Laut Sprecher der ABDA solle den Apothekern deutlich mehr Einfluss bei der Entwicklung des Medikationsplans zustehen. Speziell für den Bereich Selbstmedikation. Auch die Bundesärztekammer (BÄK) sieht dies ähnlich. Apotheker sollten vor allem, wie der schriftlichen Stellungnahme der BÄK zum E-Health-Gesetz zu entnehmen ist, die Selbstmedikation über OCT-Präparate in den Medikationsplan einpflegen. Zur Erstellung des Medikationsplans gehöre auch die Medikationsanalyse als relevanter Bestandteil, so die ABDA.
Verbraucherschützer schlagen außerdem vor, die Verantwortungsfrage vom Patienten klären zulassen.
Einschränkungen sehe man laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) bei der Dokumentation von OTC-Präparaten, die nur eingeschränkt aufgelistet werden sollen. Genauso wie vertrauliche Medikamente.
Quelle:
Pharmazeutische Zeitung online, Ausgabe 08/2015
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