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SmartMed

Schlagwort: ‘Telematikinfrastruktur’

Erste Apotheken sind an die TI angeschlossen

22. Juli 2020 | von

Die ersten Apotheken sind an die TI angebunden, der digitalen Autobahn zwischen den Akteuren des Gesundheitswesens. Damit seien die Voraussetzungen erfüllt, um mit dem elektronischen Medikationsplan und dem Notfalldatenmanagement arbeiten zu können. Patienten können in der Zukunft ihre Notfalldatensätze, Diagnosen, Unverträglichkeiten und Medikationen auf der elektronischen Gesundheitskarte und in der elektronischen Patientenakte speichern.

Dadurch, dass Apotheker nun auch Zugriff auf den Medikationsplan erhalten, können ihre Medikationsempfehlungen in Zukunft besser und individueller auf die Kundenbedürfnisse abgestimmt und Wechselwirkungen früher erkannt und vermieden werden. Weitere Vorteile sieht der Apothekeninhaber Wiegland in der sektorenübergreifenden sicheren Vernetzung aller Akteure im Gesundheitswesen, weil Apotheker häufig die ersten Ansprechpartner bei Gesundheitsfragen seien. Insgesamt sei dadurch eine bessere Wettbewerbsposition der Präsenzapotheken möglich.

Apothekerin und Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe Gabriele Regina Overwiening berichtet, dass der Anschluss an die TI nur rund eine Stunde gedauert hätte. Es gebe 120 ausgebildete Techniker, die bis zu drei Installationen am Tag durchführen werden. Dadurch sei das Ziel alle Apotheken bis Ende September anzuschließen gut zu erreichen.

Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/erste-apotheken-sind-ab-heute-an-ti-angeschlossen-119090/seite/alle/, 22. Juli 2020

Apotheker auf der digitalen Überholspur

25. Juni 2020 | von

Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe konnte einen Ansturm auf die neuen elektronischen Heilberufsausweise und Institutionskarten verzeichnen. Laut Vizepräsident Frank Dieckerhoff habe das Antragsportal für die Kartenbestellung erst seit Anfang Mai geöffnet und es seien bereits 53 Prozent der erforderlichen Heilberufsausweise und Institutionskarten geordert worden.

Die Apotheken in Deutschland sollen bis zum 30. September flächendeckend an die Telematik-Infrastruktur angebunden werden. Strafzahlungen für einen verspäteten Anschluss sind anders als bei der Ärzteschaft nicht vorgesehen. Dieckerhoff betont, dass dies nicht erforderlich sei, weil es in den Reihen der Apotheker so gut wie niemanden gebe, der gegen den digitalen Fortschritt sei. Es bestehe jedoch noch eine technische Hürde, da bislang keiner der Konnektoren zertifiziert worden sei.

Quelle: https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/kammer-apotheker-run-auf-gematik-ti-westfalen-lippe/, 25. Juni 2020

Hardware für E-Rezept und E-Medikationsplan können von Apotheken bestellt werden

15. Mai 2020 | von

Ab sofort können die 19.000 Apotheken in Deutschland die notwendige Hardware bestellen, um den elektronischen Medikationsplan für Ihre Patienten bearbeiten zu können und auch für weitere Anwendungen wie das E-Rezept vorbereitet zu sein. Dr. Hans-Peter Hubmann, Stellvertretender DAV-Vorsitzender, ist damit zufrieden, dass die Finanzierung durch die Krankenkassen gesichert sei, betont jedoch dass nun auch die Hersteller die notwendigen E-Health-Konnektoren auf den Markt bringen müssten. Laut Gesetz ist die Anbindung der Apotheken an die Telematikinfrastruktur bis zum 30. September 2020 vorgesehen, da bislang noch keine E-Health-Konnektoren zugelassen sind, kann dieser Stichtag nicht von allen Apotheken eingehalten werden.

Quelle: https://www.presseportal.de/pm/7002/4595070, 15. Mai 2020

Klare Datenschutzregeln im Patientendaten-Schutzgesetz

11. Februar 2020 | von

Das zweite Digitalisierungsgesetz des Bundesgesundheitsministeriums legt die Aufgabenbeschreibungen für die Gesellschaft für Telematik, Ärzte und Krankenkassen fest. Laut dem Referentenentwurf soll es Patienten spätestens ab dem 01.01.2020 möglich sein, detailliert darüber zu bestimmen welche Daten sie auf ihrer elektronischen Patientenakte mit welchem Arzt teilen. Weiterhin bekommen die Versicherten durch das Patientendaten-Schutzgesetz auch einen Anspruch darauf, dass Ärztinnen und Ärzte die Akte befüllen. Hierfür sollen die Mediziner 10 Euro für das erstmalige Befüllen erhalten. Die Aufgabe, die Akte erstmals zu befüllen, kann auch von medizinischen Fachkräften oder Pflegekräften in Krankenhäusern übernommen werden. Das Bundesgesundheitsministerium geht hierbei von Kosten von 140 Millionen aus, auf Grundlage der Annahme, dass etwa 20% der GKV-Versicherten ihre Akte befüllen lassen.

Weiterhin wird im Patientendaten-Schutzgesetz festgelegt, dass die Nutzer der Telematikinfrastruktur für den Schutz und die Sicherheit der von ihnen verarbeiteten Daten in ihren Räumen verantwortlich sind. Die gematik ist hingegen dafür verantwortlich, dass die Telematikinfrastruktur sicher ist. Weiterhin sollen Patienten ab 2023 freiwillig ihre Daten der Forschung spenden können.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/archiv/212349/Digitalisierung-Viel-mehr-als-nur-Datenschutz, 11. Februar 2020

Sicherheitslücken beschädigen das Vertrauen in die elektronische Patientenakte schwer

10. Januar 2020 | von

Nachdem es Hackern des Chaos Computer Clubs (CCC) gelungen ist, sich Zugang zu dem Telematiknetzwerk zu verschaffen, steht die Gematik unter großem Druck. Der Vertrauensverlust auf Patienten- und Ärzteseite wiegt schwer.  Das Bundesgesundheitsministerium sei empört und hält die Schwachstellen für nicht hinnehmbar.

Dem CCC war es ohne besondere Informatikkenntnisse gelungen, Ärztechipkarten in einen Käseladen schicken zu lassen. Im Fall der elektronischen Gesundheitskarte ist es schon zum wiederholten Male gelungen sich durch die groben Mängel in den Zugangsprozessen Identitäten zu erschleichen. CCC machte Nachlässigkeit, mangelnde Prüfung und Verantwortungsdiffusion bei den Beteiligten als Ursachen aus. Charité-Professorin und Expertin für Gesundheits-IT Sylvia Thun merkte an, dass dies keine neue Erkenntnis ist, sondern mangelnde Authentifizierungsmechanismen schon seit 2004 bekannt sein.

Quelle: https://www.gruenderszene.de/health/kolumne-elektronische-patientenakte-gematik-ccc?interstitial, 10. Januar 2020

Das Gesundheitsdatennetz weist laut Hackern Sicherheitslücken auf

06. Januar 2020 | von

Hacker des Chaos Computer Clubs (CCC) haben Sicherheitslücken in dem digitalen Gesundheitsdatennetzwerk gefunden. So sei unter anderem ein Datenleck bei den Anbietern elektronischer Chipkarten gefunden worden, sodass die persönlichen Daten von 168 Ärzten, die zuvor einen Antrag auf einen elektronischen Arztausweis gestellt haben, frei im Internet zugänglich waren. Das Datenleck sei mittlerweile geschlossen.

Weiterhin war es den Hackern des CCC möglich einen Arztausweis, einen Praxisausweis und eine elektronische Gesundheitskarte, sowie einen Konnektor über einen Dritten zu bestellen. Somit könne ein Zugang zu der Telematikinfrastruktur hergestellt werden, der eigentlich nur  befugten Teilnehmern zustehen sollte.

Bei diesen Sicherheitslücken handelt es sich laut dem CCC nicht um Probleme einzelner Anbieter, sondern um strukturelle Sicherheitslücken bei der Herausgabe der Chipkarten.

Die Gematik GmbH will die Ausgabe von Ausweisen stoppen, bis eine Prüfung der Schwachstellen abgeschlossen ist. Hierfür möchte sie mit dem CCC in Kontakt bleiben.

Quelle: https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/ccc-hacker-finden-sicherheitsluecken-in-der-telematikinfrastruktur-a-1302902.html, 6. Januar 2020

Schwedisches Startup Kry bringt Telesprechstunden nach Deutschland

02. Januar 2020 | von

Seit Anfang Dezember ist die schwedische Telesprechstunden Plattform Kry auch in Deutschland verfügbar. Patienten können mithilfe einer Smartphone-App eine Videosprechstunde buchen und zunächst Fragen zu ihren Beschwerden beantworten. Spätestens 20 bis 30 Minuten danach meldet sich ein Arzt mit deutscher Approbation und einer Ausbildung auf Facharztniveau. Zunächst soll sich auf allgemeinärztliche Behandlungen fokussiert werden.

Patienten könnten sich verschriebene Medikamente wahlweise von einer Online Apotheke liefern lassen oder in einer Apotheke ihrer Wahl kaufen. Hierzu wird ein Rezept mit elektronischer Signatur, aber mittels Fax übermittelt. Dies soll so lange der Fall sein, bis eine geeignete Telematikinfrastruktur gebe.

Das Angebot gilt zunächst allerdings nur für privatversicherte Patienten, ein Angebot für Kassenpatienten soll 2020 folgen.

 Quellen: https://www.gruenderszene.de/health/telemedizin-kry-videosprechstunde-deutschland?interstitial, 2. Januar 2020

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/12/20/kry-telemedizin-mit-rezepten-per-fax/chapter:2, 2. Januar 2020

Bisher nur eine eingeschränkte Zulassung der E-Health-Konnektoren

20. Dezember 2019 | von

Die erste Zulassung eines Konnektors wird von einigen Apothekerverbänden relativiert. So besitze der fragliche Konnektor nur eine Zulassung für einen „Friendly-User-Test“ und für die nötigen Feldtests. Erst mit Abschluss der Feldtests und Auswertung der Ergebnisse würde eine endgültige Zulassung des Konnektors möglich sein. Die Apothekerverbände erwarten die Zulassung zum Ende des ersten Quartals 2020.

Weiterhin schreibe die Gematik Konnektoren vor, deren Laufzeit bei Auslieferung mindestens vier Jahre beträgt. Jedoch dürfe die Verschlüsselungstechnik der derzeit verfügbaren Konnektoren nur bis Ende 2023 eingesetzt werden. Weil es noch keine Konnektoren mit neuem Schlüssel gibt, können Konnektoren ab dem 1. Januar 2020 praktisch nicht mehr ausgeliefert werden. Die Verbände gehen deshalb davon aus, dass der erste E-Health-Konnektor „für den produktiven Betrieb“ erst ab Ende des ersten Quartals 2020 zur Verfügung steht.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/12/11/apothekerverbaende-waren-konnektor-nur-eingeschraenkt-zugelassen, 20. Dezember 2019

In der Praxis: Datenschutz in der Digitalisierung

12. Dezember 2019 | von

Mehr als 90 Prozent der, an die Telematikinfrastruktur angeschlossenen, Arztpraxen sollen sensible Patientendaten nicht ausreichend geschützt haben. Schuld daran soll ein Anschlussfehler des Konnektoren gewesen sein. Es stellt sich die Frage was Ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen und Apotheker beim Datenschutz tun müssen und können.

Der Ingolstädter Allgemeinarzt Siegfried Jedamzik ist der Meinung, dass die Verantwortung hauptsächlich bei den IT-Firmen, die die Konnektoren angeschlossen haben, liege. Ein Arzt könne nicht auch noch Datenspezialist sein. Dennoch müsse jeder Arzt dafür sorgen, dass die Patientendaten sicher sind. Hierbei sei es wichtig, den Zugang zum Internet vom dem Praxisverwaltungssystem zu trennen.

Das Klinikum Ingolstadt gilt als „kritische Infrastruktur“ und müsse deshalb hohe Sicherheitsanforderungen einhalten. Hierzu gehören auch Veranstaltungen zur Sensibilisierung der Mitarbeiter. Konnektoren, wie in den Arztpraxen, stehen bislang noch nicht zur Verfügung. Andrea Reichl, IT-Sicherheitsbeauftragte des Klinikum Ingolstadt, gibt außerdem zu bedenken, dass die stationäre Patientenversorgung auch bei einem IT-Ausfall gewährleistet werden muss.

Gesetzliche Krankenkassen dürfen Versichertendaten nur auf Servern in Deutschland und der EU speichern. Die Audi-BKK bietet vermehrt Online-Funktionen, wie die Einreichung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, an. Hierbei sei der Zugang durch ein doppeltes Authentifizierungsverfahren geschützt.

Bedenken zur Sicherheit hat der Apotheker Christian Pacher nicht. Er ist sich sicher, dass die Konnektoren die 2020 in den Apotheken zum Einsatz kommen ausreichend geprüft werden. Er sieht in der Digitalisierung hauptsächlich Vorteile, insbesondere in der Steigerung der Arzneimitteltherapiesicherheit.

Quelle: https://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/Datenschutz-in-der-Praxis;art155371,4404109, 9. Dezember 2019

Handlungsempfehlungen für die Digitalisierung der Pflege

03. Dezember 2019 | von

Eine Digitalisierung der ambulanten und stationären Pflege könnte dazu beitragen, das Pflegepersonal zu entlasten und die Versorgung zu verbessern. Der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) hat sektorenübergreifende Handlungsempfehlungen formuliert, die für eine erfolgreiche Digitalisierung entscheidend seien. Laut dem bvitg müsste die Anbindung von Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur die höchste Priorität haben. Weiterhin seien Zugriffsrechte auf die Daten der elektronischen Gesundheitskarte sowie Lese- und Schreibrechte für die elektronische Patientenakte für das Pflegepersonal unerlässlich. Weil die Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Pflege eine vollständige und strukturierte Dokumentation sei, müssen papiergebundene Verfahren durch elektronische Prozesse abgelöst werden. Ein weiterer Punkt sei die Stärkung der Telepflege, beispielsweise zur Onlinebetreuung von pflegenden Angehörigen. Um die Akzeptanz der Beteiligten zu fördern, müssen zudem auch Schulungsmaßnahmen angeboten werden.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/107545/Handlungsempfehlungen-fuer-eine-erfolgreiche-Digitalisierung-der-Pflege, 3. Dezember 2019