Das Landessozialgericht Baden-Württemberg fällt nach einer Klage gegen die Pflicht der elektronischen Gesundheitskarte ein Grundsatzurteil, das erklärt, dass Versicherte die Digitalisierung nicht verhindern dürfen.
Laut des Klägers verstößt die Pflicht der elektronischen Gesundheitskarte gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es sei nicht sichergestellt, dass die Daten zu einem späteren Zeitpunkt nicht in falsche Hände geraten oder die benutzte Telematik-Infrastruktur vollkommen sicher sei. Laut des Gerichts gewährt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung jedoch kein Recht auf Verhinderung der Digitalisierung des Gesundheitswesens.
Quelle:
www.deutsche-apotheker-zeitung.de, 26.Juli.2016
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