Der Bundestag hatte vor kurzem einen Gesetztesentwurf beschlossen, der die flächendeckende Einrichtung klinischer Krebsregister beinhaltet.
In Brandenburg gibt es bereits ein solches Krebsfrüherkennungsregister, mit einer mehr als 90 prozentigen Erfassungsquote. Erfasst werden dabei auch Patienten, die in Brandenburg operiert wurden, aber in anderen Bundesländern leben. Zudem hat das Tumorzentrum einen Jahresbericht herausgegeben, wo die gesammelten Daten verglichen werden und die betroffenen Kliniken anschließend Feedback bekommen, um so einen Vergleich untereinander zu ermöglichen.
Zukünftig sollen die Krebsregister auch als Grundlage für die Versorgungsforschung dienen, um Fragen hinsichtlich der Auswirkungen von unterschiedlichen Therapien und der Umsetzungsgeschwindigkeit neuer Leitlinien in die Routineversorgung zu klären.
Quelle:
Ärzteblatt, 20.2.2013
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