Schlagwort: ‘elektronische Gesundheitskarte (eGK)’
Handlungsempfehlungen für die Digitalisierung der Pflege
Eine Digitalisierung der ambulanten und stationären Pflege könnte dazu beitragen, das Pflegepersonal zu entlasten und die Versorgung zu verbessern. Der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) hat sektorenübergreifende Handlungsempfehlungen formuliert, die für eine erfolgreiche Digitalisierung entscheidend seien. Laut dem bvitg müsste die Anbindung von Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur die höchste Priorität haben. Weiterhin seien Zugriffsrechte auf die Daten der elektronischen Gesundheitskarte sowie Lese- und Schreibrechte für die elektronische Patientenakte für das Pflegepersonal unerlässlich. Weil die Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Pflege eine vollständige und strukturierte Dokumentation sei, müssen papiergebundene Verfahren durch elektronische Prozesse abgelöst werden. Ein weiterer Punkt sei die Stärkung der Telepflege, beispielsweise zur Onlinebetreuung von pflegenden Angehörigen. Um die Akzeptanz der Beteiligten zu fördern, müssen zudem auch Schulungsmaßnahmen angeboten werden.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/107545/Handlungsempfehlungen-fuer-eine-erfolgreiche-Digitalisierung-der-Pflege, 3. Dezember 2019
Gesundheitsterminals in Sachsen
Das im St. Joseph-Stift stehende Gesundheitsterminal besteht aus einer Infosäule, einem großen Touchbildschirm, Kamera, Lesegerät für die elektronische Gesundheitskarte und Belegdruck. Es solle bei der Arztsuche helfen und Diagnosen in Form von ICD-Diagnosecodes übersetzen. Weiterhin werde es ermöglicht Dokumente rechtssicher einzulesen und an die Krankenkasse zu schicken. Hierbei würden die Daten über sichere Leitungen versendet und weder auf dem Gerät noch bei der Betreibergesellschaft gespeichert. Sachsenweit sollen 225 Standorte mit den Gesundheitsterminals ausgestattet werden, 100 seien bereits im Einsatz.
Quelle: https://www.wochenkurier.info/sachsen/dresden/artikel/schlaues-terminal-arztsuche-uebersetzer-helfer-74260/, 4. November 2019
Gesundheits-Datennetz der Bundesregierung nicht vollständig implementiert
Die gesetzliche Pflicht für den Anschluss der Arztpraxen an das sichere Datennetz des Gesundheitswesens ist am 30. Juni 2019 abgelaufen. Das Datennetz bilde die Basis für die elektronische Gesundheitskarte und andere geplante Anwendungen. Dennoch seien im September erst 110.000 der 150.000 Arztpraxen mit den nötigen Geräten zum Anschluss ausgestattet. Ärzten, die nach Ablauf der Frist nicht an das Datennetz angeschlossen sind, drohen Honorarkürzungen.
Quelle: https://www.wallstreet-online.de/nachricht/11807031-gesundheit-vierte-arztpraxis-gesundheits-datennetz-angeschlossen, 15. Oktober 2019
Sicherheitslücken bei mobilem Authentifizierungsverfahren für elektronische Patientenakte
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik betrachtet das für Smartphones vorgesehene Authentifizierungsverfahren für die elektronische Patientenakte (ePA) als „neuralgischen Punkt für die gesamte nachfolgende Sicherheitskette“. Würde der Schlüsselgenerierungsdienst überwunden, könne sowohl auf die kryptografischen Mittel als auch die Inhalte der Patientenakte zugegriffen werden. Weiterhin sei durch das alternative Authentifizierungsverfahren „al.vi“, welches einen Zugriff auf die Gesundheitsdaten ohne die elektronische Gesundheitskarte vorsieht, eine „starke Authentifizierung der elektronischen Gesundheitskarte“ nicht mehr vorgesehen, sodass die Gesamtsicherheit des Systems deutlich verringert wird. Experten kritisieren, dass sich die Sicherheitsleistungen in die Implementierungsverantwortung der Hersteller verlagert und die exklusive Datenhoheit des Versicherten auf seinen medizinischen Daten aufgelöst werden würde.
Datenschützer sehen außerdem ein juristisches Problem. Durch eine fehlende rechtliche Klarstellung würde die Möglichkeit eröffnet werden, dass strafrechtliche Ermittlungen Gesundheitsdaten erheben dürfen, weil sich die ePA nicht im Gewahrsam des zeugnisverweigerungsberechtigten Arztes befinde.
Das BMG weist darauf hin, dass es neben dem „al.vi“ noch drei weitere Zugriffsmöglichkeiten für die ePA geben soll. Beispielsweise soll es einen Zugriff am Smartphone mittels elektronischer Gesundheitskarte über die NFC-Schnittstelle geben.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/102771/Behoerde-sieht-Sicherheitsluecken-bei-mobilem-Authentifizierungsverfahren-fuer-elektronische-Patientenakte, 7. Mai 2019
14 Jahre elektronische Gesundheitskarte
Vor 14 Jahren startete das Projekt „elektronische Gesundheitskarte“. Von dem Aktionsbündnis Patientensicherheit wird es nun, trotz zahlreicher Investitionen als „weniger als mangelhaft“ beschrieben.
Die Technik schreite insgesamt viel zu wenig voran und die elektronische Gesundheitskarte weise keinerlei medizinische Funktionalität auf, weder Notfalldaten noch aktuelle Medikation und Befunde seien berücksichtigt worden. Das Aktionsbündnis hat daher eine Checkliste für Patienten bei der Verwendung von Gesundheits-Apps erstellt: Checkliste.
Quelle:
www.aerztezeitung.de, 09.Mai. 2018
Patienten-Zugang zu ihren Gesundheitsdaten?
Nach bisherigen Plänen sind Patienten bei der Einsicht ihrer Gesundheitsdaten auf die Freigabe durch Heilberufler angewiesen. Die Grünen wehren sich gegen diese Pläne.
Geplant ist ein so genanntes „Zwei-Schlüssel-Prinzip“, bei dem eine doppelte Legitimation durch Versicherten- sowie Heilberufsausweise nötig ist. Nach Ansicht der Grünen-Expertin Maria Klein-Schmeink sei dies „ein Witz“ und eine vollkommen veraltetete Vorstellung – die Patientenakte gehöre in die Hand des Patienten.
Quelle:
www.deutsche-apotheker-zeitung.de, 10.11.2017
Enttäuschung bezüglich elektronischer Gesundheitskarte
AOK-Chef Martin Litsch kritisiert bei dem gevko-Symposium „Digitales Gesundheitswesen 2021“ in Berlin die Entscheidungsstrukturen in der gematik. Es gäbe zu viele Regulären und zu wenig Handlungsspielraum.
Das Hauptproblem sei, dass die Gesetzgebung, insbesondere das E-Health Gesetz zu eng gefasst ist. So käme es zustande, „dass wir alle Smartphones mit uns herumtragen und mit Geräten in der Küche kommunizieren, und an einer E-Card herumdoktern, die heute genauso wenig kann, wie in Zeiten der Magnetstreifenkarte“
Quelle:
www.ärztezeitung.de, 17.09.2017
Deutschland – Digitales Entwicklungsland dank Datenschutz?
Angela Merkel warnt davor, dass Deutschland durch den hohen Datenschutz zum digitalen Entwicklungsland wird.
Man müsse sich für die Verarbeitung großer Datenmengen und für neue Innovationen öffnen. Bliebe der Grundsatz in Deutschland, nur so wenig personenbezogene Daten wie nötig zu erheben und zu sichern, würde Deutschland bei der Digitalisierung abgehängt werden. Als Beispiel nennt die Kanzlerin die elektronische Gesundheitskarte, deren Einführung nur schleppend voran geht.
Quelle:
www.süddeutsche.de, 12.01.2017
Big Data im Gesundheitswesen
Das Potential der Big Data Branche wird im Gesundheitswesen als sehr groß eingeschätzt. Dies ist auch der Konsens der Konferenz „Big Data konkret“, welche am 13.12. in Berlin stattfand.
Durch die effiziente Auswertung von Gesundheitsdaten in einer großen Menge, sei man in der Lage die medizinische Versorgung in Deutschland erheblich zu verbessern, so Professor Wilhelm Stork. Neben der elektronischen Gesundheitskarte, spiele die rasche Schaffung von einheitlicher Infrastruktur eine große Rolle für das Vorhaben.
Quelle:
www.aerztezeitung.de, 15.12.2016
Medikationsplan als PDF
Ab 2018 wird der Medikationsplan auf die elektronische Gesundheitskarte übertragen werden, doch auch vorher ist er als PDF verfügbar.
Alle Patienten, die mehr als drei Medikamente zu sich nehmen, haben ab Oktober diesen Jahres Anspruch auf einen Medikationsplan auf Papier, wodurch Fehler bei der Medikamenteneinnahme und Wechselwirkungen vermieden werden sollen. Erstellt wird der Medikationsplan in der Regel durch den Hausarzt, doch auch Fachärzte sind befugt dazu.
Quelle:
www.focus.de, 5.10.2016