Laut eines Gutachtens der KBV hätten die Krankenkassen nur unzureichend geprüft, ob das der eGK aufgedruckte Bild auch tatsächlich der versicherten Person entspricht. Eine zuverlässige Identifizierung sei demnach nicht möglich und die eGK somit rein rechtlich gesehen ungültig.
Da in Zukunft sehr sensible Daten auf dem Chip der eGK gespeichert werden sollen, müsse eine eindeutige Zuordnung durch die Krankenkassen gewährleistet werden. Ärzte seien selbst dann, wenn Zweifel an der Identität des Karteninhabers bestünden, davon entbunden, sich die Karte vorzeigen zu lassen.
Wie Identifikations- und Gültigkeitsprüfungen genau ausfallen sollten, hätte man zur Zeit noch nicht geregelt.
Quelle:
heise online, 04.02.2014
Spiegel online, 04.02.2014
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