Die geplante Einführung des E-Rezepts für Januar 2022 und die damit verbundene, verpflichtende Umstellung in den Arztpraxen, Kliniken und Apotheken wird verschoben. Der Grund dafür liege laut Gesundheitsministerium in technischen Schwierigkeiten. Die benötigte Technik sei nicht flächendeckend vorhanden, weswegen die Testphase nun verlängert werde.
Das erste Quartal des neuen Jahres soll inzwischen als Übergangszeitraum dienen, in dem die nötigen Installationen und Schulungen durchgeführt werden können. Als Übergangslösung soll es den Arztpraxen möglich sein, das alte Muster-16-Rezept bis zum 30. Juni 2022 weiterhin auszustellen. Die Apotheken, welche die technischen Voraussetzungen erfüllen, könnten das E-Rezept annehmen, aber eine Pflicht dazu bestehe nicht.
Ein neues Datum für die bundesweite verpflichtende Einführung des E-Rezepts stehe noch nicht fest.
Quellen: https://www.tagesschau.de/inland/gesundheit-erezept-101.html ( Zugriff am: 10.01.2022)
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/testen-bis-es-klappt-130529/ (Zugriff am: 10.01.2022)
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