Archiv für Februar 2015
ABDA fordert stärkere Integration der Apotheker beim Medikationsmanagement
Laut Sprecher der ABDA solle den Apothekern deutlich mehr Einfluss bei der Entwicklung des Medikationsplans zustehen. Speziell für den Bereich Selbstmedikation. Auch die Bundesärztekammer (BÄK) sieht dies ähnlich. Apotheker sollten vor allem, wie der schriftlichen Stellungnahme der BÄK zum E-Health-Gesetz zu entnehmen ist, die Selbstmedikation über OCT-Präparate in den Medikationsplan einpflegen. Zur Erstellung des Medikationsplans gehöre auch die Medikationsanalyse als relevanter Bestandteil, so die ABDA.
Verbraucherschützer schlagen außerdem vor, die Verantwortungsfrage vom Patienten klären zulassen.
Einschränkungen sehe man laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) bei der Dokumentation von OTC-Präparaten, die nur eingeschränkt aufgelistet werden sollen. Genauso wie vertrauliche Medikamente.
Quelle:
Pharmazeutische Zeitung online, Ausgabe 08/2015
E-Health-Gesetz nicht zukunftsfähig
Der europäische Verband der Versandapotheken (EAMSP), sieht den aktuellen Entwurf zum E-Health-Gesetz als nicht zukunftsfähig an. Das Gesetz werde den aktuellen Marktentwicklungen nicht gerecht, gan der Verband bekannt.
Gemeint ist damit vor allem der schriftliche Medikationsplan. Vorstand Heinrich kritisierte, dies entspreche nicht der Vorstellung eines digitalen Gesundheitswesens. Unverständlich sei außerdem laut Heinrich, warum man sich nicht an bereits etablierten, patientenfreundlichen und sicheren Systemen anderer Länder orientiere und verwies dabei auf Dänemark und Schweiz.
Der EAMSP sieht mit dem aktuellen Entwurf keine Möglichkeit, Rückstände in den Bereichen medizinische und pharmazeutische Versorgung aufzuholen.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 17.02.2015
Keine Verankerung der Telemedizin im E-Health-Gesetz
Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin (DGTelemed) kritisierte die nur nebensächliche Behandlung telemedizinischer Behandlungsmöglichkeiten im E-Health-Gesetz. Die medizinische Versorgung ländlicher Regionen sei ohne Telemedizin nur schwer zu bewerkstelligen, so die DGTelemed.
Ein weiteres Hindernis der Etablierung ist außerdem das bestehende Fernbehandlungsverbot, welches laut Gesellschaft zu extensiv ausgelegt werde. Daneben sind die geforderten, klinischen Studien oftmals in der tatsächlichen Versorgung nicht möglich.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 23.02.2015
Schweizer Medikationsmanagement
Auf der Expertentagung des Bundesverbandes der klinik- und heimversorgenden Apotheker (BVKA) gab Prof Dr. Kurt Hersberger Einblicke in das Medikationsmanagement der Schweiz.
Seit über vier Jahren wird der Polymedikationscheck (PMC) in der Schweiz nun offiziell praktiziert. Der Aufwand wird von den Krankenkassen mit etwa 40 Euro entschädigt. Im Jahr 2013 nutzten die Apotheker gerade einmal vier Prozent des Budgets. Vermutlich würden sich Apotheker einen PMC nicht zutrauen oder hätten nicht ausreichend Zeit für ein solches Angebot, so Hersberger.
Die unternommenen klinischen Studien würden dem PMC wohl keinen signifikanten Einfluss zusprechen, ergänzte Hersberger, zukünftig müsse man vor allem Risikopatienten in die Studien miteinbeziehen.
Quelle:
DAZ.online, 25.02.2015
Änderungen im e-Health-Gesetz
Die ausführliche Stellungnahme der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) enthält einige Vorschläge zur Änderung des e-Health-Gesetzes, welches in einem Referentenentwurf bereits veröffentlicht wurde.
Sanktionen, die eine Haushaltsperre beinhalten, lehne man, laut Stellungnahme ab. Außerdem fordere man, dass nur hausärztlich bekannte Medikamente und die vom Patienten gewünschten Medikamente in den Medikationsplan aufgenommen werden. Da Arztpraxen vierteljährlich ihre Daten aktualisieren, sieht die KBV zusätzliche Softwarekosten in einer 14-tägigen Aktualisierung, die auf die Ärzte umgelegt würden.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 11.02.2015
Projekt soll Medikationsfehler ermitteln
Seit Beginn dieses Jahres läuft das Projekt der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ). Ziel ist das Erfassen und Bewerten von Medikationsfehlern. Dazu sind Ärzte zunehmend aufgefordert Medikationsfehler und deren Auswirkungen über das übliche System zu melden.
Zur Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen existieren spezielle Meldebögen. Jedoch können sich Fehler in der Einnahme auch durch Verwechslungen oder Fehldosierungen ergeben. Diese Anwendungsfehler werden nun gesondert betrachtet.
Auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) startete ein neues Projekt, in dessen Rahmen Medikationsfehler in der Notaufnahme drei verschiedener Krankenhäusern aufgenommen werden. Ziel dieses Projekts ist vor allem die Erfassung der Häufigkeit.
Quelle:
DAZ.online, 11.02.2015
Neues ABDA Projekt PRIMA testet elektronischen Medikationsplan
Unter der Leitung von Martin Schulz, Geschäftsführer der ABDA, startete jetzt das neue Projekt PRIMA. Der Name stehe für „Primärsystem-Integration des Medikationsplans mit Akzeptanzuntersuchung“. Mit Hilfe des Projekts wolle man, den in Zusammenarbeit von Ärzten und Apothekern erstellten elektronischen Medikationsplan testen. Kriterien seien dabei Akzeptanz, Umsetzung und Praktikabilität.
Zusätzlich startete lauf Schulz bereits vergangenes Jahr ein Pilotprojekt zur Lesbarkeit des Medikationsplans. Die Untersuchung erfolge in der Form von Einzelinterviews innerhalb welcher Patienten relevante Informationen aus vorgelegten Versuchsobjekten lesen sollen.
Ergebnisse sollen auch in das Medikationsmanagement des Modellprojekts ARMIN einfließen.
Quelle:
Pharmazeutische Zeitung online, Ausgabe 5/2015
Feldtest für den elektronischen Arztbrief
Die KV Telematik GmbH (KVTG) hat in Zusammenarbeit mit Softwareunternehmen und KVen einen elektronischen Arztbrief entwickelt, der nun im Feldtest erprobt werden soll. Weiter erklärte der Geschäftsführer der KVTG, suche man nun interessierte und engagierte Ärztenetze mit einer „verlässlichen Kooperationsstruktur“.
Mindestens 15 Hausärzte, Fachärzte oder Physiotherapeuten würden für dieses Experiment gesucht. Ziel ist es, die Nutzung des elektronischen Arztbriefes so zu optimieren, dass dieser ab 2016 einsetzbar ist und dann auch über das e-Health-Gesetz gefördert wird.
Quelle:
ehealth.com, 30.01.2015
Mögliche Terminverschiebung des Online-Tests der eGK
Laut Expertenmeinung der Verantwortlichen Projektplanung sei ein Aufschub des Online-Tests der eGK im Herbst nicht ausgeschlossen. Beim Aufbau der Telematik-Infrastruktur stoße man auf „erhebliche technische Schwierigkeiten“.
Probleme gebe es vor allem in den Bereichen Kompatibilität und Sicherheit der Informationstechnik. Sachverständige des Gesundheitsausschusses des Bundestages gaben bekannt, dass die beauftragten Unternehmen die Komplexität des Projekts deutlich unterschätzt hätten.
Dennoch gibt man sich zuversichtlich. Ob man den Termin jedoch einhalten könne, sei von der Zulieferung der Unternehmen abhängig.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 30.01.2015
Digitalisierung als Möglichkeit zur Loyalisierung
Eine aktuelle Studie der Münchener Managementberatung Mücke, Sturm & Company zeige, dass Arztpraxen und Kliniken mit digitalen Gesundheitsangeboten besonders digital begeisterte Patienten für sich begeistern könnten.
Sie prognostizieren für den Gesundheitsmarkt eine deutliche Strukturänderung durch die zunehmende Digitalisierung. Nutzung von e-health Produkte, wie Gesundheitsapps ließen darauf schließen, dass die Patienten mehr Verantwortung für ihre Gesundheit übernehmen wollen. Die Auswahl der Leistungserbringer erfolge mittlerweile zum Großteil über soziale Netzwerke. Dabei spiele auch die Meinung anderer Patienten eine ganz wesentliche Rolle.
Diese Bewegung zeige, dass Patienten vermehrt auf Transparenz setzen, digitale Kommunikationswege zu ihrem Arzt suchen würden und ihren Gesundheitszustand selbst überwachen wollen. Den Zugang zu diesen Patienten ergebe sich daher nur durch die Digitalisierung der eigenen Praxis.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 27.01.2015