Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland erfolgt seit Ende April schrittweise, und ab Oktober 2025 wird ihre Nutzung für alle Leistungserbringer verpflichtend sein. Das zentrale Anliegen ist es, medizinische Informationen an einem Ort zu speichern. Dies soll dazu dienen, Ärzten eine bessere Übersicht über den Gesundheitszustand der Patienten zu bieten und überflüssige Behandlungen sowie Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln zu verhindern.
Allerdings zeigen erste Erfahrungen auch problematische Aspekte: Andreas Jepsen-Föge, ein Gynäkologe aus Lahnstein, warnt vor dem Umfang sensibler Daten, die in der ePA verfügbar sind. Damit konnte er beispielsweise Zahnarztbehandlungen, Apothekeneinkäufe oder frühere Arztbesuche seiner Patientinnen nachvollziehen – auch wenn diese Daten für seine Behandlung nicht von Bedeutung waren. In einem Fall wurde offensichtlich, dass eine Patientin nicht die Wahrheit gesagt hatte, als sie angab, die Krebsvorsorge verpasst zu haben.
In einem weiteren Fall beinhaltete die Akte Angaben zu sexuellem Missbrauch, über die die Patientin ihm gegenüber keine Informationen geben wollte.
Jepsen-Föge übt Kritik daran, dass zahlreiche Patienten nicht informiert seien über die Inhalte ihrer ePA und die Personen, die Zugang dazu haben. So sei es möglich, dass Patientinnen und Patienten über die ePA-App bestimmen, welche Daten gespeichert oder angezeigt werden sollen, und einzelne Befunde zu löschen oder zu verschatten. Der Zugriff auf bestimmte Praxen könne ebenfalls eingeschränkt werden. Der Arzt bezweifelt jedoch, dass viele von diesen Möglichkeiten Kenntnis haben oder sie in Anspruch nehmen.
Er steht der neuen Transparenz grundsätzlich positiv gegenüber, insbesondere was die oft unbekannte Vergütung ärztlicher Leistungen betrifft. Er fordert jedoch eine intensivere Auseinandersetzung mit den Themen Datenschutz, persönliche Kontrollmöglichkeiten und die automatische Speicherung sensibler Gesundheitsdaten in der ePA, um unangenehme oder belastende Situationen zu verhindern.
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https://www.pharmazeutische-zeitung.de/verraet-die-epa-zu-viel-156482
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