Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin (DGTelemed) kritisierte die nur nebensächliche Behandlung telemedizinischer Behandlungsmöglichkeiten im E-Health-Gesetz. Die medizinische Versorgung ländlicher Regionen sei ohne Telemedizin nur schwer zu bewerkstelligen, so die DGTelemed.
Ein weiteres Hindernis der Etablierung ist außerdem das bestehende Fernbehandlungsverbot, welches laut Gesellschaft zu extensiv ausgelegt werde. Daneben sind die geforderten, klinischen Studien oftmals in der tatsächlichen Versorgung nicht möglich.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 23.02.2015
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