BfArM sieht keinen Anlass zur Sorge bei Kinder-Arzneien
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sieht die Versorgungslage für Fiebersäfte und Antibiotika für Kinder in der kommenden Infektionssaison als entspannt an. Es erwartet keine Engpässe bei Fiebersäften und geht davon aus, dass Lieferprobleme bei Penicillin V bis Ende Oktober 2024 weitgehend behoben sein werden. Alternative Antibiotika wie Amoxicillin stehen ausreichend zur Verfügung.
Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein (AVNR), kritisiert hingegen anhaltende Lieferengpässe bei Medikamenten wie Doxycyclin und Azithromycin sowie bei Kinder-Antibiotikasäften. Er zieht eine ernüchternde Bilanz des seit über einem Jahr in Kraft befindlichen Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes, das seiner Ansicht nach kaum Wirkung zeigt. Trotz der Versprechen des BfArM seien weiterhin rund 500 Medikamente nicht lieferbar, und Preis befürchtet Engpässe im Herbst, besonders bei Antibiotika, da die Erkältungssaison noch bevorsteht. Damit weichen die Einschätzungen des BfArM und der Apothekenbranche deutlich voneinander ab.
Der Vorsitzender des Hessischen Apothekerverbands, Holger Seyfarth, warnte zudem, dass Apotheken aufgrund der Lieferengpässe und mangelnder politischer Maßnahmen ihre Versorgungsaufgabe nicht mehr vollständig erfüllen können. Wie sich die Lage bei Kinderarzneimitteln in der im Herbst beginnenden Erkältungszeit entwickeln wird, sei zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar.
(zuletzt aufgerufen 16.09.2024)
Medizinforschungsgesetz passiert Bundesrat
Das Medizinforschungsgesetz wurde am 27. September 2024 vom Bundesrat verabschiedet. Es zielt darauf ab, die Entwicklung und Zulassung von Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland zu beschleunigen und zu entbürokratisieren. Dabei werden neue ethische und administrative Verfahren eingeführt, um klinische Studien effizienter zu gestalten. Zudem werden spezielle Ethikkommissionen eingerichtet und Forschungsanreize für pharmazeutische Unternehmen geschaffen. Ziel ist es, Deutschland als Standort für medizinische Forschung zu stärken und den Zugang zu innovativen Therapien zu verbessern.
Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, äußerte sich besorgt über das Medizinforschungsgesetz (MFG) und warnte vor drastischen Preissteigerungen bei Arzneimitteln. Sie kritisierte besonders die Einführung von Geheimpreisen, die das Kostenwachstum der GKV weiter anheizen könnten, da bereits jetzt zweistellige Zuwachsraten bei den Arzneimittelausgaben verzeichnet werden. Reimann betonte, dass die abgeschwächten Regelungen für Erstattungsbeträge die Kosten für neue, patentgeschützte Medikamente noch weiter erhöhen könnten. Eine Analyse der AOK zeigt, dass die Arzneimittelausgaben in den letzten zehn Jahren um über 65 % gestiegen sind, was maßgeblich auf patentgeschützte Medikamente zurückzuführen ist.
Reimann fordert wirksame Steuerungsinstrumente und eine Reform des AMNOG-Verfahrens, um die finanzielle Stabilität der GKV zu sichern. Sie kritisierte, dass mit den neuen Regelungen ein falsches Signal gesetzt wird, das Pharmaprofite über die nachhaltige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten stellt.
https://www.verbandsbuero.de/aok-warnt-geheimpreise-treiben-arzneimittelkosten-in-die-hoehe/
(zuletzt aufgerufen 27.09.2024)
Bundesweite Infokampagne zur „ePA für alle“
Das Bundesministerium für Gesundheit plant eine Aufklärungskampagne zur elektronischen Patientenakte, die am 15. Januar 2025 eingeführt werden wird. Ein Infomobil wird durch neun Städte touren, um Bürgerinnen und Bürgern im Gespräch mit Expertinnen und Experten Informationen zu bieten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht dies als einen seiner größten Erfolge und betont, dass die ePA die Gesundheitsversorgung entscheidend verbessern werde. Lauterbach hob hervor, dass die ePA die medizinische Versorgung nicht nur besser, sondern auch unbürokratischer machen werde, da alle Behandlungsdaten zentral verfügbar sind. Dies soll Doppeluntersuchungen vermeiden und Wechselwirkungen von Medikamenten besser erkennen lassen. Die ePA wird als Opt-out-Variante eingeführt, und eine Informationskampagne wurde gestartet, um die Öffentlichkeit darüber aufzuklären.
Vor dem Start der „ePA für alle“ sind zunächst vier Wochen als Pilotphase in Hamburg und Franken geplant, um mögliche Fehler zu erkennen. Danach wird die ePA bundesweit für alle Leistungserbringer verbindlich. Anfangs werden E-Rezeptdaten, Medikationslisten und Arztberichte in die ePA integriert. Der digitale Medikationsprozess mit einem elektronischen Medikationsplan soll ab Mitte Juli 2025 beginnen, und der weitere Ausbau der ePA erfolgt danach schrittweise. Datenschutz und Datensicherheit sind dabei zentrale Anliegen. Patienten behalten die Kontrolle über ihre Daten und können einzelne Befunde ausschließen oder die ePA komplett ablehnen.
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/09/30/das-infomobil-zur-epa-rollt-an
(zuletzt aufgerufen 30.09.2024)
Bundesregierung soll Apotheken effiziente Versorgung ermöglichen
Lieferengpässe bei Medikamenten sind weiterhin ein großes Problem im Apothekenalltag, und die bisherigen gesetzlichen Regelungen reichen nicht aus. Rund 500 verschreibungspflichtige Medikamente sind derzeit nicht lieferbar, und der tatsächliche Umfang ist laut der ABDA noch größer. Die Apothekerschaft fordert daher dringend Maßnahmen, um Apotheken eine pragmatischere Versorgung zu ermöglichen. Der Personalaufwand, um Lieferprobleme zu bewältigen, sei immens und erzeuge über fünf Millionen zusätzliche Arbeitsstunden.
Auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) forderte die Apothekerschaft, dass Apotheken mehr Handlungsspielraum beim Austausch von Arzneimitteln erhalten, um Therapieunterbrechungen zu vermeiden und den bürokratischen Aufwand für Ärztinnen und Ärzte zu reduzieren. Die während der Pandemie geltenden Austauschregeln sollen wieder eingeführt oder erweitert werden, und die Dokumentationspflichten, insbesondere gegenüber Krankenkassen, sollen reduziert werden.
Lieferengpässe bei Medikamenten belasten Apothekenteams stark, die wöchentlich 20 bis 30 Stunden für deren Verwaltung aufwenden müssen. Laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach betreffen diese Engpässe vor allem günstige Generika in ganz Europa. Die aktuell rund 500 Medikamente sind mit etwa 850 Produkten auf der Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet. Eine Analyse zeigt, dass jeder dritte Engpass länger als ein Jahr anhält. Mehr als die Hälfte der Erstmeldungen schätzt eine Dauer von drei Monaten bis einem Jahr, während bei 36 Prozent aller Meldungen der Engpass über ein Jahr dauert.
(zuletzt aufgerufen 11.10.2024)
(zuletzt aufgerufen 12.10.2024)
DAK und IKK classic integrieren E-Rezept-Funktion
DAK Versicherte können ab dem 03.September die elektronische Patientenakte (ePA) über die DAK ePA-App nutzen, um elektronische Rezepte einzusehen und in Apotheken einzulösen. Ein Vorteil der App ist, dass die Verordnungen nachvollzogen und kontrolliert werden können, was bei der Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte nicht möglich ist.
Rezepte können in jeder Apotheke eingelöst werden, und eine Vorbestellung der Arzneimittel ist ebenfalls möglich. Dies macht Papierausdrucke überflüssig. Andreas Storm, der Vorsitzende des Vorstands der DAK-Gesundheit, betont, dass die Integration des E-Rezepts die digitale Angebotspalette erweitert und den Versicherten mehr Transparenz und Sicherheit bietet.
Parallel dazu bietet die IKK classic ebenfalls eine E-Rezept-Funktion in ihrer App an, die es den Versicherten ermöglicht, zwischen Versand- und Vor-Ort-Apotheken zu wählen. Frank Hippler, Vorstandschef der IKK classic, hebt hervor, dass die Digitalisierung den Zugang zum Gesundheitssystem erleichtern soll. Nutzer*innen können Verordnungen einsehen und Arzneimittel zur Abholung oder zum Versand bestellen. Zukünftig sollen weitere Funktionen, wie eine Medikationsübersicht, in die DAK-App integriert werden.
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/ikk-app-jetzt-mit-e-rezepten/
(zuletzt aufgerufen 04.09.2024)
(zuletzt aufgerufen 03.09.2024)
Bundeskabinett beschließt Entwurf der Krankenhausreform
Am 15.05.2024 verabschiedete das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf Lauterbachs zur Krankenhausreform. Ziele der Krankenhausreform sind die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung und Entbürokratisierung.
Die Behandlungsqualität wird dadurch verbessert, dass Kliniken auf bestimmte Leistungen spezialisiert werden und man somit den Fokus auf Qualität statt Quantität legt. So könne man Qualitätsdefizite vermeiden, da diese Kliniken keine Leistungen mehr vornehmen müssen, in denen sie nur wenig Erfahrung haben.
Auch die Vergütung soll sich ändern. Kliniken sollen in Zukunft Vorhaltepauschalen bekommen, anstatt pro Behandlung bezahlt zu werden. Krankenhäuser erhalten dann den Großteil ihres Geldes dafür, dass sie qualifiziertes Personal oder bestimmte medizinische Geräte haben, unabhängig von der Zahl der behandelten Fälle.
Lauterbachs Entwurf wird von den Ländern kritisiert. Man kann die Folgen der Reform noch nicht abschätzen, aber es wird befürchtet, dass vor allem Kliniken auf dem Land gefährdet sind. Kerstin von der Decken, Gesundheitsministerin in Schleswig-Holstein, äußerte sich und sagte, dass die Länder mehr Flexibilität bräuchten. Die Länder wollen noch einige Änderungen an der Reform durchsetzen, beispielsweise Ausnahmeregelungen zu Kliniken auf dem Land.
Quellen:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenhaus/krankenhausreform
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/krankenhausreform-122.html
(zuletzt aufgerufen am 23.05.2024)
Lauterbachs Initiative: Gematik soll in eine Bundesagentur umgewandelt werden
Bundesgesundheitsminister Lauterbach setzt mit einem neuen Gesetz zur Digitalisierung des Gesundheitswesens ein klares Zeichen für den beschleunigten Einsatz des E-Rezepts. Die Gematik, bisher für die Telematik zuständig, wird in eine Digitalagentur umgewandelt, die vollständig dem Bund unterliegt. Diese Neuerung soll der Agentur mehr Autonomie und Entscheidungsbefugnis verleihen, um Prozesse effizienter zu gestalten. Ein entscheidender Schritt ist die Umstellung von freiwilligen auf verbindliche Maßnahmen. Zudem wird ein Kompetenzzentrum für Interoperabilität geschaffen, das Standards festlegt und die Einhaltung überprüft. Ein neues Konformitätsbewertungsverfahren soll sicherstellen, dass die technische Umsetzung den Qualitätsstandards entspricht. Patienten erhalten ein Recht auf Interoperabilität, und die Industrie erhält Klagebefugnis bei Problemen. Diese Initiative verspricht eine grundlegende Modernisierung des Gesundheitssektors durch eine effektivere digitale Infrastruktur.
Quellen: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/die-neue-digitalagentur-wird-ein-powerhouse-143530/
Zuletzt aufgerufen am 14. 05. 2024
Ärztetag fordert dringende Verbesserungen an elektronischer Patientenakte
Auf dem 128. Ärztetag in Mainz äußerte die Ärzteschaft deutliche Bedenken über den aktuellen Funktionsumfang der elektronischen Patientenakte (ePA). Es wurde festgestellt, dass dringende Nachbesserungen erforderlich sind, um die ePA zu einer verlässlichen Grundlage für ärztliches Handeln zu machen. Ein mit großer Mehrheit angenommener Antrag betonte die Notwendigkeit, dass die ePA ärztliches Handeln auf der Basis valider und vollständiger Informationen über die Patientenvorgeschichte unterstützen sollte. Die geforderten Verbesserungen sollten mehr Transparenz im Behandlungsgeschehen schaffen, Dokumentationsaufwände minimieren und das Auffinden von Vorbefunden erleichtern. Kritisiert wurde unter anderem das Fehlen einer Volltextsuche, eines Virenscanners und eines ausreichenden Medikationsprozesses. Zusätzlich wurde bemängelt, dass es keine Möglichkeit gibt, kritische Befunde erst nach einer Einordnung in einem Arzt-Patient-Gespräch in die ePA einzustellen oder für den Patienten sichtbar zu machen. Zudem wurde festgestellt, dass die ePA nicht protokolliert, welche Inhalte für Ärzte zum Zugriffszeitpunkt einsehbar waren und welche Inhalte der Patient zum Zeitpunkt des Zugriffs verborgen hatte. In einem weiteren Antrag wurde die Beschränkung auf 25 Megabyte für hochgeladene Bilddateien als unpraktikabel kritisiert, insbesondere im Hinblick auf die steigende Verwendung von Bildmaterial in der Medizin. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass das PDF-A-Format bei Dokumenten zu Kompatibilitätsproblemen mit gängigen Praxisverwaltungs- und Klinikinformationssystemen führen könnte.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/dav-fordert-nachbesserungen-bei-der-epa-145475/
Zuletzt aufgerufen am 14. 05. 2024
Bundesrat fordert mehr Flexibilität in der Arzneimittelversorgung
Der Bundesrat fordert von der Bundesregierung eine Strategie oder ein Gesetz, um die Versorgung mit Arzneimitteln, besonders bei Kindern und Jugendlichen, zu verbessern. Anlass hierfür war eine Initiative von Bayern und Baden-Württemberg, die auf die Knappheit von Kinderarzneimitteln im Winter 2022/23 aufmerksam machte.
Am 26.04.2024 stimmte der Bundesrat dem Antrag zu, den auch Nordrhein-Westfalen unterstützte. Um Engpässen entgegenzuwirken, solle man für Vor-Ort-Apotheken die Vorschriften für Import und Lagerhaltung von Arzneimitteln lockern. Somit sollen nicht nur Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken Medikamente länger lagern können, sondern auch bei öffentlichen Apotheken müsse nicht immer ein Personenbezug bestehen.
In Absprache mit dem Arzt oder der Ärztin sollen Apotheken von nicht vorrätigen Medikamenten abweichen dürfen, sofern sie nicht auf der Substitutionsausschlussliste stehen. Eine weitere Idee sei, dass Apotheken auf Grundlage einer Standardzulassung selber Fiebersäfte und -zäpfchen herstellen, um den steigenden Bedarf decken zu können.
Quellen:
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bundesrat-fordert-mehr-flexibilitaet-fuer-apotheken-147042/
Dosierungsangabe auf Rezepten sorgt für verbesserte Arzneimitteltherapiesicherheit
Seit November 2020 muss auf ärztlichen Rezepten die Dosierung festgehalten werden, beispielsweise „1-0-1“ für je eine Tablette morgens und eine abends.
Eine Umfrage der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) vom Herbst 2023 zeigt, dass rund 44% der 318 befragten Apotheken bestätigen, dass die Dosierung auf einem Rezept die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessert. Etwa 78% der Befragten betonten zudem, dass durch die Angabe der Dosierung potenzielle Medikationsfehler erkannt werden können. Somit könne man durch Rücksprache mit Patientinnen und Patienten möglichen Risiken begegnen.
Sollten Patientinnen oder Patienten bereits einen Medikationsplan haben, reicht das Kürzel „Dj“ auf dem Rezept. Dieses bedeutet „Dosierungsanweisung vorhanden: ja“. Laut der befragten Apotheker sei auf ca. 50% der Rezepte dieses Kürzel, obwohl auf Nachfrage manche Betroffenen keinen Medikationsplan hätten. In dem Fall berät die Apotheke zur Medikation.
Quelle:
(zuletzt aufgerufen am 29.04.2024)