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SmartMed

Archiv für Oktober 2025

Elektronische Patientenakte wird Pflicht in Praxen und Kliniken

30. Oktober 2025 | von

Seit dem 1. Oktober 2025 sind Arztpraxen und Krankenhäuser in Deutschland verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) aktiv zu nutzen. Ärztinnen und Ärzte müssen damit Diagnosen, Behandlungen und Medikationen von gesetzlich Versicherten zentral in der ePA hinterlegen. Ziel ist es, Behandlungsabläufe zu vereinfachen, Therapien zu verbessern und medizinische Informationen schneller verfügbar zu machen. Die Nutzung der ePA ermöglicht es, relevante Gesundheitsdaten wie Laborwerte, Untersuchungsbefunde oder Medikamentenpläne jederzeit einsehbar zu machen – sofern der Patient zustimmt.

Bereits seit Januar wurden für rund 70 Millionen der insgesamt 74 Millionen gesetzlich Versicherten automatisch elektronische Patientenakten durch die Krankenkassen angelegt. Nur wer aktiv widersprochen hat, besitzt keine ePA. Für Privatversicherte gilt dieser automatische Prozess nicht: Bislang bieten lediglich fünf von 36 privaten Krankenversicherern eine freiwillige ePA an.

Die Einführung wurde zuvor regional getestet und anschließend bundesweit ausgeweitet. Bislang konnten Ärzte die ePA freiwillig nutzen; nun gilt die gesetzliche Pflicht. Für Patientinnen und Patienten bleibt die Nutzung allerdings weiterhin freiwillig. Ein späterer Widerspruch führt zur vollständigen Löschung der Akte. Zudem entscheiden Patienten selbst, welche Ärzte Einblick erhalten. Die Zugriffsrechte lassen sich über die ePA-App zeitlich und inhaltlich begrenzen.

Die Bundesregierung betont die Sicherheit der Daten: Nur berechtigte Personen können auf die ePA zugreifen, nicht einmal die Krankenkassen. Durch das Einstecken der elektronischen Gesundheitskarte in der Praxis wird der Zugriff temporär ermöglicht. Da freigegebene Informationen jedoch allen behandelnden Berechtigten sichtbar werden, bietet ein internes Zugriffsprotokoll Transparenz: Patienten können nachvollziehen, wer wann welche Dokumente eingesehen oder hinzugefügt hat.

Mit der verpflichtenden Nutzung der ePA soll die Digitalisierung des Gesundheitswesens entscheidend vorangebracht und die medizinische Versorgung effizienter gestaltet werden.

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/gesundheitssystem-elektronische-patientenakte-100.html#:~:text=Ab%20heute%20sind%20%C3%84rzte%20und,und%20damit%20zentral%20zug%C3%A4nglich%20machen.

(zuletzt aufgerufen 01.10.2025)

https://www.apotheken-umschau.de/gesundheitspolitik/elektronische-patientenakte-was-sie-zur-epa-wissen-muessen-957439.html

(zuletzt aufgerufen 27.10.2025)

Apotheken sollen eine größere Rolle bei Prävention, Früherkennung und Versorgung erhalten

24. Oktober 2025 | von

Die Bundesregierung plant eine deutliche Stärkung der Apotheken, um deren Kompetenz besser für die Gesundheitsversorgung zu nutzen und gleichzeitig Arztpraxen zu entlasten. Der neue Referentenentwurf für das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) erweitert dazu sowohl den gesetzlichen Rahmen der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) als auch die Rolle der Apotheken in Prävention und Früherkennung. Der Entwurf überarbeitet §129 Abs. 5e SGB V grundlegend und ergänzt, dass pDL künftig explizit Maßnahmen zur Prävention und Früherkennung von Krankheiten und Risikofaktoren umfassen sollen.

Bisher beruhte die Entwicklung der pDL auf Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband (DAV). Diese Möglichkeit bleibt bestehen, allerdings zeigte die Vergangenheit – inklusive Schieds- und Gerichtsverfahren –, wie schwierig Einigungen sind. Daher enthält das Gesetz nun eine eigene Liste von neun pDLs, auf die Versicherte im Abstand von zwölf Monaten Anspruch haben. Diese Liste umfasst die fünf bereits bestehenden Dienstleistungen und vier neue, wobei weitere Leistungen künftig ergänzt werden können.

Die Reform sieht außerdem vor, dass Ärzte pharmazeutische Dienstleistungen künftig aktiv verschreiben können. Neben neuen Befugnissen – wie dem Impfen mit Ausnahme von Lebendimpfstoffen oder der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel in dringlichen Situationen ohne Rezept – sollen Apotheken damit eine deutlich größere Rolle im Versorgungsalltag erhalten.

Die vier neuen pDL konzentrieren sich auf Gesundheitsvorsorge und eine verbesserte Arzneimitteltherapie:

  1. Beratung inklusive Messungen zu Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes – mit Fokus auf Lebensstil, Blutdruck, BMI und Risikomodelle.

  2. Tabakentwöhnung – niedrigschwellige Kurzinterventionen zur Unterstützung von aufhörwilligen oder wenig motivierten Rauchern und Raucherinnen.

  3. Pharmazeutisches Medikationsmanagement bei komplexer oder neu begonnener Dauermedikation – zur Optimierung der Therapie in enger Abstimmung mit ärztlicher Behandlung.

  4. (Der vierte Punkt im Entwurf betrifft weitere präventionsorientierte Maßnahmen, die gesetzlich verankert und später erweitert werden können.)

Ziel der Reform ist es, Apotheken stärker als niedrigschwellige Gesundheitsakteure einzubinden und Versorgungsstrukturen zu entlasten.

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/10/17/das-sind-die-pdl-plaene-des-bmg

(zuletzt aufgerufen 17.10.2025)

https://www.aerzteblatt.de/news/arzte-sollen-pharmazeutische-dienstleistungen-in-apotheken-verordnen-03eafc5b-5204-4bc5-b65c-8d317b408eb7

(zuletzt aufgerufen 20.10.2025)

Apothekenreform 2025: BMG legt Entwurf für mehr Versorgungskompetenz und neue Regeln vor

20. Oktober 2025 | von

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat den Referentenentwurf für das „Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz“ (ApoVWG) in die Ressortabstimmung gegeben. Ein zentrales Ziel ist es, die Arzneimittelversorgung flexibler zu machen – vor allem in Situationen „besonderer Dringlichkeit und besonderen Versorgungsbedarfs“. In solchen Fällen sollen Apotheker künftig bestimmte Arzneimittel auch ohne ärztliches Rezept abgeben dürfen. Dafür enthält der Entwurf klare rechtliche Vorgaben, um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten und den Handlungsspielraum der Apotheken zu erweitern.

Parallel dazu hat das Bundesgesundheitsministerium ein Maßnahmenpaket zur Apothekenreform vorgestellt, inklusive einer zweiten Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung. Das deutet darauf hin, dass einzelne Regelungen schneller umgesetzt werden sollen. Eine direkte Honorarerhöhung – etwa die im Koalitionsvertrag angekündigte Anhebung auf 9,50 Euro pro Rezept – ist im aktuellen Entwurf jedoch nicht enthalten.

Stattdessen setzt das BMG auf eine Verhandlungslösung: Der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) sollen künftig Anpassungen der Vergütung selbst miteinander aushandeln. Um diese Verhandlungen zu strukturieren, will das Ministerium verbindliche Leitplanken in Form von Indizes vorgeben. Die erzielten Ergebnisse sollen als Empfehlung in künftige Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung einfließen.

Ein weiterer wichtiger Baustein ist die umstrittene PTA-Vertretungsregel. PTA sollen nach einer zweijährigen berufsbegleitenden Zusatzqualifikation zeitlich begrenzt – maximal 20 Tage im Jahr, davon höchstens zehn Tage am Stück – die Apothekenleitung vertreten dürfen. Dies ist nur in Apotheken möglich, in denen sie bereits eigenständig ohne Aufsicht arbeiten; spezialisierte Apotheken wie Zytostatika-Betriebe sind davon ausgenommen. Das Curriculum für die Weiterbildung soll von der Bundesapothekerkammer (BAK) erarbeitet werden.

(zuletzt aufgerufen 17.10.2025)

35 Jahre Einheit: Wie sich die Arzneimittelversorgung in Ost und West entwickelt hat

06. Oktober 2025 | von

Zum 35. Jahrestag der deutschen Wiedervereinigung hebt die ABDA die Fortschritte, aber auch die verbliebenen Unterschiede in der Arzneimittelversorgung zwischen Ost- und Westdeutschland hervor. Grundsätzlich zeigt das neue Faktenblatt „35 Jahre Deutsche Einheit“, erstellt mit Unterstützung des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI), dass die flächendeckende Versorgung durch Apotheken in beiden Landesteilen heute auf einem vergleichbar hohen Niveau ist. Dies stellt ein bedeutendes Ergebnis jahrzehntelanger Harmonisierung im Gesundheitswesen dar.

Dennoch lassen sich regionale Unterschiede erkennen, die vor allem auf unterschiedliche Gesundheitsgewohnheiten und Anwendungsweisen von Arzneimitteln zurückzuführen sind. So wird in Ostdeutschland häufiger geimpft, und ein größerer Anteil der Frauen nutzt die Anti-Baby-Pille. Auch Diabetes-Medikamente kommen dort stärker zum Einsatz. Im Westen hingegen ist der Antibiotikaverbrauch höher als im Osten. Diese Differenzen spiegeln medizinische Traditionen, verschiedene Versorgungsschwerpunkte sowie unterschiedliche Präventions- und Therapieansätze wider.

Positiv bewertet die ABDA, dass die Zahl der Apothekerinnen und Apotheker in beiden Teilen Deutschlands seit der Wiedervereinigung deutlich gestiegen ist. Die Bevölkerung in Ost und West nutzt Apotheken regelmäßig, bringt ihnen großes Vertrauen entgegen und befürwortet ihre stärkere Einbindung in die Primärversorgung. Dies unterstreicht die wachsende Bedeutung der Apotheken als niedrigschwellige Anlaufstelle im Gesundheitswesen.

Ein historischer Rückblick verdeutlicht die besondere Bedeutung dieses Jahrestages auch für die Apothekerschaft: Im Video zum 75-jährigen Bestehen der ABDA wird eine Szene vom Deutschen Apothekertag 1990 gezeigt, bei dem der damalige ABDA-Präsident Klaus Stürzbecher die Wiedervereinigung als historischen Moment für den Berufsstand würdigte. Nach nahezu fünf Jahrzehnten Trennung markierte sie auch für Apotheken den Beginn einer neuen gemeinsamen Entwicklung.

https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/newsroom/detail/35-jahre-deutsche-einheit-arzneimittelversorgung-mit-unterschieden/

(zuletzt aufgerufen 01.10.2025)

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/10/03/arzneimittelversorgung-ost-und-west-gemeinsamkeiten-und-unterschiede

(zuletzt aufgerufen 03.10.2025)