Durch die Erneuerung der Apothekenbetriebsordnung, die im Juni 2012 in Kraft trat, soll die Kommunikation zwischen Ärzten und Apothekern gefördert werden, um so Fehldosierungen und Inkompatibilitäten bei Rezepturen vorzubeugen.
Apotheken seien verpflichtet eine Herstellungsanweisung für individuelle Rezepturen zu erstellen und diese vor deren Anfertigung auf Plausibilität zu prüfen.
Dabei ist beispielsweise zu prüfen, ob Dosierung und die Applikationsart den üblichen Empfehlungen entsprechen und ob die eingesetzten Wirkstoffe untereinander sowie mit den gewählten Rezepturgrundlagen kompatibel und stabil sind. Ergeben sich Bedenken, muss der Apotheker diese mit dem verschreibenden Arzt klären.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 30.11.2012
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