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Apotheken sollen eine größere Rolle bei Prävention, Früherkennung und Versorgung erhalten
Die Bundesregierung plant eine deutliche Stärkung der Apotheken, um deren Kompetenz besser für die Gesundheitsversorgung zu nutzen und gleichzeitig Arztpraxen zu entlasten. Der neue Referentenentwurf für das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) erweitert dazu sowohl den gesetzlichen Rahmen der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) als auch die Rolle der Apotheken in Prävention und Früherkennung. Der Entwurf überarbeitet §129 Abs. 5e SGB V grundlegend und ergänzt, dass pDL künftig explizit Maßnahmen zur Prävention und Früherkennung von Krankheiten und Risikofaktoren umfassen sollen.
Bisher beruhte die Entwicklung der pDL auf Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband (DAV). Diese Möglichkeit bleibt bestehen, allerdings zeigte die Vergangenheit – inklusive Schieds- und Gerichtsverfahren –, wie schwierig Einigungen sind. Daher enthält das Gesetz nun eine eigene Liste von neun pDLs, auf die Versicherte im Abstand von zwölf Monaten Anspruch haben. Diese Liste umfasst die fünf bereits bestehenden Dienstleistungen und vier neue, wobei weitere Leistungen künftig ergänzt werden können.
Die Reform sieht außerdem vor, dass Ärzte pharmazeutische Dienstleistungen künftig aktiv verschreiben können. Neben neuen Befugnissen – wie dem Impfen mit Ausnahme von Lebendimpfstoffen oder der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel in dringlichen Situationen ohne Rezept – sollen Apotheken damit eine deutlich größere Rolle im Versorgungsalltag erhalten.
Die vier neuen pDL konzentrieren sich auf Gesundheitsvorsorge und eine verbesserte Arzneimitteltherapie:
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Beratung inklusive Messungen zu Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes – mit Fokus auf Lebensstil, Blutdruck, BMI und Risikomodelle.
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Tabakentwöhnung – niedrigschwellige Kurzinterventionen zur Unterstützung von aufhörwilligen oder wenig motivierten Rauchern und Raucherinnen.
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Pharmazeutisches Medikationsmanagement bei komplexer oder neu begonnener Dauermedikation – zur Optimierung der Therapie in enger Abstimmung mit ärztlicher Behandlung.
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(Der vierte Punkt im Entwurf betrifft weitere präventionsorientierte Maßnahmen, die gesetzlich verankert und später erweitert werden können.)
Ziel der Reform ist es, Apotheken stärker als niedrigschwellige Gesundheitsakteure einzubinden und Versorgungsstrukturen zu entlasten.
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/10/17/das-sind-die-pdl-plaene-des-bmg
(zuletzt aufgerufen 17.10.2025)
(zuletzt aufgerufen 20.10.2025)
35 Jahre Einheit: Wie sich die Arzneimittelversorgung in Ost und West entwickelt hat
Zum 35. Jahrestag der deutschen Wiedervereinigung hebt die ABDA die Fortschritte, aber auch die verbliebenen Unterschiede in der Arzneimittelversorgung zwischen Ost- und Westdeutschland hervor. Grundsätzlich zeigt das neue Faktenblatt „35 Jahre Deutsche Einheit“, erstellt mit Unterstützung des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI), dass die flächendeckende Versorgung durch Apotheken in beiden Landesteilen heute auf einem vergleichbar hohen Niveau ist. Dies stellt ein bedeutendes Ergebnis jahrzehntelanger Harmonisierung im Gesundheitswesen dar.
Dennoch lassen sich regionale Unterschiede erkennen, die vor allem auf unterschiedliche Gesundheitsgewohnheiten und Anwendungsweisen von Arzneimitteln zurückzuführen sind. So wird in Ostdeutschland häufiger geimpft, und ein größerer Anteil der Frauen nutzt die Anti-Baby-Pille. Auch Diabetes-Medikamente kommen dort stärker zum Einsatz. Im Westen hingegen ist der Antibiotikaverbrauch höher als im Osten. Diese Differenzen spiegeln medizinische Traditionen, verschiedene Versorgungsschwerpunkte sowie unterschiedliche Präventions- und Therapieansätze wider.
Positiv bewertet die ABDA, dass die Zahl der Apothekerinnen und Apotheker in beiden Teilen Deutschlands seit der Wiedervereinigung deutlich gestiegen ist. Die Bevölkerung in Ost und West nutzt Apotheken regelmäßig, bringt ihnen großes Vertrauen entgegen und befürwortet ihre stärkere Einbindung in die Primärversorgung. Dies unterstreicht die wachsende Bedeutung der Apotheken als niedrigschwellige Anlaufstelle im Gesundheitswesen.
Ein historischer Rückblick verdeutlicht die besondere Bedeutung dieses Jahrestages auch für die Apothekerschaft: Im Video zum 75-jährigen Bestehen der ABDA wird eine Szene vom Deutschen Apothekertag 1990 gezeigt, bei dem der damalige ABDA-Präsident Klaus Stürzbecher die Wiedervereinigung als historischen Moment für den Berufsstand würdigte. Nach nahezu fünf Jahrzehnten Trennung markierte sie auch für Apotheken den Beginn einer neuen gemeinsamen Entwicklung.
(zuletzt aufgerufen 01.10.2025)
(zuletzt aufgerufen 03.10.2025)
EuGH: Polnisches Apothekenverbot verstößt gegen EU-Recht
Am 19. Juni 2025 wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass das Werbeverbot für Apotheken in Polen, das seit 2012 besteht, gegen das EU-Recht verstößt (Rechtssache C-200/24). Apotheken können nach dem polnischen Arzneimittelgesetz nur eingeschränkt über ihren Standort und ihre Öffnungszeiten informiert werden. Eine kommerzielle Kommunikation, vor allem im Internet, ist verboten und mit Geldstrafe belegt. Eine Verletzung mehrerer Grundfreiheiten der EU, wie der freie Dienstleistungsverkehr, die Niederlassungsfreiheit und die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr, wurde von der Europäischen Kommission festgestellt. Diese Einschätzung wurde vom EuGH bestätigt und die Klage der Kommission wurde vollständig zurückgewiesen. Da die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr reglementierten Berufen wie Apothekern grundsätzlich erlaubt, ihre Dienstleistungen online zu bewerben, hält das Gericht das allgemeine Werbeverbot für eine unzulässige Einschränkung. Die nationalen Vorschriften können zwar bestimmte Inhalte festlegen, aber sie dürfen nicht zu einem allgemeinen Verbot führen.
Der EuGH wies die Argumentation Polens zurück, dass das Verbot nur auf Apotheker und Apothekerinnen anwendbar sei, die in einer Apotheke tätig seien. Da die Regelung auf mehr als zwei Drittel der Apotheker in Polen Anwendung findet, ist sie mit dem EU-Recht nicht vereinbar. Auch der Zugang ausländischer Apotheker zum polnischen Markt werde durch das Verbot behindert und ihre Chancen, sich potenziellen Kunden bekannt zu machen, würden eingeschränkt.
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder zur Sicherung der beruflichen Unabhängigkeit der Apotheker konnte Polen ebenfalls keine überzeugende Begründung für das Verbot vorbringen. Der EuGH wies darauf hin, dass berufsrechtliche Vorschriften kein generelles Werbeverbot bewirken dürfen.
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/eugh-C20024-werbeverbot-apotheken-polen
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/werbeverbot-fuer-apotheken-verstoesst-gegen-eu-recht-156830/
(zuletzt aufgerufen 19.06)
Rezeptfälschungen im Trend: Abnehmspritzen als Tatmotiv
Das zunehmende Interesse an Schlankheitsmitteln wie Ozempic, Wegovy und Mounjaro, die ursprünglich zur Diabetesbehandlung entwickelt worden waren, führt auch zu einer Zunahme gefälschter ärztlicher Rezepte in Deutschland. Das Bundeskriminalamt (BKA) sowie das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen melden einen markanten Zuwachs solcher Delikte. Im letzten Jahr wurden in Niedersachsen hohe dreistellige Fallzahlen verzeichnet, was einen erheblichen Anstieg im Vergleich zu den niedrigen dreistelligen Zahlen des Vorjahres darstellt. Auch auf nationaler Ebene versuchen Kriminelle, gefälschte Rezepte einzulösen. Die genauen Zahlen können jedoch aufgrund noch andauernder Ermittlungen schwanken.
In Bremen sind ähnliche Fälle bekannt, obwohl dort keine systematische Erfassung stattfindet. Die Polizei führt im laufenden Jahr Ermittlungen in sechs Fällen wegen Rezeptfälschungen für Abnehmspritzen durch. Solche Taten werden als Urkundenfälschung sowie als Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz klassifiziert. Apothekerkammern sensibilisieren Apotheken, wenn Muster erkennbar sind.
Die Apothekerkammer Niedersachsen berichtet, dass Apotheken regelmäßig verdächtige Papierrezepte für Antidiabetika melden. Fälschungen erkennen Apotheker, die gesetzlich zur Prüfung verpflichtet sind, häufig an Unregelmäßigkeiten wie einer ungewohnten Handschrift, fehlerhaften Aufdrucken oder verdächtigen Arzneimitteln.
Die Zunahme gefälschter Rezepte wird vom BKA auf die steigende Nachfrage, den begrenzten legalen Zugang und die hohen Preise dieser Medikamente zurückgeführt. Es gibt allerdings keine zentrale Statistik. Die Behörden fordern Wachsamkeit, da es nicht nur um wirtschaftlichen Betrug geht, sondern auch erhebliche gesundheitliche Risiken für Patienten bestehen können.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bundeskriminalamt-warnt-vor-mehr-rezeptfaelschungen-156653/
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/panorama/rezeptfaelschungen-bka-schlaegt-alarm/#
(zuletzt aufgerufen 12.06.2025)
Gefahr für Medikamente bei Sommerhitze
Zum Hitzeaktionstag am 4. Juni informiert die Bundesapothekerkammer, dass Apotheken gut auf die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten bei hohen Temperaturen vorbereitet sind. Hitzewellen können sowohl die Wirkung als auch die Haltbarkeit von Medikamenten beeinflussen. Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer, warnt davor, dass sich bei anhaltender Hitze die Wirkung von Arzneimitteln im Körper verändern kann, wodurch eine individuelle Dosisanpassung notwendig werden könne. Zugleich könnten Medikamente durch falsche Lagerung bei zu hohen Temperaturen unbrauchbar werden.
Besonders betroffen sind Medikamente wie Entwässerungsmittel, Blutdrucksenker und Schlaf- oder Abführmittel, da sie den Flüssigkeitshaushalt und die Thermoregulation des Körpers beeinflussen. Bei starkem Schwitzen kann die Wirkung verstärkt auftreten. Auch bei arzneimittelhaltigen Pflastern kann durch die stärkere Hautdurchblutung bei Hitze mehr Wirkstoff ins Blut gelangen, was das Risiko für Nebenwirkungen erhöht.
Für Apotheken gilt, dass Arzneimittel bei höchstens 25 Grad gelagert werden dürfen. Die meisten Medikamente überstehen einen Transport nach Hause an warmen Tagen gut, sollten aber dauerhaft nicht über 25 Grad gelagert werden. Kühlpflichtige Medikamente, wie Insuline, müssen laut Verpackung zwischen 2 und 8 Grad aufbewahrt werden.
Einmal überhitzte Medikamente sollten nicht mehr verwendet werden – auch nach dem Abkühlen nicht, da viele Schäden unsichtbar bleiben. Manche Veränderungen, wie das Schmelzen von Zäpfchen, sind jedoch sichtbar. Andere, wie veränderte Dosiergenauigkeit bei Asthmasprays, können unbemerkt bleiben, wenn diese in der direkten Sonne gelagert wurden. Apotheken bieten hierzu eine persönliche Beratung an, um Risiken vorzubeugen.
(zuletzt aufgerufen 03.06.2025)
Elektronische Patientenakte gewinnt an Fahrt
Seit der flächendeckenden Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) am 29. April 2025 verzeichnet die gematik eine beachtliche Zunahme in der Nutzung. Mittlerweile ist die ePA in knapp 46.000 der rund 160.000 medizinischen Einrichtungen Deutschlands im Einsatz, darunter Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken sowie Krankenhäuser. Laut dem TI-Dashboard der gematik wurden innerhalb von drei Wochen etwa 50 Millionen Patientenakten eröffnet, wobei die täglichen Zugriffe bis zu sechs Millionen erreichen. Allein in der vergangenen Woche wurden rund 600.000 Dokumente in die Akten hochgeladen. Auch die elektronische Medikationsliste (eML) gewinnt zunehmend an Bedeutung im Praxisalltag. Mittlerweile wird täglich auf etwa 1,5 Millionen Medikationslisten zugegriffen. Diese Funktion erleichtert es dem medizinischen Fachpersonal erheblich, den Überblick über bestehende Therapien zu behalten und die Sicherheit der Arzneimitteltherapie zu verbessern. Dr. Florian Fuhrmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der gematik, bezeichnet dies als Meilenstein für das deutsche Gesundheitswesen. Die ePA ermögliche eine sektorenübergreifende Versorgung, reduziere unnötige Doppeluntersuchungen und erleichtere die Anamnese. Besonderes Lob findet die Medikationsliste, die als konkreter praktischer Mehrwert angesehen wird. Die positiven Entwicklungen zeigten, dass die ePA zunehmend Akzeptanz findet und sich auf dem Weg befände, ein essenzieller Bestandteil der digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland zu werden. Langfristig werde eine effizientere, sicherere und stärker patientenorientierte medizinische Versorgung angestrebt.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/epa-wird-immer-mehr-genutzt-156178/
(zuletzt aufgerufen 23.05.2025)
https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/epa-nutzung-steigt
(zuletzt aufgerufen. 22.05.2025)
Arzneimittelgesetz steht über Gewissensentscheidung – Apotheker zieht Konsequenz
Der Berliner Apotheker Andreas Kersten hat entschieden, aus Gewissensgründen seinen Beruf aufzugeben und seine Approbation zurückzugeben. Hintergrund dieser Entscheidung ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg vom Juni 2024. Zwar wurde Kersten kein persönliches Fehlverhalten vorgeworfen, doch das Gericht stellte eindeutig fest, dass Apotheker gesetzlich verpflichtet sind, zugelassene Arzneimittel wie die „Pille danach“ auszugeben – selbst bei persönlichen Einwänden. Ein Recht auf Prüfung oder die Ablehnung aus Gewissensgründen existiere laut Gerichtsauslegung nicht. Als Teil ihrer gesetzlichen Aufgabe zur gesundheitlichen Versorgung und aufgrund des Kontrahierungszwangs (§ 43 AMG) dürfen Apotheker ihre privaten Überzeugungen nicht über ihre beruflichen Verpflichtungen stellen. Kersten hatte sich seit Jahren geweigert, die „Pille danach“ zu verkaufen, da er sie als potenziell lebensbeendend ansieht. Trotz Schließung seiner Apotheke im Jahr 2018 blieb er weiterhin Mitglied der Apothekerkammer. Doch nach dem Urteil des OVG, das seine berufliche Tätigkeit faktisch unmöglich machte, beantragte Kersten im Mai 2025 die Rücknahme seiner Approbation. Zuständig für diesen Vorgang ist jedoch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) und nicht die Apothekerkammer. Kersten kritisiert die fehlende Berücksichtigung seiner Gewissensfreiheit. Auch wenn er im berufsrechtlichen Verfahren freigesprochen wurde, halte er die Begründung des Gerichts für problematisch. Da er die Abgabe der „Pille danach“ nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, sieht er keine Möglichkeit, seinen Beruf weiter auszuüben, und zieht daraus endgültig die Konsequenzen.
https://de.catholicnewsagency.com/news/19929/pille-danach-berliner-apotheker-kann-beruf-nach-gerichtsurteil-nicht-mehr-ausuben
(zuletzt aufgerufen 16.05.2025)
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/apotheker-will-wegen-pille-danach-approbation-abgeben-156027/
(zuletzt aufgerufen 19.05.2025)
AMK neu besetzt: Stärkung der Arzneimittelsicherheit für 2025 bis 2028
Die ABDA hat die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) für die Periode 2025 bis 2028 neu besetzt. Professor Dr. Martin Schulz bleibt weiterhin Vorsitzender. Die Kommission umfasst zukünftig 21 Mitglieder, darunter Fachleute aus Pharmakologie, Toxikologie, Kardiologie und Intensivmedizin. Neu hinzugekommen sind Professor Dr. Burkhard Kleuser und Professor Dr. Anne Seidlitz (beide Universität Berlin) sowie Professor Dr. Martina Hahn (Varisano Kliniken Frankfurt-Main-Taunus). Zum Jahresende 2024 scheiden Professor Dr. Rolf Daniels, Prof. Dietmar Schrenk und Professor Dr. Christoph Stein aus. Die AMK, die 2025 ihr 50-jähriges Jubiläum begeht, ist entscheidend für die Arzneimittelsicherheit. Sie dokumentiert Risiken, erfasst Meldungen aus Apotheken (über 10.000 im Jahr 2024) und warnt bei Rückrufen, Nebenwirkungen und Qualitätsdefiziten. Die Berliner Geschäftsstelle koordiniert die Kommunikation mit Behörden, Pharmaunternehmen und Apotheken. Laut Berufsordnung müssen alle Apothekerinnen und Apotheker Arzneimittelrisiken der AMK melden. Die ehrenamtlich tätige Kommission unterstützt die Apothekerschaft mit Fachinformationen und Stellungnahmen. ABDA-Präsident Thomas Preis betont, dass die AMK maßgeblich zum Patientenschutz in Deutschland beiträgt.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/amk-mitglieder-neu-berufen-155410/
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/pharmazie/amk-schulz-bleibt-vorsitzender/#
(zuletzt aufgerufen 17.04.2025)
Skonto-Freigabe: Streit zwischen Apothekern und Großhandel
Die Wiedereinführung von Skonti wurde im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD verankert. Apotheker bewerten die Maßnahme als unkomplizierte und preiswerte Entlastung, während der pharmazeutische Großhandel Bedenken äußert. Der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) warnt in einem Papier vor Risiken für die Arzneimittelversorgung und die Wirtschaftlichkeit der Branche. Die als „finanzneutral“ deklarierte Skonto-Freigabe würde etwa 15.000 Euro jährlich pro Apotheke umverteilen – insgesamt 255 Millionen Euro bei rund 17.000 Apotheken. Dies entspräche etwa 82 % des prognostizierten Branchenergebnisses 2024 (310 Mio. €). Der Großhandel befürchtet Leistungsrückgänge wie reduzierte Lieferungen oder Engpässe bei Medikamenten. Der Phagro unterstreicht die Abhängigkeit der Apotheken von einer leistungsstarken Großhandelsstruktur. Die geplante Regelung sei nicht nur ökonomisch fragwürdig, sondern auch sachlich irreführend: Es handle sich nicht um klassische Skonti, sondern um uneingeschränkte Rabatte, die Apotheken begünstigten. Ein Skontoverbot habe nie bestanden; seit dem BGH-Urteil vom 28. Februar 2024 seien Nachlässe auf den variablen Großhandelszuschlag weiter zulässig. Der Großhandel appelliert an die Politik, die Arzneimittelversorgung nicht zu beeinträchtigen.
(zuletzt aufgerufen 10.04.2025)
Apotheken fordern Soforthilfe und Honoraranpassung
Die Apotheken in Deutschland, insbesondere in Nordrhein, fordern von der Politik dringend eine finanzielle Soforthilfe sowie eine dynamische Anpassung des Apothekenhonorars. Thomas Preis, Präsident der ABDA und Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein, betont die existenzbedrohende Lage vieler Apotheken. Ohne eine sofortige Erhöhung des Fixhonorars und eine regelmäßige Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung drohe der Verlust der flächendeckenden Arzneimittelversorgung.
Auch die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein warnt vor den Konsequenzen der aktuellen starren Vergütungsstruktur. Die steigenden Kosten und Anforderungen lassen sich mit dem seit über zehn Jahren unveränderten Apothekenhonorar nicht mehr decken. Laut TGL-Vorsitzenden Sebastian Berges und Constantin Biederbick gefährden die finanziellen Engpässe die Fähigkeit der Apotheken, konkurrenzfähige Gehälter zu zahlen. Infolgedessen wandert qualifiziertes Personal in andere Branchen ab.
Die Apothekenleiter fordern daher nicht nur kurzfristige Unterstützung, sondern eine langfristige, strukturelle Reform. Eine dynamische Honoraranpassung sei essenziell, um die wirtschaftliche Basis der Apotheken zu sichern und die Versorgung der Bevölkerung auf hohem Niveau zu gewährleisten.
Gemeinsam mit anderen Akteuren im Gesundheitswesen appellieren die Apotheker an die künftige Bundesregierung, grundlegende Probleme im Gesundheitswesen anzugehen und einen Politikwechsel einzuleiten. Ziel ist der Erhalt einer flächendeckenden, wohnortnahen und qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung.
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/tgl-soforthilfe-reicht-auf-dauer-nicht/#
(zuletzt aufgerufen 20.03.2025)