Schlagwort: ‘elektronische Patientenakte (ePA)’
Hürden bei der TI-Anbindung für Betriebsärzte und Pflegeeinrichtungen
Kritik an der ePA: Sicherheitslücken und praktische Probleme
Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland stößt auf Kritik, obwohl das Projekt ursprünglich die Vernetzung und Verbesserung der Versorgung der Patienten zum Ziel hatte. Vertragsärzte und -psychotherapeuten äußern Bedenken über die Nutzung der ePA in der Praxis. Dr. Uwe Popert, ein Hausarzt aus Kassel, bemängelt die fehlende Wartung und die Möglichkeit für Patienten, Dokumente selbst zu löschen. Er sieht die ePA als einen unsortierten Datenhaufen, der keine konkrete Hilfe bei der Behandlung bietet. Auch ein fehlender Medikationsplan, der für die Patientenversorgung wichtig wäre, wird kritisiert. Des Weiteren hegt Popert Bedenken bezüglich der Sicherheit der gespeicherten Daten, da er die ePA als eine Möglichkeit sieht, Patientendaten zu sammeln und kommerziellen Unternehmen zugänglich zu machen.
Ein weiteres Problem wurde vom Chaos Computer Club (CCC) aufgezeigt: Ein Sicherheitsmangel bei der ePA könnte es Angreifern ermöglichen, auf die Daten zuzugreifen, ohne dass die elektronische Gesundheitskarte verwendet wird. Die gematik arbeitet derzeit an der Behebung dieser Schwachstellen, bevor die ePA bundesweit ausgerollt wird. Ärzte und Psychotherapeuten werden aufgefordert, besonders auf die Sicherheit der Zugangskomponenten zur Telematikinfrastruktur (TI), wie die SMC-B-Chipkarte, zu achten. Diese Karte ist besonders sensibel und darf nicht wie gewöhnliche Praxisausstattung behandelt werden, um Missbrauch zu vermeiden.
https://www.kbv.de/html/1150_73620.php
(zuletzt aufgerufen 01.03.2025)
Vorgaben für die Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA)
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein zentrales Element der digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland, in der Apotheken zunächst nur die elektronische Medikationsliste (eML) einsehen können, während Ärzte und Psychotherapeuten bereits mit dem Befüllen der Akte beginnen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat nun klargestellt, welche Daten und Dokumente in die ePA eingepflegt werden müssen. Ärzte und Psychotherapeuten sind verpflichtet, Daten aus der aktuellen Behandlung elektronisch in die Akte zu übertragen, wenn sie vorliegen. Dazu gehören unter anderem Befundberichte aus diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, Laborbefunde, E-Arztbriefe sowie weitere Daten wie Informationen aus strukturierten Behandlungsprogrammen, Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten.
Es gibt jedoch keine Pflicht, alle Behandlungsdaten oder Untersuchungsergebnisse zu dokumentieren. Nicht relevant für die ePA sind Verdachtsdiagnosen, vorläufige Diagnosen oder persönliche Notizen. In der ePA sollen nur medizinisch wertvolle Informationen für die Weiterbehandlung durch andere Ärzte oder Psychotherapeuten gespeichert werden. Dies bedeutet, dass nicht jeder Patientenkontakt oder jede Erkrankung, wie etwa ein Schnupfen, erfasst werden muss. Die KBV betont, dass die ePA keine neuen Berichtspflichten schafft und keine vollständige Dokumentation jeder Behandlung erforderlich ist, sondern nur relevante und vollständige Befundberichte.
https://www.kbv.de/html/1150_74089.php
(zuletzt aufgerufen 21.03.2025)
Ärzte klagen über technische Probleme: ePA-Start verzögert sich
Bundesweiter Rollout der elektronischen Patientenakte verzögert sich auf Anfang 2025
Der bundesweite Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) verzögert sich und wird frühestens im April 2025 erfolgen. Ursprünglich war der Start für Mitte Februar vorgesehen, jedoch führten Sicherheitsbedenken und die Notwendigkeit zusätzlicher technischer Maßnahmen zu einer Verschiebung. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte bereits im November 2024 darauf hingewiesen, dass Softwarehersteller mehr Zeit für die Einführung benötigen.
Für den Rollout müssen zwei zentrale Kriterien erfüllt sein: Die ePA muss sich in den Modellregionen bewähren, und es müssen zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik umgesetzt werden. Daher sei eine „frühestmögliche bundesweite Nutzung“ erst im zweiten Quartal 2025 realistisch, so das BMG. Auch der elektronische Medikationsplan (eMP), der als Teil der ePA vorgesehen ist, wird entsprechend später eingeführt.
Die Gematik-Gesellschafter, darunter der Deutsche Apothekerverband (DAV), wurden über die Verzögerung informiert. Ein weiteres Update, das „Zwischen-Release ePA 3.0.5“, ist für Juli 2025 geplant. Dieses Update soll die Stabilisierung und Optimierung des Systems unterstützen und den TI-Messenger für eine verbesserte Kommunikation zwischen Leistungserbringenden und Patienten enthalten. Trotz der Verzögerungen arbeiten alle Beteiligten mit Hochdruck an der Umsetzung der ePA.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/e-medikationsplan-erst-im-fruehjahr-2026-153125/
(zuletzt aufgerufen 11.02.2025)
https://www.kbv.de/html/1150_73808.php
(zuletzt aufgerufen 13.02.2025)
Sicherheitslücken und fehlerhafte Diagnosen: Probleme der elektronischen Patientenakte und ihre Folgen
Sicherheitsrisiko Medikationsplan: Fehlerhafte Übertragung kann zu Überdosierungen führen
Start der elektronische Patientenakte 3.0
Zwei Tage vor dem offiziellen Start der elektronischen Patientenakte (ePA) 3.0 am 15. Januar wurde das erste der beiden benötigten Aktensysteme zugelassen. Damit erhalten zunächst Versicherte von Krankenkassen, die mit Bitmarck und RISE zusammenarbeiten, eine ePA. Kunden der AOK und Techniker Krankenkasse müssen warten, da das Aktensystem von IBM nicht rechtzeitig fertig wurde. Der Testbetrieb wird daher nur mit dem System von RISE beginnen.
Die Systeme von IBM und RISE unterscheiden sich stark, was die Interoperabilität erschwert. Die Testphase soll bis spätestens April abgeschlossen sein. Ärzte sollen erst dann flächendeckend mit der ePA arbeiten, wenn positive Erfahrungen vorliegen.
Bitmarck-Chef Andreas Strausfeld betonte die Herausforderungen bei der Entwicklung, darunter späte Spezifikationen, kurzfristige Änderungen und Sicherheitsupdates.
Ab 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA, wenn sie nicht widersprechen (Opt-Out). Die Akte enthält Befunde, Diagnosen und Therapiedaten, um eine bessere Versorgung zu ermöglichen. Ärzte und Psychotherapeuten haben so einen schnellen Zugriff auf relevante Informationen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beantwortet bereits viele Fragen aus den Praxen zur neuen ePA.
(zuletzt aufgerufen 13.01.2025)
https://www.kbv.de/html/69298.php
(zuletzt aufgerufen 16.01.2025)
Holpriger Start der ePA-Testphase: Technische Probleme, Verzögerungen und Kritik
Der Start der Testphase der elektronischen Patientenakte (ePA) verläuft holprig. Technische Verzögerungen und fehlende Freigaben behindern den Beginn. Während einige Praxen bereits bereit sind, warten andere auf notwendige Updates der Praxisverwaltungssysteme (PVS), die erst Ende Januar eingespielt werden.
Versicherte von Krankenkassen, die mit Bitmarck/Rise zusammenarbeiten, können ihre ePA bald nutzen, darunter DAK-Gesundheit, BKKs, IKKs, KKH und hkk. Bei Krankenkassen mit IBM als Anbieter, darunter AOKs, TK und Barmer, verzögert sich der Start weiter. IBM muss noch eine „Allow-List“ des Bundesamts für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) erfüllen, was bis zum 29. Januar dauern kann. Bis dahin ist der Zugriff für Ärzte über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) deaktiviert, Versicherte können ihre Akte jedoch über die Kassen-Apps nutzen.
Arztpraxen bemängeln die mangelnde Transparenz und Kommunikation seitens der Gematik. Auch wenn erste Freigaben erfolgen, kann es Wochen dauern, bis Krankenkassen allen Versicherten eine ePA anlegen.
Die ePA wird zunächst in drei Modellregionen getestet: Hamburg, Teile Frankens und NRWs. Kritiker warnen vor Datenschutzproblemen und einer ambitionierten Umsetzung. Während gesetzlich Versicherte automatisch eine ePA erhalten, bleibt die Teilnahme für privat Versicherte freiwillig. Trotz der Schwierigkeiten gilt der Testbetrieb als wichtiger Schritt zur Digitalisierung des Gesundheitswesens.
(zuletzt aufgerufen 17.01.2025)
(zuletzt aufgerufen 15.01.2025)
Bundesweite Infokampagne zur „ePA für alle“
Das Bundesministerium für Gesundheit plant eine Aufklärungskampagne zur elektronischen Patientenakte, die am 15. Januar 2025 eingeführt werden wird. Ein Infomobil wird durch neun Städte touren, um Bürgerinnen und Bürgern im Gespräch mit Expertinnen und Experten Informationen zu bieten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht dies als einen seiner größten Erfolge und betont, dass die ePA die Gesundheitsversorgung entscheidend verbessern werde. Lauterbach hob hervor, dass die ePA die medizinische Versorgung nicht nur besser, sondern auch unbürokratischer machen werde, da alle Behandlungsdaten zentral verfügbar sind. Dies soll Doppeluntersuchungen vermeiden und Wechselwirkungen von Medikamenten besser erkennen lassen. Die ePA wird als Opt-out-Variante eingeführt, und eine Informationskampagne wurde gestartet, um die Öffentlichkeit darüber aufzuklären.
Vor dem Start der „ePA für alle“ sind zunächst vier Wochen als Pilotphase in Hamburg und Franken geplant, um mögliche Fehler zu erkennen. Danach wird die ePA bundesweit für alle Leistungserbringer verbindlich. Anfangs werden E-Rezeptdaten, Medikationslisten und Arztberichte in die ePA integriert. Der digitale Medikationsprozess mit einem elektronischen Medikationsplan soll ab Mitte Juli 2025 beginnen, und der weitere Ausbau der ePA erfolgt danach schrittweise. Datenschutz und Datensicherheit sind dabei zentrale Anliegen. Patienten behalten die Kontrolle über ihre Daten und können einzelne Befunde ausschließen oder die ePA komplett ablehnen.
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/09/30/das-infomobil-zur-epa-rollt-an
(zuletzt aufgerufen 30.09.2024)