Forschungsunternehmen der Biotech-Branche kritisierten den Entwurf des E-Health-Gesetzes. Sie bräuchten eine möglichst breite Datengrundlage für Forschungszwecke und damit auch Zugriff auf die digitalen Daten der elektronischen Gesundheitskarten (eGK). Anonymisierungs- oder Pseudonymisierungsverfahren ermöglichten das deutsche Datenschutzniveau einzuhalten, erläuterte der Verband deutscher Biotechnologie-Unternehmen.
Die Biotechnologieunternehmen fordern daher, neben Kassen, Ärzten und Apotheker in Entscheidungsprozesse der Telematikinfrastruktur und der eGK miteinbezogen zu werden.
Quelle:
heise online, 09.04.2015
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