Die nachträgliche Stärkung des Makel- und Zuweisungverbots durch die Bundesregierung, die Ausnahmen vom Makelverbot auch in Ausnahmefällen nicht zulassen wird, wurde positiv von dem ABDA-Geschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz aufgenommen. Er sehe jedoch eine Durchsetzungsproblematik, falls keine „technische Regelung“ erfolge. Deshalb fordert die ABDA bei einer Verbändeanhörung im Gesundheitsausschuss zum Patientendaten-Schutzgesetz, dass es eine „technische Regelung“ von Seiten der Gematik geben soll, die eine Weitergabe von Daten an Dritte über die E-Rezepte App verhindert.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/05/28/abda-begruesst-harte-linie-der-regierung-beim-zuweisungsverbot, 6. Juni 2020
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