Das E-Health-Gesetz sieht für Patienten, die drei oder mehr Medikamente (auch Selbstmedikation) einnehmen, einen Medikationsplan vor.
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) kritisiert vor allem die „fehlende routinemäßige Einbindung der Apotheken“, wie ABDA Präsident Schmidt erklärte.
Die Erstellung des Medikationsplans soll weitestgehend von Ärzten übernommen werden, die dafür auch Anspruch auf Vergütung haben. Apotheker dürfen lediglich Aktualisierungen vornehmen, wofür allerdings keine laut Gesetz keine Vergütungsansprüche vorgesehen sind. Für ABDA Präsident Schmidt handle es sich bei der Medikationsanalyse jedoch um eine komplexe pharmazeutische Tätigkeit, die auch entsprechend vergütet werden sollte.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 29.05.2015
DAZ.online, 30.05.2015
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