Durch die elektronische Gesundheitsakte soll es Ärzten erleichtert werden den Krankheitsverlauf nachzuvollziehen und so bessere Diagnosen zu stellen. Patientenschützer und die Verbraucherzentralen fordern eine Garantie des Staats für hohe und einheitliche Standards bei neuen digitalen Anwendungen mit Gesundheitsdaten.
Nachdem die TK die erste bundesweite elektronische Gesundheitsakte vorgestellt hat, bei der Versicherte selbst entscheiden können, welche Diagnosen oder Medikamente sie darauf speichern und wem sie Einsicht gewähren wollen, haben Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart, bis 2021 eine elektronische Patientenakte einzuführen.
Quelle:
www.heise.de, 25.04.2018
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