30. Oktober 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Seit dem 1. Oktober 2025 sind Arztpraxen und Krankenhäuser in Deutschland verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) aktiv zu nutzen. Ärztinnen und Ärzte müssen damit Diagnosen, Behandlungen und Medikationen von gesetzlich Versicherten zentral in der ePA hinterlegen. Ziel ist es, Behandlungsabläufe zu vereinfachen, Therapien zu verbessern und medizinische Informationen schneller verfügbar zu machen. Die Nutzung der ePA ermöglicht es, relevante Gesundheitsdaten wie Laborwerte, Untersuchungsbefunde oder Medikamentenpläne jederzeit einsehbar zu machen – sofern der Patient zustimmt.
Bereits seit Januar wurden für rund 70 Millionen der insgesamt 74 Millionen gesetzlich Versicherten automatisch elektronische Patientenakten durch die Krankenkassen angelegt. Nur wer aktiv widersprochen hat, besitzt keine ePA. Für Privatversicherte gilt dieser automatische Prozess nicht: Bislang bieten lediglich fünf von 36 privaten Krankenversicherern eine freiwillige ePA an.
Die Einführung wurde zuvor regional getestet und anschließend bundesweit ausgeweitet. Bislang konnten Ärzte die ePA freiwillig nutzen; nun gilt die gesetzliche Pflicht. Für Patientinnen und Patienten bleibt die Nutzung allerdings weiterhin freiwillig. Ein späterer Widerspruch führt zur vollständigen Löschung der Akte. Zudem entscheiden Patienten selbst, welche Ärzte Einblick erhalten. Die Zugriffsrechte lassen sich über die ePA-App zeitlich und inhaltlich begrenzen.
Die Bundesregierung betont die Sicherheit der Daten: Nur berechtigte Personen können auf die ePA zugreifen, nicht einmal die Krankenkassen. Durch das Einstecken der elektronischen Gesundheitskarte in der Praxis wird der Zugriff temporär ermöglicht. Da freigegebene Informationen jedoch allen behandelnden Berechtigten sichtbar werden, bietet ein internes Zugriffsprotokoll Transparenz: Patienten können nachvollziehen, wer wann welche Dokumente eingesehen oder hinzugefügt hat.
Mit der verpflichtenden Nutzung der ePA soll die Digitalisierung des Gesundheitswesens entscheidend vorangebracht und die medizinische Versorgung effizienter gestaltet werden.
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/gesundheitssystem-elektronische-patientenakte-100.html#:~:text=Ab%20heute%20sind%20%C3%84rzte%20und,und%20damit%20zentral%20zug%C3%A4nglich%20machen.
(zuletzt aufgerufen 01.10.2025)
https://www.apotheken-umschau.de/gesundheitspolitik/elektronische-patientenakte-was-sie-zur-epa-wissen-muessen-957439.html
(zuletzt aufgerufen 27.10.2025)
Kategorie: Allgemein, Ärzte, Krankenkasse, Patienten
Keine Kommentare »
Die Gematik hat das Video-Ident-Verfahren „ePass“ der Nect GmbH am 1. August 2025 erneut für den Einsatz in der Telematikinfrastruktur (TI) zugelassen. Damit können sich gesetzlich Versicherte künftig wieder per Video-Ident-Verfahren für die elektronische Patientenakte (ePA) registrieren – eine Möglichkeit, die 2022 wegen Sicherheitsbedenken ausgesetzt worden war.
Damals hatten sowohl die Gematik als auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhebliche sicherheitstechnische Schwachstellen festgestellt und das Verfahren für unzulässig erklärt. Eine Wiederzulassung wurde erst nach Vorlage konkreter Nachweise erlaubt, dass die Mängel behoben wurden. Diese Nachweise liegen nun vor.
Das zugelassene Verfahren bezieht sich ausschließlich auf die „Stand-Alone“-Version der Nect-App, also eine unabhängige Anwendung, die nicht in Krankenkassen-Apps integriert werden darf. Beim neuen Verfahren werden neben der visuellen Identitätsprüfung auch Ausweisdokumente elektronisch ausgelesen, um die Sicherheit zu erhöhen.
Die Entscheidung soll insbesondere Versicherten helfen, die keine PIN für ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder ihren Personalausweis besitzen. Bisher konnten sie ihre ePA nur durch eine Identitätsprüfung vor Ort oder über die Online-Ausweisfunktion aktivieren.
Mit dem neuen Verfahren soll die Aktivierung und Nutzung der ePA vereinfacht und beschleunigt werden. Die Gematik sieht darin einen wichtigen Schritt, um mehr Bürger zur aktiven Nutzung der elektronischen Patientenakte zu bewegen. Über die tatsächliche Einführung des Verfahrens in den Systemen entscheiden nun die Krankenkassen, nachdem das BSI die sicherheitstechnische Eignung bestätigt hat.
https://www.aerzteblatt.de/news/elektronische-patientenakte-gematik-lasst-video-ident-verfahren-zu-c5331add-894f-456f-adda-b587cc993890
14.08
https://netzpolitik.org/2025/gematik-fuer-die-elektronische-patientenakte-kann-man-sich-jetzt-doch-per-video-identifizieren/
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Ärzte, Patienten
Keine Kommentare »
Die elektronische Patientenakte (ePA) wird mit dem neuen Release ePA 3.0.5 deutlich erweitert. Neben technischen Verbesserungen im Hintergrund kommen neue Funktionen hinzu, die insbesondere den Versicherten zugutekommen. Krankenkassen beginnen schrittweise, den TI-Messenger (TIM) in ihre ePA-Apps zu integrieren. Ein sicherer Kommunikationsdienst, über den künftig auch Nachrichten zwischen Versicherten, Praxen und Krankenkassen ausgetauscht werden können. Die Nutzung bleibt freiwillig.
Zudem startet der Rollout einer Desktop-Variante, mit der Versicherte ihre ePA künftig auch am PC verwalten können – vor allem für Menschen ohne Smartphone ist das ein Vorteil. Dafür werden die elektronische Gesundheitskarte (eGK), eine PIN und ein Kartenlesegerät benötigt.
Die neuen Funktionen stammen von den beiden ePA-Systemherstellern Rise/Bitmarck und IBM, die die Vernetzung der Krankenkassen ermöglichen. Rise und Bitmarck betonen, dass mehr Benutzerfreundlichkeit und Datenschutz im Mittelpunkt stehen. So können Versicherte in der elektronischen Medikationsliste (eML) nun genau festlegen, welche Informationen für welche Einrichtungen sichtbar sind. Außerdem können Krankenkassen über die ePA auf mögliche Gesundheitsrisiken hinweisen, und eine neue Patientenkurzakte bietet im Notfall einen schnellen Überblick über wichtige medizinische Daten.
Die Gematik bestätigt, dass der Ausbau der ePA kontinuierlich fortschreitet. Mit dem neuen Release werden Einschränkungen bei der Vertreterregelung behoben – bis zu fünf Personen können jetzt Zugriff erhalten. Insgesamt soll die ePA 3.0.5 die digitale Souveränität im deutschen Gesundheitswesen stärken und die Akzeptanz der Nutzer erhöhen.
https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/aktuelles-ueberblick-das-sind-die-neuen-funktionen-der-epa-fuer-alle
(zuletzt aufgerufen 15.07)
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-health/epa-mit-neuen-funktionen/#
(zuletzt aufgerufen 30.07)
Kategorie: Allgemein, Ärzte, Patienten
Keine Kommentare »
Seit dem 1. Juli können gesetzlich Versicherte bei einem Praxisbesuch eine elektronische Ersatzbescheinigung anfordern, wenn ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) fehlt oder defekt ist. Diese kann direkt über die App der Krankenkasse beantragt werden. Patienten müssen dabei die KIM-Adresse der Praxis angeben, an die die Ersatzbescheinigung elektronisch gesendet wird. Um Tippfehler zu vermeiden, kann die Praxis die KIM-Adresse als QR-Code bereitstellen. Nach Eingang der Anfrage wird die Bescheinigung automatisch generiert und innerhalb weniger Minuten über den Kommunikationsdienst KIM an die Praxis übermittelt.
Auch Praxen selbst können mit Zustimmung des Patienten die Bescheinigung freiwillig bei der Krankenkasse anfordern. Das Verfahren war zeitweise wegen Sicherheitsproblemen bei der elektronischen Patientenakte (ePA) ausgesetzt, ist nun aber wieder bei allen Krankenkassen verfügbar.
Der größte Vorteil der elektronischen Ersatzbescheinigung liegt in der schnellen Verfügbarkeit und der automatischen Datenübertragung in das Praxisverwaltungssystem, wodurch das manuelle Einpflegen entfällt. Alternativ können Praxen weiterhin das papierbasierte Ersatzverfahren oder befristete Papierbescheinigungen der Krankenkassen nutzen.
Beim Einsatz der elektronischen Ersatzbescheinigung ist das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) technisch nicht möglich. Dennoch können alle Leistungen ordnungsgemäß abgerechnet werden. Ein erneutes Einbestellen des Patienten zum Einlesen der eGK ist nicht erforderlich. Das VSDM, das normalerweise einen Datenabgleich zwischen eGK und Krankenkasse sicherstellt, bleibt grundsätzlich gesetzlich vorgeschrieben, doch Ausnahmen wie die Nutzung der elektronischen Ersatzbescheinigung sind in der Anlage 4a des Bundesmantelvertrags-Ärzte geregelt.
https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2025/07-17/elektronische-ersatzbescheinigung-annahme-seit-juli-pflicht
(zuletzt aufgerufen 17.07)
https://www.neuromedizin.de/Patienten/Annahme-seit-Juli-2025-Pflicht–elektronische-Ersatzbeschein.htm
(zuletzt aufgerufen 18.07)
Kategorie: Allgemein, Ärzte, Patienten
Keine Kommentare »
Am 26. März 2025 ist die Verordnung für den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) in Kraft getreten. Ziel des EHDS ist es, den sicheren Austausch und die Nutzung elektronischer Gesundheitsdaten innerhalb der EU zu erleichtern. Die Verordnung wird schrittweise eingeführt, wobei die EU-Mitgliedstaaten bis 2027 Zeit haben, die Vorgaben umzusetzen. Ab 2029 soll die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten für die meisten Kategorien angewendet werden, und 2031 ist eine Ausweitung auf weitere Daten wie Genomdaten geplant.
Die ABDA begleitete das Gesetzgebungsverfahren seit 2022 und erreichte Verbesserungen im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission, insbesondere im Bereich des Berufsgeheimnisses und des Gesundheitsdatenschutzes. Die ABDA wird auch weiterhin darauf achten, dass die Grundsätze der Verordnung bei der praktischen Umsetzung eingehalten werden.
Wichtige Inhalte der Verordnung beinhalten die Vereinheitlichung elektronischer Rezepte in ein gemeinsames europäisches Format. Das Digitalisierungsgesetz (DigiG) und das Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz (GDNG), die bereits 2024 in Kraft traten, berücksichtigen die Anbindung an den EHDS. Der EHDS stellt einen wesentlichen Teil der Europäischen Gesundheitsunion dar und wurde aus der EU-Datenstrategie entwickelt.
https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/newsroom/detail/europaeischer-gesundheitsdatenraum-ehds-verordnung-tritt-morgen-in-kraft/
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/eu-gesundheitsdatenverordnung-ab-heute-in-kraft-154073/
(zuletzt aufgerufen 26.03.2025)
Kategorie: Allgemein, Patienten, Politik
Keine Kommentare »
Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland stößt auf Kritik, obwohl das Projekt ursprünglich die Vernetzung und Verbesserung der Versorgung der Patienten zum Ziel hatte. Vertragsärzte und -psychotherapeuten äußern Bedenken über die Nutzung der ePA in der Praxis. Dr. Uwe Popert, ein Hausarzt aus Kassel, bemängelt die fehlende Wartung und die Möglichkeit für Patienten, Dokumente selbst zu löschen. Er sieht die ePA als einen unsortierten Datenhaufen, der keine konkrete Hilfe bei der Behandlung bietet. Auch ein fehlender Medikationsplan, der für die Patientenversorgung wichtig wäre, wird kritisiert. Des Weiteren hegt Popert Bedenken bezüglich der Sicherheit der gespeicherten Daten, da er die ePA als eine Möglichkeit sieht, Patientendaten zu sammeln und kommerziellen Unternehmen zugänglich zu machen.
Ein weiteres Problem wurde vom Chaos Computer Club (CCC) aufgezeigt: Ein Sicherheitsmangel bei der ePA könnte es Angreifern ermöglichen, auf die Daten zuzugreifen, ohne dass die elektronische Gesundheitskarte verwendet wird. Die gematik arbeitet derzeit an der Behebung dieser Schwachstellen, bevor die ePA bundesweit ausgerollt wird. Ärzte und Psychotherapeuten werden aufgefordert, besonders auf die Sicherheit der Zugangskomponenten zur Telematikinfrastruktur (TI), wie die SMC-B-Chipkarte, zu achten. Diese Karte ist besonders sensibel und darf nicht wie gewöhnliche Praxisausstattung behandelt werden, um Missbrauch zu vermeiden.
https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Elektronische-Patientenakte-Wo-die-Schwachstellen-sind-456884.html
https://www.kbv.de/html/1150_73620.php
(zuletzt aufgerufen 01.03.2025)
Kategorie: Allgemein, Ärzte, Patienten
Keine Kommentare »
09. März 2023 | von
Rodler, Yvonne
Nach dem vorangegangen Fehlschlag bei der Einführung des E-Rezeptes wegen datenschutzrechtlicher Bedenken hat sich nun Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für die verbindliche Einführung der elektronischen Patientenakte (EPA) im nächsten Jahr ausgesprochen. Die EPA ermöglicht es, die Daten des Patienten, z.B. Befunde oder verschriebene Medikamente, zu digitalisieren und in einer App darzustellen. Dadurch sollen Übertragungswege über physische Medien wie die CD für Röntgenbilder, Papier für Ärztebriefe oder das Fax für Befunde entfallen. Im Mittelpunkt soll der Patient stehen, der als Eigentümer seiner Daten durch die EPA eine Übersicht über Arztbriefe, Befunde und Medikamente erhält. Diese Daten sollen über das Handy oder den PC einsehbar sein. Zunächst wird hierfür auf das PDF- oder Word-Format zurückgegriffen, bevor eine standardisierte Datenstruktur eingeführt werden soll.
Durch die EPA soll die Versorgung der Patienten effektiver und besser gestaltet werden, indem medizinisches Personal mithilfe von wenigen Klicks Zugang zu dem allgemeinen Gesundheitszustand und der Krankengeschichte des Patienten haben und Mehrfachuntersuchungen so vermieden werden können.
Allerdings ist hierfür die Vernetzung der Praxen und Einrichtungen untereinander notwendig, wodurch es zu Verzögerungen kommen kann. Zudem stellen ähnlich wie bei dem E-Rezept Datenschutzfragen ein weiteres Streitpotenzial dar.
Die EPA ist aber nicht neu. Bereits seit Januar 2021 existiert die EPA als freiwilliges Angebot für rund 74 Millionen gesetzlich Versicherte. Bundesgesundheitsminister will dieses freiwillige Angebot nun aber in eine Pflichtangebote umwandeln, indem jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, automatisch eine EPA erhält.
Auch das Projekt des E-Rezeptes soll mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte als neuem Einlöseweg erneut angestoßen werden.
Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/epa-und-e-rezept-sollen-naechstes-jahr-pflicht-werden-138886/
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/141467/Lauterbach-Elektronische-Patientenakte-ab-Ende-2024-fuer-alle-verbindlich
(letzter Aufruf 06.03.2023)
Kategorie: Allgemein, Ärzte, Krankenkasse, Patienten, Politik
Keine Kommentare »
21. Oktober 2022 | von
Rodler, Yvonne
Nachdem in Schleswig-Holstein der Versand der E-Rezept-Token via E-Mail aufgrund von Datenschutzbedenken untersagt wurde, soll die eGK eine mögliche Alternative bieten. Versicherte könnten durch das Einlesen ihrer Gesundheitskarten Apotheken den Zugriff auf den Fachdienst und somit auf die dort gespeicherten E-Rezepte erlauben. Dies würde den örtlichen Apotheken einen Vorteil gegenüber Versandapotheken sichern, da letztere von dem Verfahren ausgeschlossen wären. Zurzeit wird ein Großteil der E-Rezepte auf Papier gedruckt, weil die Gematik-App kaum zum Einsatz kommt. Das eGK-Verfahren stellt eine papierlose Alternative dar. Doch Datenschützer positionieren sich gegen den Vorschlag der Gematik, da die Möglichkeit eines Missbrauchs der gespeicherten Daten auf dem Server wegen fehlender Identifikationsverfahren besteht.
Mögliche Lösungsvorschläge wären das Signieren eines Prüfnachweises, das Ausstellen eines Zugangstokens durch den Versichertenstammdatenmanagement-(VSDM)-Dienst nach der Prüfung der gültigen eGK, oder die direkte Kommunikation zwischen dem VSDM-Dienst und dem E-Rezept-Fachdienst in Kombination mit der Ausstellung einer Vorgangsnummer. Sollten alle Optionen nicht möglich sein, bestünde weiterhin die Möglichkeit der Identifizierung durch die PIN-Eingabe in einer Apotheke.
Quelle: https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/e-rezept-datenschuetzer-gegen-egk-verfahren/print.html
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2022/10/05/e-rezept-abruf-via-egk-wie-geht-es-weiter
(Zugriff am 21.10.22)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Patienten, Politik
Keine Kommentare »