Laut Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe solle das neue E-Health Gesetz dafür sorgen, dass ausschließlich die telematischen Verfahren in die Anwendung gelangen, die praxistauglich seien, Zusatznutzen für Patienten und Ärzte hätten, den Aufwand reduzierten und keine zusätzlichen Kosten verursachen würden.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen (Kven) der Telematik Testregionen würden sich für die gesetzlichen Entwicklungen aussprechen, um eine konstruktive Suche nach sinnvollen Anwendungen zu fördern.
In diesem Zusammenhang würden die KVen auch einheitliche Standards fordern. Nach Auffassung der KVen könne eine als sinnvoll erachtete Anwendung nicht daran scheitern, dass es keine notwendigen Schnittstellen gäbe.
Quelle:
Ärzteblatt.de, 25.07.2014
Ärzte Zeitung, 25.07.2014
Ärzte Zeitung, 28.07.2014
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