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Trotz unrechtlicher eGK keinen Anspruch auf alte GK

26. März 2014 | von

Obwohl die neue eGK unzulässig sei, hätten gesetzlich Versicherte bis zur endgültigen Klärung keinen Anspruch auf ihre alte Gesundheitskarte. So entschied das Landessozialgericht NRW nach der Klage einer Versichterten.

Ein Grund für die Ablehnung der Klage sei, dass die Versicherten ohnehin ihre alte Karte bis September 2014 nutzen könnten. Ein weiterer, dass die derzeitige eGK keine weiteren Funktionen als die alte Karte besitze und freiwillige Anwedungen zudem eine Enverständnis benötigten.

Quelle:
Ärzte Zeitung, 24.02.2014
mehr zum Thema neue eGK auch hier.

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