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Schlagwort: ‘Gesundheitsversorgung’

GKV-Arzneimittelausgaben erreichen neuen Höchststand

04. Dezember 2024 | von

Die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erreichten 2023 mit 54 Milliarden Euro einen neuen Höchststand, was einen Anstieg von 74 Prozent im Vergleich zu vor zehn Jahren bedeutet. In diesem Zeitraum stieg die Anzahl der Verordnungen lediglich um 13,2 Prozent, von 651,5 Millionen auf 737,3 Millionen. Die Hauptursache für diese Ausgabensteigerung sind die Preise patentgeschützter Arzneimittel. Diese Medikamente machen mehr als die Hälfte der gesamten Arzneimittelausgaben aus, obwohl ihr Anteil an der tatsächlichen Versorgung immer weiter sinkt. 2023 deckten sie nur noch 6,7 Prozent der verordneten Tagesdosen ab, 2014 waren es noch 11,4 Prozent, was einen Rückgang von über 40 Prozent bedeutet.

Die Preise patentgeschützter Arzneimittel sind im Vergleich zu vor zehn Jahren stark gestiegen. Eine Packung eines solchen Arzneimittels kostete 2023 im Durchschnitt 587,72 Euro, mehr als dreimal so viel wie 2014 (190,06 Euro). Im Gegensatz dazu stiegen die Preise für Arzneimittel, deren Patentschutz abgelaufen ist und die als Generika erhältlich sind, im gleichen Zeitraum nur um 31 Prozent auf 34,85 Euro pro Packung.

Dieser Trend führt dazu, dass immer mehr Geld für die Versorgung einer kleineren Zahl von Patienten aufgewendet wird. Helmut Schröder, Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), betonte, dass trotz gesetzlicher Anpassungen wie dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz der starke Anstieg der Markteintrittspreise patentgeschützter Arzneimittel nicht wirksam gebremst werden konnte. Schröder fordert daher eine Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens, um eine bezahlbare und nachhaltige Arzneimittelversorgung in der GKV sicherzustellen.

 

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/155996/Neuer-Hoechstwert-bei-den-Arzneimittelausgaben

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/gkv-arzneimittelausgaben-erneut-stark-gestiegen-151579/

https://www.wido.de/news-presse/pressemitteilungen/2024/rekordwert-bei-den-gkv-arzneimittelkosten/

(zuletzt aufgerufen 26.11.2024)

Verbände warnen: Ethanol unverzichtbar für Medizin und Hygiene

04. Dezember 2024 | von

Vier Verbände der Gesundheitsindustrie (BPI, BVMed, IHO und VDGH) warnen vor einer geplanten Gefahreneinstufung von Ethanol durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA). Ethanol könnte als krebserregend oder reproduktionstoxisch eingestuft werden, was gravierende Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung hätte. Ethanol ist unverzichtbar in Desinfektionsmitteln, Medizinprodukten und Arzneimitteln, da es wirksam, sicher und biologisch abbaubar ist. Es wird zur Herstellung, Stabilisierung und Konservierung von Arzneimitteln sowie in Produktionsprozessen eingesetzt.

Eine CMR-Einstufung würde den Einsatz stark einschränken und langwierige Konformitätsverfahren für Produkte auslösen. Besonders betroffen wären Desinfektionsmittel, die essenziell für die Hygiene und Infektionskontrolle in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind. Die Verbände kritisieren, dass die Bewertung der ECHA auf Daten zur oralen Aufnahme von Ethanol basiert, obwohl die Anwendungen in der Medizin und Hygiene sicher und gut reguliert sind.

Die Verbände fordern, die geplante Einstufung zu verhindern, um eine Verschlechterung der Hygiene und Gesundheitsversorgung zu vermeiden. Ethanol bleibt in Pandemiezeiten und darüber hinaus eine zentrale Säule des Infektionsschutzes. Die Einstufung würde dem Ziel der Biozid- und CLP-Verordnungen, die menschliche Gesundheit zu schützen, widersprechen.

 

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/herstellung-wichtiger-arzneimittel-gefaehrdet-151424/

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/pharmazie/neue-auflagen-fuer-ethanol-verbaende-schlagen-alarm/

https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/ethanol-ist-im-medizinischen-bereich-unverzichtbar-163681/

(zuletzt aufgerufen 18.11.2024)

 

 

EU-Rat beschließt neue Abwasserrichtlinie

04. Dezember 2024 | von

Der Rat der EU hat eine neue Abwasserrichtlinie verabschiedet, die den Ausbau kommunaler Kläranlagen um eine vierte Reinigungsstufe vorschreibt. Diese zusätzliche Reinigungsebene soll Mikroschadstoffe wie Medikamentenrückstände, antibiotikaresistente Erreger, Viren und Mikroplastik aus dem Abwasser entfernen. Zur Finanzierung verpflichtet die Richtlinie Pharma- und Kosmetikhersteller, mindestens 80 % der Kosten zu tragen. In Deutschland werden die Gesamtkosten auf etwa 9 Milliarden Euro für den Ausbau und 1 Milliarde Euro jährlich für den Betrieb geschätzt. Zudem sollen die EU-Mitgliedstaaten die Wiederverwendung von behandeltem Abwasser fördern.

Die Richtlinie wird von Umwelt- und Wasserwirtschaftsverbänden wie dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft (DWA) als wichtiger Schritt für den Gewässerschutz unterstützt. Sie betonen jedoch die erheblichen finanziellen und organisatorischen Herausforderungen und fordern eine realistische und rechtssichere Umsetzung.

Pharmahersteller und ihre Verbände, darunter Pro Generika, der Verband der forschenden Arzneimittelhersteller (vfa) und der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), üben starke Kritik. Sie sehen die Kostenverteilung als einseitig und ungerecht, da andere Schadstoffquellen wie die Landwirtschaft oder der Verkehr nicht zur Finanzierung herangezogen werden, obwohl sie ebenfalls Schadstoffe in die Gewässer eintragen. Besonders Generika-Hersteller fühlen sich unverhältnismäßig belastet, da die Schadstoffe hauptsächlich durch die Nutzung von Medikamenten und nicht durch deren Herstellung entstehen.

Die Pharmaverbände warnen vor gravierenden Folgen: Die hohen finanziellen Belastungen könnten über die nächsten 20 Jahre Arzneimittelengpässe verschärfen und den Pharmastandort Deutschland schwächen. Sie fordern eine gerechtere Kostenverteilung, die auch andere Verursacher einbezieht, sowie Entlastungsmaßnahmen für die Branche, um eine stabile Arzneimittelversorgung und Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen.

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/rat-der-eu-beschliesst-neue-abwasserrichtlinie-151156/

(zuletzt aufgerufen 05.11.2024)

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/11/06/rat-der-eu-beschliesst-neue-abwasserrichtlinie

(zuletzt aufgerufen 06.11.2024)

BfArM sieht keinen Anlass zur Sorge bei Kinder-Arzneien

31. Oktober 2024 | von

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sieht die Versorgungslage für Fiebersäfte und Antibiotika für Kinder in der kommenden Infektionssaison als entspannt an. Es erwartet keine Engpässe bei Fiebersäften und geht davon aus, dass Lieferprobleme bei Penicillin V bis Ende Oktober 2024 weitgehend behoben sein werden. Alternative Antibiotika wie Amoxicillin stehen ausreichend zur Verfügung.

Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein (AVNR), kritisiert hingegen anhaltende Lieferengpässe bei Medikamenten wie Doxycyclin und Azithromycin sowie bei Kinder-Antibiotikasäften. Er zieht eine ernüchternde Bilanz des seit über einem Jahr in Kraft befindlichen Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes, das seiner Ansicht nach kaum Wirkung zeigt. Trotz der Versprechen des BfArM seien weiterhin rund 500 Medikamente nicht lieferbar, und Preis befürchtet Engpässe im Herbst, besonders bei Antibiotika, da die Erkältungssaison noch bevorsteht. Damit weichen die Einschätzungen des BfArM und der Apothekenbranche deutlich voneinander ab.

Der Vorsitzender des Hessischen Apothekerverbands, Holger Seyfarth, warnte zudem, dass Apotheken aufgrund der Lieferengpässe und mangelnder politischer Maßnahmen ihre Versorgungsaufgabe nicht mehr vollständig erfüllen können. Wie sich die Lage bei Kinderarzneimitteln in der im Herbst beginnenden Erkältungszeit entwickeln wird, sei zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar.

 

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/09/16/bfarm-befuerchtet-keine-lieferengpaesse-bei-kinder-fiebersaeften

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bfarm-sieht-keinen-anlass-zur-sorge-bei-kinder-arzneien-149997/

(zuletzt aufgerufen 16.09.2024)

Bundeskabinett beschließt Entwurf der Krankenhausreform

27. Mai 2024 | von

Am 15.05.2024 verabschiedete das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf Lauterbachs zur Krankenhausreform. Ziele der Krankenhausreform sind die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung und Entbürokratisierung.

Die Behandlungsqualität wird dadurch verbessert, dass Kliniken auf bestimmte Leistungen spezialisiert werden und man somit den Fokus auf Qualität statt Quantität legt. So könne man Qualitätsdefizite vermeiden, da diese Kliniken keine Leistungen mehr vornehmen müssen, in denen sie nur wenig Erfahrung haben.

Auch die Vergütung soll sich ändern. Kliniken sollen in Zukunft Vorhaltepauschalen bekommen, anstatt pro Behandlung bezahlt zu werden. Krankenhäuser erhalten dann den Großteil ihres Geldes dafür, dass sie qualifiziertes Personal oder bestimmte medizinische Geräte haben, unabhängig von der Zahl der behandelten Fälle.

Lauterbachs Entwurf wird von den Ländern kritisiert. Man kann die Folgen der Reform noch nicht abschätzen, aber es wird befürchtet, dass vor allem Kliniken auf dem Land gefährdet sind. Kerstin von der Decken, Gesundheitsministerin in Schleswig-Holstein, äußerte sich und sagte, dass die Länder mehr Flexibilität bräuchten. Die Länder wollen noch einige Änderungen an der Reform durchsetzen, beispielsweise Ausnahmeregelungen zu Kliniken auf dem Land.

 

Quellen:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenhaus/krankenhausreform

https://www.sueddeutsche.de/politik/krankenhausreform-lauterbach-kabinett-gesetz-beschluss-widerstand-1.7251275

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/krankenhausreform-122.html

(zuletzt aufgerufen am 23.05.2024)

Bundesrat fordert mehr Flexibilität in der Arzneimittelversorgung

08. Mai 2024 | von

Der Bundesrat fordert von der Bundesregierung eine Strategie oder ein Gesetz, um die Versorgung mit Arzneimitteln, besonders bei Kindern und Jugendlichen, zu verbessern. Anlass hierfür war eine Initiative von Bayern und Baden-Württemberg, die auf die Knappheit von Kinderarzneimitteln im Winter 2022/23 aufmerksam machte.

Am 26.04.2024 stimmte der Bundesrat dem Antrag zu, den auch Nordrhein-Westfalen unterstützte. Um Engpässen entgegenzuwirken, solle man für Vor-Ort-Apotheken die Vorschriften für Import und Lagerhaltung von Arzneimitteln lockern. Somit sollen nicht nur Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken Medikamente länger lagern können, sondern auch bei öffentlichen Apotheken müsse nicht immer ein Personenbezug bestehen.

In Absprache mit dem Arzt oder der Ärztin sollen Apotheken von nicht vorrätigen Medikamenten abweichen dürfen, sofern sie nicht auf der Substitutionsausschlussliste stehen. Eine weitere Idee sei, dass Apotheken auf Grundlage einer Standardzulassung selber Fiebersäfte und -zäpfchen herstellen, um den steigenden Bedarf decken zu können.

Quellen:

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/04/26/bundesrat-will-mehr-flexibilitaet-in-der-arzneimittelversorgung

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bundesrat-fordert-mehr-flexibilitaet-fuer-apotheken-147042/

Hindernisse und Chancen bei honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen

02. Mai 2024 | von

Pharmazeutische Dienstleistungen, die über die reine Abgabe von Arzneimitteln hinausgehen, eröffnen neue Perspektiven für eine ganzheitliche Patientenbetreuung. Im Mittelpunkt steht die Sicherheit des Patienten und nicht nur Verordnung und Abgabe von Arzneimitteln.

Ein herausragendes Beispiel ist das Medikationsmanagement, bei dem nicht nur einzelne Medikamente, sondern die gesamte Medikation im Mittelpunkt steht. Diese Art der Betreuung erfordert eine eigene Vergütung, die nicht an den Preis der verabreichten Arzneimittel gekoppelt ist. Im Gegensatz zur ärztlichen Verordnung wird diese Betreuung nicht vom Arzt, sondern vom Patienten selbst initiiert.

Trotz des Potenzials, das in diesen honorierten Dienstleistungen steckt, zeigen sich die Apotheken zurückhaltend. Im dritten Quartal 2023 wurde nur etwa ein Zehntel der zur Verfügung stehenden Mittel für diese Leistungen genutzt. Ein wesentlicher Grund dafür ist der Personalmangel, der es den Apotheken erschwert, solche umfassenden Betreuungsleistungen anzubieten.

In dieser Zurückhaltung liegen aber auch Chancen. Durch die Überwindung dieser Hemmnisse und die verstärkte Nutzung honorierter pharmazeutischer Dienstleistungen können Apotheken einen deutlichen Mehrwert für ihre Kunden schaffen. Eine ganzheitliche Betreuung, die über die reine Abgabe von Arzneimitteln hinausgeht, kann nicht nur die Gesundheit und das Wohlbefinden der Patienten verbessern, sondern auch zur Effizienzsteigerung im Gesundheitswesen beitragen.

Quellen: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/03/21/hindernisse-und-chancen-bei-den-honorierten-dienstleistungen

 

Drei Monate E-Rezept-Pflicht: Technische Herausforderungen und Nutzungstrends

04. April 2024 | von

Seit der Einführung der E-Rezeptpflicht vor drei Monaten kämpfen Arztpraxen, Apotheken und Patienten immer wieder mit technischen Problemen, die den reibungslosen Ablauf behindern. Trotz der Hoffnung auf eine effizientere Verschreibung und Abrechnung von Arzneimitteln sehen sich viele Beteiligte immer wieder mit Herausforderungen, insbesondere im Zusammenhang mit der technischen Infrastruktur und der elektronischen Signatur, konfrontiert.

Eine nicht repräsentative Umfrage der KV Rheinland-Pfalz unter ihren Mitgliedern ergab, dass 65 Prozent von Schwierigkeiten berichten, wobei über 62 Prozent Probleme mit der technischen Infrastruktur und rund 80 Prozent einen erheblichen Zeitaufwand für die Aufklärung der Patienten über das E-Rezept angaben.

Ein weiteres Problem liegt im Prozess: Ärzte geben Rezepte oft erst mit Verzögerung frei, was dazu führt, dass die Apotheken die Rezepte erst verspätet auf der Versichertenkarte abrufen können. Viele Patienten, die direkt nach dem Arzttermin in die Apotheke kommen, müssen deshalb auf ihr Medikament warten.

Trotz dieser Schwierigkeiten ist eine steigende Nutzung des E-Rezepts zu verzeichnen: Im Januar 2024 wurden bereits 69 % der eingelösten Rezepte in diesem Format ausgestellt. Dennoch gibt es Verbesserungsmöglichkeiten, insbesondere im Bereich der Pflegeeinrichtungen, wo die Einführung des E-Rezepts die Versorgung weiter verbessern könnte.

Quellen: https://www.stern.de/gesellschaft/regional/rheinland-pfalz-saarland/digitalisierung–drei-monate-e-rezept-pflicht–kampf-mit-technik-problemen-34590128.html 

https://www.volksfreund.de/region/rheinland-pfalz/drei-monate-e-rezept-pflicht-kampf-mit-technik-problemen_aid-109900059 zuletzt aufgerufen am 04.04.2024

Start des „fit4translation“-Projekts

19. Januar 2024 | von

An Hochschulen werden häufig innovative Lösungen zu medizinischen Problemen entwickelt. Diese kommen jedoch in den meisten Fällen nicht in der Patientenversorgung an.

Dafür wurde nun das Projekt „fit4translation“ vorgestellt, welches dieses Problem lösen soll. Koordiniert wird das Projekt von der RWTH Aachen in Zusammenarbeit mit der Uni Münster, die im Bereich der Software und des Qualitätsmanagements unterstützt. Die Uni Bonn wird im Bereich des Risikomanagements beraten.

Das Ziel von „fit4translation“ sei es, Methoden und Prozesse zu entwickeln, die an den Universitäten umsetzbar sind und den Anforderungen der Medizinprodukteverordnung entsprechen. Mithilfe eines Simulations- und Usabilitylabors solle zusätzlich die Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit der Software und Produkten getestet werden.

 

Quellen:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/148271/Digitalanwendungen-Projekt-will-Innovationen-in-Versorgung-bringen

https://www.ukaachen.de/kliniken-institute/institut-fuer-medizinische-informatik/alle-beitraege-aus-news/news/fit4translation-geht-im-rahmen-der-medizininformatik-initiative-an-den-start/

(zuletzt aufgerufen am 17.01.2024)

Geplante Reform der medizinischen Notfallversorgung

19. Januar 2024 | von

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat ein Eckpunktepapier zur Reform der medizinischen Notfallversorgung vorgestellt. Diese soll im Januar 2025 in Kraft treten.

Das Ziel seiner Pläne ist es, die Krankenhäuser und Notaufnahmen zu entlasten. Um dies zu erreichen, werde man unter anderem die beiden Nummern 112 und 116117 vernetzen. Nach einem telefonischen oder telemedizinischen Erstgespräch würden Personen dann der richtigen Notfallstruktur zugeordnet werden. Außerdem würde man integrierte Notfallzentren an Krankenhäusern einrichten. Lauterbach betont, dass auch eine Reform des Rettungsdienstes notwendig sei. Die Rettungsdienste müssten mit den Notfallzentren und Notdienststellen in digitalem Kontakt stehen und Zugriff auf die elektronische Patientenakte haben.

 

Quelle:

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/karl-lauterbach-reform-notfallversorgung-100.html

(zuletzt aufgerufen am 17.01.2024)