Immer mehr private Krankenkassen bieten Fitness-Apps an mit denen Essverhalten, sportliche Aktivität oder auch die Herzfrequenz aufgezeichnet werden können. Dies ist aus Sicht des Datenschutzes nicht unbedenklich.
Laut der obersten deutschen Datenschützerin Andrea Voßhoff ist der Einsatz solcher Apps durchaus kritisch zu bewerten. Laut ihr seien der kurzfristige finanzielle Vorteile dieser Apps gegen die langfristigen Gefahren abzuwägen. Sie fordert die Schranken gegen das Sammeln der Gesundheitsdaten nicht nur für gesetzliche Krankenkassen, sondern auch für die privaten Krankenkassen.
Quelle:
esanum.de, 20.07.2015
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