Schlagwort: ‘elektronische Patientenakte (ePA)’
Bundeswehr führt elektronische Patientenakte ein
Die Bundeswehr möchte ihren Soldaten eine elektronische Patientenakte Bundeswehr (ePABw) zur Verfügung stellen. Die ePABw soll hierbei dem Vorbild der zivilen ePA folgen, die Datenhoheit soll allerdings beim Dienstherren anstatt des Patienten liegen. Dies ermögliche einrichtungsübergreifende Kommunikation. Weiterhin besitze die ePABw nur einen temporären Charakter, weil in den kommenden Jahren eine elektronische Gesundheitskarte der Bundeswehr (eGABw) umgesetzt werden soll.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/120741/Bundeswehr-will-Soldaten-elektronische-Patientenakte-zur-Verfuegung-stellen, 8. Februar 2021
Einführung der elektronischen Patientenakte kann zu Technostress führen
Durch die Einführung der elektronischen Patientenakte hat sich die Arbeitspraxis der Ärztinnen und Ärzte verändert. So verbringen sie mehr Zeit vor dem Computer, weil sie beispielsweise nach Informationen während der Patientengespräche suchen. Gleichzeitig fällt ein beträchtlicher Anteil der Arbeitszeit auf die Schreib- und Dokumentationstätigkeit. Für das Personal führt die Einführung der elektronischen Patientenakte zu einem erhöhten Stresspotential. So können schlecht gestaltete Lösungen der elektronischen Patientendokumentation mit mangelnder Berücksichtigung von Arbeitsprozessen Stress auslösen, sind mit Burnout assoziiert und sorgen für Unzufriedenheit. Deshalb bleibt die Herausforderung bestehen einen nutzerfreundlichen Einsatz digitalisierter Technologien sicherzustellen.
Quelle: https://scilogs.spektrum.de/gesund-digital-leben/die-elektronische-patientenakte-technostress-im-krankenhaus/, 18. Januar 2021
Start der elektronischen Patientenakte in NRW
Seit dem 1. Januar haben Kassen-Versicherte Anspruch auf die elektronische Patientenakte (ePA). Diese wird zunächst in einigen Regionen in Deutschland getestet. So ist die ePA im Raum Düsseldorf und in Westfalen-Lippe seit Beginn des Jahres im Einsatz. Ab dem 01.07.2021 ist die Einführung der ePA für niedergelassene Ärzte, Therapeuten und Krankenhäuser in ganz Deutschland verpflichtend. Die Nutzung für Versicherte bleibt freiwillig. Patienten können die ePA bei ihrer Krankenkasse erhalten.
Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/start-test-elektronische-patientenakte-epa-100.html, 04. Januar 2021
Sicherheitslücken in der Infrastruktur der elektronischen Patientenakte
Nach einer Recherche von BR und NDR weißt die Infrastruktur der elektronischen Patientenakte gravierende Sicherheitslücken auf. So führen fehlerhafte Internet-Anschlüsse der Praxen dazu, dass die Konnektoren, die den Zugang zu den Gesundheitsdaten darstellen, leicht über das Internet zu erreichen sein. So waren die Konnektoren in 200 Fällen offen über das Internet erreichbar und in 30 Fällen konnten Patientendaten aufgrund eines fehlenden Passworts eingesehen werden. Um dies zu verhindern müssen die Arztpraxen laut Christoph Saatjohann, FH Münster, einen sicheren IT-Betrieb inklusive richtig konfiguriertem Internetzugang einrichten. Die Gematik teilte mit schon im Juli auf die Problematik aufmerksam gemacht worden zu sein.
Quelle: https://t3n.de/news/elektronische-patientenakte-sicherheit-1345483/, 15. Dezember 2020
Gesetzesentwurf zur Modernisierung der Versorgung und Pflege vorgelegt
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“ (DVPMG) vorgelegt. In dem PDSG wurde bereits geregelt, dass im Januar 2022 die grundsätzliche Pflicht zum E-Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente startet. Bisher gab es dabei Ausnahmen für T- und BtM-Rezepte, die nach dem neuen Gesetzesentwurf aber zum 1. Januar 2023 fallen sollen. Weiterhin soll es das E-Rezept zukünftig auch in der häuslichen Krankenpflege, der außerklinischen Intensivpflege, der Sooziotherapie und bei Heil- und Hilfsmitteln geben. Zusätzlich soll die Rezepteinlösung auch in Apotheken im europäischen Ausland ermöglicht werden. Weiterhin soll die elektronische Gesundheitskarte künftig nicht mehr als Datenspeicher, sondern ausschließlich als Versicherungsnachweis dienen. Dadurch werden der elektronische Medikationsplan und die elektronischen Notfalldaten nur noch in der elektronischen Patientenakte geführt.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/11/17/neues-zum-e-rezept/chapter:all, 24. November 2020
Elektronische Patientenakte auch für Privatversicherte
Anders als gesetzliche Krankenkassen, sind private Versicherer nicht dazu verpflichtet, zum 1. Januar 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. Um wettbewerbsfähig zu bleiben werde der fünftgrößte private Krankenversicherer Signal Iduna trotzdem gemeinsam mit dem Anbieter Research Industrial Systems Engineering (RISE) eine ePA für seine Kunden entwickeln. Ziel sei nach Angaben der beiden Unternehmen, eine zertifizierte ePA für Privatversicherte mit weiteren Mehrwertdiensten. So sollen Kunden beispielsweise die Möglichkeit erhalten, ihre Abrechnungen digital über die ePA einzureichen. Um Zugang zur Telematikinfrastruktur zu erhalten, soll es eine elektronische Gesundheitskarte geben. Darüber hinaus wird auch eine App entwickelt werden, die ebenfalls einen Zugang ermöglicht. Die entwickelte ePA soll auch anderen Privatversicherern zur Verfügung gestellt werden.
Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/PKV-bereitet-sich-auf-ePA-Einstieg-vor-414315.html, 6. November 2020
Psychotherapeuten kritisieren ePA nach Hackerangriff in Finnland
Medienberichten zufolge wurden durch den bereits 2018 ausgeführten Hackerangriff auf den Server eines privaten finnischen Psychotherapieanbieters zehntausende vertrauliche Datensätze gestohlen. Nun würden das Unternehmen und betroffene Patienten von den Hackern erpresst werden. Sollte die Lösegeldzahlung nicht erfolgen, würden die Datensätze veröffentlicht werden.
Deutsche Psychotherapeuten zeigen sich bestürzt über den Vorfall in Finnland und sehen darin Risiken, die auch mit der deutschen ePA verbunden sind. Insbesondere die zentrale Speicherung von sensiblen Patientendaten sei laut Dieter Adler, Vorsitzender des Deutschen Psychotherapeuten-Netzwerks (DPNW), angreifbar. Das DPNW bezeichnet den Weg der zentralen Speicherung, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn trotz aller Datenschutz-Bedenken weiter geht, als „falschen Weg“. Die Psychotherapeuten sind der Meinung, dass Daten über Psychotherapie dezentral in die Praxen gehören. Auch eine dezentrale ePA ohne psychotherapeutische Daten auf die nur der Patient Zugriff hat sei akzeptabel.
Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Nach-Hackerangriff-in-Finnland-Psychotherapeuten-kritisieren-ePA-414113.html, 3. November 2020
Start der elektronischen Patientenakte als „erweiterter Feldtest“
Laut Lars Gottwald, Leiter des Business Teams bei der gematik, soll der Start der elektronischen Patientenakte zum Jahresbeginn 2021 als „erweiterter Feldtest“ beginnen. Gottwald ist zuversichtlich, dass seitens der gematik alle notwendigen technischen Voraussetzungen bis dahin abgeschlossen sein könnten. Der Feldtest solle im 2. Quartal 2021 ausgeweitet werden.
Im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte solle auch die elektronische Gesundheitskarte weiterentwickelt werden. Laut Christian Klose, Unterabteilungsleiter „Telematik, Gematik und E-Health“ im Bundesgesundheitsministeriums, soll eine „Patientenkurzakte“ mit Basisdaten auf der Karte gespeichert werden können. Diese solle nur von Ärzten bearbeitet werden können.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/117432/Elektronische-Patientenakte-startet-als-erweiterter-Feldtest, 26. Oktober 2020
Zweifel bei elektronischer Patientenakte auf Seiten der Datenschutzbeauftragten
Datenschützer zweifeln daran, ob das im Juli verabschiedete Patientendatenschutzgesetz zur elektronischen Patientenakte mit dem europäischen Recht vereinbar ist. Ein wesentlicher Kritikpunkt sei, dass die Verpflichtung für die Krankenkassen gestrichen werden würden, Service Terminals in ihren Geschäftsstellen einzurichten, mit denen Versicherte ohne Smartphone ihre Patientenakten einsehen und verwalten könnten. Dadurch entstehe eine Benachteiligung von Menschen, die nicht über ein Smartphone verfügen. Durch mögliche Anordnungen an Krankenkassen und mehr Aufklärung der Versicherten wollen Experten noch Verbesserungen erreichen.
Quelle: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.geplantes-gesetz-datenschutzbeauftragte-haben-zweifel-bei-elektronischer-patientenakte.c8e7c9c5-a6c1-4a99-8301-8feedf58b554.html, 21. August 2020
Milliardenpaket für Krankenhäuser wird an IT-Sicherheit und Digitalisierung geknüpft
Als Teil des Konjunkturpakets will die Bundesregierung Krankenhäuser bei der Digitalisierung mit drei Milliarden Euro unterstützen. Demnach soll für die Förderung ein Krankenhauszukunftsfonds geschaffen werden, aus dem Krankenhäuser nur gefördert werden, wenn sie mindestens 15 Prozent des Geldes in die eigene IT-Sicherheit investieren. Weiterhin müssen die Kliniken dafür sorgen, dass ihre digitalen Dienste über einen einheitlichen Standard verfügen und gewährleisten, dass die Daten in die elektronische Patientenakte übertragen werden können. Gefördert werden sollen Projekte für ein digitales Aufnahme- und Entlassungsmanagement, modernere Notfallambulanzen, eine digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation, teil- und vollautomatisierte Entscheidungsunterstützungssysteme, ein digitales Medikations- und Bettenmanagement sowie Projekte für telemedizinische Netzwerke und IT- beziehungsweise Cybersicherheit.
Gleichzeitig sollen die Länder verpflichtet werden, ihre herkömmlichen Investitionsverpflichtungen in die Kliniken nicht zu reduzieren. Der Gesetzesentwurf geht vielen Beteiligten jedoch nicht weit genug, weil die Zahlungen nicht an den Digitalisierungsstand geknüpft werden.
Quelle: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/gesundheitspolitik-spahn-will-milliardenpaket-fuer-krankenhaeuser-an-it-sicherheit-knuepfen/26073740.html?ticket=ST-2394810-nlS63co2q1R4Ayh14E0j-ap4, 3. August 2020