Die gesetzliche Pflicht für den Anschluss der Arztpraxen an das sichere Datennetz des Gesundheitswesens ist am 30. Juni 2019 abgelaufen. Das Datennetz bilde die Basis für die elektronische Gesundheitskarte und andere geplante Anwendungen. Dennoch seien im September erst 110.000 der 150.000 Arztpraxen mit den nötigen Geräten zum Anschluss ausgestattet. Ärzten, die nach Ablauf der Frist nicht an das Datennetz angeschlossen sind, drohen Honorarkürzungen.
Quelle: https://www.wallstreet-online.de/nachricht/11807031-gesundheit-vierte-arztpraxis-gesundheits-datennetz-angeschlossen, 15. Oktober 2019
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