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SmartMed

Digitale Vergabe der Zugriffsrechte für die EFA

17. April 2015 | von

Bisher musste die Zugriffsberechtigung für die Einsicht der Gesundheitsdaten auf der elektronischen Fallakte (EFA) von Hand administriert werden. Der Verein Elektronische Fallakte, der Bundesverband Gesundheits-IT e.V. (bvitg) und die IHE Deutschland stellten auf der conhIT ihre Spezifikation zur digitalen Administration vor.

Die Rechtevergabe wird in Zukunft im Krankenhaus- oder Praxissystem erfasst und an das System übermittelt. Auch Anbieter anderer e-health Produkte, die eine Patientenzustimmung benötigen, können die Spezifikation nutzen.

Hier finden Sie die EFA Spezifikation.

Quelle:
e-health.com, 10.04.2015

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