Schlagwort: ‘Arzneimitteltherapiesicherheit’
Dosierungsangabe auf Rezepten sorgt für verbesserte Arzneimitteltherapiesicherheit
Seit November 2020 muss auf ärztlichen Rezepten die Dosierung festgehalten werden, beispielsweise „1-0-1“ für je eine Tablette morgens und eine abends.
Eine Umfrage der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) vom Herbst 2023 zeigt, dass rund 44% der 318 befragten Apotheken bestätigen, dass die Dosierung auf einem Rezept die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessert. Etwa 78% der Befragten betonten zudem, dass durch die Angabe der Dosierung potenzielle Medikationsfehler erkannt werden können. Somit könne man durch Rücksprache mit Patientinnen und Patienten möglichen Risiken begegnen.
Sollten Patientinnen oder Patienten bereits einen Medikationsplan haben, reicht das Kürzel „Dj“ auf dem Rezept. Dieses bedeutet „Dosierungsanweisung vorhanden: ja“. Laut der befragten Apotheker sei auf ca. 50% der Rezepte dieses Kürzel, obwohl auf Nachfrage manche Betroffenen keinen Medikationsplan hätten. In dem Fall berät die Apotheke zur Medikation.
Quelle:
(zuletzt aufgerufen am 29.04.2024)
Arzneimitteltherapiesicherheit kann durch Medikationsanalysen in der Apotheke gesteigert werden
Eine Beobachtungsstudie der Apothekerkammer Westfalen-Lippe hat gezeigt, dass die Patienten von pharmazeutischen Dienstleistungen wie Medikationsanalysen profitieren können. So erhöhen strukturierte Medikationsanalysen in der Apotheke die Arzneimitteltherapiesicherheit massiv. Bei 98 Prozent der Patienten wurde mindestens ein arzneimittelbezogenes Problem festgestellt. Bei einem signifikanten Anteil der Patienten gelang es, die von den Apothekern formulierten Empfehlungen umzusetzen. Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, betont, dass durch die Studie untermauert werde, wie gut die Apotheker auf die im Apotheken-vor-Ort-Stärkungsgesetz vorgesehenen pharmazeutischen Dienstleistungen vorbereitet sind.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/05/21/studie-belegt-mehr-amts-durch-medikationsanalysen-in-der-apotheke, 7. Juni 2021
Vorbereitungen für Wiederholungsrezepte werden getroffen
Wiederholungsrezepte sollen auf Basis der gesetzlichen Grundlage zusammen mit dem E-Rezept zum 1. Januar 2022 eingeführt werden. So sei die Erstellung von Mehrfachverordnungen erlaubt, die eine Erstabgabe und maximal drei wiederholende Abgaben vorsehen. Dadurch soll die kontinuierliche Versorgung von Patienten erleichtert werden. Die Verordnungen bleiben bis zu 365 Tage gültig. Wichtig sei, dass Ärztinnen und Ärzte die jeweiligen Einlösefristen angeben müssen, um Fehlanwendungen und Missbrauch zu verhindern.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/05/12/g-ba-trifft-vorbereitungen-fuer-wiederholungsrezepte, 24. Mai 2021
Digitales Pilotprojekt für mehr Arzneimitteltherapiesicherheit
Das Pilotprojekt „Digitales interprofessionelles Medikationsmanagement“ wird am 1. April von dem Hausärzteverbund Nordrhein und der GWQ Service Plus AG gestartet. Ziel des Projektes sei es mithilfe einer standardisierten Softwareunterstützung die gemeinsame Betreuung von Patienten durch Ärzte und Apotheken zu verbessern und arzneimittelbezogene Probleme besser zu erkennen und zu lösen. Hintergrund des Projektes sei der zunehmende Anteil an multimorbiden Patienten und die damit einhergehende Polymedikation. Diese berge erhebliche Risiken, insbesondere wenn frei verkäufliche Medikamente als Selbstmedikation hinzukämen. Durch die Medikationsmanagementsoftware betreuen Hausärzte und Apotheker ihre Patienten gemeinsam und können bei Neueinstellungen als auch in der kontinuierlichen Weiterbetreuung arzneimittelbezogene Probleme erkennen und lösen.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/01/25/digitales-pilotprojekt-am-start-mehr-arzneimitteltherapiesicherheit-fuer-patienten, 25. Januar 2021
Aktionsplan für mehr Arzneimitteltherapiesicherheit fortgeschrieben
Der Aktionsplan für mehr Sicherheit in der Arzneimitteltherapie wird von der Bundesregierung in den Jahren 2021 bis 2024 fortgeschrieben. Zu diesem Zweck sollen gemeinsame Lehrveranstaltungen von Medizin- und Pharmastudierenden ermöglicht werden. In diesem Rahmen könnten Lehrveranstaltungen wie „Umgang mit Polymedikation“, „geriatrische Pharmakotherapie“ und „pädiatrische Pharmakotherapie“ in das Curriculum integriert werden. Weiterhin solle in einem Modellprojekt ein interprofessionelles AMTS-Lehrkonzept entwickelt werden.
Zusätzlich soll für Fragen von Patienten zum Thema Arzneimitteltherapiesicherheit ein Merkblatt entwickelt werden. Außerdem wird die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen und Listen für Hochrisikoarzneimitteln für Arztpraxen und Krankenhäusern empfohlen.
Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Politik/Das-ist-Spahns-neuer-Plan-fuer-mehr-Arzneisicherheit-415233.html, 7. Dezember 2020
Erste Apotheken sind an die TI angeschlossen
Die ersten Apotheken sind an die TI angebunden, der digitalen Autobahn zwischen den Akteuren des Gesundheitswesens. Damit seien die Voraussetzungen erfüllt, um mit dem elektronischen Medikationsplan und dem Notfalldatenmanagement arbeiten zu können. Patienten können in der Zukunft ihre Notfalldatensätze, Diagnosen, Unverträglichkeiten und Medikationen auf der elektronischen Gesundheitskarte und in der elektronischen Patientenakte speichern.
Dadurch, dass Apotheker nun auch Zugriff auf den Medikationsplan erhalten, können ihre Medikationsempfehlungen in Zukunft besser und individueller auf die Kundenbedürfnisse abgestimmt und Wechselwirkungen früher erkannt und vermieden werden. Weitere Vorteile sieht der Apothekeninhaber Wiegland in der sektorenübergreifenden sicheren Vernetzung aller Akteure im Gesundheitswesen, weil Apotheker häufig die ersten Ansprechpartner bei Gesundheitsfragen seien. Insgesamt sei dadurch eine bessere Wettbewerbsposition der Präsenzapotheken möglich.
Apothekerin und Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe Gabriele Regina Overwiening berichtet, dass der Anschluss an die TI nur rund eine Stunde gedauert hätte. Es gebe 120 ausgebildete Techniker, die bis zu drei Installationen am Tag durchführen werden. Dadurch sei das Ziel alle Apotheken bis Ende September anzuschließen gut zu erreichen.
Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/erste-apotheken-sind-ab-heute-an-ti-angeschlossen-119090/seite/alle/, 22. Juli 2020
40.000 Ärzte können E-Rezept der Techniker Krankenkasse ausstellen
Durch die Zusammenarbeit mit den Softwaredienstleistern Medatixx und Medisoftware ermöglicht es die Techniker Krankenkasse rund 40.000 niedergelassenen Ärzten, E-Rezepte auszustellen. Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK, erklärt, dass der Zugang von fast einem Viertel der niedergelassenen Ärzte zu dem E-Rezept der nächste entscheidende Baustein sei, um das E-Rezept in die breite Versorgung zu bringen.
Von der Seite der Ärzte und Apotheker gebe es Zustimmung, weil laut Silke Zinke, Vorsitzende des Bundesverbands der Rheumatologen, die Ärzte auf diese Weise die Möglichkeit hätten, das E-Rezept so mitzuentwickeln, dass es zum Praxisalltag passt. Weiterhin betont Holger Gnekow, Apotheker, dass durch das E-Rezept eine größere Arzneimitteltherapiesicherheit erzielt werden könnte, weil die Schrift klar zu lesen sei und jedes Rezept nur einmal eingelöst werden könne.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/114728/E-Rezept-der-Techniker-Krankenkasse-fuer-rund-40-000-Aerzte-verfuegbar, 18. Juli 2020
Apotheken starten pharmazeutische Video-Beratungs-App
Die am 9. April 2020 gestartete kostenlose pharmazeutische Video-Beratungs-App „Telepharmazie“ ermöglicht es Kunden, sich von zu Hause aus Rat von ihrem Apotheker vor Ort zu holen. Durch die Corona-Pandemie verzeichneten die Apotheken einen Kundenrückgang von ungefähr 30 bis 50 Prozent. Deshalb haben selbstständige Vor-Ort-Apotheker die Anwendung aus Eigenmitteln mit dem Ziel entwickelt, die Kunden zuhause abzuholen. Hierdurch würden eine kontaktlose Beratung ermöglicht, mögliche Anwendungsfehler vermieden und dadurch die Arzneimittel-Therapiesicherheit verbessert.
Patienten fragen einen Termin an und erhalten ihren Zugangscode zum Beratungsgespräch über eine datenschutzkonforme Plattform, deren Server in Deutschland stehe. Präsenzapotheker müssen sich nach Angaben der Entwickler nur registrieren und können dann ihre Kunden via Video-Chat beraten.
Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/per-neuer-video-app-apotheken-kunden-zu-hause-beraten-116885/, 14. April 2020
E-Health-Projekt „eMMa“ zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit
Das Leipziger E-Health-Projekt „eMMa“ („Patientenzentriertes E-Medikationsmanagement als Add-On zum Medikationsplan“) ist in dem Universitätsklinikum Leipzig und den Sana Kliniken Leipziger Land Anfang März in den Testbetrieb gestartet. Das von Medizininformatikern, Ärzten und Apothekern entwickelte Computertool soll den Prozess der Aufnahme von Patienten in das Krankenhaus optimieren. Kernstück des Tools ist ein elektronischer Medikationsplan nach Vorgaben des bundeseinheitlichen Medikationsplans. Haben die Patienten vor ihrem Klinikaufenthalt eine vollständige Übersicht über alle Medikamente mithilfe einer App erstellt, können diese Daten schnell und zuverlässig in das Kliniksystem übertragen werden. Dadurch soll mehr Zeit für das Aufnahmegespräch entstehen und arzneimittelbezogene Probleme schneller erkannt werden.
Langfristig soll neben dem optimierten Aufnahmemanagements auch die Möglichkeit weiterer Anwendungen bestehen. So könnten Ärzte beispielsweise bereits früh über das Auftreten unerwünschter Wirkungen von Medikamenten informiert werden.
Quelle: https://www.kma-online.de/aktuelles/it-digital-health/detail/projekt-emma-zur-arzneimitteltherapiesicherheit-geht-online-a-42764, 13. März 2020
Bundeseinheitliche Medikationsplan ist nicht selbsterklärend
Seit einigen Jahren haben gesetzlich versicherte Patienten einen Anspruch auf den bundeseinheitlichen Medikationsplan, wenn sie drei oder mehr Arzneimittel dauerhaft einnehmen müssen. Hierbei soll der bundeseinheitliche Medikationsplan das Risiko von Fehlanwendungen minimieren. Er enthält eine standardisierte Form der Auflistung aller eingenommenen Medikamente.
Jedoch zeigen mehrere Untersuchungen, dass die Angaben des bundeseinheitlichen Medikationsplans ohne Erklärungen missverstanden werden. So haben beispielsweise in einer Kohorte von 90 Patienten nur 43 Prozent die Medikationsanweisungen richtig verstanden.
Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/ein-hilfsmittel-mehr-nicht-115813/, 28. Februar 2020