Die Klage eines Bürgers gegen seine Krankenkasse wurde nun von Bundessozialgericht in Kassel abgelehnt. Laut Gericht verletze das Foto auf der eGK nicht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Gericht entschied, dass ohne Foto keine Nachweisberechtigung bestehe und man als Bürger im Sinne des Allgemeininteresses zur Mitwirkung verpflichtet sei.
Der Angst des Klägers, seine Daten könnten nicht ausreichend geschützt werden, stimmte das Gericht nicht zu. Davor schütze das Recht vor Missbrauch.
Quelle:
heise online, 18.11.2014
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