Weil immer noch ein bis drei Prozent der Versicherten keine elektronische Gesundheitskarte besitzen, hätte man die Frist nochmals um drei Monate verlängert.
Ab Januar des neuen Jahres sei dann ausschließlich die eGK gültig. Patienten die keine eGK vorweisen könnten, würden zwar behandelt, müssten aber innerhalb von zehn Tagen ihren Versichertenstatus nachweisen, andernfalls würde die Behandlung privat in Rechnung gestellt.
Quelle:
Pharmazeutische Zeitung online, 15.08.2014
Heise Online, 16.08.2014
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