Damit Patientendaten vor jeglichem unbefugtem Zugriff geschützt sind, wird das Land NRW bis zum Jahresanfang Datenschutzvorgaben veröffentlichen, die den Einsatz von elektronischer Fall- und Patientenakten betreffen.
Um den großen Vorteil eFA nutzen zu können ist es vor allem wichtig die Sicherheit für Patient und Arzt zu gewährleisten.
An der Umsetzung arbeiten derzeit neben dem Fraunhofer-Institut und dem Zentrum für Telematik und Telemedizin einige hochschulische Forschungsgruppen mit.
Quelle:
Ärztezeitung, 30.09.2013
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