Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Deutscher Apothekerverband (DAV) und Bundesärztekammer (BÄK) legten eine Vereinbarung zur Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans vor.
Ab dem 1. Oktober 2016 haben alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung, die mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig einnehmen, einen Anspruch auf einen Medikationsplan. Laut des KBV Vorstands Regina Feldmann bringe der Medikationsplan den Patienten mehr Sicherheit, da er alle wichtigen Details zur Einnahme der Medikamente enthalte.
Quelle:
www.aerzteblatt.de, 19.Juni. 2016
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