aus, die um 36 Prozent häufiger angemessen erfolgte. Zudem verbesserten sich die Werte im therapeutischen Bereich (Time in Therapeutic Range, TTR) um 35 Prozent, was auf eine optimierte Einstellung der Blutgerinnung hinweist.
Die Studien stammen vor allem aus Spanien, Portugal und Kanada. Aus Deutschland konnte keine Studie berücksichtigt werden, da diese die Einschlusskriterien nicht erfüllte. Dennoch hatte die frühere deutsche Forschung bereits positive Effekte apothekergeführter Medikationsanalysen für Sicherheit, Lebensqualität und Adhärenz gezeigt.
Der korrespondierende Autor der Metaanalyse ist Prof. Dr. Martin Schulz (FU Berlin, ABDA) und Erstautorin Prof. Dr. Fernanda S. Tonin (Universität Granada). Das Autorenteam schlussfolgert, dass pharmazeutisch geleitete Dienstleistungen die Versorgungsqualität bei Vorhofflimmern verbessern und Leitlinientreue erhöhen können. Es fordert jedoch weitere randomisierte Studien, um die optimale Rolle des Apothekers in der Therapie zu bestimmen – insbesondere bei Früherkennung, Medikationsmanagement und Verschreibungskompetenz.

 

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/apotheker-koennen-risiko-fuer-schlaganfall-senken-158683/

(zuletzt aufgerufen 09.09)

https://www.aponet.de/artikel/vorhofflimmern-apotheken-koennen-risiko-fuer-schlaganfall-senken-32192

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