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SmartMed

Schlagwort: ‘Digitalisierung’

Ärzte sollen nicht für das Befüllen der elektronischen Patientenakte bezahlt werden

06. März 2020 | von

Aus einer Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes geht hervor, dass die regelmäßige Befüllung der elektronischen Patientenakte durch die Ärzte nicht bezahlt werden soll. Hierfür gebe es laut der AOK bereits eigene Honorierungsregelungen zur Befüllung und Aktualisierung der dahinterliegenden Anwendungen wie dem Medikationsplan oder den Notfalldaten. Im Jahr 2021 erhalten die Ärzte eine einmalige Vergütung in Höhe von 10 Euro für das erstmalige Befüllen der elektronischen Patientenakte. Den Anspruch der Patienten darauf, dass Ärzte ihre Akten füllen, sei ein notwendiger Schritt, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen. Die KBV kritisiert jedoch, dass der zeitliche und technische Aufwand des Befüllens zu hoch wäre und die Mitarbeiter dringender für die Patientenversorgung gebraucht werden würden.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/109654/AOK-Bundesverband-will-Aerzte-nicht-fuer-das-Befuellen-der-elektronischen-Patientenakte-bezahlen, 6. März 2020

Polen treibt Digitalisierung des Gesundheitswesens voran

03. März 2020 | von

In Polen sind ein landesweites elektronisches Rezept, elektronische Überweisungen und ein Patientenportal in Betrieb. Die elektronische Patientenakte soll bis Mitte 2020 folgen. Zudem sind seit Januar 2019 die polnischen Apotheken gesetzlich dazu verpflichtet, elektronische Rezepte zu akzeptieren. Ab Anfang 2020 sollen nur noch elektronische Rezepte oder deren Ausdruck verwendet werden. Allein im Januar seien so mehr als 37 Millionen elektronische Rezepte ausgestellt worden.

Das Polnische Zentrum für Gesundheitsinformationssysteme ist dem Gesundheitsministerium unterstellt. Anders als die gematik stellt das Zentrum neben der Infrastruktur und definierten Datenstandards auch zentrale Server bereit, programmiert Programme selbst und administriert diese laufend. Bürger anderer EU-Länder sollen, sobald EU-weite Standards in deren Heimatländern implementiert wurden, ihre Medikamente auch in Polen erhalten können. Gleichzeitig sollen polnische Staatangehörige in den Ländern, deren Systeme mit dem polnischen kompatibel sind, versorgt werden können.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/109698/E-Rezept-entwickelt-sich-in-Polen-zum-Erfolg, 3. März 2020

Elektronischer Impfplan für die elektronische Patientenakte

21. Februar 2020 | von

In Berlin hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ihr Konzept für die Entwicklung von medizinischen Informationsobjekten (MIOs) vorgestellt. Die MIOs sollen dazu dienen medizinische Inhalte zu standardisieren und dadurch den sektorübergreifenden Datenaustausch mit der elektronischen Patientenakte im Gesundheitswesen zu vereinfachen.

Als erstes MIO wurde nun der elektronische Impfpass veröffentlicht. Hierbei soll der aktuelle Impfstatus als auch die Impfhistorie zu sehen sein. Dadurch könnten bestehende Impflücken und die Dauer von Immunisierungen besser überblickt werden. Zudem können Ärzte erkennen, welcher Impfstoff aus welcher Charge wann verwendet wurde. Dies könne bei einem Chargen-Rückruf von Bedeutung sein. Weiterhin soll es eine Erinnerungsfunktion für Patienten und Ärzte geben.

Seit Mitte Januar ist die Spezifikation für den Impfpass für sechs Wochen zur Kommentierung freigegeben. In dieser Zeit können Fachleute Hinweise zu den definierten Standards abgeben.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/108835/Elektronischer-Impfplan-erster-Baustein-der-Patientenakte, 28. Januar 2020

Klare Datenschutzregeln im Patientendaten-Schutzgesetz

11. Februar 2020 | von

Das zweite Digitalisierungsgesetz des Bundesgesundheitsministeriums legt die Aufgabenbeschreibungen für die Gesellschaft für Telematik, Ärzte und Krankenkassen fest. Laut dem Referentenentwurf soll es Patienten spätestens ab dem 01.01.2020 möglich sein, detailliert darüber zu bestimmen welche Daten sie auf ihrer elektronischen Patientenakte mit welchem Arzt teilen. Weiterhin bekommen die Versicherten durch das Patientendaten-Schutzgesetz auch einen Anspruch darauf, dass Ärztinnen und Ärzte die Akte befüllen. Hierfür sollen die Mediziner 10 Euro für das erstmalige Befüllen erhalten. Die Aufgabe, die Akte erstmals zu befüllen, kann auch von medizinischen Fachkräften oder Pflegekräften in Krankenhäusern übernommen werden. Das Bundesgesundheitsministerium geht hierbei von Kosten von 140 Millionen aus, auf Grundlage der Annahme, dass etwa 20% der GKV-Versicherten ihre Akte befüllen lassen.

Weiterhin wird im Patientendaten-Schutzgesetz festgelegt, dass die Nutzer der Telematikinfrastruktur für den Schutz und die Sicherheit der von ihnen verarbeiteten Daten in ihren Räumen verantwortlich sind. Die gematik ist hingegen dafür verantwortlich, dass die Telematikinfrastruktur sicher ist. Weiterhin sollen Patienten ab 2023 freiwillig ihre Daten der Forschung spenden können.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/archiv/212349/Digitalisierung-Viel-mehr-als-nur-Datenschutz, 11. Februar 2020

Schnellere Brustkrebs-Diagnosen durch Digitalisierung

21. Januar 2020 | von

In Schleswig-Holstein wurde das Programm zur Brustkrebsfrüherkennung „QuaMaDi“ vollständig digitalisiert. So gebe es nun eine gemeinsame elektronische Fallakte für alle beteiligten Mediziner,  um bei Risikopatientinnen und Frauen mit Verdachtsbefund den Brustkrebs rechtzeitig zu erkennen und damit die Heilungschancen zu erhöhen. Hierbei gelte das Mehr-Augen-Prinzip, sodass zwei Radiologen unabhängig voneinander Mammografien und ergänzende Aufnahmen beurteilen. Die Befunddaten und Ergebnisse werden alle in der elektronischen Fallakte gespeichert. Diese prüft dann automatisch, ob noch Zweifel bestehen und sendet gegebenenfalls den Fall automatisch an ein klinisches Brustzentrum. Dadurch könnten die Prozesse beschleunigt werden und so bessere Behandlungs- und Heilungschancen geschaffen werden.

Quelle: https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/krankheiten-digitalisierung-beschleunigt-brustkrebs-diagnosen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200120-99-552498, 21. Januar 2020

Das Gesundheitsdatennetz weist laut Hackern Sicherheitslücken auf

06. Januar 2020 | von

Hacker des Chaos Computer Clubs (CCC) haben Sicherheitslücken in dem digitalen Gesundheitsdatennetzwerk gefunden. So sei unter anderem ein Datenleck bei den Anbietern elektronischer Chipkarten gefunden worden, sodass die persönlichen Daten von 168 Ärzten, die zuvor einen Antrag auf einen elektronischen Arztausweis gestellt haben, frei im Internet zugänglich waren. Das Datenleck sei mittlerweile geschlossen.

Weiterhin war es den Hackern des CCC möglich einen Arztausweis, einen Praxisausweis und eine elektronische Gesundheitskarte, sowie einen Konnektor über einen Dritten zu bestellen. Somit könne ein Zugang zu der Telematikinfrastruktur hergestellt werden, der eigentlich nur  befugten Teilnehmern zustehen sollte.

Bei diesen Sicherheitslücken handelt es sich laut dem CCC nicht um Probleme einzelner Anbieter, sondern um strukturelle Sicherheitslücken bei der Herausgabe der Chipkarten.

Die Gematik GmbH will die Ausgabe von Ausweisen stoppen, bis eine Prüfung der Schwachstellen abgeschlossen ist. Hierfür möchte sie mit dem CCC in Kontakt bleiben.

Quelle: https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/ccc-hacker-finden-sicherheitsluecken-in-der-telematikinfrastruktur-a-1302902.html, 6. Januar 2020

Zulassung von Anbietern des elektronischen Heilberufausweises

27. Dezember 2019 | von

Die Bundesärztekammer hat einen weiteren Anbieter des elektronischen Heilberufausweises der Generation 2 (HBA G2) zugelassen. Der HBA G2 besitze alle Grundfunktionalitäten zur elektronischen Authentifizierung, Signatur und Verschlüsselung, die dafür notwendig sind, dass Ärzte unter anderem elektronische Arztbriefe, E-Rezepte oder Notfalldaten rechtssicher digital unterzeichnen können.  Weiterhin können Ärtze mit der HBA G2 auf Gesundheitsdaten zugreifen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte abgespeichert sind. Laut Erik Bodendieck, Vorsitzender des Ausschusses „Digitalisierung der Gesund­heitsversorgung“ der BÄK, werde insbesondere die Möglichkeit der Mehrfachsignatur zu einer Verringerung des Aufwands führen.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/108313/Weiterer-Anbieter-des-elektronischen-Heilberufsausweises-zugelassen, 27. Dezember 2019

Bisher nur eine eingeschränkte Zulassung der E-Health-Konnektoren

20. Dezember 2019 | von

Die erste Zulassung eines Konnektors wird von einigen Apothekerverbänden relativiert. So besitze der fragliche Konnektor nur eine Zulassung für einen „Friendly-User-Test“ und für die nötigen Feldtests. Erst mit Abschluss der Feldtests und Auswertung der Ergebnisse würde eine endgültige Zulassung des Konnektors möglich sein. Die Apothekerverbände erwarten die Zulassung zum Ende des ersten Quartals 2020.

Weiterhin schreibe die Gematik Konnektoren vor, deren Laufzeit bei Auslieferung mindestens vier Jahre beträgt. Jedoch dürfe die Verschlüsselungstechnik der derzeit verfügbaren Konnektoren nur bis Ende 2023 eingesetzt werden. Weil es noch keine Konnektoren mit neuem Schlüssel gibt, können Konnektoren ab dem 1. Januar 2020 praktisch nicht mehr ausgeliefert werden. Die Verbände gehen deshalb davon aus, dass der erste E-Health-Konnektor „für den produktiven Betrieb“ erst ab Ende des ersten Quartals 2020 zur Verfügung steht.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/12/11/apothekerverbaende-waren-konnektor-nur-eingeschraenkt-zugelassen, 20. Dezember 2019

Patientenakte auf Smartphones mittels NFC-Gesundheitskarte

16. Dezember 2019 | von

Versicherte sollen mit ihrem Smartphone mithilfe ihrer Gesundheitskarte auf die elektronische Patientenakte zugreifen können. Eine Authentifizierung per NFC-Funkschnittstelle soll dies ermöglichen. Gesundheitskarten mit solch einer Schnittstelle werden seit dieser Woche von Krankenkassen ausgegeben. Die Schnittstelle soll es ermöglichen die Gesundheitskarte mit dem Smartphone zu verbinden und ein virtuelles Abbild der Karte auf dem Gerät zu speichern.

Die Funktion wird nach Gesprächen mit Apple für IOS und Android zur Verfügung stehen. Apple und Unternehmen, die die Akten für die großen deutschen Krankenkassen entwickeln, führen bereits Tests für die virtuelle Gesundheitskarte durch.

Quelle: https://healthcare-startups.de/nfc-gesundheitskarte-der-weg-fuer-patientenakte-auf-smartphones-ist-fast-frei/, 16. Dezember 2019

Start des E-Rezept Pilotprojekts in den Modellregionen Stuttgart und Tuttlingen

05. Dezember 2019 | von

In der Modellregion nehmen zehn Apotheken an dem Pilotprojekt „Geschützter E-Rezept-Dienst der Apotheken“ (Gerda) teil. In dieser Phase ist es an die telemedizinische Plattform Docdirekt gekoppelt. Bei positivem Verlauf soll es ab 2020 auf Baden-Württemberg ausgeweitet werden. Wird ein elektronisches Rezept ausgestellt benötigt der Arzt neben einem speziellen Arztausweis auch ein Kartenlesegerät am PC. Das Rezept, welches mit einer digitalen Signatur versehen ist, wird verschlüsselt auf dem digitalen Speicher von Gerda abgelegt. Der Patient kann das Rezept dann auf seinem Smartphone ansehen und eine Apotheke auswählen, an die das Rezept gesendet wird. Daraufhin erhält er Statusmeldungen zu dem Stand der Bearbeitung. Weiterhin gäbe es eine Chatfunktion zwischen Apotheke und Patient.

Peter Treu, Apotheker, sieht in dem E-Rezept die Möglichkeit den Arbeitsaufwand zu verringern. Einen Vorteil gegenüber Versandapotheken sieht Treu in der Wohnortnähe, da eine Lieferung schneller erfolgen könne, und zusätzlich eine Beratung an der Haustüre stattfinden könnte. Ein weiterer Vorteil der Digitalisierung soll eine gesteigerte Arzneimitteltherapiesicherheit sein, da mögliche Wechselwirkungen frühzeitig erkannt werden können.

Quelle: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.pilotprojekt-gerda-in-stuttgart-und-tuttlingen-gestartet-arztrezepte-direkt-per-app-auf-das-smartphone.b8a57147-81f3-4661-9281-b7d6ad5968b1.html, 5. Dezember 2019