Laut Anfrage der Linkspartei an die Regierung, sei eine zentrale Speicherung der Gesundheitsdaten nicht geplant. Die sensiblen Daten hätten, laut Antwortschreiben höchste Priorität. Deshalb würden die Daten einerseits auf den neuen Gesundheitskarten, aber auch auf Computern der Leistungserbringer und auf verschiedenen Servern gespeichert werden.
Für die Lesbarkeit der Daten würde das Zwei-Schlüssel-Prinzip verwendet werden, was bedeute, dass die Freigabe sowohl durch die Authentifizierung des Patienten, als auch durch die des Arztes erfolgen muss. Nur in äußersten Notfällen könne dies umgangen werden.
Zur Authentifizierung würde ein PIN/PUK-System verwendet werden. Vergisst der Patient oder Leistungserbringer seinen PIN, könne man mit Hilfe des zugehörigen PUK einen neuen Code generieren.
Quelle:
Pharmazeutische Zeitung online, 26.11.2014
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