Medizin-IT ist für das E-Health-Gesetz bereit
Das kommende E-Health-Gesetz sieht vor, dass Praxen und Kliniken bis Mitte des Jahres so an die telematischen Infrastrukturen angeschlossen sind, dass ein Abgleich der Stammdaten möglich ist. Auf der ConhIT präsentierten Unternehmen der Medizin-IT ihre Hard- und Softwareprodukte für den telematischen Fortschritt.
Zum einen wurden einfache Methoden vorgestellt, die einen Online-Anschluss für Kliniken oder Praxen innerhalb einer Stunde ermöglichen, wie zum Beispiel mittels dlan-Adapter. Hier wird ein weiteres Netz, unabhängig der existierenden Praxisvernetzung, für den Online-Abgleich der Stammdaten der elektronischen Gesundheitskarte geschaffen. Andererseits stellen viele Unternehmen Möglichkeiten, wie etwa Apps für das Medikationsmanagement bereit. Auch der elektronische Arztbrief wurde thematisiert: Die erweiterte Spezifikation zur Fallakte ermöglicht nun eine digitale Patientenzustimmung.
Quelle:
heise online, 15.04.2015
AAL-Technologien im Projekt
Das rheinland-pfälzische Landesprojekt „Sicherheit und Unterstützung für Senioren durch Integration von Technik und Dienstleistung“ (SUSI TD) untersuchte Ambient-Assisted-Living-Technologien im Anwendungsbereich. Ziel des Projekts war es, die allein lebenden Senioren länger in ihrer vertrauten Umgebung wohnen zu lassen und dafür moderne Sensortechnologien mit präventiver Pflegeberatung zu verknüpfen.
Dafür wurden die Wohnungen der Senioren mit Bewegungssensoren ausgestattet. Zusätzlich stattete man die Senioren mit Touchscreen-PCs aus, sodass sie mit den Beratern kommunizieren konnten.
Die Technik gab den Senioren durch die schnelle Unterstützung sehr viel Sicherheit, allerdings sollte das Kernangebot aus Begleitung und Beratung durch qualifiziertes Personal bestehen.
Quelle:
ärzteblatt, 13.04.2015
Datenaustausch trotz Gesetz weiter unklar
Naumann, Vorstandsmitglied des Bundesverbands Gesundheits-IT (bvitg) bemängelte die unklare Regulierung des Datenaustauschs im neuen E-Health-Gesetz. Für Naumann sei die Regelung, dass es ein Interoperabilitätsverzeichnis geben soll unzureichend. Es würden keine klaren Vorgaben gemacht, dabei gebe es über 50 verschiedene Möglichkeiten ein Dokument in ein anderes System zu übertragen. Definiert sei nicht, wie die elektronischen Dokumente auszusehen haben.
Wichtige Regelungen, die noch ausstehen, seien laut Naumann eine einheitliche Syntax und Semantik. Außerdem fehle eine Regelung zur Signation, Codierung und Datenübertragung.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 09.04.2015
Digitale Vergabe der Zugriffsrechte für die EFA
Bisher musste die Zugriffsberechtigung für die Einsicht der Gesundheitsdaten auf der elektronischen Fallakte (EFA) von Hand administriert werden. Der Verein Elektronische Fallakte, der Bundesverband Gesundheits-IT e.V. (bvitg) und die IHE Deutschland stellten auf der conhIT ihre Spezifikation zur digitalen Administration vor.
Die Rechtevergabe wird in Zukunft im Krankenhaus- oder Praxissystem erfasst und an das System übermittelt. Auch Anbieter anderer e-health Produkte, die eine Patientenzustimmung benötigen, können die Spezifikation nutzen.
Hier finden Sie die EFA Spezifikation.
Quelle:
e-health.com, 10.04.2015
Neues Online-Portal zur Softwaresuche
Der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) startete Anfang April das neue Web-Portal für Informationstechnik im Gesundheitswesen, welches die Suche nach der passenden IT-System erleichtern soll. Das Angebot richtet sich vor allem an Kliniken und Praxen.
Geschäftsführer Ekkehard Mittelstaedt gab bekannt, dass man herstellerneutrale Informationen bereitstellen wolle, die jederzeit zugänglich seien. Filterfunktionen sollen die Suche deutlich eingrenzen, während detaillierte Beschreibungen die Entscheidungsfindung unterstützen.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 01.04.2015
Modellprojekt: Überleitungsmanagement
Um Missverständnissen in der Überleitung zwischen ambulanter und stationärer Behandlung vorzubeugen, etablierte ein Kölner Klinikum ein kleines Modellprojekt, welches zunächst für 18 Monate vorgesehen ist.
Für den reibungslosen Ablauf bei Einweisung und Entlassung wurde eine Stelle geschaffen, die sämtliche Informationen zum Patienten in einer Dokumentenmappe sammelt und sowohl für Klinikärzte und für niedergelassene Ärzte bereitstellt. Laut Oliver Platz, Geschäftsführer der GMG Gesundheitsmanagementgesellschaft, sei das Angebot vor allem für ältere Patienten mit Unterstützungsbedarf vorgesehen.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 07.04.2015
Neuer Gesundheitspakt für Hessen
Im Gesundheitspakt 2.0 der Landesregierung Hessen gehören zu den 15-Paktpartnern auch der Landesapothekerverband (LAV) und die Landesapothekerkammer (LAK) Hessen. Der Hessische Gesundheitsminister Stefan Grüttner sehe diese Kooperationsform und ein gemeinsamses Vorgehen als wesentlicher Bestandteil, um bedarfsgerechte medizinische Versorgung zu leisten.
Dazu werden Fortbildungen für Gesundheit- und Pflegeberufe angeboten, fachübergreifende Gesundheitszentren geschaffen und ein Medikationsplan erarbeitet. Der neue Pakt solle aber vor allem die Arbeit zwischen Ärzten und Apothekern fördern und maßgeblich die Effektivität der Arzneimitteltherapie verbessern, wie Kammerpräsidentin Ursula Funke bekannt gab.
Quelle:
DAZ.online, 24.03.2015
Test für Online-Versichertenstammdatenabgleich kann beginnen
Im Rahmen des Projekts der gematik, welches zunächst den digitalen Versichertenstammdatenabgleich testen soll, konnten ausreichend viele Heilberufler akquiriert werden. Die im Herbst startenden Tests überprüfen zum einen die administrativen Daten zum anderen den Versichertenstatus des Patienten.
Laut gematik hätte man 500 Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten und damit ausreichend viele Teilnehmer für die Region Nordost gefunden. Für die Auswahl hätte man zudem verschiedene Kriterien, wie unterschiedliche Praxisgrößen, verschiedene Verwaltungssysteme, sowie variierende Internetanbindungen Beachtung geschenkt.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 16.03.2015
Ärztenetze für Pilotprojekt des elektronischen Arztbriefs gesucht
Für das Pilotprojekt der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zum Test des elektronischen Arztbriefs würden laut KV Telematik GmbH (KVTG) mehr als tausend Ärzte gesucht.
Die Anforderung an die Teilnahme sei der Versand oder Empfang von mindestens 50 elektronischen Arztbriefen im Zeitraum von zwei Monaten. Als technische Voraussetzung muss eine der KVTG auditierte Software verfügbar sein.
Für jeden Teilnehmer ist eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro vorgesehen und zusätzliche 350 Euro für eine regelkonforme Teilnahme am Projekt.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 12.03.2015
Telematische Praxis in Hamburg eröffnet
MRT Praxis Neuer Wall Hamburg – unter diesem Namen eröffnete das Universitätsklinikum Heidelberg die erste rein telemedizinische Praxis. Privat versicherte Patienten können hier unter Betreuung geschulter Medizinisch-Technische Assistentinnen bildliche Diagnostikverfahren (Magnetresonanztherapie) nutzen, um periphere Nervenschäden diagnostizieren zu lassen.
Die Daten sind am Heidelberger Universitätsklinikum in Echtzeit verfügbar. Das Arztgespräch wird über eine Videokonferenz geführt. Für gesetzlich Versicherte sei die Diagnoseform lediglich in Heidelberg möglich, geplant sei jedoch eine telemedizinische Diagnose auch für Kassenpatienten anzubieten, wie man aus Heidelberg bekannt gab.
Quelle:
ärztblatt, 19.03.2015