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DAK und IKK classic integrieren E-Rezept-Funktion
DAK Versicherte können ab dem 03.September die elektronische Patientenakte (ePA) über die DAK ePA-App nutzen, um elektronische Rezepte einzusehen und in Apotheken einzulösen. Ein Vorteil der App ist, dass die Verordnungen nachvollzogen und kontrolliert werden können, was bei der Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte nicht möglich ist.
Rezepte können in jeder Apotheke eingelöst werden, und eine Vorbestellung der Arzneimittel ist ebenfalls möglich. Dies macht Papierausdrucke überflüssig. Andreas Storm, der Vorsitzende des Vorstands der DAK-Gesundheit, betont, dass die Integration des E-Rezepts die digitale Angebotspalette erweitert und den Versicherten mehr Transparenz und Sicherheit bietet.
Parallel dazu bietet die IKK classic ebenfalls eine E-Rezept-Funktion in ihrer App an, die es den Versicherten ermöglicht, zwischen Versand- und Vor-Ort-Apotheken zu wählen. Frank Hippler, Vorstandschef der IKK classic, hebt hervor, dass die Digitalisierung den Zugang zum Gesundheitssystem erleichtern soll. Nutzer*innen können Verordnungen einsehen und Arzneimittel zur Abholung oder zum Versand bestellen. Zukünftig sollen weitere Funktionen, wie eine Medikationsübersicht, in die DAK-App integriert werden.
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/ikk-app-jetzt-mit-e-rezepten/
(zuletzt aufgerufen 04.09.2024)
(zuletzt aufgerufen 03.09.2024)
Neue Wege im Gesundheitswesen: E-Rezepte über Krankenkassen-Apps
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen nimmt weiter Fahrt auf, wie die jüngsten Entwicklungen im Bereich des E-Rezepts zeigen. Die Techniker Krankenkasse (TK) hat einen wichtigen Schritt getan und bei der Gematik die Zulassung für die Integration des E-Rezepts in die TK-App beantragt. Diese Funktion wird voraussichtlich im zweiten Quartal dieses Jahres zur Verfügung stehen.
Die Möglichkeit, Rezepte über die App der Krankenkasse einzulösen, stellt einen großen Fortschritt dar, da die Versicherten damit ihre Rezepte selbst einsehen können. Diese Möglichkeit besteht über die herkömmliche Krankenversicherungskarte nicht.
Ein wesentlicher Vorteil dieser Integration ist die hohe Nutzerzahl der Krankenkassen-Apps im Vergleich zur Gematik-App. Während nur wenige Versicherte die Gematik-App nutzen, haben bereits rund 6 Millionen Versicherte die TK-App heruntergeladen. Die Integration des E-Rezepts in die Apps der Krankenkassen bietet den Versicherten die Möglichkeit, alles an einem Ort zu haben und einen umfassenden Überblick über ihre Gesundheitsdaten zu erhalten.
Quellen: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/03/28/tk-beantragt-zulassung-bei-gematik
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/tk-will-e-rezept-in-app-integrieren-146420/
zuletzt aufgerufen am 05.04.2024
Drei Monate E-Rezept-Pflicht: Technische Herausforderungen und Nutzungstrends
Seit der Einführung der E-Rezeptpflicht vor drei Monaten kämpfen Arztpraxen, Apotheken und Patienten immer wieder mit technischen Problemen, die den reibungslosen Ablauf behindern. Trotz der Hoffnung auf eine effizientere Verschreibung und Abrechnung von Arzneimitteln sehen sich viele Beteiligte immer wieder mit Herausforderungen, insbesondere im Zusammenhang mit der technischen Infrastruktur und der elektronischen Signatur, konfrontiert.
Eine nicht repräsentative Umfrage der KV Rheinland-Pfalz unter ihren Mitgliedern ergab, dass 65 Prozent von Schwierigkeiten berichten, wobei über 62 Prozent Probleme mit der technischen Infrastruktur und rund 80 Prozent einen erheblichen Zeitaufwand für die Aufklärung der Patienten über das E-Rezept angaben.
Ein weiteres Problem liegt im Prozess: Ärzte geben Rezepte oft erst mit Verzögerung frei, was dazu führt, dass die Apotheken die Rezepte erst verspätet auf der Versichertenkarte abrufen können. Viele Patienten, die direkt nach dem Arzttermin in die Apotheke kommen, müssen deshalb auf ihr Medikament warten.
Trotz dieser Schwierigkeiten ist eine steigende Nutzung des E-Rezepts zu verzeichnen: Im Januar 2024 wurden bereits 69 % der eingelösten Rezepte in diesem Format ausgestellt. Dennoch gibt es Verbesserungsmöglichkeiten, insbesondere im Bereich der Pflegeeinrichtungen, wo die Einführung des E-Rezepts die Versorgung weiter verbessern könnte.
https://www.volksfreund.de/region/rheinland-pfalz/drei-monate-e-rezept-pflicht-kampf-mit-technik-problemen_aid-109900059 zuletzt aufgerufen am 04.04.2024
Abbau bürokratischer und organisatorischer Hürden bei der Datennutzung
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant die Einführung eines Gesetzes, das zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Das Ziel des Gesetzes ist es, bürokratische und organisatorische Hürden bei der Nutzung von Gesundheitsdaten abzubauen und deren Nutzbarkeit zu verbessern.
Ein zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfs ist der Aufbau einer nationalen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für Gesundheitsdaten im Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte. Diese Stelle soll technisch und organisatorisch unabhängig von den Datenhaltern sein. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, den Zugang zu Gesundheitsdaten zu unterstützen und zu beraten. Zudem soll sie transparent über ihre Aktivitäten informieren.
Der Gesetzentwurf sieht auch ein Verfahren vor, mit dem Daten des Forschungsdatenzentrums und Daten der klinischen Krebsregister künftig datenschutzkonform und rechtssicher miteinander verknüpft werden können. Hierfür ist eine Genehmigung der Datenzugangs- und Koordinierungsstelle erforderlich. Auch das Forschungsdatenzentrum und die zuständigen Krebsregister müssen ihre Zustimmung zur Datenweitergabe geben.
Des Weiteren sollen Krankenkassen befugt sein, die Gesundheitsdaten auszuwerten und zu analysieren. Diese automatisierte Verarbeitung der vorhandenen Daten bei den Kassen soll ohne Einwilligung der betroffenen Person zu den genannten Zwecken zulässig sein. Allerdings ist ein ausdrückliches Widerspruchsrecht vorgesehen. Die Versicherten sollen rechtzeitig von den Kranken- und Pflegekassen über die Datenauswertung und die Möglichkeit des Widerspruchs informiert werden.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/144028/Gesetz-soll-Huerden-bei-Nutzung-von-Gesundheitsdaten-abbauen (Zugriff am 26.06.2023)
Schleswig-Holstein steigt aus der Testphase des E-Rezepts aus
Schon im August hat die Kassenärztliche Vereinigung in Kiel angekündigt, dass sie aus dem E-Rezept-Test-Projekt aussteigen will. Grund dafür sind Bedenken wegen des Datenschutzes. So werden datenlose Transfer-QR-Codes schon als Gesundheitsdaten eingestuft und dürfen folglich nicht per Mail weiterverschickt werden.
Eine Alternative gibt es laut der KV derzeit nicht. Die Gematik-App könne aus verschiedenen Gründen nicht genutzt werden. Einerseits gäbe es zu wenige NFC-fähige Gesundheitskarten. Anderseits besäßen nur wenige Patienten den benötigten Smartphone-Typ. Eine weitere Hürde in der Einrichtung der App stellt das Verbot des Video-Ident-Verfahrens dar. Das Video-Ident-Verfahren bot Patienten die Möglichkeit, sich bei den Krankenkassen zu identifizieren, indem sie mit ihrer Handykamera zeitgleich ihre Ausweispapiere und ihr Gesicht erfassten. Aufgrund einer Sicherheitslücke, die durch den Chaos Computer Club aufgedeckt wurde, hat die Gematik eben dieses Identifikationsverfahren verboten.
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/e-rezept-schleswig-holstein-steigt-aus/
(Zugriff am 12.10.2022)
E-Rezepteinführung: Das Drei-Phasen-Ausrollmodell
Nachdem in den letzten Wochen laut Gematik über 30.000 E-Rezepte abgerechnet wurden, ist nun die erste Stufe zur Einführung des Tests abgeschlossen. Somit ist für KBV-Vorstand Dr. Thomas Kriedel die Technik hinter dem e-Rezept ausreichend getestet und funktionstüchtig. Jedoch sei die Einführung noch längst nicht in Sicht. Als nächstes müssen die Bedingungen in der Praxis erprobt werden. Diese weitere Testphase soll in 100.000 Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken stattfinden. In einem Drei-Phasen-Modell soll dabei der Fokus auf der Versorgung und dem Aufwand liegen. Innerhalb der ersten Phase werden nach Absprache mit den zuständigen KVen in Zusammenarbeit mit den Ärzten in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein die entsprechenden Systeme intensiv getestet, indem alle Rezepte als e-Rezepte ausgestellt werden. Insbesondere soll der komplette Prozess getestet werden, um einen reibungslosen Ablauf garantieren zu können. Dies beinhaltet die Verordnung in der Praxis, die Sendung auf einen gematik-Server, der Abruf der e-Rezepte durch Apotheken und die Abrechnung des Rezeptes über die Krankenkasse. Bei Erfolg wird der Test zuerst auf sechs weitere KVen und danach, in der dritten Phase, auf das restliche Bundesgebiet ausgeweitet werden. Weiterhin sei auch wichtig, dass sowohl die Patienten als auch die Krankenkassen über die neuen Prozesse informiert werden. Bei 450 Millionen Rezepte im Jahr müsse die Fehlerquote minimiert werden, da selbst ein kleiner Prozentteil immense negative Auswirkungen haben könne. Laut Angaben der gematik sind schätzungsweise 90% aller von der gematik als ‚E-Rezept-ready‘ eingestuften Apotheken in Deutschland technisch in der Lage, elektronische Rezepte anzunehmen und zu verarbeiten. (Diese Schätzung basiert auf dem TI-Dashboard der gematik, welches 10.846 Apotheken als „E-Rezept-ready“ eingestuft.)
Quelle:
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/136046/90-Prozent-der-Apotheken-aufs-E-Rezept-vorbereitet
https://www.kbv.de/html/59178.php
Zugriff auf beide am 15.08. 2022
https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/ti-dashboard
Zugriff auf beide am 31.08.2022
Testphase des E-Rezepts verlängert
Seit dem 1. Juli 2021 befindet sich das elektronische Rezept in der Fokusregion Berlin-Brandenburg in der Testphase und sollte am 01. Oktober eingeführt werden. Nun wir die Testphase um zwei Monate bis Ende November ausgedehnt.
Der Grund für die Verlängerung läge, laut Gematik, in den fehlenden technischen Voraussetzungen in den Praxen und Apotheken. Deswegen seien weitläufige Updates für die Verwaltungssysteme im letzten Quartal des Jahres zu erwarten. Zudem benötigt das neue System Gesundheitskarten mit NFC-Schnittstelle und zugehörigem PIN, welche viele Versicherte noch nicht besitzen. Mit Hilfe dieser neuen Versichertenkarten kann in der dazugehörigen App das E-Rezept aufgerufen, mit der Apotheke kommuniziert und das Rezeptarchiv eingesehen werden.
Aufgrund der fehlenden technischen Voraussetzungen ist zu erwarten, dass nach der geplanten bundesweiten Einführung am 1. Januar 2022 trotzdem weiterhin das aktuelle Papierrezept genutzt wird, welches dann schrittweise durch das elektronische Rezept abgelöst wird.
Quellen: https://www.heise.de/tp/features/Kommt-das-eRezept-in-Deutschland-noch-6217312.html (Zugriff am: 21.10.2021)
https://www.gelbe-liste.de/apotheke/e-rezept-verlaengerung-testphase (Zugriff am: 21.10.2021)
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/e-rezept-keine-komplett-einfuehrung-am-1-januar/ (Zugriff am: 21.10.2021)
Klarstellung des BMG: E-Rezept nur über Gematik-App
Das BMG stellt klar, dass das elektronische Rezept nur mit der Gematik-Lösung genutzt werden kann. Das BMG arbeite derzeit an einer entsprechenden Rechtsverordnung. Kritiker sprechen von einer Monopolstellung der Gematik. Apotheken und Krankenkassen hoffen, dennoch ein Tool zu Einlösung des Rezepts bereitstellen zu können. Walter Hess, Chef der Versandapotheke DocMorris geht davon aus, dass der Gesetzgeber den Wunsch der Kunden nach flexiblen Lösungen berücksichtigen werde, da nicht alles durch einen staatlichen Trichter gehen könne.
Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/E-Rezept-laeuft-nur-mit-App-der-gematik-421165.html, 15. Juli 2021
Bundestag beschließt Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)
Der Bundestag hat am 6. Mai das DVPMG beschlossen, welches wichtige Regelungen zur Einführung des E-Rezepts und digitaler Pflegeanwendungen enthält. So werden E-Rezepte dem Zuweisungs- und Makelverbot unterstellt. Weiterhin werden Krankenkassen dazu verpflichtet, bis Anfang 2022 ein Verfahren zu entwickeln, mit dem Versicherte leichter auf die geplante staatliche E-Rezept-App zugreifen können. Außerdem soll es möglich werden, E-Rezepte auch bei Apotheken im europäischen Ausland einzulösen.
Zudem erhält die Gematik den Auftrag, die Telematikinfrastruktur um „Zukunftskonnektoren“ weiterzuentwickeln. Die Krankenkassen erhalten hierbei die Verpflichtung, „digitale Identitäten“ für ihre Versicherten zur Identifizierung zu entwickeln. Zudem soll der elektronische Medikationsplan innerhalb der TI in eine eigene Anwendung überführt werden.
Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bundestag-beschliesst-wichtige-e-rezept-regelungen-125484/, 17. Mai 2021
Erstdiagnose mithilfe von Symptomcheck-KI-Plattform
Der Versicherer Axa möchte durch eine mit Microsoft entwickelte Anwendung den Suchanfragen nach Erstdiagnosen im Internet ein Ende bereiten. Die entwickelte Anwendung soll hierbei mithilfe von künstlicher Intelligenz einen ersten Onlinecheck der Krankheitssymptome durchführen um die Patienten anschließend an einen geeigneten Onlinearzt weiter zu leiten. Dieser sogenannte Symptomcheck soll somit in einem ersten Schritt die Krankheitssymptome von vollversicherten und beihilfeberechtigten Kunden überprüfen lassen. Dies soll zu einer zuverlässigeren ersten Diagnose führen.
Quelle: https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/versicherer/e-health-onlinediagnose-vor-dem-eigenen-pc-versicherer-axa-sagt-dr-google-den-kampf-an/27091536.html?ticket=ST-654237-3G3OtpjCFzR06PLHGK3d-ap1, 19. April 2021