Archiv für Oktober 2019
Datenschutz und Entlastung der Ärzte müssen im Vordergrund stehen
Dr. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen betont, dass eine schnelle Digitalisierung nicht wichtiger sei als ausreichender Datenschutz. Mediziner und Patienten sollten durch digitale Anwendungen entlastet werden. Dies berücksichtige Gesundheitsminister Jens Spahn nicht ausreichend. Weiterhin gebe es im Gesundheitswesen keine unabhängige Instanz, die Gesundheits-Apps prüft und genehmigt. Die Landesärztekammer gab auch positive Beispiele:
Laut der Landesärztekammer berücksichtige dies die App „Warts-Ab“. Diese gebe pro Patient eine einmalige Ziffernfolge in Form eines Barcodes aus, die der Patient dann einscannen kann. Dies soll es Patienten ersparen lange im Wartezimmer zu warten und sie dadurch vor Infektionskrankheiten geschützt werden. Im Falle eines Hackerangriffs, können die Hacker nur die Ziffer und keine personenbezogenen Daten sehen.
Quelle: https://www.medical-tribune.de/praxis-und-wirtschaft/ehealth/artikel/landesaerztekammer-hessen-besteht-auf-hohen-nutzen-von-digitalisierungsprojekten/, 29. Oktober 2019
Diabetespraxis testet das E-Rezept
Die Techniker Krankenkasse (TK) erprobt den Praxisbetrieb des E-Rezepts seit einigen Monaten in einer großen Diabetespraxis. Die Patienten könnten dort ihre Verordnungen als E-Rezept auf ihr Smartphone erhalten. Hierzu müsse nur die App „LifeTime“ installiert werden. Die Diabetespraxis wurde bewusst als Kooperationspartner ausgewählt, weil Diabetespatienten häufig Rezepte benötigen, ein Arztbesuch hierfür jedoch nicht immer zwingend notwendig sei.
Interessierte Patienten müssten sich aktiv einschreiben und könnten dann bei jeder Verordnung bestimmen, ob sie es in Papier- oder elektronischen Form erhalten möchten. Bei der Wahl des E-Rezepts erhalte der Patient einen QR-Code und ein Bild des Rezepts. Das Bild sei nicht zwingend notwendig, wurde sich jedoch von den Patienten gewünscht um erkennen zu können, was genau verschrieben wurde. Der Code könne vorab an teilnehmende Apotheken geschickt werden, um sicherzustellen, dass die Medikamente bei der Abholung vorrätig sind. Laut Dr. Verheyen öffnet der QR-Code in der Apotheke einen sicheren VPN-Tunnel direkt in die Praxissoftware des verschreibenden Arztes und zum hinterlegten Rezept.
Die Krankenkasse möchte durch das Projekt Erfahrungswerte sammeln und dadurch herausfinden, welcher Mehrwert sich für die Patienten, Ärzte und Apotheker ergeben könnte.
Quelle: https://www.medical-tribune.de/praxis-und-wirtschaft/verordnungen/artikel/krankenkasse-testet-mit-diabetespraxis-das-elektronische-rezept/, 25. Oktober 2019
Referenzdatenbank für einheitliche Wirkstoffangaben geplant
In dem Änderungsantrag zu dem Digitalen Versorgungs Gesetz (DVG), sehen die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und der SPD die Einrichtung einer Referenzdatenbank vor. Diese soll eine verbindliche, einheitliche Bezeichnung für Fertigarzneimittel für die Verwendung im Medikationsplan beinhalten. Die Sicherstellung der Betreibung der Datenbank soll durch das Bundesgesundheitsministerium erfolgen. Es soll diese Aufgabe auf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte oder eine geeignete juristische Person des Privatrechts übertragen dürfen.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/10/16/medikationsplan-groko-plant-datenbank-fuer-einheitliche-wirkstoffangaben, 22. Oktober 2019
Anbindung aller Apotheken an Telematikinfrastruktur erst Ende 2020 realistisch
In einer aktuellen Stellungnahme der ABDA zum Digitalen Versorgungs Gesetz (DVG) geht hervor, dass eine Anbindung aller Apotheken an die Telematikinfrastruktur (TI) erst Ende 2020 realistisch sei. Dies sei der Fall, weil einige Produkte der Software- und Hardware-Hersteller noch nicht auf dem Markt seien. So müsse die Apothekensoftware aktualisiert werden und E-Health-Konnektoren, neue Kartenlesegeräte und verschiedene Zugangskarten an alle Apotheken verteilt werden. Die TI solle es künftig ermöglichen Informationen (E-Medikationspläne und E-Rezepte) sicher untereinander auszutauschen.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/10/16/abda-ti-anbindung-der-apotheken-erst-ende-2020, 21. Oktober 2019
Universität Jena bietet berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang „E-Health and Communication“ an
Ab April 2020 bietet die Universität einen, an alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen ausgerichteten, Studiengang „E-Health and Communication“ an. Der Studiengang vermittle unter anderem technische Grundlagen neuer digitaler Kommunikationssysteme, Evidenz- und Risikokommunikation sowie Kenntnisse zu ethischen, rechtlichen und ökonomischen Aspekten bei der Implementierung von E-Health Anwendungen.
Ein Schwerpunkt liege in der Kommunikation mit Patienten, Angehörigen und medizinischen Laien bei Verwendung der neuen Medien.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/106582/Neuer-berufsbegleitender-Weiterbildungsstudiengang-E-Health-and-Communication-in-Jena, 18. Oktober 2019
Gesundheits-Datennetz der Bundesregierung nicht vollständig implementiert
Die gesetzliche Pflicht für den Anschluss der Arztpraxen an das sichere Datennetz des Gesundheitswesens ist am 30. Juni 2019 abgelaufen. Das Datennetz bilde die Basis für die elektronische Gesundheitskarte und andere geplante Anwendungen. Dennoch seien im September erst 110.000 der 150.000 Arztpraxen mit den nötigen Geräten zum Anschluss ausgestattet. Ärzten, die nach Ablauf der Frist nicht an das Datennetz angeschlossen sind, drohen Honorarkürzungen.
Quelle: https://www.wallstreet-online.de/nachricht/11807031-gesundheit-vierte-arztpraxis-gesundheits-datennetz-angeschlossen, 15. Oktober 2019
Verordnungsfähigkeit bei Apps auf Rezept
Die Verordnungsfähigkeit von medizinischen Apps ist geplant. Dennoch gebe es laut Dr. Thomas Kriedel, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, noch Rahmenbedingungen zu klären. Bislang seien die Konsequenzen nicht durchdacht. Beispielsweise sei noch unklar, wer die Haftung trägt und ob alle Ärzte dazu verpflichtet sind die Daten aus Apps auszulesen. Diese Lücken werde laut Christian Klose, Leiter der Unterabteilung gematik, Telematikinfrastruktur, E-Health im Bundesgesundheitsministerium, jedoch die Rechtsverordnung klären. Um die medizinischen Apps schneller in die Versorgung zu bringen würde es laut Tom Ackermann, Chef der AOK Nordwest ausreichen sie den Versicherten über Satzungsleistungen zugänglich zu machen.
Quelle: https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/e-health/article/997882/e-health-uebernimmt-apps-rezept-haftung.html, 11. Oktober 2019
Die elektronische Patientenakte hat höchste Priorität
Das Bundesgesundheitsministerium möchte die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens nach vorne bringen. Hierzu sollen dem von dem Bundestag letzte Woche besprochene Digitale-Versorgungs-Gesetz weitere Regelungen folgen.
Die elektronische Patientenakte (ePA) habe hierbei höchste Priorität. Für die 72 Millionen Versicherten solle ab Januar 2021 neben allen regulären Patientendaten auch Impfausweis, Mutterpass, das Kinder U-Heft und das Zahnbonusheft digital verwaltet werden können.
KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel merkt jedoch an, dass die Informationen in der ePA, aufgrund der Freiheit des Patienten zu bestimmen welche Informationen gespeichert werden, bzw. dem Arzt zugänglich gemacht werden, nicht ausreichend seien und Mediziner vollständigere Informationen bräuchten.
Ärztlich verordnete Apps sollen künftig ebenfalls eine Rolle spielen. Hierfür sei ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren in Kraft gesetzt werden. Haftungsfragen und eine mögliche Zweitdatenverwertung sollen durch eine Rechtsverordnung, die Rahmenbedingungen schaffen soll und Gesprächen mit Apple und Google geklärt werden.
Quelle: https://www.medical-tribune.de/meinung-und-dialog/artikel/digitale-versorgung-gesetz-erezept-epa-und-telemedizin-sollen-kommen/ , 08. Oktober 2019
Gesundheitsministerin Steffens fordert mehr Wahlfreiheit beim Medikationsplan
Im ihrem Grußwort anlässlich der Eröffnung des deutschen Apothekertags in Düsseldorf sprach Steffens von den Herausforderungen der Gesundheitsversorgung in der Zukunft. Es müssen Kostensenkungen erreicht werden, damit die weniger werdenden Beitragszahler ausgeglichen werden können. Die Apotheker würden die entscheidende Rolle bei dem Thema der Arzneimitteltherapiesicherheit einnehmen. Weil die Apotheker den Überblick über die Medikamente der Patienten haben, sollten sowohl Ärzte als auch Apotheker für den Medikationsplan verantwortlich sein. Letzen Endes müsse der Patient die Wahl treffen.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2015/10/01/steffens-fordert-wahlfreiheit-beim-medikationsplan, 3. Oktober 2019