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Schlagwort: ‘elektronische Patientenakte (ePA)’

88% der Patienten lehnen die elektronische Patientenakte ab

29. Mai 2020 | von

Die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Deutschen Psychotherapeuten-Netzwerks (DPNW) unter Psychotherapie-Patienten zeigen, dass sich 44,4% der Befragten gar nicht über die elektronische Patientenakte informiert fühlen. Nur 8,7% fühlen sich „gut“ und 3,8% fühlen sich „sehr gut“ informiert. Des weiteren bewerteten 89,2% der Befragten den Datenschutz höher als die Ersparnis von Papier, weshalb auch die deutliche Mehrheit (86, 2%) die Speicherung von Patientendaten auf zentralen Speichern ablehnt. Die Speicherung auf einem Chip befürworten 61,2%.

Außerdem ergab die Befragung, dass sich 88,2 Prozent der Teilnehmer gegen die Verwendung der elektronischen Patientenakte aussprechen, wenn sich die betroffenen Personen aktuell in einer Psychotherapie befinden oder potenziell in naher Zukunft eine starten. Lediglich 11,8 Prozent stimmten dafür.

Der DPNW-Vorsitzende, Dieter Adler, fordert daher, Patientendaten nicht, wie im kürzlich vom Bundestag verabschiedeten Patienten-Datenschutzgesetz vorgesehen, auf einem zentralen Server zu speichern, sondern statt dessen Patientendaten auf einem dezentralen Medium in Patientenhand zu speichern und für deren Austausch das sichere Netz der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (SNK) zu nutzen.

 

Quelle: https://www.zm-online.de/news/politik/neun-von-zehn-patienten-lehnen-die-elektronische-patientenakte-ab/, 29. Mai 2020

Elektronische Patientenakte soll mehr Funktionen erhalten

10. April 2020 | von

In dem am 1. April 2020 vom Kabinett verabschiedeten Entwurf des Patientendatenschutzgesetzes (PDSG) wurden weitere Voraussetzungen für die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) geschaffen. Unter anderem sollen Patienten per App ein elektronisches Rezept in der Apotheke einlösen können. Ab dem 1. Januar 2021 soll die ePA für alle Versicherten als freiwilliges Angebot starten. Ab dem 1. Januar 2022 bekommen sie dann einen Anspruch darauf, dass die ePA mit Gesundheitsdaten gefüllt wird. Neben Befunden, Arztbriefen und Röntgenbildern sollen ab 2022 der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahn-Bonusheft gespeichert werden können.

Datenschützer kritisieren, dass es bei dem freiwilligen Angebot keine Möglichkeit gibt für jedes einzelne Dokument zu bestimmen, welcher Arzt es sehen kann. Bis 2022 wird es lediglich möglich sein, zu entscheiden, welche Daten gespeichert werden und welche Gruppe Zugriff auf diese Daten hat. Weiterhin könnten die Versicherten ab 2023 einwilligen ihre in der ePA gespeicherten Daten freiwillig pseudonymisiert und verschlüsselt der medizinischen Forschung bereitzustellen.

Quelle: https://www.golem.de/news/e-rezept-mehr-funktionen-fuer-elektronische-patientenakte-beschlossen-2004-147654.html, 10. April 2020

Ärzte sollen nicht für das Befüllen der elektronischen Patientenakte bezahlt werden

06. März 2020 | von

Aus einer Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes geht hervor, dass die regelmäßige Befüllung der elektronischen Patientenakte durch die Ärzte nicht bezahlt werden soll. Hierfür gebe es laut der AOK bereits eigene Honorierungsregelungen zur Befüllung und Aktualisierung der dahinterliegenden Anwendungen wie dem Medikationsplan oder den Notfalldaten. Im Jahr 2021 erhalten die Ärzte eine einmalige Vergütung in Höhe von 10 Euro für das erstmalige Befüllen der elektronischen Patientenakte. Den Anspruch der Patienten darauf, dass Ärzte ihre Akten füllen, sei ein notwendiger Schritt, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen. Die KBV kritisiert jedoch, dass der zeitliche und technische Aufwand des Befüllens zu hoch wäre und die Mitarbeiter dringender für die Patientenversorgung gebraucht werden würden.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/109654/AOK-Bundesverband-will-Aerzte-nicht-fuer-das-Befuellen-der-elektronischen-Patientenakte-bezahlen, 6. März 2020

Polen treibt Digitalisierung des Gesundheitswesens voran

03. März 2020 | von

In Polen sind ein landesweites elektronisches Rezept, elektronische Überweisungen und ein Patientenportal in Betrieb. Die elektronische Patientenakte soll bis Mitte 2020 folgen. Zudem sind seit Januar 2019 die polnischen Apotheken gesetzlich dazu verpflichtet, elektronische Rezepte zu akzeptieren. Ab Anfang 2020 sollen nur noch elektronische Rezepte oder deren Ausdruck verwendet werden. Allein im Januar seien so mehr als 37 Millionen elektronische Rezepte ausgestellt worden.

Das Polnische Zentrum für Gesundheitsinformationssysteme ist dem Gesundheitsministerium unterstellt. Anders als die gematik stellt das Zentrum neben der Infrastruktur und definierten Datenstandards auch zentrale Server bereit, programmiert Programme selbst und administriert diese laufend. Bürger anderer EU-Länder sollen, sobald EU-weite Standards in deren Heimatländern implementiert wurden, ihre Medikamente auch in Polen erhalten können. Gleichzeitig sollen polnische Staatangehörige in den Ländern, deren Systeme mit dem polnischen kompatibel sind, versorgt werden können.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/109698/E-Rezept-entwickelt-sich-in-Polen-zum-Erfolg, 3. März 2020

D-Trust wird von Gematik mit Schlüsselerzeugung für die elektronische Patientenakte beauftragt

25. Februar 2020 | von

D-Trust, eine Tochter der Bundesdruckerei, wird im Auftrag der gematik die kryptografischen Schlüssel für die elektronische Patientenakte bereitstellen. Der Schlüssel von D-Trust ergänzt den auf der elektronischen Gesundheitskarte aufgebrachten Schlüssel vom jeweiligen Schlüsselgenerierungsdienst der gesetzlichen Krankenkassen. Auch der Zugriff auf die elektronische Patientenakte soll mit beiden Schlüsseln abgesichert werden. Beide Schlüsseldienste greifen auf geprüfte Hardware-Sicherheitsmodule zu, die Nutzeranfragen Ende-zu-Ende verschlüsselt bearbeiten.

Sollte jeder gesetzlich Versicherte eine elektronische Patientenakte führen, kämen auf die Bundesdruckerei hohe Anforderungen an Verfügbarkeit und Performance zu.

Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Elektronische-Patientenakte-Gematik-beauftragt-D-Trust-mit-Schluesselerzeugung-4663612.html, 25. Februar 2020

Elektronischer Impfplan für die elektronische Patientenakte

21. Februar 2020 | von

In Berlin hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ihr Konzept für die Entwicklung von medizinischen Informationsobjekten (MIOs) vorgestellt. Die MIOs sollen dazu dienen medizinische Inhalte zu standardisieren und dadurch den sektorübergreifenden Datenaustausch mit der elektronischen Patientenakte im Gesundheitswesen zu vereinfachen.

Als erstes MIO wurde nun der elektronische Impfpass veröffentlicht. Hierbei soll der aktuelle Impfstatus als auch die Impfhistorie zu sehen sein. Dadurch könnten bestehende Impflücken und die Dauer von Immunisierungen besser überblickt werden. Zudem können Ärzte erkennen, welcher Impfstoff aus welcher Charge wann verwendet wurde. Dies könne bei einem Chargen-Rückruf von Bedeutung sein. Weiterhin soll es eine Erinnerungsfunktion für Patienten und Ärzte geben.

Seit Mitte Januar ist die Spezifikation für den Impfpass für sechs Wochen zur Kommentierung freigegeben. In dieser Zeit können Fachleute Hinweise zu den definierten Standards abgeben.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/108835/Elektronischer-Impfplan-erster-Baustein-der-Patientenakte, 28. Januar 2020

Klare Datenschutzregeln im Patientendaten-Schutzgesetz

11. Februar 2020 | von

Das zweite Digitalisierungsgesetz des Bundesgesundheitsministeriums legt die Aufgabenbeschreibungen für die Gesellschaft für Telematik, Ärzte und Krankenkassen fest. Laut dem Referentenentwurf soll es Patienten spätestens ab dem 01.01.2020 möglich sein, detailliert darüber zu bestimmen welche Daten sie auf ihrer elektronischen Patientenakte mit welchem Arzt teilen. Weiterhin bekommen die Versicherten durch das Patientendaten-Schutzgesetz auch einen Anspruch darauf, dass Ärztinnen und Ärzte die Akte befüllen. Hierfür sollen die Mediziner 10 Euro für das erstmalige Befüllen erhalten. Die Aufgabe, die Akte erstmals zu befüllen, kann auch von medizinischen Fachkräften oder Pflegekräften in Krankenhäusern übernommen werden. Das Bundesgesundheitsministerium geht hierbei von Kosten von 140 Millionen aus, auf Grundlage der Annahme, dass etwa 20% der GKV-Versicherten ihre Akte befüllen lassen.

Weiterhin wird im Patientendaten-Schutzgesetz festgelegt, dass die Nutzer der Telematikinfrastruktur für den Schutz und die Sicherheit der von ihnen verarbeiteten Daten in ihren Räumen verantwortlich sind. Die gematik ist hingegen dafür verantwortlich, dass die Telematikinfrastruktur sicher ist. Weiterhin sollen Patienten ab 2023 freiwillig ihre Daten der Forschung spenden können.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/archiv/212349/Digitalisierung-Viel-mehr-als-nur-Datenschutz, 11. Februar 2020

E-Rezepte auch für das grüne Rezept

04. Februar 2020 | von

In dem vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Entwurf des Patientendaten-Schutzgesetzes soll neben der elektronischen Patientenakte auch das grüne Rezept geregelt werden. Das grüne Rezept soll wie auch das rote Rezept elektronisch werden. Das Bundesgesundheitsministerium möchte dadurch den Wandel in den Strukturen der Gesundheitsversorgung fortsetzen, damit die Mehrwerte spürbar werden.

Der Bundesverband der Arzneimittelhersteller begrüßt das elektronische grüne Rezept. Eine ganzheitliche Arzneimittelversorgung mit rezeptpflichtigen und rezeptfreien Arzneimitteln sie auf im Zeitalter des elektronischen Rezepts unverzichtbar.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/01/31/das-gruene-rezept-soll-elektronisch-werden/chapter:2, 04. Februar 2020

Patientenakte auf Smartphones mittels NFC-Gesundheitskarte

16. Dezember 2019 | von

Versicherte sollen mit ihrem Smartphone mithilfe ihrer Gesundheitskarte auf die elektronische Patientenakte zugreifen können. Eine Authentifizierung per NFC-Funkschnittstelle soll dies ermöglichen. Gesundheitskarten mit solch einer Schnittstelle werden seit dieser Woche von Krankenkassen ausgegeben. Die Schnittstelle soll es ermöglichen die Gesundheitskarte mit dem Smartphone zu verbinden und ein virtuelles Abbild der Karte auf dem Gerät zu speichern.

Die Funktion wird nach Gesprächen mit Apple für IOS und Android zur Verfügung stehen. Apple und Unternehmen, die die Akten für die großen deutschen Krankenkassen entwickeln, führen bereits Tests für die virtuelle Gesundheitskarte durch.

Quelle: https://healthcare-startups.de/nfc-gesundheitskarte-der-weg-fuer-patientenakte-auf-smartphones-ist-fast-frei/, 16. Dezember 2019

Handlungsempfehlungen für die Digitalisierung der Pflege

03. Dezember 2019 | von

Eine Digitalisierung der ambulanten und stationären Pflege könnte dazu beitragen, das Pflegepersonal zu entlasten und die Versorgung zu verbessern. Der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) hat sektorenübergreifende Handlungsempfehlungen formuliert, die für eine erfolgreiche Digitalisierung entscheidend seien. Laut dem bvitg müsste die Anbindung von Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur die höchste Priorität haben. Weiterhin seien Zugriffsrechte auf die Daten der elektronischen Gesundheitskarte sowie Lese- und Schreibrechte für die elektronische Patientenakte für das Pflegepersonal unerlässlich. Weil die Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Pflege eine vollständige und strukturierte Dokumentation sei, müssen papiergebundene Verfahren durch elektronische Prozesse abgelöst werden. Ein weiterer Punkt sei die Stärkung der Telepflege, beispielsweise zur Onlinebetreuung von pflegenden Angehörigen. Um die Akzeptanz der Beteiligten zu fördern, müssen zudem auch Schulungsmaßnahmen angeboten werden.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/107545/Handlungsempfehlungen-fuer-eine-erfolgreiche-Digitalisierung-der-Pflege, 3. Dezember 2019