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Pharmazeutische Dienstleistungen im Rahmen des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes

12. April 2021 | von

Das im Dezember letzten Jahres in Kraft getretene Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz soll die flächendeckende Versorgung durch lokale Apotheken fördern. Hierzu sollen Apotheken ab Anfang 2022 neue pharmazeutische Dienstleistungen anbieten. Die genauen Rahmenbedingungen wie konkrete Leistungen und Honorare müssen bis zum 30. Juni 2021 ausgearbeitet sein. Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) ist der Ansicht, dass die pharmazeutischen Dienstleistungen vorrangig zur Ausbesserung bestehender Versorgungsdefizite in drei Bereichen angeboten werden sollen. So sollten die Risiken der Polymedikation reduziert, die Therapietreue verbessert und die Prävention von Volkserkrankungen angegangen werden. Als Beispiele für weitere pharmazeutische Dienstleistungen nennt der BPhD Beratungsstunden zur Raucherentwöhnung, Schwangerschaft, Verhütung, Ernährung und Diabetes. Zudem könnten Schulungen zur Adhärenzförderung sowie Therapiebegleitungen bei chronischen Krankheiten angeboten werden. Bei der Festlegung der Dienstleistungen sollen auch Patientenvertreter mit einbezogen werden, weil es notwendig sei, die Dienstleistungen auf die Bedürfnisse der Patienten anzupassen.

Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/pharmazeutische-dienstleistungen-konkretisieren-und-ausweiten-124859/seite/alle/, 12. April 2021

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