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Schlagwort: ‘Gesundheitsversorgung’

BfArM sieht keinen Anlass zur Sorge bei Kinder-Arzneien

31. Oktober 2024 | von

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sieht die Versorgungslage für Fiebersäfte und Antibiotika für Kinder in der kommenden Infektionssaison als entspannt an. Es erwartet keine Engpässe bei Fiebersäften und geht davon aus, dass Lieferprobleme bei Penicillin V bis Ende Oktober 2024 weitgehend behoben sein werden. Alternative Antibiotika wie Amoxicillin stehen ausreichend zur Verfügung.

Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein (AVNR), kritisiert hingegen anhaltende Lieferengpässe bei Medikamenten wie Doxycyclin und Azithromycin sowie bei Kinder-Antibiotikasäften. Er zieht eine ernüchternde Bilanz des seit über einem Jahr in Kraft befindlichen Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes, das seiner Ansicht nach kaum Wirkung zeigt. Trotz der Versprechen des BfArM seien weiterhin rund 500 Medikamente nicht lieferbar, und Preis befürchtet Engpässe im Herbst, besonders bei Antibiotika, da die Erkältungssaison noch bevorsteht. Damit weichen die Einschätzungen des BfArM und der Apothekenbranche deutlich voneinander ab.

Der Vorsitzender des Hessischen Apothekerverbands, Holger Seyfarth, warnte zudem, dass Apotheken aufgrund der Lieferengpässe und mangelnder politischer Maßnahmen ihre Versorgungsaufgabe nicht mehr vollständig erfüllen können. Wie sich die Lage bei Kinderarzneimitteln in der im Herbst beginnenden Erkältungszeit entwickeln wird, sei zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar.

 

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/09/16/bfarm-befuerchtet-keine-lieferengpaesse-bei-kinder-fiebersaeften

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bfarm-sieht-keinen-anlass-zur-sorge-bei-kinder-arzneien-149997/

(zuletzt aufgerufen 16.09.2024)

Bundeskabinett beschließt Entwurf der Krankenhausreform

27. Mai 2024 | von

Am 15.05.2024 verabschiedete das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf Lauterbachs zur Krankenhausreform. Ziele der Krankenhausreform sind die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung und Entbürokratisierung.

Die Behandlungsqualität wird dadurch verbessert, dass Kliniken auf bestimmte Leistungen spezialisiert werden und man somit den Fokus auf Qualität statt Quantität legt. So könne man Qualitätsdefizite vermeiden, da diese Kliniken keine Leistungen mehr vornehmen müssen, in denen sie nur wenig Erfahrung haben.

Auch die Vergütung soll sich ändern. Kliniken sollen in Zukunft Vorhaltepauschalen bekommen, anstatt pro Behandlung bezahlt zu werden. Krankenhäuser erhalten dann den Großteil ihres Geldes dafür, dass sie qualifiziertes Personal oder bestimmte medizinische Geräte haben, unabhängig von der Zahl der behandelten Fälle.

Lauterbachs Entwurf wird von den Ländern kritisiert. Man kann die Folgen der Reform noch nicht abschätzen, aber es wird befürchtet, dass vor allem Kliniken auf dem Land gefährdet sind. Kerstin von der Decken, Gesundheitsministerin in Schleswig-Holstein, äußerte sich und sagte, dass die Länder mehr Flexibilität bräuchten. Die Länder wollen noch einige Änderungen an der Reform durchsetzen, beispielsweise Ausnahmeregelungen zu Kliniken auf dem Land.

 

Quellen:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenhaus/krankenhausreform

https://www.sueddeutsche.de/politik/krankenhausreform-lauterbach-kabinett-gesetz-beschluss-widerstand-1.7251275

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/krankenhausreform-122.html

(zuletzt aufgerufen am 23.05.2024)

Bundesrat fordert mehr Flexibilität in der Arzneimittelversorgung

08. Mai 2024 | von

Der Bundesrat fordert von der Bundesregierung eine Strategie oder ein Gesetz, um die Versorgung mit Arzneimitteln, besonders bei Kindern und Jugendlichen, zu verbessern. Anlass hierfür war eine Initiative von Bayern und Baden-Württemberg, die auf die Knappheit von Kinderarzneimitteln im Winter 2022/23 aufmerksam machte.

Am 26.04.2024 stimmte der Bundesrat dem Antrag zu, den auch Nordrhein-Westfalen unterstützte. Um Engpässen entgegenzuwirken, solle man für Vor-Ort-Apotheken die Vorschriften für Import und Lagerhaltung von Arzneimitteln lockern. Somit sollen nicht nur Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken Medikamente länger lagern können, sondern auch bei öffentlichen Apotheken müsse nicht immer ein Personenbezug bestehen.

In Absprache mit dem Arzt oder der Ärztin sollen Apotheken von nicht vorrätigen Medikamenten abweichen dürfen, sofern sie nicht auf der Substitutionsausschlussliste stehen. Eine weitere Idee sei, dass Apotheken auf Grundlage einer Standardzulassung selber Fiebersäfte und -zäpfchen herstellen, um den steigenden Bedarf decken zu können.

Quellen:

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/04/26/bundesrat-will-mehr-flexibilitaet-in-der-arzneimittelversorgung

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bundesrat-fordert-mehr-flexibilitaet-fuer-apotheken-147042/

Hindernisse und Chancen bei honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen

02. Mai 2024 | von

Pharmazeutische Dienstleistungen, die über die reine Abgabe von Arzneimitteln hinausgehen, eröffnen neue Perspektiven für eine ganzheitliche Patientenbetreuung. Im Mittelpunkt steht die Sicherheit des Patienten und nicht nur Verordnung und Abgabe von Arzneimitteln.

Ein herausragendes Beispiel ist das Medikationsmanagement, bei dem nicht nur einzelne Medikamente, sondern die gesamte Medikation im Mittelpunkt steht. Diese Art der Betreuung erfordert eine eigene Vergütung, die nicht an den Preis der verabreichten Arzneimittel gekoppelt ist. Im Gegensatz zur ärztlichen Verordnung wird diese Betreuung nicht vom Arzt, sondern vom Patienten selbst initiiert.

Trotz des Potenzials, das in diesen honorierten Dienstleistungen steckt, zeigen sich die Apotheken zurückhaltend. Im dritten Quartal 2023 wurde nur etwa ein Zehntel der zur Verfügung stehenden Mittel für diese Leistungen genutzt. Ein wesentlicher Grund dafür ist der Personalmangel, der es den Apotheken erschwert, solche umfassenden Betreuungsleistungen anzubieten.

In dieser Zurückhaltung liegen aber auch Chancen. Durch die Überwindung dieser Hemmnisse und die verstärkte Nutzung honorierter pharmazeutischer Dienstleistungen können Apotheken einen deutlichen Mehrwert für ihre Kunden schaffen. Eine ganzheitliche Betreuung, die über die reine Abgabe von Arzneimitteln hinausgeht, kann nicht nur die Gesundheit und das Wohlbefinden der Patienten verbessern, sondern auch zur Effizienzsteigerung im Gesundheitswesen beitragen.

Quellen: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/03/21/hindernisse-und-chancen-bei-den-honorierten-dienstleistungen

 

Drei Monate E-Rezept-Pflicht: Technische Herausforderungen und Nutzungstrends

04. April 2024 | von

Seit der Einführung der E-Rezeptpflicht vor drei Monaten kämpfen Arztpraxen, Apotheken und Patienten immer wieder mit technischen Problemen, die den reibungslosen Ablauf behindern. Trotz der Hoffnung auf eine effizientere Verschreibung und Abrechnung von Arzneimitteln sehen sich viele Beteiligte immer wieder mit Herausforderungen, insbesondere im Zusammenhang mit der technischen Infrastruktur und der elektronischen Signatur, konfrontiert.

Eine nicht repräsentative Umfrage der KV Rheinland-Pfalz unter ihren Mitgliedern ergab, dass 65 Prozent von Schwierigkeiten berichten, wobei über 62 Prozent Probleme mit der technischen Infrastruktur und rund 80 Prozent einen erheblichen Zeitaufwand für die Aufklärung der Patienten über das E-Rezept angaben.

Ein weiteres Problem liegt im Prozess: Ärzte geben Rezepte oft erst mit Verzögerung frei, was dazu führt, dass die Apotheken die Rezepte erst verspätet auf der Versichertenkarte abrufen können. Viele Patienten, die direkt nach dem Arzttermin in die Apotheke kommen, müssen deshalb auf ihr Medikament warten.

Trotz dieser Schwierigkeiten ist eine steigende Nutzung des E-Rezepts zu verzeichnen: Im Januar 2024 wurden bereits 69 % der eingelösten Rezepte in diesem Format ausgestellt. Dennoch gibt es Verbesserungsmöglichkeiten, insbesondere im Bereich der Pflegeeinrichtungen, wo die Einführung des E-Rezepts die Versorgung weiter verbessern könnte.

Quellen: https://www.stern.de/gesellschaft/regional/rheinland-pfalz-saarland/digitalisierung–drei-monate-e-rezept-pflicht–kampf-mit-technik-problemen-34590128.html 

https://www.volksfreund.de/region/rheinland-pfalz/drei-monate-e-rezept-pflicht-kampf-mit-technik-problemen_aid-109900059 zuletzt aufgerufen am 04.04.2024

Start des „fit4translation“-Projekts

19. Januar 2024 | von

An Hochschulen werden häufig innovative Lösungen zu medizinischen Problemen entwickelt. Diese kommen jedoch in den meisten Fällen nicht in der Patientenversorgung an.

Dafür wurde nun das Projekt „fit4translation“ vorgestellt, welches dieses Problem lösen soll. Koordiniert wird das Projekt von der RWTH Aachen in Zusammenarbeit mit der Uni Münster, die im Bereich der Software und des Qualitätsmanagements unterstützt. Die Uni Bonn wird im Bereich des Risikomanagements beraten.

Das Ziel von „fit4translation“ sei es, Methoden und Prozesse zu entwickeln, die an den Universitäten umsetzbar sind und den Anforderungen der Medizinprodukteverordnung entsprechen. Mithilfe eines Simulations- und Usabilitylabors solle zusätzlich die Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit der Software und Produkten getestet werden.

 

Quellen:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/148271/Digitalanwendungen-Projekt-will-Innovationen-in-Versorgung-bringen

https://www.ukaachen.de/kliniken-institute/institut-fuer-medizinische-informatik/alle-beitraege-aus-news/news/fit4translation-geht-im-rahmen-der-medizininformatik-initiative-an-den-start/

(zuletzt aufgerufen am 17.01.2024)

Geplante Reform der medizinischen Notfallversorgung

19. Januar 2024 | von

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat ein Eckpunktepapier zur Reform der medizinischen Notfallversorgung vorgestellt. Diese soll im Januar 2025 in Kraft treten.

Das Ziel seiner Pläne ist es, die Krankenhäuser und Notaufnahmen zu entlasten. Um dies zu erreichen, werde man unter anderem die beiden Nummern 112 und 116117 vernetzen. Nach einem telefonischen oder telemedizinischen Erstgespräch würden Personen dann der richtigen Notfallstruktur zugeordnet werden. Außerdem würde man integrierte Notfallzentren an Krankenhäusern einrichten. Lauterbach betont, dass auch eine Reform des Rettungsdienstes notwendig sei. Die Rettungsdienste müssten mit den Notfallzentren und Notdienststellen in digitalem Kontakt stehen und Zugriff auf die elektronische Patientenakte haben.

 

Quelle:

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/karl-lauterbach-reform-notfallversorgung-100.html

(zuletzt aufgerufen am 17.01.2024)

Potenzielle Lösung bei Lieferengpässen von Arzneimitteln

16. November 2023 | von

Bei der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am 06.11.2023 wurde unter anderem die Arzneimittelversorgung besprochen. Laut dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zähle man derzeit über 500 Lieferengpässe. Eine weitere Sorge der MPK-Runde sei die sinkende Attraktivität der aktuellen Erstattungspreispolitik für Pharmaunternehmen. Immer mehr Produktionsstandorte würden nach außerhalb der EU-Grenzen verlagert.

Eine mögliche Lösung für die Lieferengpässe wurde nun durch Änderungsanträge des Digitalgesetzes vorgestellt. Zum 01.10.2023 wurde bereits beschlossen, dass Pharmaunternehmen die Möglichkeit haben sollen, künftig per Antrag den Erstattungspreis für ein Produkt zu erhöhen. Das Produkt müsse dabei mehreren Anforderungen entsprechen, um einen höheren Erstattungspreis zu erhalten. Die Änderungen im Digitalgesetz schlagen nun eine zweite Erhöhung des Erstattungspreises vor. Das BfArM prüfe in diesem Fall auch, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, um die Erhöhungen zu gewähren.

Ziel dieser Maßnahmen sei eine kostendeckende und wirtschaftliche Produktion.

 

Quellen: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/147111/Ministerpraesidenten-sorgen-sich-um-Arzneimittelversorgung

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/147323/Ampel-will-weitere-Preiserhoehungen-bei-Arzneimitteln-ermoeglichen

(zuletzt aufgerufen am 15.11.2023)

Pilotprojekt für bessere Versorgung in Pflegeheimen

06. September 2022 | von

In einem Pilotprojekt der AOK-Initiative „Stadt. Land. Gesund. für eine bessere ländliche Gesundheitsversorgung“ der AOK Nordost in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sollen die häufigsten hausärztlichen Untersuchungen bei Pflegeheimbewohnern vollständig via Videokonferenz durchgeführt werden. Die AOK Nordost arbeitet in diesem sechsmonatigen Projekt zusammen mit Pflegeheimen, Ärzten und dem Telemedizinanbieter Medkitdoc an der Aufrechterhaltung der ärztlichen Versorgung in Pflegeheimen. Hierbei wird das Problem des hohen Bedarfs an intensiver und kontinuierlicher ärztlicher Betreuung durch die in der Pflege noch wenig genutzten Möglichkeiten der Digitalisierung angegangen. Über Medkitdoc können die häufigsten hausärztlichen Untersuchungen via Videokonferenz durchgeführt werden, indem verschiedene zertifizierte Medizingeräte zum Einsatz kommen. Die erhobenen Daten wie EKG und Blutsauerstoff werden über eine App während der Videokonferenz an den behandelnden Arzt weitergeleitet. Herz- und Lungengeräusche können ebenfalls mittels eines Stethoskops abgehört werden. Das Projekt könnte vor allem für Pflegeheimen auf dem Land, auf dem es immer weniger Ärzte gibt, von Bedeutung sein.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/137000/Mit-Telemedizin-gegen-Aerztemangel-in-Pflegeheimen (Zugriff am: 02.09.2022)

Die pharmazeutischen Dienstleistungen

30. Juni 2022 | von

Nach langen Verhandlungen zwischen dem deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) wurde nun ein schriftlicher Schiedsspruch veröffentlicht. Ab sofort dürfen Apotheken die folgenden fünf pharmazeutischen Dienstleistungen anbieten: (1) die erweiterte Medikationsberatung von Patientinnen und Patienten mit Polymedikation, (2) die pharmazeutische Beratung von Patientinnen und Patienten nach Organtransplantationen, (3) die pharmazeutische Beratung von Patientinnen und Patienten unter oraler Antitumortherapie, (4) die standardisierte Risikoerfassung bei Bluthochdruck-Patientinnen und (5) für Patienten, die mindestens ein antihypertensives Medikament einnehmen, die standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und das Üben der Inhalationstechnik für Patientinnen und Patienten ab sechs Jahren. Die neuen Dienstleistungen sollen über die Nacht- und Notdienstfonds mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Während die Blutdruckmessung und die Inhalativa-Schulungen ab sofort möglich sein sollen, benötigen die restlichen drei pharmazeutischen Dienstleistungen spezifische Fortbildungen. Weiterhin können nur Apothekerinnen und Apotheker mit entsprechenden Fortbildungen die erweiterte Medikationsberatung und die pharmazeutische Betreuung durchführen. Die entsprechenden Schulungen werden voraussichtlich von der Landesapothekerkammer angeboten.

Laut ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening, seien alle Apotheken zu den beschriebenen Dienstleistungen fähig und sollen diese auch anbieten.

Diese Entwicklung trifft jedoch nicht nur auf Zuspruch. Die Kassenärztliche Bundevereinigung (KBV), der Deutsche Hausärzteverband (DHÄV) und der MEDI-Verbund Baden-Württemberg äußern ihren Unmut über die pharmazeutischen Dienstleistungen. Demnach seien die neuen Dienstleistungen „inhaltlich fragwürdig und teuer“, wie der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen betont. Hauptpunkt dabei sei die Vergütung, welche nach aktuellem Plan für die Apotheken höher als für die Arztpraxen ausfallen soll. Deswegen wird die Erhöhung des Honorars für die Ärztinnen und Ärzte gefordert. Zudem verfügen laut dem KBV-Vizevorsitzenden Stefan Hofmeister die Apotheker nicht über das nötige Wissen. Einen weiteren Kritikpunkt sieht der Ulrich Weigeldt, Chef der DHÄV in der Zerstückelung der Patientenversorgung, wenn nun neben den Krankenhäusern, Fachärztinnen und – ärzte sowie Hausärztinnen und –ärzte die Apothekerinnen und Apotheker die Therapie mitgestalten. Laut Weigeldt wird es unweigerlich dazu kommen, dass die Hausärztinnen und –ärzte die unterschiedlichen Anordnungen zusammenbringen und bewerten müssen. Auch der MEDI-Verband unter dem sich 5000 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte versammeln, übt Kritik an den pharmazeutischen Dienstleistungen. Einerseits sei die fachspezifische Beratung von Patientinnen und Patienten nur mit abgeschlossenem Medizin-Studium möglich. Andererseits entstehe durch die Einführung der Dienstleistungen ein Konkurrenzkampf zwischen Ärztinnen bzw. Ärzten und den Apothekerinnen bzw. Apothekern.

 

Quellen: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/die-pharmazeutischen-dienstleistungen-sind-da-133644/

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/das-sind-die-pharmazeutischen-dienstleistungen-133663/

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/aerzte-laufen-sturm-gegen-pharmazeutische-dienstleistungen-133684/