Schlagwort: ‘Medikationssicherheit’
Bundesweiter Rollout der elektronischen Patientenakte verzögert sich auf Anfang 2025
Der bundesweite Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) verzögert sich und wird frühestens im April 2025 erfolgen. Ursprünglich war der Start für Mitte Februar vorgesehen, jedoch führten Sicherheitsbedenken und die Notwendigkeit zusätzlicher technischer Maßnahmen zu einer Verschiebung. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte bereits im November 2024 darauf hingewiesen, dass Softwarehersteller mehr Zeit für die Einführung benötigen.
Für den Rollout müssen zwei zentrale Kriterien erfüllt sein: Die ePA muss sich in den Modellregionen bewähren, und es müssen zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik umgesetzt werden. Daher sei eine „frühestmögliche bundesweite Nutzung“ erst im zweiten Quartal 2025 realistisch, so das BMG. Auch der elektronische Medikationsplan (eMP), der als Teil der ePA vorgesehen ist, wird entsprechend später eingeführt.
Die Gematik-Gesellschafter, darunter der Deutsche Apothekerverband (DAV), wurden über die Verzögerung informiert. Ein weiteres Update, das „Zwischen-Release ePA 3.0.5“, ist für Juli 2025 geplant. Dieses Update soll die Stabilisierung und Optimierung des Systems unterstützen und den TI-Messenger für eine verbesserte Kommunikation zwischen Leistungserbringenden und Patienten enthalten. Trotz der Verzögerungen arbeiten alle Beteiligten mit Hochdruck an der Umsetzung der ePA.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/e-medikationsplan-erst-im-fruehjahr-2026-153125/
(zuletzt aufgerufen 11.02.2025)
https://www.kbv.de/html/1150_73808.php
(zuletzt aufgerufen 13.02.2025)
Sicherheitsrisiko Medikationsplan: Fehlerhafte Übertragung kann zu Überdosierungen führen
Charité Berlin verspricht sich bessere Patientenversorgung durch digitale Behandlungsakte
Zusammen mit dem Klinikbetreiber Vivantes hat die Berliner Charité eine digitale Behandlungsakte für gemeinsam behandelte Patienten eingeführt. Durch den direkten Austausch von Dokumenten wie Arztbriefen, Röntgenbefunden, Medikationsplänen oder Laborwerten zwischen den beiden Parteien sollen Wartezeiten verkürzt, Doppeluntersuchungen vermieden und eine bessere Patientenversorgung ermöglicht werden. Voraussetzung des digitalen Datenaustauschs sei das ausdrückliche schriftliche Einverständnis der Patienten. Laut Heyo K. Kroemer, Charité-Vorstandschef, wurde durch die digitale Behandlungsakte ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung durch die zwei größten Leistungsträger in Berlin gemacht. Er sei sich sicher, dass sich zeitnah auch andere Häuser anschließen werden.
Quelle: https://www.cio.de/a/charite-startet-digitale-behandlungsakte,3664173, 19. Juli 2021
Arzneimitteltherapiesicherheit kann durch Medikationsanalysen in der Apotheke gesteigert werden
Eine Beobachtungsstudie der Apothekerkammer Westfalen-Lippe hat gezeigt, dass die Patienten von pharmazeutischen Dienstleistungen wie Medikationsanalysen profitieren können. So erhöhen strukturierte Medikationsanalysen in der Apotheke die Arzneimitteltherapiesicherheit massiv. Bei 98 Prozent der Patienten wurde mindestens ein arzneimittelbezogenes Problem festgestellt. Bei einem signifikanten Anteil der Patienten gelang es, die von den Apothekern formulierten Empfehlungen umzusetzen. Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, betont, dass durch die Studie untermauert werde, wie gut die Apotheker auf die im Apotheken-vor-Ort-Stärkungsgesetz vorgesehenen pharmazeutischen Dienstleistungen vorbereitet sind.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/05/21/studie-belegt-mehr-amts-durch-medikationsanalysen-in-der-apotheke, 7. Juni 2021
Vorbereitungen für Wiederholungsrezepte werden getroffen
Wiederholungsrezepte sollen auf Basis der gesetzlichen Grundlage zusammen mit dem E-Rezept zum 1. Januar 2022 eingeführt werden. So sei die Erstellung von Mehrfachverordnungen erlaubt, die eine Erstabgabe und maximal drei wiederholende Abgaben vorsehen. Dadurch soll die kontinuierliche Versorgung von Patienten erleichtert werden. Die Verordnungen bleiben bis zu 365 Tage gültig. Wichtig sei, dass Ärztinnen und Ärzte die jeweiligen Einlösefristen angeben müssen, um Fehlanwendungen und Missbrauch zu verhindern.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/05/12/g-ba-trifft-vorbereitungen-fuer-wiederholungsrezepte, 24. Mai 2021
Pharmazeutische Dienstleistungen im Rahmen des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes
Das im Dezember letzten Jahres in Kraft getretene Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz soll die flächendeckende Versorgung durch lokale Apotheken fördern. Hierzu sollen Apotheken ab Anfang 2022 neue pharmazeutische Dienstleistungen anbieten. Die genauen Rahmenbedingungen wie konkrete Leistungen und Honorare müssen bis zum 30. Juni 2021 ausgearbeitet sein. Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) ist der Ansicht, dass die pharmazeutischen Dienstleistungen vorrangig zur Ausbesserung bestehender Versorgungsdefizite in drei Bereichen angeboten werden sollen. So sollten die Risiken der Polymedikation reduziert, die Therapietreue verbessert und die Prävention von Volkserkrankungen angegangen werden. Als Beispiele für weitere pharmazeutische Dienstleistungen nennt der BPhD Beratungsstunden zur Raucherentwöhnung, Schwangerschaft, Verhütung, Ernährung und Diabetes. Zudem könnten Schulungen zur Adhärenzförderung sowie Therapiebegleitungen bei chronischen Krankheiten angeboten werden. Bei der Festlegung der Dienstleistungen sollen auch Patientenvertreter mit einbezogen werden, weil es notwendig sei, die Dienstleistungen auf die Bedürfnisse der Patienten anzupassen.
Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/pharmazeutische-dienstleistungen-konkretisieren-und-ausweiten-124859/seite/alle/, 12. April 2021
Digitales Pilotprojekt für mehr Arzneimitteltherapiesicherheit
Das Pilotprojekt „Digitales interprofessionelles Medikationsmanagement“ wird am 1. April von dem Hausärzteverbund Nordrhein und der GWQ Service Plus AG gestartet. Ziel des Projektes sei es mithilfe einer standardisierten Softwareunterstützung die gemeinsame Betreuung von Patienten durch Ärzte und Apotheken zu verbessern und arzneimittelbezogene Probleme besser zu erkennen und zu lösen. Hintergrund des Projektes sei der zunehmende Anteil an multimorbiden Patienten und die damit einhergehende Polymedikation. Diese berge erhebliche Risiken, insbesondere wenn frei verkäufliche Medikamente als Selbstmedikation hinzukämen. Durch die Medikationsmanagementsoftware betreuen Hausärzte und Apotheker ihre Patienten gemeinsam und können bei Neueinstellungen als auch in der kontinuierlichen Weiterbetreuung arzneimittelbezogene Probleme erkennen und lösen.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/01/25/digitales-pilotprojekt-am-start-mehr-arzneimitteltherapiesicherheit-fuer-patienten, 25. Januar 2021
Bundeseinheitliche Medikationsplan ist nicht selbsterklärend
Seit einigen Jahren haben gesetzlich versicherte Patienten einen Anspruch auf den bundeseinheitlichen Medikationsplan, wenn sie drei oder mehr Arzneimittel dauerhaft einnehmen müssen. Hierbei soll der bundeseinheitliche Medikationsplan das Risiko von Fehlanwendungen minimieren. Er enthält eine standardisierte Form der Auflistung aller eingenommenen Medikamente.
Jedoch zeigen mehrere Untersuchungen, dass die Angaben des bundeseinheitlichen Medikationsplans ohne Erklärungen missverstanden werden. So haben beispielsweise in einer Kohorte von 90 Patienten nur 43 Prozent die Medikationsanweisungen richtig verstanden.
Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/ein-hilfsmittel-mehr-nicht-115813/, 28. Februar 2020
Grüne wollen Apotheker stärker in den Medikationsplan einbinden
Die Grünen kritisieren in einem Antrag zum E-Health-Gesetz die „Arztzentriertheit“ und fordern, dass die Apothekerinnen und Apotheker stärker in den Medikationsplan eingebunden werden, um eine bessere Arzneimitteltherapiesicherheit sicher zu stellen. Dabei sollen alle Apotheken ein Schreibrecht unter Zustimmung des Versicherten erhalten. Der Medikationsplan solle für ein Medikationsmanagement genutzt werden und bedürfe deshalb einer medizinischen und pharmazeutischen Sicht, um die Wechsel- und Nebenwirkungen aller Arzneimittel zu berücksichtigen. Eine verbesserte Vernetzung der Gesundheitsberufe könne zur Vermeidung von Fehlmedikationen, Fehlbehandlungen und Doppeluntersuchungen beitragen.
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2015/09/25/grune-wollen-apotheker-starken-einbinden, 25. September 2019
Apotheker wollen in den Medikationsplan eingebunden werden
Weil die Apotheker nicht bei dem im E-Health-Gesetz verankerten schriftlichen Medikationsplan berücksichtigt werden, fordert die Apothekerschaft nun eine konsequente Einbindung in den Medikationsplan für GKV-Versicherte. So wird ein gesetzlicher Anspruch des Versicherten nicht nur gegenüber dem Arzt, sondern auch gegenüber dem Apotheker gefordert. Weiterhin sei es notwendig, vor der Erstellung eines Medikationsplans eine Medikationsanalyse durchzuführen, die angemessen vergütet werden solle.
Begründet werden die Forderungen der Apothekerschaft damit, dass es ein wesentlicher Bestandteil des Versorgungsauftrags der Apotheker sei, für Arzneimitteltherapiesicherheit zu sorgen.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2015/09/04/Medikationsplan-Apotheker-wollen-mitmachen, 9. September 2020