Die Anschuldigungen des Datenschützers Timo Weichert gegen das süddeutsche Apothekenrechenzentrum VSA, nicht ausreichend anonymisierte Daten an Dritte zu verkaufen, wurden jetzt von dem Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein als unbegründet abgewiesen.
Nachdem Weichert unter anderem behauptete aus den durch das Rechenzentrum vergebene Codes könne die Verischertennummer der Patienten zurückgewonnen werden, prüfte das zuständige Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht das Verfahren und erklärte es für rechtmäßig.
Quelle:
heise online, 13.11.2013
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