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Schlagwort: ‘Krankenkasse’

Sicherheitslücken und fehlerhafte Diagnosen: Probleme der elektronischen Patientenakte und ihre Folgen

12. Februar 2025 | von

Der Gematik wird vorgeworfen, Sicherheitslücken bei der elektronischen Patientenakte (ePA) zu spät ernst genommen zu haben. Sicherheitsforscher wiesen bereits im August 2024 auf die Lücken hin, durch die mit einer SMC-B (Praxisausweis) und einem Konnektor ein unberechtigter Zugriff auf die ePA möglich war. Zunächst wurde der Angriff als unwahrscheinlich eingestuft, doch als bekannt wurde, dass auf Kleinanzeigen gültige Praxisidentitäten und SMC-Bs verkauft wurden, berief die Gematik eine Taskforce ein. Unklar bleibt, ob die Sicherheitslücken vor dem bundesweiten Rollout vollständig geschlossen werden. In Modellregionen haben nur berechtigte Personen Zugriff auf die ePA.

In Deutschland gibt es immer wieder Fälle von unzutreffenden Diagnosen in Patientenakten, die Betroffenen teils unbekannt sind. Sophie Riedinger, Social Media & Affiliate Marketing Expertin, fand zum Beispiel eine Diagnose einer „depressiven Episode“ (ICD-Code F329) in ihrer Akte, obwohl sie nie wegen einer Depression in Behandlung war. Über ähnliche Fälle wurde auch in sozialen Medien berichtet, etwa von Personen, die angeblich an Epilepsie oder Diabetes Typ 1 litten, ohne es zu wissen. Diese falschen Diagnosen entstehen häufig durch Abrechnungspraktiken im Gesundheitssystem, bei denen Diagnosen verwendet werden, um Behandlungen und zusätzliche Gelder von Krankenkassen zu erhalten. Das Problem tritt vor allem auf, wenn Menschen Versicherungen abschließen wollen. So führte Riedingers Diagnose dazu, dass sie 2024 von allen privaten Krankenversicherungen abgelehnt wurde.

Versicherungsmakler Bastian Kunkel erklärt, dass solche falschen Diagnosen oft zu Ablehnungen von Berufsunfähigkeitsversicherungen führen, da Versicherungen die Patientenakten anfordern und diese fehlerhaften Diagnosen sofort als Risiko werten. Obwohl Ärzte solche Fehler meist direkt mit Patienten klären, wissen viele Betroffene oft nichts von den falschen Diagnosen, da sie ihre Akten nicht einsehen. Besonders bei gesetzlichen Krankenkassen ist es schwierig, Einsicht zu bekommen.

Seit Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) als Standard eingeführt, um mehr Transparenz und Effizienz zu bieten. Doch auch hier bleiben Bedenken hinsichtlich der Genauigkeit und der Möglichkeit, fehlerhafte Einträge zu korrigieren. Patienten sind in der Regel auf die Kooperation ihrer Ärzte angewiesen, um Fehler zu beheben – was teuer und langwierig sein kann.

https://www.heise.de/news/Elektronische-Patientenakte-Gematik-hielt-Sicherheitsluecke-fuer-akzeptabel-10259471.html

https://www.spiegel.de/gesundheit/patientenakte-ploetzlich-hatte-ich-eine-depressive-episode-nicht-naeher-bezeichnet-a-f905e22a-16bc-4df0-b0b0-8a177128cfa0

(zuletzt aufgerufen 29.01.2025)

ESMP: EU-Plattform zur Überwachung von Arzneimittelengpässen startet

12. Februar 2025 | von

Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat die European Shortages Monitoring Platform (ESMP) zur Überwachung von Arzneimittelknappheiten EU-weit mit vollem Funktionsumfang aktiviert. Die Plattform soll drohende Engpässe bei wichtigen Arzneimitteln frühzeitig erkennen und insbesondere in Gesundheitskrisen eine bessere Bewältigung ermöglichen. Ab dem 2. Februar 2025 sind Zulassungsinhaber und -behörden verpflichtet, Informationen über die Versorgung, Nachfrage und Verfügbarkeit von Arzneimitteln auf dieser zentralen Plattform zu melden. Ziel ist es, Engpässe besser zu steuern und eine effektive Krisenvorsorge zu gewährleisten.

Im November 2024 wurde bereits die erste Phase der Plattform aktiviert, um Engpässe bei zentral zugelassenen Arzneimitteln zu melden. Nun ist die ESMP vollständig funktionsfähig, und ab sofort sind sowohl Zulassungsinhaber als auch nationale Behörden verpflichtet, diese Plattform zur Meldung von Arzneimittelknappheiten zu nutzen. Öffentliche Informationen über aktuelle Engpässe können auf der Plattform sowie in den nationalen Katalogen der EMA abgerufen werden. Die ESMP ist ein zentrales Instrument der erweiterten EMA-Mandate, das die Überwachung und Vorsorge in Bezug auf Arzneimittelknappheit im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum verbessern soll.

 

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/eu-plattform-startet-voll-durch-152844/

(zuletzt aufgerufen 29.01.2025)

https://www.gmp-navigator.com/gmp-news/europaeische-plattform-zur-ueberwachung-von-arzneimittelengpaessen-esmp-in-betrieb#:~:text=Die%20Europ%C3%A4ische%20Arzneimittelagentur%20EMA%20hat,mit%20vollem%20Funktionsumfang%20gestartet%20ist

(zuletzt aufgerufen 30.01.2025)

Start der elektronische Patientenakte 3.0

01. Februar 2025 | von

Zwei Tage vor dem offiziellen Start der elektronischen Patientenakte (ePA) 3.0 am 15. Januar wurde das erste der beiden benötigten Aktensysteme zugelassen. Damit erhalten zunächst Versicherte von Krankenkassen, die mit Bitmarck und RISE zusammenarbeiten, eine ePA. Kunden der AOK und Techniker Krankenkasse müssen warten, da das Aktensystem von IBM nicht rechtzeitig fertig wurde. Der Testbetrieb wird daher nur mit dem System von RISE beginnen.

Die Systeme von IBM und RISE unterscheiden sich stark, was die Interoperabilität erschwert. Die Testphase soll bis spätestens April abgeschlossen sein. Ärzte sollen erst dann flächendeckend mit der ePA arbeiten, wenn positive Erfahrungen vorliegen.

Bitmarck-Chef Andreas Strausfeld betonte die Herausforderungen bei der Entwicklung, darunter späte Spezifikationen, kurzfristige Änderungen und Sicherheitsupdates.

Ab 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA, wenn sie nicht widersprechen (Opt-Out). Die Akte enthält Befunde, Diagnosen und Therapiedaten, um eine bessere Versorgung zu ermöglichen. Ärzte und Psychotherapeuten haben so einen schnellen Zugriff auf relevante Informationen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beantwortet bereits viele Fragen aus den Praxen zur neuen ePA.

https://www.heise.de/news/Elektronische-Patientenakte-Kurz-vor-Start-erstes-Aktensystem-zugelassen-10241211.html

(zuletzt aufgerufen 13.01.2025)

https://www.kbv.de/html/69298.php

(zuletzt aufgerufen 16.01.2025)

Forsa-Umfrage: Hohe Betroffenheit durch Arzneimittel-Lieferengpässe

29. Januar 2025 | von

Eine aktuelle Forsa-Umfrage im Auftrag des Bundesverbands des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) zeigt die starke Betroffenheit der Menschen in Deutschland von Lieferengpässen bei Arzneimitteln. Jeder zweite Befragte hat entweder selbst oder im engsten Familienkreis Erfahrungen mit Medikamentenmangel gemacht. Laut der Umfrage konnten 29 Prozent der Befragten ein benötigtes Medikament nicht erhalten, weitere 22 Prozent kennen solche Fälle aus ihrem Umfeld.

Trotz Aussagen der Krankenkassen, dass nur ein Prozent der Arzneimittel betroffen sei und die Lage unproblematisch sei, widersprechen die Phagro-Geschäftsführer Michael Dammann und Thomas Porstner dieser Einschätzung. Sie betonen, dass die tatsächliche Betroffenheit groß sei und die Politik dringend handeln müsse.

92 Prozent der Befragten fordern mehr politische Maßnahmen gegen Lieferengpässe, und neun von zehn sehen die Verfügbarkeit von Medikamenten als Gradmesser für die Qualität des Gesundheitssystems. Für 81 Prozent ist es wichtig, dass fehlende Medikamente innerhalb von 24 Stunden in Apotheken verfügbar sind.

Zudem erkennen 78 Prozent der Befragten die zentrale Rolle des Pharmagroßhandels als Schnittstelle zwischen der Industrie und Apotheken an. Der Großhandel gewährleiste oft, dass Medikamente trotz Engpässen zeitnah bereitgestellt werden können. Die Ergebnisse unterstreichen die hohe Erwartungshaltung an die Politik, konkrete Lösungen für dieses anhaltende Problem zu finden.

 

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/12/05/phagro-jeder-zweite-bereits-von-arzneimittelmangel-betroffen

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/skonto-phagro-bleibt-hart/#

(zuletzt aufgerufen 05.12.2024)

2024 im Rückblick: Ein schwieriges Jahr für die Apothekenbranche

29. Januar 2025 | von

Das Jahr 2024 war für die Apothekenbranche geprägt von erheblichen Herausforderungen und Belastungen. Lieferengpässe und Personalmangel erreichten ein Allzeithoch, und wirtschaftliche Schwierigkeiten, verschärft durch das Skonto-Urteil, führten zu erheblichen Einbußen. Die Zahl der Apotheken sank weiter, wobei städtische und ländliche Regionen gleichermaßen betroffen waren. Zudem wurden Reformpläne von Gesundheitsminister Lauterbach, darunter die Senkung des prozentualen Zuschlags auf Rx-Arzneimittel, kontrovers diskutiert und von der Branche überwiegend abgelehnt.

Positiv hervorgehoben wurden der Wegfall der Präqualifizierung und die stärkere Zusammenarbeit der Apotheken, um politisches Gehör zu finden. Dennoch dominierte die wirtschaftliche Not die Diskussionen, und Soforthilfen sowie Reformvorschläge standen im Fokus. Forderungen nach höherer Vergütung, weniger Bürokratie und besseren Arbeitsbedingungen wurden laut.

Ein weiteres Problemfeld war die Einführung und Umsetzung pharmazeutischer Dienstleistungen. Aufgrund begrenzter Ressourcen blieb ein Großteil des dafür vorgesehenen Fonds ungenutzt. Die Hilfstaxe-Regelungen für Rezepturen führten zu Streitigkeiten mit Krankenkassen, die sich durch das Jahr zogen.

Neue Belastungen kamen durch einen Tarifvertrag mit höheren Gehältern und kürzeren Arbeitszeiten. Die von der Politik angedachten Maßnahmen, wie telepharmazeutische Unterstützung durch PTA, trafen auf breiten Widerstand. Insgesamt bewertete die Mehrheit der Apothekenteams das Jahr als schlecht, mit deutlichem Reformbedarf. Die Ampel-Koalition scheiterte im November, sodass wesentliche Reformvorhaben nicht umgesetzt wurden. Der Blick richtet sich auf 2025, mit Hoffnungen auf mehr finanzielle Unterstützung und Anerkennung.

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/apothekenpraxis/2024-arzneimittelversorgung-so-schlecht-wie-nie/

(zuletzt aufgerufen 23.12.2024)

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/12/30/auf-falschem-kurs

(zuletzt aufgerufen 30.12.2024)

Holpriger Start der ePA-Testphase: Technische Probleme, Verzögerungen und Kritik

15. Januar 2025 | von

Der Start der Testphase der elektronischen Patientenakte (ePA) verläuft holprig. Technische Verzögerungen und fehlende Freigaben behindern den Beginn. Während einige Praxen bereits bereit sind, warten andere auf notwendige Updates der Praxisverwaltungssysteme (PVS), die erst Ende Januar eingespielt werden.

Versicherte von Krankenkassen, die mit Bitmarck/Rise zusammenarbeiten, können ihre ePA bald nutzen, darunter DAK-Gesundheit, BKKs, IKKs, KKH und hkk. Bei Krankenkassen mit IBM als Anbieter, darunter AOKs, TK und Barmer, verzögert sich der Start weiter. IBM muss noch eine „Allow-List“ des Bundesamts für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) erfüllen, was bis zum 29. Januar dauern kann. Bis dahin ist der Zugriff für Ärzte über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) deaktiviert, Versicherte können ihre Akte jedoch über die Kassen-Apps nutzen.

Arztpraxen bemängeln die mangelnde Transparenz und Kommunikation seitens der Gematik. Auch wenn erste Freigaben erfolgen, kann es Wochen dauern, bis Krankenkassen allen Versicherten eine ePA anlegen.

Die ePA wird zunächst in drei Modellregionen getestet: Hamburg, Teile Frankens und NRWs. Kritiker warnen vor Datenschutzproblemen und einer ambitionierten Umsetzung. Während gesetzlich Versicherte automatisch eine ePA erhalten, bleibt die Teilnahme für privat Versicherte freiwillig. Trotz der Schwierigkeiten gilt der Testbetrieb als wichtiger Schritt zur Digitalisierung des Gesundheitswesens.

 

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/156956/Elektronische-Patientenakte-Testphase-startet-mit-Hindernissen

(zuletzt aufgerufen 17.01.2025)

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/elekronische-patientenakte-epa-test-modellregionen-100.html

(zuletzt aufgerufen 15.01.2025)

DAK und IKK classic integrieren E-Rezept-Funktion

17. September 2024 | von

DAK Versicherte können ab dem 03.September die elektronische Patientenakte (ePA) über die DAK ePA-App nutzen, um elektronische Rezepte einzusehen und in Apotheken einzulösen. Ein Vorteil der App ist, dass die Verordnungen nachvollzogen und kontrolliert werden können, was bei der Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte nicht möglich ist.

Rezepte können in jeder Apotheke eingelöst werden, und eine Vorbestellung der Arzneimittel ist ebenfalls möglich.  Dies macht Papierausdrucke überflüssig. Andreas Storm, der Vorsitzende des Vorstands der DAK-Gesundheit, betont, dass die Integration des E-Rezepts die digitale Angebotspalette erweitert und den Versicherten mehr Transparenz und Sicherheit bietet.

Parallel dazu bietet die IKK classic ebenfalls eine E-Rezept-Funktion in ihrer App an, die es den Versicherten ermöglicht, zwischen Versand- und Vor-Ort-Apotheken zu wählen. Frank Hippler, Vorstandschef der IKK classic, hebt hervor, dass die Digitalisierung den Zugang zum Gesundheitssystem erleichtern soll. Nutzer*innen können Verordnungen einsehen und Arzneimittel zur Abholung oder zum Versand bestellen. Zukünftig sollen weitere Funktionen, wie eine Medikationsübersicht, in die DAK-App integriert werden.

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/09/04/dak-und-ikk-classic-integrieren-e-rezept-funktion

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/ikk-app-jetzt-mit-e-rezepten/

(zuletzt aufgerufen 04.09.2024)

https://www.dak.de/presse/bundesthemen/angebote-leistungen/dak-epa-app-nun-auch-rezepte-sicher-und-digital-einloesen_78420

(zuletzt aufgerufen 03.09.2024)

Neue Wege im Gesundheitswesen: E-Rezepte über Krankenkassen-Apps

02. Mai 2024 | von

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen nimmt weiter Fahrt auf, wie die jüngsten Entwicklungen im Bereich des E-Rezepts zeigen. Die Techniker Krankenkasse (TK) hat einen wichtigen Schritt getan und bei der Gematik die Zulassung für die Integration des E-Rezepts in die TK-App beantragt. Diese Funktion wird voraussichtlich im zweiten Quartal dieses Jahres zur Verfügung stehen.

Die Möglichkeit, Rezepte über die App der Krankenkasse einzulösen, stellt einen großen Fortschritt dar, da die Versicherten damit ihre Rezepte selbst einsehen können. Diese Möglichkeit besteht über die herkömmliche Krankenversicherungskarte nicht.

Ein wesentlicher Vorteil dieser Integration ist die hohe Nutzerzahl der Krankenkassen-Apps im Vergleich zur Gematik-App. Während nur wenige Versicherte die Gematik-App nutzen, haben bereits rund 6 Millionen Versicherte die TK-App heruntergeladen. Die Integration des E-Rezepts in die Apps der Krankenkassen bietet den Versicherten die Möglichkeit, alles an einem Ort zu haben und einen umfassenden Überblick über ihre Gesundheitsdaten zu erhalten.

Quellen: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/03/28/tk-beantragt-zulassung-bei-gematik

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/tk-will-e-rezept-in-app-integrieren-146420/

zuletzt aufgerufen am 05.04.2024

Drei Monate E-Rezept-Pflicht: Technische Herausforderungen und Nutzungstrends

04. April 2024 | von

Seit der Einführung der E-Rezeptpflicht vor drei Monaten kämpfen Arztpraxen, Apotheken und Patienten immer wieder mit technischen Problemen, die den reibungslosen Ablauf behindern. Trotz der Hoffnung auf eine effizientere Verschreibung und Abrechnung von Arzneimitteln sehen sich viele Beteiligte immer wieder mit Herausforderungen, insbesondere im Zusammenhang mit der technischen Infrastruktur und der elektronischen Signatur, konfrontiert.

Eine nicht repräsentative Umfrage der KV Rheinland-Pfalz unter ihren Mitgliedern ergab, dass 65 Prozent von Schwierigkeiten berichten, wobei über 62 Prozent Probleme mit der technischen Infrastruktur und rund 80 Prozent einen erheblichen Zeitaufwand für die Aufklärung der Patienten über das E-Rezept angaben.

Ein weiteres Problem liegt im Prozess: Ärzte geben Rezepte oft erst mit Verzögerung frei, was dazu führt, dass die Apotheken die Rezepte erst verspätet auf der Versichertenkarte abrufen können. Viele Patienten, die direkt nach dem Arzttermin in die Apotheke kommen, müssen deshalb auf ihr Medikament warten.

Trotz dieser Schwierigkeiten ist eine steigende Nutzung des E-Rezepts zu verzeichnen: Im Januar 2024 wurden bereits 69 % der eingelösten Rezepte in diesem Format ausgestellt. Dennoch gibt es Verbesserungsmöglichkeiten, insbesondere im Bereich der Pflegeeinrichtungen, wo die Einführung des E-Rezepts die Versorgung weiter verbessern könnte.

Quellen: https://www.stern.de/gesellschaft/regional/rheinland-pfalz-saarland/digitalisierung–drei-monate-e-rezept-pflicht–kampf-mit-technik-problemen-34590128.html 

https://www.volksfreund.de/region/rheinland-pfalz/drei-monate-e-rezept-pflicht-kampf-mit-technik-problemen_aid-109900059 zuletzt aufgerufen am 04.04.2024

Abbau bürokratischer und organisatorischer Hürden bei der Datennutzung

26. Juni 2023 | von

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant die Einführung eines Gesetzes, das zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Das Ziel des Gesetzes ist es, bürokratische und organisatorische Hürden bei der Nutzung von Gesundheitsdaten abzubauen und deren Nutzbarkeit zu verbessern.

Ein zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfs ist der Aufbau einer nationalen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für Gesundheitsdaten im Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte. Diese Stelle soll technisch und organisatorisch unabhängig von den Datenhaltern sein. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, den Zugang zu Gesundheitsdaten zu unterstützen und zu beraten. Zudem soll sie transparent über ihre Aktivitäten informieren.

Der Gesetzentwurf sieht auch ein Verfahren vor, mit dem Daten des Forschungsdatenzentrums und Daten der klinischen Krebsregister künftig datenschutzkonform und rechtssicher miteinander verknüpft werden können. Hierfür ist eine Genehmigung der Datenzugangs- und Koordinierungsstelle erforderlich. Auch das Forschungsdatenzentrum und die zuständigen Krebsregister müssen ihre Zustimmung zur Datenweitergabe geben.

Des Weiteren sollen Krankenkassen befugt sein, die Gesundheitsdaten auszuwerten und zu analysieren. Diese automatisierte Verarbeitung der vorhandenen Daten bei den Kassen soll ohne Einwilligung der betroffenen Person zu den genannten Zwecken zulässig sein. Allerdings ist ein ausdrückliches Widerspruchsrecht vorgesehen. Die Versicherten sollen rechtzeitig von den Kranken- und Pflegekassen über die Datenauswertung und die Möglichkeit des Widerspruchs informiert werden.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/144028/Gesetz-soll-Huerden-bei-Nutzung-von-Gesundheitsdaten-abbauen (Zugriff am 26.06.2023)