Bisher musste die Zugriffsberechtigung für die Einsicht der Gesundheitsdaten auf der elektronischen Fallakte (EFA) von Hand administriert werden. Der Verein Elektronische Fallakte, der Bundesverband Gesundheits-IT e.V. (bvitg) und die IHE Deutschland stellten auf der conhIT ihre Spezifikation zur digitalen Administration vor.
Die Rechtevergabe wird in Zukunft im Krankenhaus- oder Praxissystem erfasst und an das System übermittelt. Auch Anbieter anderer e-health Produkte, die eine Patientenzustimmung benötigen, können die Spezifikation nutzen.
Hier finden Sie die EFA Spezifikation.
Quelle:
e-health.com, 10.04.2015
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